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Mitteilung zu den Gemeinderatswahlen vom 9. Februar 2020

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Cenreindever*,altung Alte Landstrasse 32 4456 Tenniken

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Mitteilung zu den Gemeinderatswahlen vom 9. Februar 2020

Die Gemeindevenrualtung Tenniken möchte mitteilen, dass die Gesamterneuerungswahlen des Gemeinderates Tenniken für die Amtsperiode vom 1 . Juli 2020 bis 30. Juni 2024, auf den g. Februar festgelegt worden sind. Dies mit dem Hinweis, dass für die Gesamterneuerungswahlen gemäss Gemeindeordnung die Stille Wahl möglich ist.

Wir können nun offiziell bekannt geben, dass bis Montag, 23, Dezember 2019 (48 Tag 17.00 Uhr vor dem Wahltag) die Anzahl der eingegangenen Wahlvorschläge der Anzahl zu wählenden Ratsmitglieder entspricht, Die Prüfung der Wahlvorschläge durch die Gemeindeverwaltung hat ergeben, dass diese die Voraussetzungen von § 33 Abs. 3-7 GpR (Gesetz über die politischen Rechte) erfüllen und dass die Vorgeschlagenen mit der Kandidatur einverstanden sind. Somit ist die Stille Wahl zustande gekommen.

Als Enuahrungsinstanz hat die Geschäftsprüfungskommission von der Mitteilung der Gemeindeverwaltung Kenntnis genommen und folgendes beschlossen:

Die Geschäftsprüfungskommission stellt fest, dass die Anzahl der durch die Gemeindeverwaltung geprüften Wahlvorschläge der Anzahl zu Wählenden entspricht, Die Stille Wahl ist somit zustande gekommen.

Als Folge der zustande gekommenen Stillen Wahl widerruft die Geschäftsprüfungskommission die bereits angesagte Urnenwahl für die Gesamterneuerungswahlen des Gemeinderates vom g.

Februar 2020.

Unter Vorbehalt des Entscheides über Beschwerden gemäss § 83 Abs. 3 GpR werden von der Geschäftsprüfungskommission als Mitglieder des Gemeinderates Tenniken für die Amtsperiode vom 1. Juli 2020 bis 30, Juni2024 in Stiller Wahl als gewählt erklärt:

1)

2.)

3)

Sandra Bätscher-Gisin, Schlossgasse 6

Sonja Caviola-Stalder, Mettelenweg 30

Marcel Zimmerman n-Sti n gel i n, N iedermattweg 7 Patricia Nyffenegger.Wiesner, Niedermattweg 22 Beat Heller-Salzmann, Lettenweg 1 0

(bisher) (bisher) (bisher) (bisher) (bisher)

Die von der Gemeindevenrualtung publizierte Beschwerdefrist ist ungenutzt abgelaufen.

GEMEINDEVERWALTUNG TENNIKEN Tenniken, 30. Januar 2020

Referenzen

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