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Ordnung für die Auswahl von Studierenden in den Lehrveranstaltungen der Fakultät für Kulturwissenschaften an der Universität Paderborn Vom 10. Dezember 2008

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(1)

Nr. 57/ 08 vom 10. Dezember 2008

Ordnung

für die Auswahl von Studierenden in den Lehrveranstaltungen

der Fakultät für Kulturwissenschaften an der Universität Paderborn

Vom 10. Dezember 2008

(2)

Ordnung

für die Auswahl von Studierenden in den Lehrveranstaltungen der Fakultät für Kulturwissenschaften

an der Universität Paderborn

Vom 10. Dezember 2008

Aufgrund des § 2 Abs. 4, des § 59 Abs. 2 und des § 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hoch- schulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW.S. 474) zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes zur Neuregelung des Kunst- hochschulrechts vom 13. März 2008 (GV., NRW.S. 195), hat die Universität Paderborn fol- gende Ordnung erlassen:

(3)

§ 1 Zweck und Ziel

(1) Das Ziel dieser Auswahlordnung ist es, in den Studienangeboten der Fakultät für Kul- turwissenschaften einen geordneten Studienbetrieb zu gewährleisten und die Qualität in Lehre und Studium zu sichern. Dazu wird der Zugang zu den Lehrveranstaltungen der Fakultät geregelt, wenn bei einer Lehrveranstaltung auf Grund didaktischer und methodischer Erfordernisse oder aus sonstigen Gründen eine Begrenzung der Teil- nehmerzahl erforderlich ist und die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber die Auf- nahmezahl übersteigt.

(2) Diese Auswahlordnung legt die Kriterien und den Rahmen des Verfahrens fest, nach denen die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber in den Lehrveranstaltungen mit beschränkten Teilnehmerzahlen stattfindet.

§ 2 Anwendung und Gültigkeit

(1) Diese Auswahlordnung gilt für alle Studierenden, die in Lehrveranstaltungen der Kul- turwissenschaftlichen Fakultät Studien- oder Prüfungsleistungen erbringen müssen.

(2) Diese Auswahlordnung gilt für alle Lehrveranstaltungen der Fakultät für Kulturwis- senschaften.

§ 3 Rahmenbedingungen

(1) Diese Auswahlordnung findet Anwendung unter den Bedingungen der Raumkapazitä- ten der Universität Paderborn. Aus Sicherheitsgründen darf die höchstzulässige Perso- nenzahl in einem zugewiesenen Raum nicht überschritten werden.

(2) Diese Auswahlordnung findet Anwendung unter den Bedingungen der fakultätsüber- greifenden Zeitfensterregelung der an der Lehrerbildung beteiligten Fächer. Veranstal- tungen, die für das Lehramt ausgewiesen sind, sind in den jeweils festgelegten Zeit- fenstern anzubieten.

(3) Diese Auswahlordnung findet Anwendung unter den Bedingungen eines (ggfs. elekt- ronisch unterstützten) Anmelde- und Verteilungsverfahren. Es gibt einen Anspruch der Studierenden auf Lehrveranstaltungen innerhalb eines Studienabschnitts oder Moduls. Für Studierende, die ausschließlich eine bestimmte Veranstaltung besuchen wollen, kann ein Abschluss des Studiums innerhalb der Regelstudienzeit nicht ge- währleistet werden.

(4)

§ 4 Auswahlkriterien und Verteilungsverfahren

(1) Studierende, die im Rahmen ihres Studienganges auf den Besuch einer Lehrveran- staltung zu diesem Zeitpunkt angewiesen sind, werden bei einer Entscheidung nach

§1 Abs. (1) vorab berücksichtigt. Übersteigt die Zahl der auf die Veranstaltung an- gewiesenen Studierenden die Aufnahmekapazität der Veranstaltung, so werden die zur Verfügung stehenden Plätze durch ein Losverfahren vergeben. Allen durch die- ses Losverfahren abgewiesenen Bewerberinnen und Bewerbern werden Alternativ- angebote gemacht.

(2) Die Regelung des Auswahl- und Losverfahrens, die Verteilung auf Alternativange- bote und die Regelung zur Zulassung in einem späteren Semester erfolgen durch die Institutskonferenzen - bzw. im Falle mehrerer Fächer innerhalb eines Instituts - durch die Fachkonferenzen der Fakultät für Kulturwissenschaften. Diese Regelun- gen sind in geeigneter Weise bekannt zu geben.

§ 5 Zuständigkeit

(1) Die Begrenzung von Teilnahmezahlen in einzelnen Veranstaltungen erfolgt vor der Veröffentlichung im Vorlesungsverzeichnis durch die Instituts- bzw. die Fachkonfe- renz.

(2) Die Verteilung der die Kapazität überschreitenden Bewerberinnen und Bewerber auf alternative Veranstaltungen erfolgt durch die Instituts- bzw. Fachsprecher/innen.

(3) Sonder- und Konfliktfälle regelt der/die Studiendekan/in.

§ 6 Verpflichtung

Die Fakultät für Kulturwissenschaften verpflichtet sich, allen ihren Studierenden einen Ab- schluss ihres kulturwissenschaftlichen Studiums in der Regelstudienzeit zu ermöglichen.

Probleme durch Überschneidungen mit den Veranstaltungen anderer Fakultäten und durch unvermeidbare Überschneidungen im Bereich des Lehramtsstudiums können nicht in jedem Fall berücksichtigt werden.

§ 7 Inkrafttreten und Veröffentlichung

(5)

(1) Diese Ordnung tritt am 01. Oktober 2008 in Kraft.

(2) Diese Ordnung wird in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn (AM Uni PB) veröffentlicht.

Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrates der Fakultät für Kulturwissenschaf- ten vom 22. Oktober 2008 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium am 22. Oktober 2008.

Paderborn, den 10. Dezember 2008 Der Präsident

der Universität Paderborn

gez. Professor Dr. Nikolaus Risch

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