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Informationen für Interessierte und Bewerber zum Dualen Studium an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Regensburg

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Academic year: 2022

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Hochschulleitung Vizepräsident Prof. Dr. W. Bock

Telefon: 0941 943-1204 E-Mail: wolfgang.bock@hs-regenburg.de

28. Mai 2010

Informationen für Interessierte und Bewerber zum „Dualen Studium“

an der Hochschule für angewandte Wissenschaften – Fachhochschule Regensburg

Die Hochschule Regensburg bietet im Rahmen des Projekts „hochschule dual“ der bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften (s. u. http://www.hochschule-dual.de/index.php) Bachelorstudiengänge in Kombination mit einer einschlägigen Berufsausbildung (Verbundstudium) oder in Kombination mit besonderen Praxisphasen (Studium mit vertiefter Praxis) an.

Anbei Finden Sie die Antworten zu den häufigsten Fragen dazu:

Was versteht man unter dem „Dualen Studium“?

 Duale Studiengänge sind ein Kooperationsprojekt der Hochschule Regenburg mit der regionalen Wirtschaft.

 Ziel der Kooperation im Verbundstudium ist es, technische Ausbildungsberufe (z.B. Bauberufe, Elektroniker(in) für Betriebstechnik, Mechatroniker(in), Fachinformatiker(in)) mit Bachelorstudiengän- gen wie Bauingenieurwesen, Elektro- und Informationstechnik, Maschinenbau, Mechatronik, Mikro- systemtechnik, Informatik, Technische Informatik oder Wirtschaftsinformatik zu kombinieren. Qualifi- zierte Bewerber können dadurch in insgesamt vier bis viereinhalb Jahren einen IHK- oder HWK- Abschluss im Ausbildungsberuf und den Hochschulabschluss Bachelor of Engineering (B.Eng.), Ba- chelor of Science (B.Sc.) oder Bachelor of Arts (B.A.) im jeweiligen Studiengang erwerben.

 Ziel des Studiums mit vertiefter Praxis ist es, die Ausbildung von praxisorientierten Studenten und Studentinnen betriebsnah zu fördern, sowie deren unmittelbaren Eintritt in ein Arbeitsverhältnis nach Abschluss des Studiums zu unterstützen.

 Vorteile für die Studierenden liegen in der optimalen Verzahnung von Praxis und Theorie verbunden mit ausgezeichneten Chancen für einen Arbeitsplatz und hervorragenden Aufstiegsmöglichkeiten.

 Vorteile für die Betriebe liegen in der Möglichkeit, praxisorientierte Studierende zu gewinnen und an sich zu binden. Zudem können betriebsspezifische Besonderheiten über die Studierenden mit dem Studium verzahnt werden. Dies verstärkt die Motivation der beteiligten Partner.

 Ein Muster-Ablaufplan zeigt die Verzahnung der betrieblichen Ausbildung mit dem Studium an der Hochschule Regensburg.

Wie erhält man einen Studienplatz?

 Generell gelten an der Hochschule nahezu dieselben Zulassungsbedingungen wie für die „norma- len“ Studiengänge: Fachhochschulreife bzw. fachbezogene Fachhochschulreife.

 In einigen Studiengängen (Link zum Infoblatt) gilt eine lokale Zulassungsbeschränkung. Als Beson- derheit ist eine kleine Quote von 2 % aller Plätze vorab für „dual“ Studierende reserviert. Alle darü- ber hinausgehenden Bewerber und Bewerberinnen müssen den entsprechenden NC-Notenschnitt nachweisen. Bei Vorlage eines Ausbildungsvertrages ist eine Bewerbung und Zulassung bereits ein

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Informationen für Bewerber zum dualen Studium an der Hochschule Regensburg

Telefon: 0941 943-1204 E-Mail: wolfgang.bock@hs-regenburg.de

Jahr vor Start des Studiums möglich, so dass bei Antritt der Berufsausbildung auch der Studienplatz zugesichert werden kann.

Wie findet man einen Ausbildungsbetrieb?

 Kooperierende Unternehmen sind auf der Homepage der Hochschule unter http://www.hs- regensburg.de/studium/studiengaenge/duale-studiengaenge.html gelistet. Die Liste wird in regelmä- ßigen Abständen ergänzt. Ist das Wunschunternehmen nicht dabei, sollten Sie dieses bitten mit der Hochschule Kontakt aufzunehmen.

 Das Unternehmen schließt mit dem oder der Studierenden eine Vereinbarung über Ausbildungs- und Praxiszeiten im dualen Studium ab, wobei die Studienzeiten und rechtlichen Regelungen der Hoch- schule und berücksichtigt und anerkannt werden. Die Hochschule bestätigt diese Vereinbarung ent- weder im Einzelfall des oder der Studierenden oder generell im Rahmen einer Kooperationsvereinba- rung zwischen Hochschule und Unternehmen. Für diese Vereinbarungen stellt die Hochschule auf Anfrage Muster zur Verfügung

 Die Zuständigkeit für die Ausbildung liegt ausschließlich bei den Betrieben (i.d.R. in Abstimmung mit der zuständigen IHK oder HWK) – die Zuständigkeit für das Studium bei der Fachhochschule.

Alle Angebote des Projekts „hochschule dual“ unterliegen folgenden Qualitätskriterien:

A) Bestimmungen für die Hochschule:

 Die Qualitätsstandards der regulären Fachhochschul-Studiengänge werden in allen dualen Studi- enangeboten konsequent eingehalten. Um das Niveau aufrechtzuerhalten, werden die Inhalte der dual studierbaren Studiengänge nicht verwässert.

 Eine Anerkennung von Leistungen anderer Lehrinstitutionen durch die Hochschule ist dann denk- bar, wenn die Inhalte von Lehrbeauftragten, die durch die Hochschule bestellt sind, vermittelt wer- den. Die Inhalte müssen Gegenstand der Studien- und Prüfungsordnung sein.

 Sofern es die personelle Ausstattung der Hochschule zulässt, sollen auf Wunsch der Wirtschaft die Studierenden in dualen Studienangeboten /-gängen eine/n Ansprechpartner/in/Mentor/in an der Hochschule erhalten, der/die sie im Studium begleitet/coacht, mit dem Ausbildungsbetrieb in Kon- takt steht und idealerweise über den betrieblichen Ausbildungs-/Praxisplan informiert ist.

 Die Hochschule betreibt mit den kooperierenden Ausbildungsbetrieben einen regelmäßigen Erfah- rungsaustausch. Idealerweise regelt eine Kooperationsvereinbarung die Eckpunkte der Kooperati- on.

 Die Hochschulen sind dazu angehalten, die dual Studierenden gesondert zu registrieren. Dabei sollten mindestens folgende Kriterien abgefragt werden:

 Art des dualen Modells (Verbundstudium/Studium mit vertiefter Praxis)

 Ausbildungsbetrieb

 Die Dauer des Verbundstudiums sollte 4,5 Jahre nicht übersteigen.

 Die Organisation des Verbundstudiums ist so anzulegen, dass Auslandsaufenthalte ohne Verlän- gerung des Studiums möglich sind.

 Der Praxisumfang der betrieblichen Ausbildung im kaufmännischen Bereich sollte mindestens 17 Monate, im technischen Bereich mindestens 21 Monate betragen (Ausnahmen: Verbundstudien- modelle, in denen durch eine geeignete Vorauswahl eine gute betriebliche Ausbil-

dung/Prüfungsvorbereitung auch in kürzerer Zeit sichergestellt werden kann).

 Nach erfolgreichem Ablegen der Berufsabschlussprüfung ist eine Weiterbeschäftigung im Betrieb in den Semesterferien und ggf. in 1 Praxissemester/Urlaubssemester vorgesehen. Dabei ist auch von der Hochschule darauf zu achten, dass die Praxis fachlich auf die spätere Berufstätigkeit aus- gerichtet ist und das Niveau einer Auszubildendentätigkeit deutlich übersteigt.

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Informationen für Bewerber zum dualen Studium an der Hochschule Regensburg

Telefon: 0941 943-1204 E-Mail: wolfgang.bock@hs-regenburg.de

 Der/Die Studierende sollte die Möglichkeit erhalten, im späteren Studienverlauf Fächer zu bele- gen, die speziell auf den Praxisinhalt im Betrieb abgestimmt sind.

 Die Hochschule bietet nur solche Modelle an, in denen die Kooperation zwischen Auszubilden- dem/er / Studierendem/r und Betrieb vertraglich festgelegt ist („Berufsausbildungsvertrag für duale Studiengänge“/ „Berufsausbildungsvertrag“+„Bildungsvertrag“, etc.).

B) Bestimmungen für das Unternehmen:

 Das Unternehmen soll eine umfassende Qualität in der Praxisausbildung gewährleisten, die fach- lich auf die spätere Berufstätigkeit ausgerichtet ist.

 Die Studierenden in dualen Studienangeboten /-gängen sollen eine/n Ansprechpart- ner/in/Mentor/in im Unternehmen erhalten, der/die sie während der Praxisphasen beglei-

tet/coacht, mit der Hochschule/dem/r Betreuer/in in der Hochschule in Kontakt steht und idealer- weise über den Studien- und Prüfungsplan informiert ist.

 Die Qualität der Lehrlingsausbildung ist umfassend gewährleistet.

 Zur Vorbereitung der Studierenden auf die Berufsabschlussprüfung können unterschiedliche Maß- nahmen angeboten werden, z.B. Berufsschulunterricht, firmeninterne Seminare, überbetriebliche Lehrlingsunterweisungen, Eigenstudium, etc.

 Es ist darauf zu achten, dass die Praxis nach Abschluss der betrieblichen Ausbildung das Niveau einer Auszubildendentätigkeit deutlich übersteigt, so dass die nach der Studien- und Prüfungsord- nung vorgeschriebenen Praxisinhalte sichergestellt werden und damit die Praxis auf die spätere Be- rufstätigkeit ausgerichtet ist.

 Die Kooperation zwischen dem oder Studierenden und Betrieb wird vertraglich festgelegt („Beruf- sausbildungsvertrag für duale Studiengänge“/ „Berufsausbildungsvertrag“+„ Bildungsvertrag“, etc.).

 Die Vergütung des/r Studierenden mindestens für die betrieblichen Phasen ist verpflichtend. Eine kontinuierliche Vergütung auch für die außerbetrieblichen Phasen ist zu empfehlen, um die Attrak- tivität des Modells für die Studierenden zu steigern. Die Höhe der Vergütung orientiert sich an der üblichen Ausbildungsvergütung im Betrieb.

 Die Höhe der Vergütung für die Praxiszeit im Betrieb nach Abschluss der Berufsausbildung wird in- dividuell festgelegt, sollte mindestens dem zuletzt gezahlten Gehalt während der Ausbildung ent- sprechen.

 Die Studienbeiträge können, müssen jedoch nicht vom Ausbildungsbetrieb übernommen werden.

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Informationen für Unternehmen zum dualen Studium an der Fachhochschule Regensburg

Telefon: 0941 943-1204 E-Mail: wolfgang.bock@hs-regenburg.de

Musterablaufplan 1: Duales Studium (Verbundstudium) mit einem Jahr Vorlauf

Zeitlicher Verlauf Betriebliche Praxisphasen incl.

Pflichtpraktika Studium an der Hochschule

Regensburg Bemerkung

01.07.x - 30.09.x+1 Abschnitt 1 65 Wochen Ableisten der 6- oder 12-wöchigen

Vorpraxis

01.10.x+1 - 14.02.x+2 1. Studiensemester

15.02.x+2 - 14.03.x+2 Abschnitt 2 4 Wochen

15.03.x+2 - 31.07.x+2 2. Studiensemester

01.08.x+2 - 30.09.x+2 Abschnitt 3 9 Wochen

01.10.x+2 - 14.02.x+3 3. Studiensemester

15.02.x+3 - 14.03.x+3 Abschnitt 4 4 Wochen

15.03.x+3 - 31.07.x+3 4. Studiensemester

01.08.x+3 - 14.03.x+4 Abschnitt 5 32 Wochen 5. Studiensemester

inkl. IHK / HWK Abschlussprüfung und Praktikum im Rahmen des praktischen Studiensemesters

15.03.x+4 - 31.07.x+4 6. Studiensemester

01.08.x+4 - 30.09.x+4 Abschnitt 6 9 Wochen

01.10.x+4 - 14.02.x+5 7. Studiensemester inkl. Anfertigung der Bachelorarbeit

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Informationen für Unternehmen zum dualen Studium an der Hochschule Regensburg

Telefon: 0941 943-1204 E-Mail: wolfgang.bock@hs-regenburg.de

Musterablaufplan 2: Duales Studium mit vertiefter Praxis

Zeitlicher Verlauf Betriebliche Praxisphasen incl.

Pflichtpraktika Studium an der Hochschule

Regensburg Bemerkung

01.07.x - 30.09.x Abschnitt 1 12 Wochen

Optional, kann entfallen oder zeit- lich reduziert sein; Ableistung der 6- oder 12-wöchigen Vorpraxis, falls im Studiengang vorgesehen.

01.10.x - 14.02.x+1 1. Studiensemester

15.02.x+1 - 14.03.x+1 Abschnitt 2 4 Wochen

15.03.x+1 - 31.07.x+1 2. Studiensemester

01.08.x+1 - 30.09.x+1 Abschnitt 3 9 Wochen

01.10.x+1 - 14.02.x+2 3. Studiensemester

15.02.x+2 - 14.03.x+2 Abschnitt 4 4 Wochen

15.03.x+2 - 31.07.x+2 4. Studiensemester

01.08.x+2 - 14.03.x+3 Abschnitt 5 32 Wochen 5. Studiensemester Praktikum im Rahmen des prakti- schen Studiensemesters

15.03.x+3 - 31.07.x+3 6. Studiensemester

01.08.x+3 - 30.09.x+3 Abschnitt 6 9 Wochen

01.10.x+3 - 14.02.x+4 7. Studiensemester inkl. Anfertigung der Bachelorarbeit

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