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und Wasserflächen besonders wichtig Anpassung an den Klimawandel: Unbebaute Flächen, Grünräume

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Presseinformation zum Bericht „Anpassung an den Klimawandel in der Stadt Linz“

vom 16. Juli 2021

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Anpassung an den Klimawandel: Unbebaute Flächen, Grünräume und Wasserflächen besonders wichtig

Städte sind vom Klimawandel ganz besonders betroffen. In heißen Sommern heizen sich die dicht verbauten, versiegelten Flächen stärker auf als im Umland und speichern diese Wärme. Die Bildung „städtischer Hitzeinseln“ beeinträchtigt das Wohlbefinden und die Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner. Denn:

Gebäude und versiegelte Flächen – Straßen sowie Parkplätze – bewirken untertags höhere gefühlte Temperaturen als im Umland, nachts ist der Schlaf beeinträchtigt.

Diese Effekte können zu gesundheitlichen Belastungen führen, die potenziell lebensbedrohlich sein können. Auch die Stadt Linz ist betroffen. Der Rechnungshof veröffentlichte heute seinen Bericht zur „Anpassung an den Klimawandel in der Stadt Linz“ und hält darin fest: Städte benötigen Klimawandel-Anpassungsmaßnahmen, um die Lebensqualität der Bevölkerung zu erhalten beziehungsweise zu verbessern.

Der überprüfte Zeitraum umfasst die Jahre 2015 bis 2019.

Linz hinter Wien und Graz

Um das Stadtklima und damit auch die Lebensqualität zu verbessern, entwickelten die Städte Wien und Graz bereits vor Jahren Strategiepläne zur Anpassung an den Klimawandel. Wien verfügt seit 2015 über einen „Urban Heat Islands Strategieplan“, um städtische Hitzeinseln abzukühlen. In Graz beschloss der Gemeinderat im Jahr 2016 eine Klimawandelanpassungsstrategie. Seit 2018 verfügt die Stadt über einen Aktionsplan mit Anpassungsmaßnahmen.

Der Rechnungshof hält kritisch fest, dass die Stadt Linz – mit seinen rund 208.000 Einwohnerinnen und Einwohnern – vergleichsweise spät damit begann, ein Maßnahmenprogramm zur Anpassung an den Klimawandel zu entwickeln: Im Dezember 2018 beauftragte die Stadt Linz ein Unternehmen mit der Erstellung einer Grundlagenstudie. Darauf aufbauend beschloss der Gemeinderat der Stadt Linz im November 2019 ein Klimapaket. Dieses umfasst eine Grundsatzerklärung und eine

„Handlungsübersicht zur Linzer Klimastrategie“.

Mag. Christian Neuwirth Sprecher des Rechnungshofes 1031 Wien, Dampfschiffstraße 2 Tel.: +43 (1) 711 71 – 8435 Twitter: @RHSprecher Facebook/RechnungshofAT neuwirth@rechnungshof.gv.at

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Presseinformation zum Bericht „Anpassung an den Klimawandel in der Stadt Linz“

vom 16. Juli 2021

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Die Prüferinnen und Prüfer weisen kritisch darauf hin, dass das Maßnahmen- programm der Stadt Linz eine Handlungsübersicht, aber noch kein Konzept zur Anpassung an den Klimawandel darstellt. Außerdem: Die Maßnahmen sind zum Teil sehr allgemein gehalten und hinsichtlich ihrer Umsetzung nicht messbar.

Der Rechnungshof empfiehlt daher der Stadt Linz, zeitnah ein Klimawandelanpassungskonzept auszuarbeiten und zu beschließen. Dazu wären die Maßnahmen der Handlungsübersicht zu präzisieren und um konkrete Angaben zu Umsetzungszeiträumen, Verantwortlichkeiten, Kostenschätzungen sowie zur Finanzierung zu ergänzen.

Frischluftkorridore für Linz identifizieren

Der Anteil der Grünflächen im Siedlungsraum Linz war im Jahr 2018 mit rund 36 Prozent unter den Landeshauptstädten der niedrigste. Die Freihaltung und Funktionssicherung von geeigneten Frisch- und Kaltluftentstehungsgebieten – also unbebauten Flächen mit offener Struktur und geringer lufthygienischer Belastung – können stark zur Milderung von Hitzefolgen beitragen. Hierfür ist auf geeignete Luftzirkulations- und Frischluftkorridore zwischen Kühlräumen wie Grünzonen und Seen im urbanen Umfeld und in den urbanen Räumen zu achten. Aber auch innerhalb des Siedlungsraums sollten klimatisch wirksame freie, begrünte Flächen („grüne Infrastruktur“) und Wasserflächen („blaue Infrastruktur“) vorgesehen und freigehalten werden. Unbebaute Flächen in geeigneter Lage und Anordnung sorgen für Durchlüftung, Grünräume und Wasserflächen für Kühlung.

Der Rechnungshof empfiehlt dem Land Oberösterreich, bedeutsame Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiete sowie Frischluftkorridore für die Stadt Linz zu identifizieren. Diese sollten im regionalen Raumordnungsprogramm Linz-Umland explizit ausgewiesen werden. Ausnahmen von Baulandwidmungsverboten im öffentlichen Interesse empfiehlt der Rechnungshof auf ein absolut notwendiges Maß zu beschränken.

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