Geschichtliche Hintergründe der Wohnbauförderung
Vor Inkrafttreten des Ersten Autonomiestatutes
Die Basis des geförderten Wohnbaus (Volkswohnbau) in Südtirol waren Staatsgesetze, ab 1962 gab es mit dem Kleinsparergesetz eine erste Eigentumsförderung auf Landesebene
Zwischen Erstem und Zweitem Autonomiestatut
Mit Inkrafttreten des Ersten Autonomiestatutes beginnt der zweite Abschnitt der Gesetzgebung für den Bereich des geförderten Wohnbaus in Südtirol. Die primäre Gesetzgebungsbefugnis war jedoch stark eingeschränkt.
Seit Inkrafttreten des Zweiten Autonomiestatutes
Südtirol übernimmt die volle primäre Zuständigkeit für den geförderten Wohnbau.
Erster Ausdruck der Autonomie
LG vom 24. Jänner 1972, Nr. 3, mit dem die vollständige Kontrolle über das „Volkswohnhäuserinstitut“ (später Institut für den
Sozialen Wohnbau des Landes Südtirol, Wobi) übernommen wird, und das so genannte „Wohnbaureformgesetz“ (LG Nr. 15 vom 20.08.1972)
Geschichtliche Hintergründe der Wohnbauförderung
Wohnbaureformgesetz
Das Wohnbaureformgesetz (LG Nr. 15 vom 20.08.1972) des Landes wurde infolge des staatlichen Wohnbaureformgesetze vom 22. Oktober 1971, Nr. 865 erlassen. Es ist ein Gesetz zur wirtschaftlichen und sozialen Reform, deshalb musste Südtirol seine Wohnbaugesetze diesem Staatsgesetz anpassen.
Gesetzliche Grundlagen
Mit dem Wohnbauförderungsgesetz (Landesgesetz vom 17. Dezember 1998, Nr. 13, kundgemacht im Amtsblatt vom 12.
Jänner 1999, Nr. 3, Beiblatt Nr. 1 wurden die verschiedenen Landesgesetze auf dem Gebiet des geförderten Wohnbaus zu einem organischen Gesetz zusammengefasst. Weitere gesetzliche Grundlagen der Wohnbauförderung seitdem: Dekret des Landeshauptmannes vom 15.07.1999, Nr. 42 (1. Durchführungsverordnung zum Landesgesetz vom 17.12.1998, Nr. 15) Beschluss der Landesregierung vom 14.04.2015, Nr. 423, Beschluss der Landesregierung vom 10.06.2014, Nr. 691
Geschichtliche Hintergründe der Wohnbauförderung
Die Wohnbauförderungen des Landes
Konventionierte Wiedergewinnung
Bausparen
Ankauf und Erschließung geförderter Wohnbau
Vorschuss Steuerabzüge Bau, Kauf und
Wiedergewinnung
Beseitigung architektonischer
Hindernisse
Beträge an das
WOBI
Die Wohnbauförderungen des Landes
Erwerb und Erschließung von
Baugründen (Private) Notstandshilfe
Gewährung von Beiträgen an
Körperschaften und Vereine für die Bekanntmachung der Gesetze über den sozialen, geförderten und
konventionierten Wohnbau
Wohnungen für den "Mittelstand"
Weitere Förderungen:
Die Wohnbauförderungen des Landes
Gesamtzahl der Gesuche
3 .6 6 5 4 .0 3 9 4 .6 5 5 4 .5 5 4 3 .6 6 4 3.541 3 .1 6 2 3.410 4 .1 3 0 2 .3 4 7 2 .7 7 6 3 .0 4 7 2 .7 4 5 2 .9 4 5 2 .9 7 7 2.911 3 .2 2 1 2 .9 2 3 2 .7 3 3 2 .8 1 4 3 .0 2 8 2 .7 2 5 2 .5 3 2 2 .6 7 1 3 .4 0 1 3 .1 2 2 3 .6 1 3 2 .1 5 1 2 .6 2 1
0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 3.500 4.000 4.500 5.000
1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Eingereichte Gesuche von 1990 bis 2019
Beträge 1999 bis 2018
€ 448.811.054,24
€ 613.912.533,54
€ 220.769.173,31
€ 103.508.910,18
€ 31.850.439,74
€ 9.368.618,01
€ 46.959.224,00
€ 100.777.808,57
€ 643.100.000,00
€ 374.963.367,48
€ 805.556.534,09
Neubau Kauf Wiedergewinnung Konventionierte Wiedergewinnung Architektonische Hindernisse Soziale Härtefälle Vorschüsse auf Steuerabzüge Bauspardarlehen Erwerb und Erschließung von Flächen Wohngeld Bautenprogramm WOBI
Summe:
€ 3.399.577.663,16
Zeitraum: 1999 bis 2018
Beträge:
Neubau: 448.811.054,24 € Kauf: 613.912.533,54 € Wiedergewinnung: 220.769.173,31 €
Anzahl der genehmigten Gesuche:
Neubau: 12.587
Kauf: 20.938
Wiedergewinnung: 6.603
Durchschnitt pro Jahr:
Neubau: 22.440.552,71 € Kauf: 30.695.626,68 € Wiedergewinnung: 11.038.458,67 €
Anzahl der Gesuche pro Jahr:
Neubau: 629
Kauf: 1.047
Wiedergewinnung: 330
Bau, Kauf und Wiedergewinnung von Wohnungen für den
Eigenbedarf
Konventionierte Wiedergewinnung
Beträge:
103.508.910,18 €
Anzahl der genehmigten Gesuche:
4.863
Durchschnitt pro Jahr:
5.175.445,51 €
Durchschnitt pro Gesuch:
21.298,13 €
Durchschnitt pro Jahr:
243
Zeitraum: 1999 bis 2018
Bauspardarlehen
Zeitraum: 2015 bis 2018 Beginn: 01.07.2015
190
389
425
317
2015 2016 2017 2018
Genehmigte Gesuche
€ 1 5 .0 3 5 .3 0 8 ,5 0 €26.487.000,00 €32.226.228,38 € 2 7 .0 2 9 .2 7 1 ,6 9
2015 2016 2017 2018
Beträge pro Jahr
Bauspardarlehen
Beträge:
100.777.808,57 €
Anzahl der genehmigten Gesuche:
1.321
Durchschnitt pro Jahr:
28.793.659,59 €
Durchschnitt pro Jahr:
377
Einzelperson:
Minimum: 30.000,00 € Höchstbetrag: 200.000,00 €
Familie:
Minimum: 30.000,00 € Höchstbetrag: 300.000,00 €
Zeitraum: 01.07.2015 bis 2018
Vorschüsse auf Steuerabzüge
Zeitraum: 2014 bis 2018 Beginn: 01.07.2014
123
391
350
296 287
2014 2015 2016 2017 2018
Genehmigte Gesuche
€4 .05 5. 66 4 ,0 0 €1 2. 27 0 .66 1, 00 €1 1. 25 1.8 21, 00 €1 0. 04 1 .26 6, 00 €9 .33 9. 81 2 ,0 0
2014 2015 2016 2017 2018
Beträge pro Jahr
Vorschüsse auf die Steuerabzüge
Beträge:
46.959.224,00 €
Anzahl der genehmigten Gesuche:
1.447
Durchschnitt pro Jahr:
10.435.383,11 €
Durchschnitt pro Gesuch:
32.452,82 €
Durchschnittswert pro Jahr:
322
Zeitraum: 01.07.2014 bis 2018
Fläche geförderter Wohnbau
(einschließlich Erschließungsflächen)
Zeitraum: 1999 bis 2018
0 m² 50.000 m² 100.000 m² 150.000 m² 200.000 m² 250.000 m²
1 9 9 9 2 0 0 0 2 0 0 1 2 0 0 2 2 0 0 3 2 0 0 4 2 0 0 5 2 0 0 6 2 0 0 7 2 0 0 8 2 0 0 9 2 0 1 0 2 0 1 1 2 0 1 2 2 0 1 3 2 0 1 4 2 0 1 5 2 0 1 6 2 0 1 7 2 0 1 8