Selbstbericht der Medizinischen Fakultät der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
und des Universitätsklinikums Magdeburg A. ö. R.
anlässlich des Besuches des Ausschusses Medizin des Wissenschaftsrates
Band I Beantwortung der Fragen
Magdeburg, August 2008
Inhaltsverzeichnis
Band I Beantwortung der Fragen Seite
I. Struktur und Personal
I.1. Entwicklung der Universitätsmedizin am Standort 1
I.1.1. Historische Entwicklung des Standortes 1
I.1.2. Geplante Strukturänderungen 2
I.1.3. Skizzierung der Zentrenstrukturen 5
I.1.4. Darstellung von Ausgründungen, An-Instituten mit Erläuterung der Vernetzungen
10 I.1.5. Mit welcher Zielrichtung und zu welchen Fragestellungen
wurden/werden Evaluationen/Untersuchungen der Universität durchgeführt, die die Hochschulmedizin (mit-) betreffen?
14
I.1.6. Wie ist die Aufgabenverteilung von Fakultätsvorstand und
Fakultätsrat? 15
I.1.7. Wie wird das Hochschulmedizingesetz bewertet und welcher
Veränderungsbedarf wird gesehen? 16
I.2. Personal 19
I.2.1. Aufgaben des Dekanats und Mitarbeiterstruktur 19
I.2.2. Erfahrungen, Probleme und Maßnahmen in Bezug auf die durch die Tarifverträge und Arbeitszeitregelungen ausgelösten
Veränderungen
20
I.2.3. Wie hoch ist der Anteil (absolut und relativ) des ärztlichen
Personals, das nicht beim Land, sondern beim Universitätsklinikum beschäftigt ist?
21
I.2.4. Geplante Personalveränderungen 22
I.2.5. Konzepte für die universitäre Krankenversorgung 23
I.2.6. Personalstärke für die Aufgaben in Forschung, Lehre und
Krankenversorgung 23
I.3. Berufungen 25
I.3.1. Erfahrungen mit Chefarztverträgen 25
I.3.2. Juniorprofessoren 26
I.3.3. Berufungen von Frauen (absolut und relativ); Teilnahme von Frauen
in Berufungskommissionen 26
I.3.4. Hausberufungen seit 2005 (absolut und relativ) 28
I.3.5. Bestehende gemeinsame Berufungen mit außeruniversitären
Einrichtungen 28
I.3.6. Bestehende Stiftungsprofessuren 29
I.3.7. Planungen für Berufungen in Forschungsschwerpunkten 29
I.4. Übergreifende Abstimmungen 30
I.4.1. Abstimmungen bzw. Planungen bezüglich des wissenschaftlichen
Profils mit anderen Fachbereichen der Universität 30 I.4.2. Abstimmungen bzw. Planungen bezüglich Forschung, Lehre und
Krankenversorgung zwischen den beiden Standorten Halle/Wittenberg und Magdeburg
30
I.4.3. Wie wird die Arbeit der Gemeinsamen Kommission beurteilt? 31 I.4.4. Abstimmungen bzw. Planungen bezüglich des wissenschaftlichen
Profils mit Medizinischen Fakultäten benachbarter Bundesländer 32 I.4.5. Kooperationen mit anderen universitären und außeruniversitären
Einrichtungen mit Angaben zur Zielsetzung (z. B. Forschung, Lehre und/oder Krankenversorgung) und Umfang der Kooperationen
32
II. Forschung
II.1. Forschungsprofil 36
II.1.1. Gegenwärtige Forschungsschwerpunkte (Inhalte), Konzepte und mittelfristige Planung
36 II.1.1.1. Forschungsschwerpunkt "Neurowissenschaften" 36 II.1.1.2. Forschungsschwerpunkt "Immunologie einschließlich Molekulare
Medizin der Entzündung" 48
II.1.2. Strategien zur Berücksichtigung der Versorgungsschwerpunkte bei den Planungen zu den Forschungsschwerpunkten im Hinblick auf eine weitere Verbesserung der Patientenversorgung (Translation)
63
II.1.3. Welche Institute/Kliniken/Zentren beteiligen sich an dem jeweiligen Forschungsschwerpunkt?
66 II.1.3.1. Beteiligung von Instituten/Kliniken und Abteilungen an den
Forschungsschwerpunkten 66
II.1.3.2. Gruppenförderinstrumente in den Schwerpunkten 67
II.1.3.3. Beteilung von universitären oder außeruniversitären Einrichtungen
an den Forschungsschwerpunkten 67
II.1.4. Erläuterungen zu den Programmen der internen
(antragsbezogenen) ex ante-Forschungsförderung 68
II.1.5. Beteiligung an europa- oder bundesweiten Kompetenznetzen/
Kompetenzzentren
69
II.2. Ressourcen für die Forschung 70
II.2.1. Infrastruktur für die Forschung: Umfang, Zustand, Defizit, Bedarf 70 II.2.2. Anteil der Laborflächen, die als Verfügungslabors vergeben werden,
kurze Skizzierung des Vergabeverfahrens 71
II.2.3. Zentrale Forschungsinfrastruktur, die Dienstleistungen zur
Verfügung stellt 71
II.2.4. Methodenberatung (z. B. Epidemiologie und Statistik) 74
II.2.5. Konzept und Organisation der Tierhaltung 74
II.2.6. Nutzung anderer tierexperimenteller oder Tierhaltungs-
Einrichtungen außerhalb der Medizin sowie ggf. Mitnutzung der Einrichtungen des Fachbereichs Medizin durch andere
76
II.2.7. Welche Einrichtungen für den Technologietransfer stehen dem Fachbereich zur Verfügung?
76 II.2.8. Bestehende Forschungszentren (IZKF, KKS, etc.) 77
II.3. Studien und Patente 80
II.3.1. Unterstützung klinischer Studien, Sponsorenfunktion bei
wissenschaftsinitiierten klinischen Studien 80
II.3.2. Anteil der klinischen Studien, die über das KKS laufen, am
Gesamtfinanzvolumen der klinischen Studien der Universität (2005- 2007)
80
II.3.3. Multinationale klinische Studien 82
II.3.4. Erfindungen, die seit 2005 in der Fakultät entwickelt wurden 82
II.4. Wissenschaftlicher Nachwuchs/Weiterbildung 85
II.4.1. Besondere Fördermaßnahmen für wissenschaftlichen Nachwuchs 85 II.4.2. Anzahl extern geförderter, promovierter Nachwuchswissenschaftler/
Nachwuchsgruppen
86 II.4.3. Anzahl und Anteil der Dissertationen, die in internationalen (=
englischsprachigen) wissenschaftlichen Fachjournalen publiziert wurden (2005-2007), in denen der Promovend Erstautor war
86
II.4.4. Angaben zu bestehenden oder beantragten Graduiertenkollegs 86 II.4.5. Anteil der Doktoranden, die von 2005-2007 an strukturierten
Promotionsprogrammen teilgenommen haben, in Bezug auf die Anzahl aller Doktoranden im gleichen Zeitraum
86
II.4.6. Anteil der Promotionen, die vor Abschluss des Studiums
beantragt/begonnen wurden, 2005-2007 87
II.4.7. Dauer der von 2005-2007 abgeschlossenen Promotionsvorhaben
(Median und Mittelwert) 87
II.4.8. Maßnahmen der Medizinischen Fakultät/der Universität zur
Anhebung der Qualität von Dissertationen in der Medizin 87 II.4.9. Strukturierte Qualifizierungsmöglichkeiten zur Vertiefung der
wissenschaftlichen Kompetenz von Nachwuchswissenschaftlern nach der Promotion
87
II.4.10. Maßnahmen zur Verbesserung der Aus- und Weiterbildung und der Akzeptanz der patientenorientierten Forschung sowie Honorierung exzellenter Leistungen für diese Form der klinischen Forschung
88
III. Lehre und Ausbildung
III.1. Lehrleistungen und Kennzahlen 88
III.1.1. Zulassungen 2005-2007 aufgrund von Klageverfahren 88 III.1.2. Auswahlverfahren für Studierende und hochbegabte Studierende 88 III.1.3. Selbsteinschätzung der Lehrqualität in den einzelnen
Studienabschnitten 89
III.1.4. Angaben zur Anzahl der Studienortwechsler und der Studienabbrecher
91
III.2. Lehrprofil und Ausbildungskonzept 93
III.2.1. Lehr- und Lernzielkataloge 93
III.2.2. Einsatz neuer Medien in der Lehre 93
III.2.3. Prüfungsverfahren 98
III.2.4. Gegenwärtige Struktur und mittelfristige Planung für die Lehre;
Probleme und Erfolge 99
III.2.5. Weiterbildungsprogramme 100
III.2.6. Medizinnahe Studiengänge 102
III.2.7. Gibt es Planungen zur Einführung neuer Studienangebote/
Weiterbildungsangebote? 103
III.2.8. Kooperationen mit anderen Fachbereichen 103
III.2.9. Maßnahmen der Vernetzung der Studiengänge 103
III.3. Ressourcen, Organisation und Evaluation der Lehre 103 III.3.1. Infrastruktur für die Lehre: Umfang, Zustand, Defizite, Bedarf 103 III.3.2. Einbindung von Lehrpraxen, Kooperationsmodi, damit verbundene
Kosten
105 III.3.3. Einbindung außeruniversitärer Forschungseinrichtungen in die
Lehre
108 III.3.4. Beschreibung der Mitwirkung der Medizinischen Fakultät bei
Bestellung der Chefärzte in Lehrkrankenhäusern
108 III.3.5. Einbindung der Lehrkrankenhäuser/Lehrpraxen in Lehrkonzept und
Lehrevaluation der Medizinischen Fakultät (z. B. besondere Veranstaltungen, gemeinsame Prüfgruppen, regelmäßiger Erfahrungsaustausch etc.), Ergebnisse
108
III.3.6. Über welchen Etat verfügte der Studiendekan Medizin im Jahr 2007? Welche Kosten wurden davon getragen (differenziert in Personal, Sach- und Verbrauchsmittel sowie Investitionen)?
109
III.3.7. Verfahren der Lehrevaluation, Einbindung der Studierenden in die Planung und Evaluation der Lehre, Konsequenzen; Maßnahmen der Qualitätssicherung in der Lehre
110
III.3.8. Verfahren zur Ermittlung der Höhe der erforderlichen Lehrbudgets in der Humanmedizin in den Organisationseinheiten (z. B.
Abteilungen)
111
IV. Krankenversorgung
IV.1. Stationäre Krankenversorgung 112
IV.1.1. Wie gestaltet sich die Wettbewerbssituation in der
Krankenversorgung? 112
IV.1.2. Planung der universitären Bettenzahlen 114
IV.1.3. Bildung von Bettenpools, Anzahl der Betten in Bettenpools 114 IV.1.4. Fachliche Schwerpunkte/Kompetenzen der Krankenversorgung 115 IV.1.5. Transplantationsprogramm: Angabe der Fallzahlen für die einzelnen
Organe von 2005-2007. Welche Entwicklung ist geplant? 116 IV.1.6. Welche Bereiche außerhalb des primären Kerngeschäftes des
Universitätsklinikums wurden bisher ausgelagert? 117
IV.2. Ambulante Krankenversorgung 118
IV.2.1. Übersicht der Spezialambulanzen im Angebot des
Universitätsklinikums 118
IV.2.2. Situation, Bedeutung und Umfang tagesklinischer Versorgung 118 IV.2.3. Aufwendungen und Erlöse der ambulanten Krankenversorgung,
Höhe der Ambulanzpauschalen 120
IV.2.4. Höhe des Ambulanzdefizits, Verfahren zur Bestimmung des
Ambulanzdefizits 120
IV.2.5. Probleme mit den Zulassungsausschüssen, Probleme und Erfolge bei den Verhandlungen mit den Kostenträgern sowie Erfahrungen bei der Vertragsgestaltung mit Kassenärztlicher Vereinigung und Kassenzahnärztlicher Vereinigung
121
IV.2.6. Nutzung der Möglichkeiten des SGB V 122
IV.2.7. Strategien zur Senkung der Defizite, geplante Änderungen in Umfang oder Ausrichtung der ambulanten Krankenversorgung.
Bedeutung der ambulanten Versorgung für das Universitätsklinikum, ggf. strategische Planungen
124
V. Ausbau
V.1. Ausbaustand 125
V.1.1. Allgemeine räumliche und bauliche Ist-Situation und Probleme 125 V.1.2. Kurze Zusammenfassung des EDV-Gesamtkonzeptes, zukünftige
Planungen 128
V.2. Perspektiven 131
V.2.1. Mittel- und langfristiges Ausbaukonzept der Medizinischen
Fakultät/des Universitätsklinikums/der Universität 131
V.2.2. Bedarf an Investitionen für Großgeräte 135
V.2.3. Perspektiven der Investitionsfinanzierung 135
V.2.4. Gibt es Überlegungen für Public Private Partnership (PPP)-
Vorhaben? 136
VI. Finanzen
VI.1. Mittelfluss 136
VI.1.1. Wer entscheidet über die Grundsätze der Aufteilung des Landeszuführungsbetrags an die einzelnen
Einrichtungen/Kliniken/Institute?
136
VI.1.2. Auf welchen Ebenen (Universität für Medizin, Medizinische Fakultät, ggf. Universitätsklinikum) erfolgt eine leistungsorientierte
Mittelvergabe (LOM)?
137
VI.1.3. Nach welchen Kriterien werden die Forschungs- und Lehrleistungen der Einrichtungen bzw. ihrer Wissenschaftler erfasst und bewertet, die in die jeweilige LOM eingehen? Erläuterung der
Leistungsparameter
137
VI.1.3.1. Kriterien der Forschungs- bzw. Lehrleistungen 137
VI.1.3.2. Bewertung der Forschungsleistungen 138
VI.1.4. Wie hoch ist der Anteil der insgesamt nach Leistungskriterien vergebenen Mittel bezogen auf die Gesamthöhe des
Landeszuführungsbetrags für Forschung und Lehre?
139
VI.1.5. Erläuterung der Trennungsrechnung 140
VI.2. Haushaltsansatz der Universitätsmedizin 145
VII. Anliegen der Universität, des Fachbereichs Medizin und des
Universitätsklinikums an den Wissenschaftsrat 146
Band II Tabellen, Anlagen, Diagramme
VIII. Tabellen Tabellen - Seite
VIII.T1. Organisatorische und fachliche Gliederung der Universitätsmedizin
Magdeburg (Stand: 31.12.2007) 1
VIII.T2. Charakterisierung der Zentren der Universitätsmedizin 5 VIII.T3.1. Personalstruktur mit Angabe der Vollkräfte der Universitätsmedizin
Magdeburg (Stichtag 31.12.2007)
6 VIII.T3.2. Wissenschaftliches/Ärztliches Personal in Vollkräften im Jahr 2007
der Universitätsmedizin Magdeburg (Stichtag: 31.12.2007) 12 VIII.T.3.3. Nichtmedizinische Wissenschaftler der Universitätsmedizin
Magdeburg (Stichtag 31.12.2007) 18
VIII.T.3.4. Vakanzen, Ausschreibungen und Berufungsverfahren (W1-, W2-,
W3-Professuren, inkl. laufende Berufungsverfahren) 19 VIII.T.4.1. Verausgabte Drittmittel (in €) der Universitätsmedizin (2005-2007) 21 VIII.T.4.2.1. Verausgabte Drittmittel (in €) nach Gebern der Universitätsmedizin
(Stichtag 31.12.2007)
25 VIII.T.4.2.2. Verausgabte Drittmittel (in €) nach Gebern der Universitätsmedizin
(Stichtag 31.12.2006) 28
VIII.T.4.2.3. Verausgabte Drittmittel (in €) nach Gebern der Universitätsmedizin (Stichtag 31.12.2005)
31 VIII.T.4.2.4. Verausgabte Drittmittel (in €) nach Gebern der Universitätsmedizin
(Summe 2005 - 2007) 34
VIII.T.5. Charakterisierung der ex ante - Forschungsförderungsinstrumente der Universitätsmedizin (2007-2009)
37 VIII.T.6. Weiterbildung am Universitätsklinikum (2005-2007) 38 VIII.T.7. Studierenden- und Absolventenzahlen der Universitätsmedizin
Magdeburg (2005-2007) 39
VIII.T.8. Kennzahlen der Stationären Krankenversorgung der
Universitätsmedizin (2005-2007) 40
VIII.T.9. Stationäre Krankenversorgung: Kenndaten der Fachabteilungen
(2007) 41
VIII.T.10. Ambulante Krankenversorgung - Leistungsdaten der
Universitätsmedizin (2007) 42
VIII.T.11. Budgets der Universitätsmedizin in T€ auf der Basis der
Trennungsrechnung (2007) 43
VIII.T.12. Basisdaten (2007) 46
IX. Anlagen und Diagramme Anlagen - Seite
IX.1. Struktur und Personal 1
IX.1.1. Organigramm des Fachbereichs Medizin und des
Universitätsklinikums 1
IX.1.2. Aktuelle Struktur- und Entwicklungspläne (Medizinische Fakultät/
Universitätsklinikum)
2
IX.1.3. Aktuelle Satzung des Universitätsklinikums 11
IX.1.3.1. Runderlass zur Gründung von An-Instituten 21
IX.1.3.2. Satzung Tumorzentrum e.V. 27
IX.1.3.3. Gründungsvertrag Brustzentrum 34
IX.1.3.4. GastroZentrum 39
IX.1.3.5. Gefäßzentrum 41
IX.1.4. Kooperationsvereinbarungen zwischen Universität und
Universitätsklinikum/Geschäftsbesorgungsvertrag 43
IX.1.5. Kooperationsvereinbarungen der Medizin zwischen Halle (Saale)
und Magdeburg 47
IX.2. Forschung 48
IX.2.1. International herausragend zitierte Arbeiten aus dem Fachbereich von 2005 bis 2007
48 IX.2.2. Anzahl der Publikationen (N) und kumulativer Impaktfaktor (JIF) je
Institut/Klinik/Abteilung (2005-2007, je Jahr) 79
IX.2.3. Liste der Gruppenförderinstrumente bei DFG/BMBF 82 IX.2.4. Anzahl, Fördervolumen und Laufzeiten der von der DFG/BMBF
geförderten klinischen Studien, sowie Anteile an der Gesamtzahl aller klinischen Studien
87
IX.2.5. Liste der laufenden EU-Projekte (Beteiligung, Federführung, Laufzeit)
88 IX.2.6. Kriterien für die Bewertung einer Medizinischen Dissertation 89
IX.3. Lehre und Ausbildung 91
IX.3.1. Ergebnisse der Ärztlichen Vorprüfung und der Ärztlichen Prüfung
bezogen auf die einzelnen Abschnitte der Prüfung seit 2005 91 IX.3.2. Lehrkrankenhäuser (einschließlich Angaben zur Planbettenzahl),
Kosten für die Kooperation mit den Lehrkrankenhäusern seit 2005 93
IX.4. Krankenversorgung 96
IX.4.1. Ambulante Spezialsprechstunden im Universitätsklinikum
Magdeburg A. ö. R. im Haushaltsjahr 2007 96
IX.5. Ausbau 101
IX.5.1. Übersichtspläne zur Lage der Gebäude der Kliniken und Institute im
Stadtgebiet 101
IX.5.1.1. Übersichtsplan Campus mit Legende 102
IX.5.2. Größe und Lage (zentral, dezentral) der Forschungsbereiche je Institut/Klinik
105
IX.5.3. Bestand an Laborflächen 109
IX.5.4. Bestand an tierexperimentellen und Tierhaltungs-Einrichtungen
(RNA 360) als HNF 121
IX.5.5. Bestand an Lehrflächen als Hauptnutzfläche (HNF) 123
IX.6. Finanzen 124
IX.6.1. Gewinn- und Verlustrechnung des Klinikums für die Geschäftsjahre 2005 bis 2007
124 IX.6.2. Ausgaben für Großgeräteinvestitionen innerhalb und außerhalb des
HBFG (2005-2007) 127
IX.6.3. Bedarf an Investitionen für Großgeräte ab 2008 (nach §91b, §143c) 129 IX.6.4. Kriterien der Forschungsanalyse an Medizinischen Fakultät 131
IX.6.5. Ergebnisdarstellung der Forschungsanalyse 134
Diagramm
1a Aufteilung des Landeszuführungsbetrags der Medizinischen
Fakultät Magdeburg für das Jahr 2007 141
Diagramm
1b Aufteilung des Landeszuführungsbetrags der Medizinischen
Fakultät Magdeburg für das Jahr 2008 - Plan 142
Verzeichnis der Bilder und Tabellen im Band I
Seite Bild 1 Anzahl der Geburten in der Universitätsfrauenklinik mit einem
Geburtsgewicht < 1.500 g 8
Tabelle 1 Berufungen von Frauen seit 2005 26
Tabelle 2 Teilnahme von Frauen in Berufungskommissionen 27
Tabelle 3 Hausberufungen seit 2005 28
Tabelle 4 Stiftungsprofessuren 29
Tabelle 5 Planung für Berufungen in Forschungsschwerpunkten - Neurowissenschaften
29 Tabelle 6 Planung für Berufungen in Forschungsschwerpunkten -
Immunologie einschließlich Molekulare Medizin der Entzündung 30 Tabelle 7 Beteiligung von Instituten und Kliniken an Schwerpunkten 66 Tabelle 8 Gruppenförderinstrumente in den Schwerpunkten 67 Tabelle 9 Universitäre und außeruniversitäre Einrichtungen in
Forschungsschwerpunkten 67
Tabelle 10 Haltungskapazität des ZTL 75
Tabelle 11 Multinationale klinische Studien unter Leitung von Mitarbeitern der Medizinischen Fakultät
82 Tabelle 12 Erfindertätigkeit an der Medizinischen Fakultät in Magdeburg
(2005-2008) 83
Tabelle 13 Anteil der Promotionen, die vor Studienabschluss begonnen worden sind
87
Tabelle 14 Dauer abgeschlossener Promotionsverfahren 87
Tabelle 15 Zulassungen im Rahmen von Klageverfahren 88
Tabelle 16 Verhältnis der Absolventen, bezogen auf die Studienanfänger 91 Tabelle 17 Auswahlkriterien (1-3) für Akademische Lehrpraxen zur
Ausbildung im Blockpraktikum Allgemeinmedizin 105
Tabelle 18 Entwicklung der Organtransplantationen am UKMD (2005-2007) 116
Tabelle 19 Fallzahlen in den Ambulanzen 119
Tabelle 20 Zuletzt fertig gestellte größere Baumaßnahmen aus einer
Anschubfinanzierung 125
Tabelle 21 Bauvorhaben am UKMD seit 2000 126
Tabelle 22 Sanierungsmaßnahmen nach Fertigstellung Haus 60 127 Tabelle 23 Prioritätenliste der zukünftigen großen Bauvorhaben 132
Selbstbericht der Medizinischen Fakultät der Otto-von-Guericke- Universität Magdeburg an den Wissenschaftsrat (August 2008)
I. Struktur und Personal
I.1. Entwicklung der Universitätsmedizin am Standort I.1.1. Historische Entwicklung des Standortes
Entwicklungsgeschichte: Die Medizinische Akademie Magdeburg (MAM) wurde am 7.
September 1954 auf der Basis vorhandener klinischer Einrichtungen der Stadt (4 Institute, 8 Kliniken mit 2.007 Betten) gegründet. Anfangs übernahm die Akademie auch Leistungen der ärztlichen Grundbetreuung des Stadtbezirkes Magdeburg Süd-Ost. Die Folgejahre waren durch rege Bautätigkeit und eine Reihe akademischer Neuberufungen geprägt, die zu einer Erweiterung der medizinischen Fachdisziplinen führten, wodurch zum Wintersemester 1960/61 mit der Vollausbildung von Ärzten begonnen werden konnte. Mit der Gründung der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg am 3. Oktober 1993 ging die Medizinische Akademie Magdeburg in die Medizinische Fakultät über.
Forschung: In den 70er und 80er Jahren waren an der Medizinischen Akademie drei Forschungsbereiche etabliert, Neurowissenschaften, Immunologie sowie Schwangerschaft und frühkindliche Entwicklung. Nach der Evaluation durch den Wissenschaftsrat im Jahr 1993 wurden die beiden Forschungsschwerpunkte „Neurowissenschaften“ und „Immunologie einschließlich Molekulare Medizin der Entzündung“ definiert und seither konsequent ausgebaut. Heute sind beide Forschungsschwerpunkte auf lokaler, regionaler und internationaler Ebene exzellent vernetzt und werben erfolgreich Gruppenförderinstrumente der DFG, des BMBF und der EU ein. Beide Forschungsschwerpunkte sind auch in den universitären Forschungszentren fest verankert und stellen somit wichtige strukturbildende Elemente sowohl der Medizinischen Fakultät als auch der Universität dar.
Lehre: Seit 1960/61 wird am Standort die gesamte vorklinische und klinische Ausbildung von Ärzten angeboten. Die Anzahl der jährlich vergebenen Studienplätze stieg von 120 im Jahr 1960 auf 185 im Oktober 2007. In den ersten fünf Jahren nach der Gründung der Medizinischen Fakultät wurden 56 Promotionen und drei Habilitationen abgeschlossen, diese Zahlen sind seitdem stetig angestiegen. Die studentische Ausbildung zielt auf Ärztinnen und Ärzte ab, die auf naturwissenschaftlicher und biomedizinischer Grundlage ihre klinisch- praktische Tätigkeit kompetent ausüben oder als Wissenschaftler in enger Beziehung zur klinischen Medizin forschen wollen.
Durch zahlreiche Baumaßnahen, nicht zuletzt das 2005 fertig gestellte Haus 60, Neuberufungen und Umstrukturierungen wurde die Fakultät in den vergangenen Jahren zu einem modernen Medizinstandort ausgebaut, an dem heute medizinische Forschung, studentische Lehre und Krankenversorgung auf höchstem Niveau angeboten werden.
I.1.2. Geplante Strukturänderungen
(z. B. Einrichtung, Auflösung oder Zusammenlegung von Abteilungen, Änderung der Aufgaben, evtl. Einrichtung von Zentren, etc.; ggf. Erläuterungen zum Struktur- und Entwicklungsplan des Fachbereichs Medizin/Klinikums sowie der Bezüge zur Universität)
Strukturen Krankenversorgung/ Forschung
Um dem zunehmenden wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Wettbewerbsdruck begegnen zu können, ist die Schaffung neuer Strukturen an universitätsmedizinischen Einrichtungen unerlässlich. Dabei spielen Neugliederungen mit Quervernetzungen, die tradierte Fächergrenzen überwinden, eine besondere Rolle. Um Synergien in Forschung, Lehre und Krankenversorgung nutzen zu können und eine Qualitätssteigerung und höhere Effizienz in allen Bereichen zu erreichen, ist neben den bereits existierenden themenbezogenen Zentren die Errichtung von Departments am Universitätsklinikum Magdeburg A. ö. R. (UKMD) vorgesehen. Dabei finden die „Allgemeinen Empfehlungen zur Universitätsmedizin“ des Wissenschaftsrates vom Juli 2007 Berücksichtigung.
Das UKMD gliedert sich derzeit in 25 Kliniken, 6 zugeordnete Bereiche bzw. Institute, 7 Klinisch-theoretische Institute mit Aufgaben in der Krankenversorgung sowie 12 Klinisch- theoretische Institute ohne Aufgaben in der Krankenversorgung. Zurzeit existieren die Zentren Innere Medizin und Radiologie (vgl. Anlage IX.1.3).
Um Forschung, Lehre und Krankenversorgung zu unterstützen und um Synergieeffekte zu nutzen, ist die Einrichtung von Departments vorgesehen. Die jeweiligen Departments definieren ihre gemeinsamen Aufgaben und Ziele in Forschung, Lehre und Krankenversorgung. Hierfür werden ihnen gemeinsame Ressourcen sowie ein Controlling zur Verfügung gestellt, das geschäftsführende Direktorium erhält Budgetkompetenz für gemeinsame Aufgaben in Forschung, Lehre und Krankenversorgung.
Die Gründung des Departments „Klinische Neurowissenschaften“ (Klinik für Neurologie, Klinik für Neurochirurgie, Klinik für stereotaktische Neurochirurgie als Kernbereiche) soll den Forschungsschwerpunkt „Neurowissenschaften“ unterstützen. Die in dem Department zu integrierenden Einrichtungen sollen zur Profilbildung der Klinischen Neurowissenschaften beitragen.
Das Department für „Innere Medizin“ (Klinik für Kardiologie, Angiologie mit dem Bereich Pneumologie, Klinik für Gastroenterologie und Hepatologie, Klinik für Hämatologie und Onkologie, Klinik für Nieren- und Hochdruckkrankheiten mit dem Bereich Endokrinologie und Stoffwechselkrankheiten sowie das Institut für Experimentelle Innere Medizin) soll aus dem bisher bestehenden Zentrum weiterentwickelt werden. Es unterstützt im Wesentlichen den Forschungsschwerpunkt „Immunologie einschließlich molekulare Medizin der Entzündung“
(siehe unter II.1.1.2) und soll zu einer Verbesserung und Optimierung der Strukturen von
Forschung, Lehre und Krankenversorgung zwischen den Fächern der Inneren Medizin beitragen.
Das Department „Rekonstruktive Chirurgie“ (Klinik für Unfallchirurgie, Klinik für Orthopädie, Klinik für Plastische, Ästhetische und Handchirurgie) soll der Optimierung der Krankenversorgung dienen und die Forschung in diesem Bereich unterstützen.
Durch die geplante Errichtung des Magdeburger Institutes für Demenzforschung (MID) könnten sich zukünftig Optionen in eine verstärkt geriatrische Ausrichtung eröffnen.
In Verbindung damit werden derzeit die Möglichkeiten der Entwicklung eines Zentrums für Mikrotherapie und Molekulare Bildgebung geprüft.
Strukturen Lehre/ Forschung
Die Medizinische Fakultät hatte bereits bei Aufstellung der sogenannten „60er-Liste“ (siehe I.1.5.) und in der Folge mit Verabschiedung der Zielvereinbarungen beschlossen, die C4- Stelle für Medizinische Neurobiologie nach altersbedingtem Ausscheiden des Institutsdirektors entfallen zu lassen. Damit ist zum Ende des SS 2008 auch das Institut für Medizinische Neurobiologie aufgelöst. Ab dem WS 2008/09 wird das Institut für Biochemie den curricularen Lehranteil “Biologie für Mediziner“ übernehmen. Dazu werden dem Institut für Biochemie zwei habilitierte Mitarbeiter des ehemaligen Instituts für Medizinische Neurobiologie dauerhaft zugeordnet. Das Institut für Biochemie wird damit in Institut für Biochemie und Zellbiologie umbenannt (Beschluss des Fakultätsrates Juli 2008).
Nach Bestätigung des entsprechenden Fakultätsratsbeschlusses vom Juli 2008 durch den Senat wird eine Betriebseinheit der Fakultät nach § 79 HSG LSA gegründet werden, die dem Dekan untersteht und der Lehreinheit Klinisch-theoretische Medizin zugeordnet ist. Sie trägt den vorläufigen Namen „Zentrum für Funktionelle Analyse von Tiermodellen und zelluläre Bildgebung (FTZ)“. Unter dem Dach der Betriebseinheit befinden sich mehrere Sektionen, zurzeit sind vorgesehen:
1.) Herstellung transgener Mausmodelle 2.) Funktionelle Genforschung
3.) Mehrdimensionale Mikroskopie und zelluläre Diagnostik 4.) Zelluläre Neurodegeneration.
Ebenfalls auf Basis der Zielvereinbarungen wird die C3-Stelle Gesundheitsökonomie, die mit Wegberufung von Prof. Felder zum 1.7.2008 frei wurde, nicht nachbesetzt. Die Lehre wird ab WS 2008/09 vom Lehrstuhl Empirische Wirtschaftsforschung der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft übernommen.
Mit altersbedingtem Ausscheiden von Herrn Prof. Pfister Ende September 2008 wird die Leitungsstelle des Instituts für Arbeitsmedizin nicht nachbesetzt werden. Eine habilitierte Arbeitsphysiologin und eine Fachärztin für Arbeitsmedizin, beide auf entfristeten Stellen, verbleiben an der Fakultät.
Die Professur für Rechtsmedizin wurde auf Beschluss der Gemeinsamen Kommission nach Halle verlagert und dort ausgeschrieben. Ab dem WS 2008/09 wird die Lehre in Magdeburg durch zwei Fachärzte, einen habilitierten Naturwissenschaftler und einen externen Lehrbeauftragten weiter mit eigenem Personal sichergestellt werden. Mit der Medizinischen Fakultät Halle wurde ein Lehrvertrag abgeschlossen (siehe I.4.5.). Aufgaben im Bereich der Rechtspflege werden zunächst bis Ende 2009 durch einen Zuschuss der Ministerien für Inneres und für Justiz finanziert (siehe auch I.2.4. und I.4.2.).
2009 wird die bisher durch einen regionalen Förderverein unterstützte Stiftungsprofessur Allgemeinmedizin evaluiert und entsprechend dem 2003 geschlossenen Stiftungsvertrag an der Medizinischen Fakultät Magdeburg etatisiert werden. Die Stelle ist zurzeit mit zwei halben Professuren („Tandem“) besetzt. Die Stelleninhaber sind im Rahmen der Komplementarität auch für die Medizinische Fakultät Halle tätig. Es wird über die Entfristung ihrer Stellen und den Fortbestand der Standort-Komplementarität in diesem Fach zu entscheiden sein.
Im Zusammenhang mit der Bewilligung der Klinischen Forschergruppe KFO 163 „Kognitive Kontrolle von Gedächtnisfunktionen“ wurde das „Institut für Kognitive Neurologie und Demenzforschung“ (Direktor Prof. E. Düzel, Magdeburg und London) neu gegründet.
Für den Transregio-SFB „Aktives Gehör“ ist eine W2-Stelle Audiologie zugesagt, deren Besetzung allerdings im Zusammenhang mit der Nachbesetzung der W3-Stelle des Klinikdirektors HNO zu sehen ist.
Fazit:
Um dem wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Wettbewerbsdruck zu begegnen, werden an der Medizinischen Fakultät der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg und am UKMD neue Strukturen etabliert. Neben den themenbezogenen Zentren sollen Departments gegründet werden, insbesondere mit dem Ziel, die Forschungsschwerpunkte zu unterstützen. In einem ersten Schritt sind die Departments „Klinische Neurowissenschaften“,
„Innere Medizin“ und „Rekonstruktive Chirurgie“ vorgesehen.
In der Lehre wird der Abbau von Professuren, der als Folge der Zielvereinbarungen eintritt, einerseits durch verbleibende akademische Mitarbeiter, andererseits durch Neuordnung der Lehrverantwortlichkeiten auch unter Beteiligung Dritter aufgefangen.
I.1.3. Skizzierung der Zentrenstrukturen
Unter I.1.2. wurden geplante Strukturänderungen, insbesondere die Departmentbildung, beschrieben. Seit Jahren bestehen bereits punktuell Zentrumsstrukturen, die organisatorisch oder krankheits- bzw. organspezifisch ausgerichtet sind.
Zentrum für Innere Medizin
Derzeit sind die Klinik für Kardiologie, Angiologie und Pneumologie (Prof. Dr. R. Braun- Dullaeus) mit dem Chefarztbereich Pneumologie (CA PD Dr. J. Schreiber), die Klinik für Gastroenterologie, Hepatologie und Infektiologie (Prof. Dr. P. Malfertheiner), die Klinik für Hämatologie und Onkologie (komm. Direktor Prof. Dr. T. Fischer), Klinik für Nieren- und Hochdruckkrankheiten mit dem Bereich Endokrinologie und Stoffwechselkrankheiten (Prof.
Dr. K. H. Neumann) und das Institut für Experimentelle Innere Medizin (Prof. Dr. M.
Naumann) im Zentrum für Innere Medizin zusammengeschlossen. Mit Ausnahme der Rheumatologie (Fachkrankenhaus für Rheumatologie und Orthopädie GmbH Vogelsang- Gommern, Prof. Dr. J. Kekow) sind die internistischen Fachgebiete für die Behandlung hereditärer, entzündlicher, neoplastischer, stoffwechselbedingter und funktioneller Genesen des Herz-Kreislaufsystems, der Verdauungsorgane, der blutbildenden Organe, des Stoffwechsels, der Atemwege, der Nieren und der Gefäße abgedeckt. Die in die Spezialbereiche fallenden Krankheitsbilder werden in der jeweiligen Klinik durch regelmäßige Konferenzen häufig interdisziplinär zur Gewährleistung der optimalen Behandlung und Qualitätssicherung besprochen. Die Gemeinsamkeit des derzeitigen Zentrums für Innere Medizin liegt in der fachübergreifenden Organisation der Bereitschaftsdienste und der Rufbereitschaft sowie der gemeinsamen Weiterbildung zum Facharzt für Innere Medizin.
Die internistische Intensivstation (ITS) ist interdisziplinär besetzt und wird vom Direktor der Klinik für Kardiologie, Angiologie und Pneumologie geleitet. Die auf der ITS tätigen Ärzte sind zwar einzelnen Kliniken zugeordnet, werden jedoch im Rahmen eines Rotationsmodells dort eingesetzt. Nach der intensivmedizinischen Grundausbildung von mindestens 6 Monaten rotieren die Assistenten der Inneren Medizin für 6 Monate in die Zentrale Notaufnahme und auf die Aufnahmestation.
Die Oberarzttätigkeit im Bereich der Notaufnahme und der Aufnahmestation wird derzeit noch durch Oberärzte der einzelnen Kliniken abgedeckt. Zukünftig werden jedoch Oberarztaufgaben in diesen Bereichen für längere Zeitperioden von 6 Monaten einzelnen Oberärzten des Zentrums Innere Medizin übertragen.
Die Weiterbildung für den „common trunk“ erfolgt gemeinschaftlich und ist derzeit so konzipiert, dass Assistenten bis zur Erlangung des Facharztes für Innere Medizin neben einem Jahr Intensivmedizin und Notaufnahme auch in den Partnerkliniken des Zentrums eingesetzt werden. Regelmäßige gemeinsame Fortbildungen des Zentrums für Innere
Medizin finden einmal wöchentlich mit Präsentationen klinischer und klinisch wissenschaftlicher Entwicklungen in den verschiedenen Spezialgebieten der Inneren Medizin statt. Die Fortbildung wird von den Kliniken des Zentrums für Innere Medizin nach einem definierten Rotationsschema getragen. In diesem Rahmen erfolgen auch Präsentationen von Leitlinien und standard operating procedures (SOP), z. B. für Notfälle der Inneren Medizin.
Zentrum für Radiologie
Das Zentrum besteht aus der Klinik für Diagnostische Radiologie und Nuklearmedizin, dem Institut für Neuroradiologie und der Klinik für Strahlentherapie.
Sprecher des Zentrums und verantwortlich für die gemeinsamen Aufgaben ist Prof. Dr. G.
Gademann, Direktor der Klinik für Strahlentherapie.
Entsprechend der neuen Approbationsordnung werden alle Veranstaltungen zum Komplex
„Bildgebende radiologische Verfahren, Strahlentherapie, Nuklearmedizin und Strahlenschutz“ gemeinsam geplant und durchgeführt. Dadurch kommt es nicht zu Wiederholungen im Lehrstoff von Vorlesungen, Seminaren und Praktika. Die Prüfung wird gemeinsam von allen drei Einrichtungen abgenommen.
Auch wenn von Seiten der Facharztausbildung keine Rotationszeiten in andere Fächer der Radiologie mehr gefordert sind, wird dies dennoch von den Ärzten wahrgenommen.
Innerhalb des Zentrums ist es kein Problem, Hospitationszeiten zu vereinbaren.
Für die Forschung ist ein Mitarbeiter jeweils zur Hälfte an den Kliniken für Strahlentherapie und Diagnostische Radiologie und Nuklearmedizin angestellt und verbindet somit die klinischen Aktivitäten der Mikrotherapie und entsprechender Forschungsvorhaben in beiden Kliniken.
Die enge Verknüpfung der Bildgebung über ein gemeinsames PACS ermöglicht einen intensiven Austausch von Bilddaten im Patientenbetrieb wie auch in der Forschung. Die Geräteentscheidungen werden gemeinsam abgestimmt.
Das Zentrum für Radiologie ist seit mehr als 15 Jahren ein fester struktureller Bestandteil des Klinikums und hat sich durch die Synergie im Bereich der Patientenversorgung und Forschung, insbesondere in der hervorragenden Abstimmung der Lehrinhalte und der Lehrmethoden, bewährt.
Neben den beschriebenen Zentren existieren organ- oder krankheitsspezifische Zentren, die im Folgenden dargestellt werden.
Tumorzentrum
Das Tumorzentrum Magdeburg/Sachsen-Anhalt e.V. wurde 1992 mit Hilfe einer Anschubfinanzierung der Deutschen Krebshilfe gegründet und hat sich seitdem sehr gut etabliert. Inzwischen konnte die Regelfinanzierung für die interne Geschäftsstelle des Tumorzentrums Magdeburg und das klinische Tumorregister über das Krankenhausbudget gesichert werden.
Im Tumorzentrum Magdeburg arbeiten 16 Kliniken des Universitätsklinikums Magdeburg, 4 Institute, 3 Krankenhäuser der Stadt, 9 Krankenhäuser der Region, sowie 3 Rehabilitationskliniken zusammen. Daneben sind niedergelassene und angestellte Ärzte sowie Naturwissenschaftler, die in der Versorgung von Krebspatienten oder in der onkologischen Forschung tätig sind, einbezogen.
Das Tumorzentrum betreibt das klinische Tumorregister Magdeburg und koordiniert 7 interdisziplinäre Arbeitsgruppen zu den Themen: Mammakarzinom, Palliativmedizin, Prostatakarzinom, Hirntumoren, Hämatologie, Leukämien und Lymphome, Gastrointestinale Tumoren, Psychoonkologie. Die Satzung des Tumorregisters Magdeburg/Sachsen-Anhalt e.V., welches eine eigene Rechtspersönlichkeit darstellt und als Dachorganisation über dem internen Tumorzentrum steht, ist als Anlage beigefügt. (siehe IX.1.3.1.).
Brustzentrum Magdeburg e.V.
Die Universitätsfrauenklinik (Prof. Dr. Dr. S. D. Costa) hat gemeinsam mit der Klinik für Radiologie und Nuklearmedizin (Prof. Dr. J. Ricke), der Klinik für Strahlentherapie (Prof. Dr.
G. Gademann) , der Klinik für Plastische, Ästhetische und Handchirurgie (Prof. Dr. W.
Schneider), dem Institut für Pathologie (Prof. Dr. A. Roessner) und der Abteilung Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (Prof. Dr. J. Frommer) in Kooperation mit dem Klinikum Magdeburg gGmbH das kooperative Brustzentrum Magdeburg gegründet.
Das Zentrum versteht sich als Netzwerk von Kliniken und Praxen, die gleichermaßen effizient und mit hoher Qualität arbeiten. Zur Kooperation gehört auch, dass durch modernste Geräte für die Diagnostik und Behandlung vielfältige Möglichkeiten auf dem neuesten wissenschaftlichen Stand im Universitätsklinikum Magdeburg für Patientinnen aus allen beteiligten Kliniken zur Verfügung stehen. Dadurch erklärt sich die regionale und überregionale Bedeutung des Brustzentrums.
Im Oktober 2006 erfolgte die Zertifizierung des Brustzentrums entsprechend den Maßstäben und Vorgaben der Deutschen Krebsgesellschaft und der Gesellschaft für Senologie. Die Erfüllung der fachlichen Anforderungen und die Weiterentwicklung des Brustzentrums werden jährlich durch diese Fachexperten überprüft.
Die zunehmende regionale und überregionale Bedeutung des Brustzentrums Magdeburg - Standort Universitätsklinikum - zeigt sich auch in der Entwicklung der Primärfälle von Patientinnen mit Mammakarzinom:
2005 82
2006 101
2007 135
2008 (bis 30.06.2008) 83
Satzung und Gründungsvertrag zwischen dem Universitätsklinikum Magdeburg und dem Klinikum Magdeburg gGmbH (vormals Städtisches Klinikum Magdeburg) sind der Anlage zu entnehmen (s. Anlage IX.1.3.2.).
Perinatalzentrum
Das Perinatalzentrum wird gebildet von der Universitätsfrauenklinik (Prof. Dr. Dr. S.D. Costa) mit den Bereichen Geburtshilfe und Pränataldiagnostik und der Universitätskinderklinik (Prof.
Dr. G. Jorch) mit den Bereichen Neonatologie, Frühgeborenennachsorge und Neugeborenenscreening in enger Kooperation mit den Kliniken/Instituten/Bereichen für Reproduktionsmedizin (Prof. Dr. J. Kleinstein), Kinderchirurgie (Lt. OA: Dr. H. Krause), Humangenetik (OÄ Dr. P. Muschke), Fehlbildungsmonitoring Sachsen-Anhalt (Dr. S.
Pötzsch).
Es erfüllt die Strukturvoraussetzungen für ein Perinatalzentrum Level I nach den Vorgaben des gemeinsamen Bundesausschusses in den Beschlüssen vom 20.9.2005 und 17.10.2006 und den Rahmenvorgaben für Versorgungs- und Qualitätsziele der Krankenhausplanung in Sachsen-Anhalt gem. § 3(2) KHG LSA vom 23.1.2008 und stellt eines von drei Perinatalzentren Level I in Sachsen-Anhalt dar.
Im Jahr 2007 wurden 1300 Neugeborene in der Universitätsfrauenklinik entbunden und 250 erkrankte Neugeborene in der Universitätskinderklinik behandelt. Davon hatten 77 ein Geburtsgewicht unter 1500 g bzw. 42 ein Geburtsgewicht unter 1000 g. Damit liegt das Magdeburger Perinatalzentrum hinter 2 Berliner Perinatalzentren und denen in Dresden und Leipzig auf Platz 5 der neuen Bundesländer.
0 10 20 30 40 50 6070 80 90
1997 1998
1999 2000 2001
2002 2003
2004 2005
2006 2007 1000-1499 g
< 1000 g
Bild 1: Anzahl der Geburten in der Universitätsfrauenklinik mit einem Geburtsgewicht < 1.500 g.
Wissenschaftlich flankiert wird das Perinatalzentrum durch das Profilzentrum Perinatale Immunologie, welches in 2007 gegründet wurde. Dieses wird an anderer Stelle (II.1.1.2.) detailliert beschrieben.
GastroZentrum Magdeburg (GZM)
Im Jahr 2007 wurde das GastroZentrum mit den Kliniken für Gastroenterologie und Hepatologie, der Universitätsklinik für Allgemein, Viszeral- und Gefäßchirurgie, der Klinik für Radiologie und Nuklearmedizin, der Klinik für Endokrinologie und Stoffwechselkrankheiten, dem Institut für Pathologie sowie dem Institut für Molekularbiologie und Medizinische Chemie gegründet. Ziel ist eine Steigerung der Versorgungsqualität und eine verbesserte Ablauforganisation für Patienten mit Verdauungskrankheiten. Wissenschaftliches Ziel ist eine nachhaltige Stimulation der klinischen und der Grundlagenforschung im Bereich der Verdauungskrankheiten. Das GZM soll dabei besonders den Forschungsschwerpunkt
„Immunologie einschließlich molekulare Medizin der Entzündung“ unterstützen (vgl. Anlage IX.1.3.3).
Gefäßzentrum
2007 wurde das interdisziplinäre Gefäßzentrum, zertifiziert durch die Deutsche Gesellschaft für Gefäßchirurgie, mit dem Arbeitsbereich Gefäßchirurgie der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie, der Klinik für Neurologie, der Klinik für Kardiologie, Angiologie und Pneumologie, der Klinik für Nieren- und Hochdruckkrankheiten, dem Bereich für Endokrinologie und Stoffwechselkrankheiten, der Klinik für Herz-Thoraxchirurgie, der Klinik für Dermatologie, der Klinik für Radiologie und Nuklearmedizin, dem Institut für Neuroradiologie sowie mit einer niedergelassenen Ärztin für Innere Medizin/Angiologie gegründet. Ziel ist die strukturierte Behandlung von Patienten mit allen Arten von Gefäßerkrankungen unabhängig davon, in welcher Klinik der Patient zuerst vorgestellt oder aufgenommen wird. Gemeinsam werden Behandlungsmöglichkeiten, die Notwendigkeit der Behandlung von Begleiterkrankungen, ggf. zusätzliche diagnostische Maßnahmen diskutiert, entschieden und schließlich dem Patienten ein abgestimmter Behandlungsvorschlag unterbreitet. Durch die Beteiligung der genannten Kliniken können sämtliche invasiven und nicht-invasiven Verfahren angeboten werden (vgl. Anlage IX.1.3.4).
Zentren laut Krankenhausplan
Neben den themen- oder organspezifischen Zentren sind im Landeskrankenhausplan 2008 folgende Zentren am UKMD aufgeführt:
• Blutstammzelltransplantationszentrum (nur autolog)
• Herzchirurgisches Zentrum
• Organtransplantationszentrum (nur Leber)
• Pädiatrisches Zentrum
• Perinatalzentrum.
Zentren im Sinne des Krankenhausplanes sind als Hinweis an die Vertragspartner zur Aufstellung der Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen, aber auch als erste Eckpfeiler zur Konzentration der Vernetzung von Leistungsangeboten zu sehen.
Fazit:
Neben den zu etablierenden Departments sind am UKMD eine Reihe von sehr differenzierten organ- oder krankheitsspezifische Zentren etabliert, in denen verschiedene Kliniken und Institute, z. T. auch externe Krankenhäuser, Ärzte und Wissenschaftler, interdisziplinär und kooperativ zusammengeschlossen sind.
I.1.4. Darstellung von Ausgründungen, An-Instituten mit Erläuterung der Vernetzungen
Aus der Medizinischen Fakultät wurden in den vergangenen Jahren mehrere Firmen in den unterschiedlichsten Rechtsformen auf wissenschaftlichem Gebiet (An-Institute, Forschungsfirmen) und auf dem Versorgungssektor des Klinikums (vgl. IV.1.6) ausgegründet.
ZENIT GmbH:
Das Zentrum für Neurowissenschaftliche Innovation und Technologie (ZENIT) wurde mit dem Ziel gegründet, das neurowissenschaftliche Know-how des Standorts Magdeburg für einen Transfer in verwertbare Produktentwicklungen zu nutzen.
ZENIT wurde als eine unabhängige Einrichtung der Universität zusammen mit einem kommunalen Träger gegründet. Forschungsflächen werden an An-Institute, die Industrie und an die Universität vermietet. Der interdisziplinär nutzbare Forschungsverfügungsbau verfügt über eine räumliche und gerätetechnische Basis zur Realisierung von Drittmittel- und Industriegeförderten Forschungsvorhaben.
Innerhalb des ZENIT haben sich medizintechnologisch orientierte Unternehmen (z. B.
Pharmaindustrie, medizinischer Gerätebau etc.) Arbeitsgruppen eingerichtet, die konkrete und definierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben eigenständig oder in Kooperation mit der Medizinischen Fakultät realisieren. ZENIT hat auch die Voraussetzungen für Unternehmensgründungen geschaffen, die aus der Universität selbst entstanden sind ("start- up“ Unternehmen).
In den letzten 10 Jahren wurden auch auf Grund der Forschungsmöglichkeiten im ZENIT- Gebäude folgende Ausgründungen vorgenommen:
An-Institute:
Die Bildung von An-Instituten in Sachsen-Anhalt erfolgt auf der Grundlage eines Runderlasses des Kultusministeriums (RdErl. des MK vom 4. August 2004) zur Gründung von Instituten an Hochschulen in Sachsen-Anhalt (An-Institute) und der darin enthaltenen
Verfahrensrichtlinie für die Ausgestaltung von Kooperationsverträgen zwischen Hochschulen und An-Instituten in Sachsen-Anhalt (Anlage IX.1.3.1.).
Institut für Neurosimulation und Bildtechnologien GmbH (INB)
Das Institut für Neurosimulation und Bildtechnologien war das erste An-Institut der Otto-von- Guericke Universität. Es wurde auf Initiative der Medizinischen Fakultät und der Fakultät für Elektrotechnik im Jahr 1996 im Ergebnis des Innovationskollegs der DFG INK15 gegründet und sollte im Wesentlichen die Forschungsarbeiten in Bezug auf Bildverarbeitungstechnologien fortsetzen. Die dadurch initiierte und institutionalisierte Zusammenarbeit der Medizinischen Fakultät mit den technischen Fakultäten wurde bis heute erfolgreich weiterentwickelt.
Folgende Themen werden im INB heute bearbeitet:
¾ Hochauflösende 3D Messtechnik
¾ Neuro-basierte Auswerteverfahren zur Erkennung kleinster Fehler
¾ Anwendungsbezogene Lösungen für Technik und Medizin.
Forschungsinstitut Angewandte Neurowissenschaften GmbH (FAN)
Im Zuge der Entwicklung der Neurowissenschaften am Standort ergab sich - ebenfalls 1996 - die Notwendigkeit, Ergebnisse der neurowissenschaftlichen Forschungsarbeit in die praktische Nutzung zu überführen. Aus diesem Grund wurde durch die Medizinische Fakultät gemeinsam mit dem Leibniz-Institut für Neurobiologie das Forschungsinstitut für Angewandte Neurowissenschaften als An-Institut gegründet. Inzwischen haben sich folgende Aufgaben und Zielstellungen herauskristallisiert:
¾ Expertenbetreute Auftragsforschung auf dem Gebiet der präklinischen Neuropharmakologie und Neurophysiologie
¾ Funktionelle Analyse neuartiger neuronaler Zielstrukturen
¾ Kombination von Fachwissen und modernsten Forschungstechnologien
¾ Beschleunigung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
¾ Integrierter technologieintensiver Service zur Unterstützung von pharmazeutischen Unternehmen für die Entwicklung von ZNS-Pharmaka
¾ Kompetenz in den Feldern Neuroprotektion, Neurorepair, Neuropharmakologie, Elektrophysiologie und Zellkulturen.
Institut für Qualitätssicherung in der operativen Medizin (gemeinnützige GmbH) Das Institut wurde im Jahre 2000 als An-Institut gGmbH mit folgenden Aufgaben gegründet:
¾ Klinische Versorgungsforschung
¾ Evaluation der Behandlungssituation einzelner Krankheitsbilder
¾ Statistische Bearbeitung externer Qualitätssicherungsmaßnahmen
¾ Publikation der Ergebnisse als Basis für interne Qualitätssicherung
¾ Integration von Outcome und Follow-up in die chirurgische Qualitätssicherung.
Im Jahre 2002 war das Institut Preisträger des Innovationspreises des Landes Sachsen- Anhalt für die Erarbeitung des Projektes zur internetbasierten Durchführung medizinischer Studien.
Forschungsfirmen KeyNeurotek
Die KeyNeurotek ist eine Ausgründung aus dem An-Institut FAN. Für die gezielte Entwicklung von Medikamenten zur Behandlung von neuronalen Erkrankungen wie Schlaganfall, Alzheimer’sche Erkrankung, Parkinsonkrankheit und Chorea Huntington hat die KeyNeurotek Pharmaceuticals AG die TELOMICS™ Technologieplattform entwickelt. Diese Plattform eignet sich auch zur Entwicklung neuer Medikamente zur Behandlung entzündlicher Erkrankungen sowie Schäden des Muskelgewebes (z. B. Herz- und Blasenmuskel).
TELOMICS™ kombiniert
¾ Robotertechnik und Gewebekultivierungstechnologien,
¾ Ex vivo und in vivo Untersuchungen zur Simulation von Krankheitszuständen sowie
¾ Funktionelles Hochdurchsatz-Screening von Geweben zur präklinischen Evaluierung von potenziellen Medikamentenkandidaten.
Das Unternehmen verfügt weiterhin über umfangreiche Expertise in computerunterstützter (in silico) Chemie, die für das Design und die Optimierung von Arzneimittelkandidaten eingesetzt wird. Medizinalchemische und chemische Kompetenz wird ergänzend durch Partner eingebracht, während chemische Synthesearbeiten als Auftragsarbeit von Dritten durchgeführt werden.
IMTM GmbH
Das Biotechnologieunternehmen IMTM GmbH wurde 1996 als Spin-off der Medizinischen Fakultät gegründet. Schwerpunkt des Unternehmens ist die Entwicklung neuartiger Medikamente zur Behandlung von chronisch-entzündlichen Erkrankungen (Multiple Sklerose, chronisch entzündliche Darmerkrankungen, Asthma, Allergien und Transplantationsabstoßungsreaktionen). Kürzlich konnte eine klinische Phase I - Studie mit einem von der IMTM GmbH hergestellten Wirkstoff (IP10.C8) zur Behandlung von Psoriasis und Akne erfolgreich abgeschlossen werden. Neben der klinischen Forschung bietet die IMTM GmbH experimentelle Service-Leistungen im Bereich der interventionellen Medizin an Großtieren an.
Die erfolgreiche Entwicklung des Unternehmens mit insgesamt 40 eigenen Mitarbeitern basiert nicht zuletzt auf intensiven Kooperationen mit Experten-Gruppen an der
Medizinischen Fakultät (Klinik für Dermatologie und Venerologie, Institut für Molekulare und Medizinische Immunologie und Institut für Experimentelle Innere Medizin), der Universität Halle (Institut für Biochemie und Biotechnologie) sowie mit Unternehmen der Region (z. B.
im Rahmen des innovativen regionalen Wachstumskerns „Pharma MD“).
MELTEC GmbH & Co. KG
Die Meltec GmbH wurde 1999 als Spin-off der Medizinischen Fakultät gegründet. Das Unternehmen ist darauf spezialisiert, mit Hilfe der von ihm entwickelten MELC-Technologie sogenannte Toponome zu erstellen. MELC (Multi Epitope Ligand Cartography) ist eine Technologie, die auf einer zyklischen direkten Immunofluoreszensmikroskopie beruht und die simultane Visualisierung einer Vielzahl von Proteinen in situ in einer einzigen Zell- oder Gewebeprobe ermöglicht, ohne dass dabei die subzellulären Strukturen zerstört werden.
Somit liefert die MELC-Technologie neue Informationen zur Aufklärung von Proteinnetzwerken auf Zell- und Gewebeproben. Für jede Probe / jeden Gewebeschnitt kann mit MELC ein spezifisches Proteinmuster bzw. eine charakteristische Proteinlandkarte (Toponom) erstellt werden. Weiterhin lässt sich die MELC-Technologie auch zur Entwicklung von Medikamenten einsetzen.
Die Technologieplattform integriert ein komplettes “High Content Analyse” – System, das sich aus dem CE-zertifizierten Toponome Imaging® Cycler® und einer Analysesoftware zusammensetzt. Neben der Lizenzierung der Technologie-Plattform bietet Meltec Servicedienstleistungen auf den firmeneigenen Systemen für Kunden aus der universitären Forschung, der Biotechnologie und der pharmazeutischen Unternehmen an.
Ein großes Anliegen der Meltec ist es, Kooperationen mit Forschungseinrichtungen der Universität Magdeburg einzugehen, um gemeinsame Forschung und Entwicklung zu betreiben. Im Rahmen des BMBF-geförderten Projektes CELLECT konnten Kooperationen mit den Instituten für Medizinische Neurobiologie, für Molekularbiologie und Medizinische Chemie und dem Institut für Experimentelle Physik in Magdeburg und acht weiteren Arbeitsgruppen erfolgreich durchgeführt werden. Die überaus erfolgreiche Kooperation mit dem Institut für Dermatologie und Venerologie führte zu einer Ausgründung aus der Meltec, der SkinSysTec, die nun als eigenständiges Unternehmen die MELC-Technologie im Bereich der Dermatologie anwendet und vermarktet (s. u.).
SkinSysTec GmbH
Die SkinSysTec GmbH wurde Ende 2005 auf Initiative der Klinik für Dermatologie und Venerologie als biomedizinisches Dienstleistungsunternehmen auf dem Gebiet der Dermatologie und seiner Spezialgebiete gegründet, um das Potential der MELC-Technologie für dermatologische und hämatologische Fragestellungen anzubieten. Hierzu wurde die MELC-Technologie exklusiv von der Meltec GmbH & Co. KG lizenziert. Der wichtigste
wissenschaftliche Partner der SkinSysTec ist die Klinik für Dermatologie und Venerologie, mit der die MELC-Analysen der SkinSystec ständig verfeinert werden.
Ziel der SkinSysTec ist es, sichere und effizientere Medikamente und Kosmetika zu entwickeln sowie Patienten durch eine frühzeitige Diagnose und Risikoabschätzung eine adäquate Behandlung bei dermatologischen Erkrankungen zukommen zu lassen.
Novavision
Bei der Novavision handelt es sich um eine Ausgründung, die vom Institut für Medizinische Psychologie initiiert wurde. Das Geschäftsfeld des Unternehmens ist die computergestützte Sehtherapie für Sehstörungen in Folge von neurologischen Erkrankungen.
Die Mutterfirma befindet sich in den USA und kooperiert mit einem Tochterunternehmen in Magdeburg sowie auf wissenschaftlichem Gebiet mit dem Institut für Medizinische Psychologie.
Fazit
Insbesondere aus den beiden Forschungsschwerpunkten der Fakultät erfolgten Ausgründungen von Spin-Offs oder die Bildung von An-Instituten. Die An-Institute bzw.
Forschungsunternehmen sind auf vielfältige Weise, in der Hauptsache durch die Bearbeitung gemeinsamer Forschungs- und/oder Entwicklungsvorhaben mit der Medizinischen Fakultät vernetzt.
I.1.5. Mit welcher Zielrichtung und zu welchen Fragestellungen wurden/werden Evaluationen/Untersuchungen der Universität durchgeführt, die die Hochschulmedizin (mit-) betreffen?
Im Berichtszeitraum wurden keine Evaluationen an der Universität durchgeführt, welche die Hochschulmedizin betreffen.
Wesentlichen Einfluss auf die weitere Entwicklung der Hochschulmedizin im Berichtszeitraum hatte die Empfehlungen der Arbeitsgruppe Hochschulmedizin vom 18.09.2003. Diese vom Kultusministerium eingesetzte Arbeitsgruppe „Meinhold et al“ hatte zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen insbesondere angesichts der engen finanziellen Rahmenbedingungen an zwei selbstständigen Medizinischen Fakultäten im Land Sachsen-Anhalt festgehalten werden kann.
Im Ergebnis hat die Arbeitsgruppe die Fortführung der beiden Fakultäten grundsätzlich bestätigt unter der Voraussetzung, dass die Landeszuweisungen in den kommenden Jahren nicht weiter verringert werden. Hinsichtlich der Maßnahmen, die ergriffen werden müssen, um auf der Grundlage der knappen finanziellen Ressourcen die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Medizinischen Fakultäten und die Wirtschaftlichkeit der beiden Universitätsklinika zu sichern, hat die Arbeitsgruppe festgestellt, dass eine verstärkte
komplementäre Kooperation zwischen den beiden Fakultäten einen wesentlichen Beitrag zu dem angestrebten Ziel leisten kann. Daneben wurden Vorschläge zur Neustrukturierung der beiden Fakultäten gemacht und in diesem Rahmen die Verringerung der Zahl der Professuren auf jeweils 60 Stellen empfohlen.
Weiterhin hat die Arbeitsgruppe umfassende Maßnahmen zur Verbesserung der Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit der Medizinischen Fakultäten empfohlen. So sollte den Medizinischen Fakultäten in Zielvereinbarungen ein mehrjähriger Finanzierungshorizont eingeräumt werden, der ihnen den mit mittel- und auch langfristigen finanziellen Dispositionen verbundenen Aufbau von Forschungsschwerpunkten erleichtert. Dies sollte durch einen wachsenden Anteil leistungsbezogener und wettbewerbsabhängiger Aufteilung der Landesmittel erfolgen.
Zur Reform der Universitätsklinika wurde deren Umwandlung in Anstalten des öffentlichen Rechts vorgeschlagen.
Fazit:
Die Empfehlungen wurden aufgenommen und umgesetzt.
I.1.6. Wie ist die Aufgabenverteilung von Fakultätsvorstand und Fakultätsrat?
Wie wird diese beurteilt?
Der Fakultätsvorstand ist gem. § 3 Abs. 4 Hochschulmedizingesetz des Landes Sachsen- Anhalt (HMG LSA) für alle Angelegenheiten der Fakultät zuständig, soweit dieses Gesetz nichts anderes regelt:
¾ Aufsicht über die der Forschung und Lehre dienenden Einrichtungen, die der Fakultät zugeordnet sind
¾ Entscheidung über den Einsatz der Angehörigen des wissenschaftlichen Dienstes und der sonstigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Fakultät
¾ Verantwortung für die wirtschaftliche Verwendung der der Fakultät für Forschung und Lehre zugewiesenen Mittel
¾ Regelmäßige Unterrichtung des Fakultätsrates über alle wichtigen Angelegenheiten.
Darüber hinaus hat der Fakultätsvorstand insbesondere folgende Aufgaben:
¾ Aufstellung von Struktur- und Entwicklungsplänen der Fakultät
¾ Vorbereitung von Zielvereinbarungen
¾ Abstimmungen mit dem Klinikumsvorstand
¾ Aufstellung von Grundsätzen für die Verteilung und Verwendung der Zuschüsse für Forschung und Lehre
¾ Zuweisung und Verteilung der Zuschüsse
¾ Vorlage der Berufungsvorschläge an den Fakultätsrat
¾ Erarbeitung von Vorschlägen zur Funktionsbeschreibung von Professorenstellen für den Fakultätsrat
¾ Aufstellung des Haushaltsvoranschlages, des Wirtschaftsplanes, des Jahresabschlusses und des Erläuterungsberichtes.
Für den gewählten Fakultätsrat werden im HMG LSA die folgenden spezifischen Aufgaben konkretisiert:
¾ Wahl des Dekans und der Prodekane
¾ Zustimmung für den Jahresabschluss und den Erläuterungsbericht
Daneben werden die Aufgaben für den erweiterten Fakultätsrat genauer definiert. So treten alle Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen bei folgenden Entscheidungen stimmberechtigt hinzu:
¾ bei der Bildung von Berufungskommissionen
¾ bei der Beschlussfassung über Berufungsvorschläge
¾ bei der Beschlussfassung über Prüfungs- und Studienordnungen sowie über Promotions- und Habilitationsordnungen
¾ bei der Beschlussfassung über das Lehrangebot
¾ bei der Beschlussfassung über den Vorschlag zur Bestellung von Honorarprofessoren und Gastprofessoren
¾ bei der Beschlussfassung zu Evaluationsergebnissen und deren Umsetzung
¾ beim Vorschlag für die Wahl des Dekans
¾ bei Habilitationsverfahren.
Mit dieser gesetzlich vorgegebenen Aufgabenverteilung ist gewährleistet, dass der Fakultätsvorstand gegenüber dem Organ des Fakultätsrates, das auf dem Kollegialitätsprinzip basiert, schneller und effektiver entscheiden kann. Damit konnte auch ein geeignetes Gegengewicht zum Klinikumsvorstand gebildet werden.
I.1.7. Wie wird das Hochschulmedizingesetz bewertet und welcher Veränderungsbedarf wird gesehen?
Der Rektor der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg schätzt ein, dass sich das Hochschulmedizingesetz im Hinblick auf die Einbindung der Medizinischen Fakultät in die Universität insgesamt bewährt habe. Handlungsbedarf gebe es nur insoweit, als es auf der Grundlage der jetzigen Fassung nicht möglich sei, die Verwaltung des Fakultätspersonals unbeschadet der dienstrechtlichen Stellung des Rektors in die Geschäftsbesorgung des Universitätsklinikums einzubeziehen. Dieses führe zum Aufbau von Doppelstrukturen und erheblichen Reibungsverlusten. Im Zuge der anstehenden Novellierung des Landeshochschulgesetzes sei eine entsprechende Änderung schon vorgesehen. Bewährt habe sich auch, das Amt des Dekans und die Funktion des Fakultätsvorstandes zu stärken und im Ansatz zu professionalisieren. Dies fördere auch regelmäßige strategische Absprachen mit dem Rektor, der durch seine Dienstherrenfunktion bzw. seinen Sitz im Aufsichtsrat in die Regelungsprozesse der Hochschulmedizin eingebunden sei. Die Entscheidungsspielräume des Dekans sowie Fakultätsvorstandes fänden vor allem bei Struktur- und Berufungsentscheidungen ihre Grenze an der Mitwirkungspflicht des Fakultätsrates. Dadurch verliefen Strukturveränderungsprozesse, soweit sie nicht in der Zielvereinbarung mit dem Minister klar geregelt seien, zäher und langsamer als notwendig.
Exzellenzschwerpunkte der Universität, die als Forschungszentren direkt an den Rektor gebunden sind, trage die Medizinische Fakultät maßgeblich mit. Die Beschleunigung der Profilbildungsprozesse erfordere hier einen größeren Entscheidungsspielraum für Dekan und
Fakultätsvorstand. Insgesamt sei festzustellen, dass die Orientierung der Hochschulmedizin auf die Universität bzw. der Universität auf die Hochschulmedizin auf den verschiedenen Kooperationsebenen seit 2005 eher noch größer geworden ist.
Fakultät und Klinikum bewerten das Hochschulmedizingesetz (HMG LSA) ebenfalls positiv.
In einigen Punkten sollte es aktualisiert, in anderen konsequenter oder effizienter umgesetzt werden. Das HMG LSA überträgt wesentliche Aufgaben und Kompetenzen der Fakultät einem Fakultätsvorstand. Diese Leitungsstruktur hat sich als zielführend und effizient im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit der Fakultät erwiesen.
Es hat sich durchaus bewährt, das Amt des Dekans nebenamtlich auszuüben. Es wird jedoch zusätzlich zum Studiendekan eine Bestellung von drei Prodekanen für die Bereiche Forschung, Struktur, Planung & Haushalt als hilfreich angesehen, da die komplexen Aufgaben des Dekans nur im Rahmen einer Arbeitsteilung zu realisieren sind.
Die wechselseitige Einbeziehung des Ärztlichen Direktors in den Fakultätsvorstand und des Dekans in den Klinikumsvorstand hat sich als sinnvoll erwiesen, da hierdurch eine enge und frühzeitige Verzahnung von Fakultät und Klinikum gewährleistet ist.
Dies vorausgeschickt bleiben folgende Desiderata:
- eine im Gesetz klarer definierte Kompetenz bezüglich der Entscheidung über Struktur- und Entwicklungspläne, Zielvereinbarungen und die Funktionsbeschreibung von Professorenstellen im HMG LSA, das nur deren Aufstellung und Vorbereitung durch den Fakultätsvorstand definiert (§ 3 Abs. 4).
- die Harmonisierung des neuen Steuerungsmodells (Zielvereinbarungen, Budget in Grund- und Ergänzungsausstattung, leistungsorientierte Mittelvergabe) mit dem weiterhin gültigen alten Kapazitätsrecht auf Basis eines abstrakten Stellenplans, um die erreichten Fortschritte in der leistungsorientiert flexibilisierten Mittelvergabe zu sichern, gleichwohl aber den Verwaltungsgerichten eine nachprüfbare Kapazitätsbemessung vorzulegen.
- die im § 20 geregelte Zuordnung der Arbeits- und Dienstverhältnisse zur Anstalt bzw. zum Land haben in der Kurzfristigkeit der damals umgesetzten Maßnahme zu einer nicht mehr veränderbaren Zuordnung geführt, was einen flexiblen Personaleinsatz unmöglich macht.
Angesichts der Verflechtung der Prozesse von Fakultät und Klinikum und der gemeinsamen Haushalts- und Wirtschaftsführung ist es problematisch, dass das Gesetz keine einheitliche Personalverwaltung für die Beschäftigten der Hochschulmedizin definiert. Eine getrennte Personalverwaltung durch die Klinikums- und Universitätsverwaltung kann dieser Verflechtung nicht gerecht werden und erschwert für den Klinikumsvorstand die Wahrnehmung der Gesamtverantwortung für den Prozess der Krankenversorgung. Die geschaffenen Hilfskonstruktionen (Abordnung von Mitarbeitern) mildern das Problem. Neben den Problemen des Informationsflusses, der in
Personalangelegenheiten oft zeitkritisch werden kann, ist ein höherer Zeitaufwand zu verzeichnen. Nachteilige Auswirkungen hat die Trennung der Personalverwaltung auch für Personalkostenplanung, Personalbemessung und Personalentwicklung. Aus der Zuständigkeit von zwei Personalräten resultiert eine zum Teil unterschiedliche Handhabung von Mitbestimmungsangelegenheiten.
- gemäß § 23 (2) HMG gewährt das Land dem Universitätsklinikum eine Zuweisung für Investitionen, die unterhalb der nach dem Hochschulbauförderungsgesetz bestimmten Bagatellgrenze liegen und überwiegend der Krankenversorgung dienen. Diese Regelung praktiziert das Land über das Zuwendungsrecht. Jede beantragte Maßnahme/Beschaffung ist als Einzelfall im Kultusministerium detailliert zu beantragen und abzurechnen. Ein flexibler Mitteleinsatz durch den Klinikumsvorstand zur Sicherung des Krankenhausbetriebes ist nicht möglich.
- das HMG sieht in § 23 (10) vor, dass das Universitätsklinikum für alle Baumaßnahmen der Medizinischen Fakultät und der Universitätsklinika Bauherr ist. Diese Regelung wird bei großen Neu-, Um- und Erweiterungsbauten dadurch unterlaufen, dass die vom Universitätsklinikum beim Kultusministerium beantragten Mittel nicht an das Klinikum, sondern direkt dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr zugewiesen werden.
Der notwendigen und wünschenswerten Entscheidungs- und Mitwirkungspflicht eines Bauherrn kann deshalb nicht in vollem Umfang nachgekommen werden.
Fazit:
Insgesamt hat sich das Hochschulmedizingesetz gut bewährt. Es wird kein Bedarf für eine grundlegende Novellierung des Gesetzes gesehen.
I.2. Personal
I.2.1. Aufgaben des Dekanats und Mitarbeiterstruktur
(Gibt es im Dekanat eine spezifische betriebswirtschaftliche Kompetenz, die für Controllingaufgaben eingesetzt wird?)
Der Dekan ist Vorsitzender des Fakultätsvorstandes sowie des Fakultätsrates. Er führt die Beschlüsse des Fakultätsvorstandes und Fakultätsrates aus und vertritt die Fakultät in allen ihr obliegenden Angelegenheiten. Hierzu bedient er sich in erster Linie der administrativen Kompetenz des Dekanates. Darüber hinaus werden im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages Dienstleistungsaufgaben von der Verwaltung des Universitätsklinikums Magdeburg wahrgenommen. Die Kaufmännische Direktorin nimmt ohne Stimmrecht an den Beratungen des Fakultätsvorstandes teil.
Das Dekanat besteht insgesamt aus 19 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. 6 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weisen einen Hochschulabschluss auf. Dem Dekanat sind das Referat für Forschung, das Studiendekanat und die Pressestelle strukturell zugeordnet.
Im Dekanat sind die Referentin und die Sekretärin des Dekans, außerdem 2 Mitarbeiterinnen für die Sachgebiete „Berufungen“ sowie „Promotions- und Habilitationsverfahren“ tätig.
Das Referat für Forschung besteht aus dem Referenten für Forschung, einem weiteren wissenschaftlichen Mitarbeiter, einer Sekretärin sowie 5 weiteren Mitarbeiterinnen, die für die Drittmittelverwaltung zuständig sind. Im Referat für Forschung werden die Sachgebiete Forschung, Technologietransfer und wissenschaftliche Nachwuchsförderung wahrgenommen. Darüber hinaus obliegt dem Referat die Verantwortung für das Zentrale Tierlabor.
Im Studiendekanat wirken 4 Beschäftigte, darunter die Leiterin sowie 3 Mitarbeiterinnen für die Sachgebiete „Immatrikulation/Exmatrikulation/Hochschulwechsel/Studentenstatistik“,
„Stundenplanung/Praktika/Praktisches Jahr“ und „Prüfungsangelegenheiten/Exmatrikulation“.
In der Pressestelle sind die Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie eine weitere Mitarbeiterin beschäftigt.
Darüber hinaus ist dem Dekan die Koordinatorin für Internationale Hochschulkontakte unterstellt, welche mit einer 0,5-Stelle gleichzeitig für die Evaluation der Lehre zuständig ist und eng mit dem Studiendekanat zusammenarbeitet.
Im Dekanat gibt es keine spezifische betriebswirtschaftliche Kompetenz, die für Controllingaufgaben eingesetzt wird. Die betriebswirtschaftliche Kompetenz zur Betreuung der Aufgaben der Fakultät wird im Rahmen der Geschäftsbesorgung durch das Klinikum wahrgenommen.
Dies betrifft insbesondere die Erarbeitung und Vorlage des Wirtschaftsplanes der Fakultät sowie die Erarbeitung von Vorschlägen zur unterjährigen Mittelzuweisung an die Zentralen