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Anhang II für den Studienanteil Sachunterricht im Studiengang Lehramt an Grundschulen (L1) zur Studien- und Prüfungsordnung Lehramt der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main vom 16. Juli 2016 : Hier: Änderung vom 22. November 2018. Genehmig

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Aktie "Anhang II für den Studienanteil Sachunterricht im Studiengang Lehramt an Grundschulen (L1) zur Studien- und Prüfungsordnung Lehramt der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main vom 16. Juli 2016 : Hier: Änderung vom 22. November 2018. Genehmig"

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UniReport Satzungen und Ordnungen vom 28.02.2019 1

Anhang II für den Studienanteil Sachunterricht im Studiengang Lehramt an Grundschulen (L1) zur Studien- und Prüfungsordnung Lehramt der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main vom 16. Juli 2016

Hier: Änderung vom 22. November 2018

Genehmigt vom Präsidium in der Sitzung am 13. Februar 2019, genehmigt durch die Hessische Lehrkräfteakademie im Auftrag des Hessischen Kultusministeriums am 6. Februar 2019

Für die Ordnung für den Studienanteil Sachunterricht im Studiengang Lehramt an Grundschulen (L1) hat die Akademie für Bildungsforschung und Lehrerbildung am 22. November 2018 im Benehmen mit den Fachbereichen 03, 04, 08, 11, 13, 14 und 15 folgende Änderungen beschlossen. Das Präsidium der Johann Wolfgang Goethe-Universität hat diese Änderungen gemäß § 37 Abs. 5 Hessisches Hochschulgesetz am 13.

Februar 2019, die Hessische Lehrkräfteakademie im Auftrag des Hessischen Kultusministeriums gemäß § 16 Hessisches Lehrerbildungsgesetz, § 20 Abs. 1 Durchführungsverordnung zum Hessischen Lehrerbildungsgesetzes am 6. Februar 2019 genehmigt. Sie werden hiermit bekannt gemacht.

Artikel I Änderungen

Ziffer 5. Festlegungen zur Ersten Staatsprüfung (§45 SPoL) wird neu gefasst: „Die Studierenden bringen gem. § 29. Abs.3 HLbG die Ergebnisse aus zwei Modulprüfungen in die Gesamtnote der Ersten Staatsprüfung ein. Sie wählen die genannten zwei Modulprüfungen aus den Prüfungsergebnissen der Module S1-S7. Das Modul AGD- D kann im Studienanteil Sachunterricht nicht eingebracht werden, Studierende können es nach Wahl im Studienanteil AGD einbringen.“.

28. Februar 2019

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2 UniReport Satzungen und Ordnungen vom 28.02.2019 Artikel II

Inkrafttreten

Die Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im UniReport/Satzungen und Ordnungen der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main in Kraft.

Frankfurt am Main, den 21.02.2019

Prof. Dr. Holger Horz

Geschäftsführender Direktor der ABL der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main

Impressum

UniReport Satzungen und Ordnungen erscheint unregelmäßig und anlassbezogen als Sonderausgabe des UniReport. Die Auflage wird für jede Ausgabe separat festgesetzt.

Herausgeber ist die Präsidentin der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main.

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