• Keine Ergebnisse gefunden

Ausschuss für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung des Landes Sachsen-Anhalt

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Ausschuss für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung des Landes Sachsen-Anhalt"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Ausschuss für Angelegenheiten

der psychiatrischen Krankenversorgung des Landes Sachsen-Anhalt

Pressemitteilung

Der Ausschuss für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung des Landes Sachsen-Anhalt legt am 10. September im Rahmen der Landespressekonferenz dem Präsidenten des Landtages, Herrn Dr. Klaus Keitel, seinen 4. Jahresbericht vor.

Der Bericht umfasst den Zeitraum Mai 1996 bis April 1997 und schließt mit einer umfassenden Analyse gleichzeitig die Schlussfolgerungen und Empfehlungen seiner Arbeitsergebnisse der ersten vierjährigen Amtsperiode ein.

Der Ausschuss erfüllt den gesetzlichen Auftrag, die Rechte, die Interessen und die Sicherstellung einer menschenwürdigen Versorgung der psychisch Kranken, seelisch oder geistig Behinderten auf Landesebene zu vertreten.

Dafür sind regelmäßig rund 60 ehrenamtliche Mitglieder unterschiedlichster Berufe mit den Besuchskommissionen in allen Regionen des Landes unterwegs, die die Versorgungs- und Betreuungsstrukturen prüfen und entsprechende kritische Hinweise und Empfehlungen an den Landtag, an die Landesregierung und Landkreise sowie an die nachgeordneten Behörden geben.

Der Ausschuss hat sich somit zu der wesentlichen Interessenvertretung einer großen Gruppe von Menschen entwickelt, denen oft auf Grund ihrer Krankheit oder Behinderung die Darstellung und Verteidigung eigener Wünsche und Sorgen versagt ist.

Auch der 4. Bericht erfasst bei aller Würdigung inzwischen eingetretener Verbesserungen wieder eine Vielzahl von sehr kritischen, z. T. unzumutbaren, immer noch der Menschenwürde widersprechenden Zuständen in Einrichtungen unseres Landes.

Dies gilt u. a. vor allem dem nur mühsam in Gang gekommenen Prozess der Enthospitalisierung als wesentlichem Ziel einer umfassenden Psychiatriereform. Deren wichtigstes Anliegen ist die Berücksichtigung der jeweiligen individuellen Erfordernisse der Kranken und Behinderten: Hilfen dort zu ermöglichen, wo und inwieweit sie erforderlich sind, psychiatrische Versorgung, Förderung und Wiedereingliederung Kranker und Behinderter in einem gestuften und differenziert auf die Behinderungsgrade ausgerichteten gemeindenahen Angebot zu sichern.

Leider favorisiert die gegenwärtige Gesetzeslage nach wie vor das Festhalten an der Orientierung auf stationäre Unterbringungsformen, anstatt auf komplementäre Wohn-, Arbeits- und Lebensbedingungen und ambulante Versorgungsstrukturen.

Auch sieht der Ausschuss noch immer keine erkennbaren überzeugenden Konzeptionen der Landesregierung zur Umsetzung dieser Reform. Planungen der Behindertenhilfe fehlen weitgehend. Vorliegende Planungen, wie der fortgeschriebene Psychiatrieplan oder der Suchthilfeplan, sind leider, da oftmals nicht mit sachkundigen Experten abgestimmt, mangelhaft.

Erschwerend wirken sich Zuständigkeitsrangeleien zwischen Land und Kommunen für die Sicherung regionaler Versorgungs- und Betreuungsangebote aus. Auch anhaltende Auseinandersetzungen zwischen den Kostenträgern und zähe Kämpfe um Fördermöglichkeiten behindern moderne Strukturen der Behindertenarbeit.

Hinzu kommen nach wie vor bürokratische Hemmnisse bei der Bearbeitung von Anträgen, verfehlte und unverständliche Personalschlüsselregelungen, die bereits im Ansatz eine Enthospitalisierung behindern sowie ein einrichtungsorientiertes und realitätsfernes Schubfachdenken in den Ministerien und Verwaltungen.

Das Fortbestehen der Probleme – zum Schaden der Kranken und Behinderten – ist unverständlich, da sie seit Jahren vom Ausschuss immer wieder benannt wurden und allen Verantwortlichen bekannt sind. Auch die immer wieder vorgebrachten Hinweise auf die

(2)

angespannte Haushaltslage der öffentlichen Hand überzeugen nicht, da eine sinnvolle Reform der psychiatrischen Versorgung durchaus Einsparmöglichkeiten eröffnet.

Naturgemäß werden sich die Vertreter des Ausschusses im Rahmen einer Landespressekonferenz auf die Kernpunkte ihrer Feststellungen und Empfehlungen beschränken müssen. Aus aktuellem Anlass jedoch sieht sich der Ausschuss gezwungen, erneut auf die unverantwortliche Entwicklung im universitären kinder- und jugendpsychiatrischen Bereich hinzuweisen.

Seit mehr als vier Jahren mahnt der Ausschuss an, der Vertretung der Kinder- und Jugendpsychiatrie endlich auch im Hochschulbereich wieder Rechnung zu tragen. Gerade im Hinblick auf bedrohliche sozioökonomische Entwicklungen kann es sich das Land nicht leisten, auf Forschung, Lehre und Weiterbildung in diesem immer wichtiger werdenden Fachgebiet zu verzichten. Es ist unverständlich, dass trotz jahrelanger Interventionen und Bemühungen sowie vieler greifbarer Zusicherungen die Magdeburger Universität, deren Standort für die Kinder- und Jugendpsychiatrie vom Land zugesichert worden war, nicht gewillt ist, die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Es ist höchst bedauerlich, aber nachvollziehbar, dass ein hochqualifizierter und verantwortungsbewusster Fachvertreter sich auf die angebotenen unzumutbaren Arbeitsbedingungen an der Otto-von-Guericke- Universität Magdeburg nicht einlassen konnte und der Magdeburger Universität nunmehr eine Absage erteilte.

So bleibt dem Psychiatrieausschuss im Rahmen seines gesetzlichen Auftrages erneut nur die Frage an die für diese Entwicklung Verantwortlichen, ob ihnen die Zunahme schwerer Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen wie Dissozialität oder Kriminalität bisher verborgen geblieben ist.

Der Psychiatrieausschuss erwartet, dass auch innerhalb der Medien seine in der landesweiten ehrenamtlichen Arbeit gewonnenen Erkenntnisse und die daraus erwachsenen Empfehlungen stärker als bisher auf ein sachkundiges Interesse, auf kritische Resonanz und – wo immer nötig – auch auf die Bereitschaft zur Mithilfe stoßen werden.

Min.-Rat a. D. Prof. Dr. med. Hans Heinze

Ausschussvorsitzender der ersten Berufungsperiode 1993 – 1997 Magdeburg, 10. September 1997

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

In der Klinik für Forensische Psychiatrie am Standort Uchtspringe, in der als einziger Einrichtung des Landes Sachsen-Anhalt Patienten behandelt werden, die nach § 63

Fächer wie Medizinische Psychologie (Gesprächsführung), Psychiatrie und Psychotherapie sind zwar in der Approbationsordnung verankert; dennoch haben psychosoziale Aspekte der

Eine Reduzierung der Wartezeiten ist nur realisierbar, wenn für die notwendigen Sprachmittlerleistungen entsprechende (auch qualitativ hinreichende) Ressourcen zur

Auch der begutachtende Arzt kann in der Kürze der möglichen Untersuchungszeit häufig keine hinreichend verlässliche Diagnose stellen (vor allem, wenn er als

Es ist einfach unbegreiflich, dass ein vor fast 20 Jahren - als es noch keine adäquaten Wohneinrichtungen für Menschen mit seelischen Behinderungen -

Sie sind zuständig für die Leistung der Hilfen nach dem PsychKG LSA und sollen mit Körperschaften, Behörden, Organisationen, Hilfsvereinen und Personen zusammenarbeiten, die

Die Fördergruppe für geistig und schwerst mehrfach behinderte Menschen liegt zentral im Mansfelder Land. In der Fördergruppe werden 15 schwerstbehinderte Menschen, die

Diese Empfehlung muss erneut aktualisiert werden, da als Beispiel auch nach dem Regierungswechsel immer noch die Landesplanung für die Betreuung seelisch Behinderter aussteht