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I. Angaben zum Leistungserbringer A N T R A G zur Ausführung und Abrechnung der kardiorespiratorischen Polygraphie

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Academic year: 2022

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E-Mail genehmigung@kv-rlp.de

Fax 06131 326-327

Telefon 06131 326-326

www.kv-rlp.de/582564

KV RLP / SQS-ANTRAG / 582564 / NOVEMBER 2020 Seite 1 von 3

KV RLP | HV Mainz | Postfach 2567 | 55015 Mainz Abteilung Qualitätssicherung

A N T R A G

zur Ausführung und Abrechnung der kardiorespiratorischen Polygraphie

Qualitätssicherungsvereinbarung Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V

I. Angaben zum Leistungserbringer

...

ggf. Titel Vorname, Name geb. am

...

Gebiets- oder Facharztbezeichnung

...

Wohnungsanschrift (falls die vertragsärztliche Tätigkeit noch nicht aufgenommen wurde) Telefon

...

E-Mail-Adresse

...

Betriebsstätte (PLZ Ort, Straße, Hausnummer) Telefon

...

Nebenbetriebsstätte (PLZ Ort, Straße, Hausnummer) Telefon

...

weitere Nebenbetriebsstätte

Im Bereich der KV RLP tätig ab/seit: ...

LANR (falls bekannt) ...

 Einzelpraxis

 Berufsausübungsgemeinschaft

 Ermächtigter Krankenhausarzt

 Angestellter Arzt

(2)

KV RLP / SQS-ANTRAG / 582564 / NOVEMBER 2020 Seite 2 von 3

II. Leistungsumfang GOP - EBM

30900 Kardiorespiratorische Polygraphie gemäß Stufe 3 der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses

III. Anforderungen an die fachliche Befähigung

Die Berechtigung zur Ausführung und Abrechnung der kardiorespiratorischen Polygraphie wurde bereits von einer Kassenärztlichen Vereinigung erteilt.

 ja (bitte Bescheid beifügen)  nein

Falls ja. Wurde diese Berechtigung bislang zurückgenommen, zurückgegeben oder widerrufen?

 ja  nein

 Ich besitze die Berechtigung zum Führen der Zusatzbezeichnung Schlafmedizin oder

 besitze die Berechtigung zum Führen folgender Gebiets- / Schwerpunktbezeichnung:

 Hals-Nasen-Ohrenheilkunde

 Innere Medizin und Pneumologie oder Kardiologie

 Innere und Allgemeinmedizin bzw. Allgemeinmedizin

 Kinder- und Jugendmedizin bzw. Kinderheilkunde

 Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie

 Neurologie

 Psychiatrie und Psychotherapie

 Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

und

 habe innerhalb von sechs Monaten während der letzten zwölf Monate erfolgreich an einem Kurs von 30 Stunden Dauer an mindestens fünf Tagen teilgenommen (§ 4, Abs. 2 b und c der Vereinbarung).

Bitte Kursbescheinigung beifügen.

(3)

KV RLP / SQS-ANTRAG / 582564 / NOVEMBER 2020 Seite 3 von 3

IV. Apparative Voraussetzungen

 Die Erfüllung der apparativen Voraussetzungen ist gegenüber der KV RLP nachzuweisen (s. Anlage).

V. Allgemeines

 Die Polygraphie darf im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung erst ab dem Zeitpunkt abgerechnet werden, wenn hierfür die erforderliche Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung der kardiorespiratorischen Polygraphie durch die KV RLP erteilt wurde. Eine rückwirkende Genehmigung ist nicht möglich. Die Voraussetzungen des EBM sind zusätzlich zu beachten.

 Für Ärzte, die eine Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung beantragt haben, wird eine Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung der kardiorespiratorischen Polygraphie nur im Rahmen des vom Zulassungsausschuss ausgesprochenen Ermächtigungs- umfanges wirksam.

 Ich/wir erkläre/n mein/unser Einverständnis zur Durchführung von Überprüfungen der Gegeben- heiten in der Praxis durch die Fachkommission der KV RLP.

Der/Die Unterzeichner versichern die Richtigkeit der vorstehend gemachten Angaben.

________________________________ ___________________________________________

Datum Unterschrift/Stempel des ausführenden Arztes

________________________________ ___________________________________________

Datum Unterschrift/Stempel des Vertragsarztes bzw. der ab-

rechnenden Stelle (anstellender Vertragsarzt, MVZ, Institut)

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