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Jana Fischer zum zweiten Mal bei Olympia dabei

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Academic year: 2022

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Nummer 05 • KW 06 • Dienstag, 08.02.2022

Nach der Spendensammlung im Rahmen der Wunschbaumaktion stiftete Hermann Scherer weitere 20 Miniatur-Hexen für die Spen- denaktion von Hendric Schneider.

Die ca. 20 cm großen Hexen waren in Windeseile vergriffen, der ge- sammelte Betrag kommt den Flutopfern im Ahrtal und der Eifel zu- gute.

Mehr Informationen zum Spendenprojekt unter:

http://ahrtal.gauchdogg.de

Jana Fischer zum zweiten Mal bei Olympia dabei

Die 22-jährige Bräunlingerin Jana Fischer startet zum zweiten Mal im Snow- boardcross bei einer Winterolympiade. Nach Südkorea in 2018 jetzt in Pe- king. Die Wettbewerbe werden im ZDF und bei Eurosport übertragen:

• Mittwoch, 9.2., 7.30 Uhr Snowboardcross Frauen (ab 8.07 Uhr Viertelfinals, ab 8.28 Uhr Halbfinals, 8.45 Uhr B-Finale, 8.50 Uhr Finale)

• Samstag, 12.2., 03:00 Uhr Snowboardcross Team

(ab 3.30 Uhr Halbfinals, 3.50 Uhr B-Finale, 3.55 Uhr Finale)

Als Snowboardcross (auch BoarderCross, SBX oder BoarderX) bezeichnet man einen Snowboard-Wettkampf, bei dem nach einer Qualifikationsrun- de mit Einzelzeitfahrten eine Gruppe von mindestens vier Fahrerinnen gleichzeitig gegeneinander eine Abfahrtsstrecke bewältigt („Heats“). In der Regel starten vier Snowboarderinnen, von denen zwei in die nächste Runde aufsteigen. Gestartet wird nebeneinander aus einer Startbox. Die Strecke ist für gewöhn- lich recht eng und mit diversen Herausforderungen (Schanzen, Kurven, Absätzen, Senken, Verjüngungen) und unterschiedlichen Neigungswinkeln präpariert, um das fahrerische Können der Teilnehmerinnen zu fordern. Der Wettkampf ist seit den Olympischen Winterspielen 2006 in Turin im Programm der Olym- pischen Winterspiele. (Quelle: Wikipedia)

Mehr zu Jana Fischer und allen anderen Athleten des „Team D“ finden Sie hier:

https://www.teamdeutschland.de/athleten/details/jana-fischer Snowboardcross im ZDF:

• 6. Platz von Jana Fischer beim Weltcup in Cortina d’Ampezzo: https://www.zdf.de/sport/zdf- sportextra/snowboardcross-cortina-dampezzo-weltcup-martin-noerl-zusammenfassung-100.html

• Livestreams der Snowboard-Disziplinen bei Olympia:

https://www.zdf.de/sport/olympia/snowboard

• Der Zeitplan im Detail:

https://www.zdf.de/sport/olympia/tagesplan-heute-uhrzeit-ergebnisse-100.html#

Foto: Jana Fischer, Team D (Bildquelle @teamdeutschland/Frank May)

Hexen für den guten Zweck

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NOTRUF-NUMMERN

WICHTIGE TELEFONNUMMERN

ÖFFNUNGSZEITEN BEREITSCHAFTSDIENST APOTHEKE RUND UM DEN MÜLL

ÄRZTLICHER NOTDIENST

Unfall-Überfall/Polizei 110

Polizeirevier Donaueschingen 0771 837830

Erste Hilfe/Rettungsdienst 112

Feuer 112

Deutsches-Rotes-Kreuz/Krankentransport 19222

Umwelttelefon 0771 9291505

Störungen

Stromversorgung (ESB) 07702 4392-20

Gasversorgung (ESB) 07702 4392-30

Wasserversorgung

während üblicher Dienstzeit 0771 89863614

außerhalb Dienstzeit 0172 7629027

Ärztlicher Notdienst

Nachts/Wochenende 116 117

Zahnarztnotdienst

(an Wochenenden) 0180 3222555-65

Klinikum der Stadt VS 07721 93-0

Klinikum Donaueschingen 0771 880

Telefonseelsorge (kostenfrei) 0800 1110111 Kinder- und Jugendtelefon 0800 1110333

Giftnotrufzentrale 0761 19240

Rathaus Bräunlingen

Montag 9 – 12 Uhr, 14 – 17.30 Uhr

Dienstag und Donnerstag 9 – 12 Uhr

Mittwoch 7.30 – 12 Uhr, 14 – 17 Uhr

Freitag 9 – 13 Uhr

Amt für Tourismus, Kultur und Sport Mo 9-12 & 14-17 Uhr, Di 9-12 Uhr, Mi 14-17 Uhr Do 9-12 Uhr, Fr 9-13 Uhr

Ortschaftsverwaltung Döggingen

Montag – Mittwoch, Freitag 10 – 12 Uhr

Donnerstag 17 – 19 Uhr

Öffnungszeiten Wertstoffhof ab 01.11. bis 14.03.

Samstag 10 – 13 Uhr

Öffnungszeiten Bücherei

Montag und Mittwoch15.30 – 19 Uhr, Samstag 09 – 12 Uhr

Rathaus Bräunlingen 0771 603-0

E-Mail info@braeunlingen.de

Amt für Tourismus, Kultur und Sport 0771 61900

E-Mail touristinfo@braeunlingen.de

Ortschaftsverwaltung Döggingen 07707 265

E-Mail: ov-doeggingen@braeunlingen.de

Revierleiter

Oberes Revier, Herr Merz 0172 1416337

Unteres Revier, Herr Ekert 07736 8807

Dorfhelfer/-innen-Station Bräunlingen 07651 9722338 Gesprächskreis für Trauernde 0771 8989431

Hospizbewegung 07721 4088735

Caritasverband 0771 83228-0

Sozialstation St. Elisabeth e. V., Friedrich-Ebert-Straße 57

Rund um die Uhr 0771 5510

Ambulanter Pflegedienst Gi-Sa-Pe

Bräunlingen und Städtedreieck, Sommergasse 28 – 30 Telefon 0771 89774242 Pflegenotruf 0174 6938608

Aktuelle Abfuhrtermine Bräunlingen (Kernstadt)

Restmüll (4-wöchentl. Leerung) Mi., 09.02.

Biomüll (1-wöchentl. Leerung) Mi., 09.02.

Bräunlingen (Stadtteile).

Restmüll (2-wöchentl.Leerung) Mo., 14.02.

Biomüll (Sommer-Winter-Rhythmus) Mo., 14.02.

..

Weitere Informationen bitten wir dem Abfallkalender 2021 zu entnehmen oder laden Sie sich die kostenlose App „Abfall SBK“ herunter.

Abfallwirtschaftsamt, Sperrmüll 07721 913-7555 E-Mail: abfall@lrasbk.de Internet: www.lrasbk.de

Dienstag, 08.02.2022:

Engel-Apotheke Trossingen Tel.: 07425 - 79 94 Hauptstr. 1, 78647 Trossingen

Paradies-Apotheke Villingen Tel.: 07721 - 3 08 08

Paradiesgasse 2, 78050 Villingen-Schwenningen (Villingen) Mittwoch, 09.02.2022:

Schwanen-Apotheke Tel.: 07720 - 3 55 41

In der Muslen 55, 78054 Villingen-Schwenningen (Schwenningen) Donnerstag, 10.02.2022:

Apotheke im Haslach Tel.: 07721 - 6 29 41

Breslauer Str. 16, 78052 Villingen-Schwenningen (Villingen) Stadt-Apotheke Bräunlingen Tel.: 0771 - 9 22 70

Dekan-Metz-Str. 5, 78199 Bräunlingen Freitag, 11.02.2022:

Apotheke im Kaufland Bad Dürrheim Tel.: 07726 - 17 88 Dieselstr. 1, 78073 Bad Dürrheim, Schwarzw.

Brigach-Apotheke Tel.: 07721 - 2 40 44 Marbacher Str. 21, 78086 Brigachtal (Kirchdorf) Eschach-Apotheke Tel.: 07728 - 8 43

Steigstr. 3, 78078 Niedereschach Samstag, 12.02.2022:

Bahnhof-Apotheke Trossingen Tel.: 07425 - 62 10 Hauptstr. 38, 78647 Trossingen

Schwarzwald-Apotheke Villingen Tel.: 07721 - 2 61 33 Niedere Str. 52, 78050 Villingen-Schwenningen (Villingen) Sonntag, 13.02.2022:

Staufen-Apotheke Schwenningen Tel.: 07720 - 50 88

Dauchinger Str. 20, 78056 Villingen-Schwenningen (Schwenningen) Montag, 14.02.2022:

Apotheke Unterkirnach Tel.: 07721 - 5 39 70 Villinger Str. 2, 78089 Unterkirnach

Rieten-Apotheke Schwenningen Tel.: 07720 - 3 71 18 Rietenstr. 52, 78054 Villingen-Schwenningen (Schwenningen) Dienstag, 15.02.2022:

Johannis-Apotheke Tel.: 07726 - 3 66 Salzstr. 2, 78073 Bad Dürrheim, Schwarzw.

Vita Apotheke Villingen Tel.: 07721 - 99 07 70

Neuer Markt 1, 78052 Villingen-Schwenningen (Villingen) Mittwoch, 16.02.2022:

Alleen-Apotheke Schwenningen Tel.: 07720 - 8 32 50 Alleenstr. 29, 78054 Villingen-Schwenningen (Schwenningen) Kur-Apotheke St.Georg Tel.: 07726 - 3 25

Friedrichstr. 7 A, 78073 Bad Dürrheim, Schwarzw.

Impressum: Herausgeber: Stadtverwaltung Bräunlingen, Kirchstraße 10, 78199 Bräunlingen, Tel. 0771 603-0, E-Mail: info@braeunlingen.de, Internet: www.

braeunlingen.de * Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Micha Bächle, E-Mail: amtsblatt@braeunlingen.de * Verantwortlich für „Was sonst noch in- teressiert“ und den Anzeigenteil: Jürgen Heinrich, commega, Rechstraße 4, 78199 Bräunlingen, Tel. 0771 15899999, E-Mail: info@commega.com * Verantwortlich für den Druck: Druckerei Hermann, 78166 Donaueschingen,Tel. 0771 2201 * Erscheint wöchentlich, Bezugspreis 10,60 Euro halbjährlich

SOCIAL MEDIA

facebook.com/braeunlingen instagram.com/stadt.braeunlingen

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RATHAUS AKTUELL

Der nächste Wochenmarkt findet am Mittwoch, 09. Februar 2022 von 8 – 12 Uhr

in der Dekan-Metz-Straße statt.

BRÄUNLINGER WOCHENMARKT

es gilt MASKENPFLICHT

Telefonische Bürgersprechstunde am Mittwoch, 9. Februar

Bürgermeister Micha Bächle bietet am Mitt- woch, 9. Februar eine telefonische Bürger- sprechstunde von 16.00 bis 17.00 Uhr an.

Bitte melden Sie sich bei seiner Assistentin Kerstin Hauger unter 0771/603-131 an.

Zweite Allgemeinverfügung zur Änderung der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Schwarzwald- Baar-Kreis über infektionsschützende Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus (SARS-

CoV-2)

- Maskenpflicht bei Ansammlungen -

Das Gesundheitsamt des Landratsamtes Schwarzwald-Baar- Kreis erlässt als zuständige Behörde gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO) vom 15. September 2021 (in der ab 28. Januar 2022 gültigen Fassung) i. V. m. §§ 28 Abs. 1, 28a Abs. 7 Satz 1 Nummer 3, Satz 3 i. V. m. Abs. 3 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG) in Verbindung mit § 1 Abs. 6a der Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz Baden-Württemberg (IfSGZustV BW), § 35 Satz 2 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) folgende

Allgemeinverfügung:

1. Die Ziffer 3 der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis über infektionsschützende Maßnahmen zu Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) - Maskenpflicht bei Ansammlungen - vom 22. Dezember 2021 wird wie folgt geändert:

Die Angabe „7. Februar“ wird durch die Angabe „7. März“ ersetzt.

2. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Begründung:

Mit Allgemeinverfügung vom 22. Dezember 2021 hat das Gesundheitsamt des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis, zunächst befristet bis zum 10. Januar 2022, eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum im Freien bei Ansammlungen von mehr als zehn Personen verfügt. Ein wesentlicher Erwägungsgrund dabei war, dass im Schwarzwald- Baar-Kreis vermehrt organisierte Ansammlungen von Personen auch verbunden mit Aufzügen zu beobachten waren. Diese sind überwiegend als Versammlungen im Sinne von Art. 8 Grundgesetz (GG) einzustufen. Gleichwohl werden diese ohne vorherige Anmeldung und ohne erkennbaren Versammlungsleiter durchgeführt und die Teilnehmenden kommen zu einem Großteil bereits der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 CoronaVO nicht nach.

Mit der Allgemeinverfügung zur Änderung der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis über infektionsschützende Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) - Maskenpflicht bei Ansammlungen - vom 5. Januar 2021 wurde die Anordnung der Maskenpflicht bis einschließlich 7.

Februar 2022 verlängert.

Diese Ansammlungen sind auch weiterhin im Schwarzwald-Baar- Kreis zu beobachten. Es ist nicht zu erwarten, dass es zu einem zeitnahen Rückgang solcher Ereignisse kommen wird. Im Gegenteil, die Ansammlungen bleiben abstellend auf die Teilnehmeranzahl stabil und es zeigt sich nach wie vor ein hohes Infektionsrisiko. Auch die Zahl der Neuinfektionen steigt im Schwarzwald-Baar-Kreis in den letzten Tagen exponentiell an. So lag die Sieben-Tage-Inzidenz am 27. Januar 2022 bei 835,7 und erreichte am 2. Februar 2022 einen Wert von 1503,7, sodass sich der Wert in einem Zeitraum von einer Woche annähernd verdoppelt hat. Auch wenn sich die Situation auf den Intensivstationen in Baden-Württemberg und somit auch im Schwarzwald- Baar-Kreis erfreulicherweise zumindest vorläufig wieder etwas entspannt hat, kam es in den letzten Tagen zu einem deutlichen Anstieg der Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz auf einen Wert von aktuell 6,0 (Stand: 02.02.2022). Grund hierfür

CORONA AKTUELL

Maskenpflicht auf den Friedhöfen

bei Beerdigungen und Trauerfeiern

Es wird darauf hingewiesen, dass auf den Friedhöfen bei Beerdigungen und Trauerfeiern auch im Freien Maskenpflicht besteht. Das Tragen einer Maske ergibt sich aus der aktuell seit 22.12.2021 geltenden Allgemeinverfügung des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis, wonach bei Menschenansammlungen von mehr als zehn Personen Maskenpflicht besteht. Die Allgemeinverfügung gilt vorerst bis zum 7.3.2022.

Außerdem gelten die Bestimmungen der aktuellen Corona- Verordnung des Landes Baden-Württemberg die schon immer eine Maskenpflicht vorsehen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen nicht dauerhaft eingehalten werden kann.

11.02. Johann Malsam

Mühlenstraße 8 70 Jahre

Wir gratulieren und wünschen für die Zukunft alles Gute, vor allem Gesundheit, Zufriedenheit, auch all jenen, die in den Stadtnachrichten nicht genannt werden wollen!

ALTERSJUBILARE

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SCHULNACHRICHTEN

VHS Baar

Außenstelle Bräunlingen unter neuer Leitung

Tina Fehrenbach ist seit 15.01.2022 das neue Gesicht der Außenstelle Bräunlingen. Die 31-Jährige Rechtsfachwirtin und Mutter von zwei Kindern wohnt im Ortsteil Bruggen, kommt ursprünglich aus Döggingen.

Aktuell wird die neue Außenstellenleiterin noch in ihr Amt eingeführt.

Doch bereits jetzt ist sie Ansprechpartnerin sowohl für Dozenten als auch für Teilnehmende. Auch die Überwachung von Kursen und das vorbereiten der Räumlichkeiten zählt zu ihren Aufgaben. Die Planung und Durchführung der angebotenen Kurse in Bräunlingen liegt ebenfalls in ihrer Verantwortung.

Erreichbar ist sie per Telefon Dienstag und Donnerstag von 15 – 19 Uhr. Eine Mail bzw. eine Nachricht auf der Mailbox ist jederzeit möglich. Ihre Arbeit erledigt sie sowohl von zuhause als auch vom Büro aus.

Veranstaltung Online Februar Kreativer Stressabbau mit Zentangle 212207041E • mit Nikola Seeburger CZT Mittwoch, 09.02.2022 • 18:30 - 21:00 Uhr Hatha Yoga – für alle Level

212301563E • mit Raffaela Fabricius

7x Mittwoch, 09.02.2022 - 30.03.2022 • 17:15 - 18:30 Uhr ist der starke Anstieg des Infektionsgeschehens mit einer hohen

Infektionsdynamik und dadurch bedingten Rekordzahlen bei den Neuinfektionen. In Deutschland wurden erstmals über 200.000 Neuinfektionen an einem Tag gemeldet, davon allein in Baden- Württemberg 27.881. Die landesweite Sieben-Tage- Inzidenz an Neuinfektionen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner beträgt derzeit 1284,5 und im Schwarzwald-Baar-Kreis 1503,7 (Stand:

02.02.2022). Über 90 % der Neuinfektionen sind zudem mittlerweile der hoch ansteckenden Omikron-Variante zuzurechnen.

Die schon seit Wochen anhaltende hohe Auslastung der intensivmedizinischen Kapazitäten sowie die steigenden Zahlen auf den Normalstationen in Baden-Württemberg führen auch weiterhin dazu, dass planbare Operationen und Behandlungen - soweit medizinisch vertretbar - zum Teil verschoben oder sogar abgesagt werden müssen. Denn infolge der sehr hohen Anzahl an COVID- 19-Patientinnen und -Patienten und dem signifikant erhöhten Betreuungsaufwand bei der Behandlung dieser Patientinnen und Patienten, fehlt in vielen Einrichtungen in Baden- Württemberg und somit auch im Schwarzwald-Baar-Kreis das für die Nachsorge von Patientinnen und Patienten im Nachgang zu einer planbaren Behandlung benötigte Pflegepersonal. So meldet auch das Schwarzwald-Baar-Klinikum aktuell einen Krankheitsstand bei den Mitarbeitenden von 10 % (ca. 350 Mitarbeitende). Unter Berücksichtigung der steigenden Hospitalisierungsinzidenz führt dies zu einer erhöhten Belastung bei der medizinischen Versorgung der Patientinnen und Patienten. Ein erneuter erheblicher Anstieg an Hospitalisierungen muss daher zwingend vermieden werden.

Von daher ist es erforderlich und geboten, die mit Allgemeinverfügung vom 22. Dezember 2021 verfügte Pflicht zum Tragen einer Mund- Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum im Freien bei Ansammlungen von mehr als zehn Personen nochmals für weitere vier Wochen zu verlängern. Unter Berücksichtigung der zuvor dargestellten Sachlage sowie des derzeitigen Infektionsgeschehens im Schwarzwald-Baar- Kreis und unter Abwägung der betroffenen Rechtsgüter, namentlich der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG und dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 Abs.

2 Satz 1 GG, überwiegt der Schutz von Leben und Gesundheit und damit der Infektionsschutz. Der mit der Maskentragepflicht verbundene Eingriff ist im Rahmen der Abwägung mithin als geringer zu gewichten. Das Gesundheitsamt des Landratsamtes Schwarzwald- Baar-Kreis überprüft zudem in regelmäßigen Abständen, ob im Falle einer positiven Entwicklung des Infektionsgeschehens eine frühzeitige Aufhebung der Allgemeinverfügung „Maskenpflicht bei Ansammlungen“ angezeigt ist. Sollte sich eine solche positive Entwicklung innerhalb der verlängerten Geltungsdauer der Allgemeinverfügung abzeichnen, wird diese vorzeitig aufgehoben werden. Die weitere Verlängerung ist insoweit als angemessen und somit insgesamt als verhältnismäßig zu beurteilen.

Hinweise:

Diese Allgemeinverfügung wird auf der Intemetseite des Landratsamtes Schwarzwald-Baar- Kreis fwww.lrasbk.de/Öffentliche- Bekanntmachungen) gemäß § 1 Abs. 1 der Satzung des Schwarzwald- Baar-Kreises über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen vom 14. Dezember 2020 bekanntgemacht. Gemäß § 41 Abs. 4 Satz 4 LVwVfG tritt diese Allgemeinverfügung einen Tag nach ihrer Bekanntmachung auf der Intemetseite in Kraft.

Diese Allgemeinverfügung ist nach § 28 Abs. 3 in Verbindung mit § 16 Abs. 8 IfSG kraft Gesetzes sofort vollziehbar. Widersprach und Anfechtungsklage haben somit keine aufschiebende Wirkung.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis, Am Hoptbühl 2, 78048 Villingen-Schwenningen, Widerspruch erhoben werden.

Villingen-Schwenningen, 03. Februar 2022 Sven Hinterseh

Landrat

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Unbekannte Burgen auf der Baar

NEU !! • 212101033E • mit Dr. Heiko Wagner Mittwoch, 16.02.2022 • 19:00 - 20:30 Uhr

Gesundes Wohnen – eine Einführung in die Baubiologie 212104063E • mit Christine Ehm

Mittwoch, 23.02.2022 • 19:30 - 21:00 Uhr Veranstaltungen in Präsenz Februar

Venen- und Beckenbodentraining – die Kraft von innen Für Anfänger & Fortgeschrittene

212302413 • mit Natalia Röhrig

6x Dienstag, 08.02.2022 - 22.03.2022 • 10:00 - 11:15 Uhr vhsbaar Außenstelle Bräunlingen, Bibb - Raum 4 Kursraum, TF, Schulstraße 2, Bräunlingen

Schulter-Nacken-Entspannung

Einfache Übungen gegen Spannungskopfschmerzen, Schwindel und Tinnitus

NEU !! • 212301003 • mit Natalia Röhrig

6x Montag, 14.02.2022 - 28.03.2022 • 16:30 - 17:45 Uhr vhsbaar Außenstelle Bräunlingen, Bibb - Raum 4 Kursraum, TF, Schulstraße 2, Bräunlingen

Intensiv-Kurs: Lesebrille – jetzt noch nicht!

212303053 • mit Claudia Scheible-Dimou

3x Donnerstag, 03.03.2022 - 17.03.2022 • 19:30 - 21:00 Uhr vhsbaar Außenstelle Bräunlingen, Bibb - Raum 1 Vortragsraum, TF, Schulstraße 2, Bräunlingen

Aktuell dürfen wir Veranstaltungen mit 2G+ durchführen. Genauere Informationen unter www.vhs-baar.de

INFORMATIONEN & ANMELDUNG:

Volkshochschule Baar Hindenburgring 34 78166 Donaueschingen Tel.: 0771 1001 team@vhs-baar.de www.vhs-baar.de

Sie finden uns auch auf Facebook und Instagram

REALSCHULE DONAUESCHINGEN

Virtuelle Sprechstunden an der Realschule Donaueschingen Für die Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen und ihre Eltern bietet die Realschule Donaueschingen am 11.02.2022 die Möglichkeit an online Fragen zu stellen.

Auf der Homepage www.rs-ds.de befindet sich ein Film der Realschule Donaueschingen, der einen Einblick in das Schulleben bietet.

Ebenfalls findet ihr und eure Eltern Informationen zur bilingualen Klasse und zur Bläserklasse auf der Homepage.

Wir möchten zusätzlich die Möglichkeit bieten, ihre Fragen zu beantworten. Am Freitag, den 11.02.2022 bietet die Realschule diese Möglichkeit an. In einer Online-Sprechstunde können Fragen an die Schulleitung, die bilingualen Fachlehrerinnen und die Bläserklassenleiter gerichtet werden.

Die Schulleitung ist zwischen 14.00 – 15.00 Uhr zu sprechen, die bilinguale Fachschaft zwischen 14.30- 15.30 Uhr und der Bläserklassenleiter ist zwischen 15.00 - und 16.00 Uhr anwesend.

Die Zugangsmöglichkeit zu diesen Videokonferenzen finden sie am Freitag, den 11.02.2022 auf unserer Homepage.

AUS DEN STADTTEILEN

STADTTEIL WALDHAUSEN

E i n l a d u n g

zur öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Waldhausen 1/2022

Die nächste Sitzung des Ortschaftsrates Waldhausen findet am Montag, 14. Februar 2022 um 19:00 Uhr

im Rathaus in Waldhausen statt.

Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung von Bräunlingen sowie der Stadtteile recht herzlich eingeladen.

T a g e s o r d n u n g

1. Bekanntgabe der Sitzungsniederschrift der öffentlichen Sitzung vom 28.09.2021

2. Einwohnerfrageviertelstunde

3. Erste Änderung Bebauungsplan „Hinter dem Kirchle III“

4. Verschiedenes

LANDRATSAMT SCHWARZWALD-BAAR-KREIS

SONSTIGE MITTEILUNGEN

Bürgersprechstunde des Landrats am Donnerstag, 3.

März - Wichtig: Bitte anmelden!

(Schwarzwald-Baar-Kreis) Landrat Sven Hinterseh lädt zur nächsten Bürgersprechstunde am Donnerstag, 3. März ein. Die Sprechstunde findet von 16 bis 19 Uhr im Besprechungsraum 398, Am Hoptbühl 2, VS-Villingen statt. In dieser Zeit können sich alle Einwohnerinnen und Einwohner des Schwarzwald-Baar-Kreises mit ihren Problemen, Fragen und Wünschen persönlich an Landrat Sven Hinterseh wenden.

Aus organisatorischen Gründen ist es wichtig, sich zuvor anzumelden.

Anmeldungen nimmt das Sekretariat des Landrats, Martina Kleiser unter Telefon: 07721/913-7020 oder per Mail: sekretariat-landrat@

lrasbk.de entgegen.

Referenzen

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