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Auftrag zur Lieferung elektrischer Energie für den Eigenverbrauch im Haushalt durch die Stadtwerke Blankenburg GmbH Klima Service

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(1)

Auftrag zur Lieferung elektrischer Energie für den Eigenverbrauch im Haushalt durch die Stadtwerke Blankenburg GmbH – Klima Service

Stadtwerke Blankenburg GmbH

Börnecker Str. 6 E-Mail Kundencenter@sw-blankenburg.de Handelsregister: AG Stendal, HRB 102139

38889 Blankenburg (Harz) www.sw-blankenburg.de Geschäftsführer: Tim Schlenkermann

Tel. 03944 9001-0 Fax 03944 9001-85 Aufsichtsratsvorsitzender: Heiko Breithaupt

1. Kunde Herr Frau Titel: _________

_____________________________________________

Vorname / Name / Geburtsdatum (letzteres freiwillige Angabe) _____________________________________________

2. Vertragspartner / Zusatz

_____________________________________________

Straße / Hausnummer

_____________________________________________

PLZ / Ort

_____________________________________________

Telefon tagsüber / mobil E-Mail

Der Lieferant kann dem Kunden über die angegebene E-Mail-Adresse rechtserhebliche Erklärungen zur Begründung, Durchführung, Änderung oder Beendigung dieses Lieferverhältnisses (z. B. Mitteilungen über den Vertrags- oder Lieferbeginn etc.) zusenden. Änderungen der vorgenannten Kontaktdaten des Kunden sind dem Lieferanten unverzüglich in Textform mitzuteilen.

1.1 Entnahmestelle

_____________________________________________

ID der Marktlokation (soweit bekannt) / ggf. Zählernummer

_____________________________________________

Straße / Hausnummer (Nur auszufüllen, wenn die Entnahmestelle von

Ihrer Kundenanschrift abweicht)

_____________________________________________

PLZ / Ort (Nur auszufüllen, wenn die Entnahmestelle von Ihrer

Kundenanschrift abweicht)

2. Bisheriger Strombezug

Um Ihren Auftrag schnellstmöglich ausführen zu können, bitten wir Sie um folgende Angaben oder alternativ um Zusendung einer Kopie Ihrer letzten Stromrechnung.

(Achtung: Unterlagen können nicht zurückgeschickt werden.)

Umzug/ Einzug _________________________

Zählerstand bei Wohnungsübernahme Lieferantenwechsel

_____________________________________________

Name des bisherigen Stromlieferanten / Kundennummer

Vertragswechsel zum _________________ _____________

(Datum) Verbrauch in kWh 3. Preise

Das vom Kunden für den gelieferten Strom zu zahlende Entgelt ergibt sich aus der beigefügten Anlage Preisblatt.

4. Lieferbeginn / Wertersatz bei Widerruf

Gewünschter Lieferbeginn (maßgeblich ist die Auftragsbestätigung des Lieferanten nach Ziffer 1 der AGB):

nächstmöglicher Zeitpunkt zum __________

(Datum) Für den Fall, dass die Belieferung vor Ablauf der Widerrufsfrist (14 Tage ab dem Tage des Vertragsschlusses) aufgenommen werden soll, erkläre

ich im Hinblick auf mein Widerrufsrecht nach Maßgabe von Ziffer 10 zusätzlich (falls gewünscht, bitte ankreuzen):

Ich verlange ausdrücklich, dass die Energielieferung – soweit möglich – auch beginnen soll, wenn der Lieferbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist liegt. Für den Fall, dass ich mein Widerrufsrecht ausübe, schulde ich dem Lieferanten für die bis zum Widerruf gelieferte Energie gemäß § 357 Abs. 8 BGB einen angemessenen Betrag als Wertersatz.

5. Laufzeit / Kündigung

Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit bis zum Ablauf des 31.12. des laufenden Kalenderjahres, bei einem Vertragsschluss nach dem 31.10. bis zum 31.12. des folgenden Kalenderjahres. Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern der Vertrag nicht von einer Partei mit einer Frist von sechs Wochen vor Ablauf gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Textform. Besondere Kündigungsrechte (nach Gesetz oder den beigefügten AGB) bleiben unberührt.

6. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ergänzend finden die beigefügten „Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Blankenburg GmbH für den Eigenverbrauch im Haushalt“

(AGB) Anwendung.

7. Vollmacht

Der Kunde bevollmächtigt den Lieferanten zur Vornahme aller Handlungen sowie Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen, die im Zusammenhang mit dem Wechsel des Stromversorgers erforderlich werden, etwa einer Kündigung des bisherigen Liefervertrages. Zudem bevollmächtigt der Kunde den Lieferanten auch zur Kündigung etwaiger bestehender Verträge über die Durch-führung des Messstellenbetriebs.

Der Kunde bevollmächtigt den Lieferanten ferner zur Abfrage seiner Messwerte (auch Vorjah-resverbrauchsdaten) beim jeweils zuständigen Messstellenbetreiber.

8. SEPA-Basislastschriftmandat

Ich ermächtige den Lieferanten (Gläubiger-Identifikationsnummer:

DE05ZZZ00000046730), Zahlungen aus diesem Auftragsverhältnis von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Lieferanten auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Die Mandatsreferenznummer für dieses SEPA-Mandat wird dem Kunden gesondert mitgeteilt.

______________________________________________

Vorname / Name des Kontoinhabers (ggf. Vertretungsberechtigten) ______________________________________________

Straße / Hausnummer

______________________________________________

Postleitzahl / Ort

______________________________________________

Kreditinstitut (Name)

IBAN _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _ ______________________________________________

Datum, Ort

______________________________________________

Unterschrift des Kontoinhabers (ggf. des Vertretungsberechtigten)

(2)

Auftrag zur Lieferung elektrischer Energie für den Eigenverbrauch im Haushalt durch die Stadtwerke Blankenburg GmbH – Klima Service

Stadtwerke Blankenburg GmbH

Börnecker Str. 6 E-Mail Kundencenter@sw-blankenburg.de Handelsregister: AG Stendal, HRB 102139

38889 Blankenburg (Harz) www.sw-blankenburg.de Geschäftsführer: Tim Schlenkermann

Tel. 03944 9001-0 Fax 03944 9001-85 Aufsichtsratsvorsitzender: Heiko Breithaupt

9. Einwilligungserklärung zur Datenverwendung (Telefonwerbung) / (Falls gewünscht, bitte ankreuzen) Ich erkläre mich einverstanden, dass der Lieferant die von mir im Rahmen dieses Vertrages erhobenen Daten (z. B. Name, Anschrift, Tel.-Nr., Beginn und Ende der Belieferung sowie Daten zum Energieverbrauch) für an mich per Telefon gerichtete Werbung für Produkte und/oder Dienstleistungen des Lieferanten verarbeitet und nutzt (Vertragsangebote zu Strom- bzw. Gaslieferverträgen sowie Informationen über Sonderangebote und Rabattaktionen hierzu). Meine Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen. Die Einwilligung gilt – vorbehaltlich eines vorherigen Widerrufs – bis zum Ende des auf die Vertragsbeendigung folgenden Kalenderjahres. Der Widerruf ist zu richten an Stadtwerke Blankenburg GmbH, Börnecker Str. 6, 38889 Blankenburg (Harz), Fax 03944 9001-85, E-Mail Kundencenter@sw- blankenburg.de. Eine Übermittlung der Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, ich habe dem ausdrücklich zugestimmt oder der Lieferant ist hierzu aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet oder die Übermittlung ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zulässig.

10. Widerrufsbelehrung

Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht:

Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Stadtwerke Blankenburg GmbH, Börnecker Str. 6, 38889 Blankenburg (Harz), Tel. 03944 9001-0, Fax 03944 9001-85, E-Mail Kundencenter@sw-blankenburg.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster- Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt ha- ben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferung von Strom während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

11. Auftragserteilung

Der Kunde erteilt dem Lieferanten mit seiner Unterschrift den Auftrag, seinen gesamten Bedarf an elektrischer Energie an die genannte Entnahmestelle zu liefern. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung des Lieferanten zustande, die spätestens 14 Tage nach Absendung des Auftrages zu erfolgen hat.

______________________________________________

Datum, Ort

______________________________________________

Unterschrift des Kunden (ggf. des Vertretungsberechtigten)

Bearbeitungsvermerke (intern)

_____________________________________________

_____________________________________________

(3)

Auftrag zur Lieferung elektrischer Energie für den Eigenverbrauch im Haushalt durch die Stadtwerke Blankenburg GmbH – Klima Service

Stadtwerke Blankenburg GmbH

Börnecker Str. 6 E-Mail Kundencenter@sw-blankenburg.de Handelsregister: AG Stendal, HRB 102139

38889 Blankenburg (Harz) www.sw-blankenburg.de Geschäftsführer: Tim Schlenkermann

Tel. 03944 9001-0 Fax 03944 9001-85 Aufsichtsratsvorsitzender: Heiko Breithaupt

1. Kunde Herr Frau Titel: _________

_____________________________________________

Vorname / Name / Geburtsdatum (letzteres freiwillige Angabe) _____________________________________________

2. Vertragspartner / Zusatz

_____________________________________________

Straße / Hausnummer

_____________________________________________

PLZ / Ort

_____________________________________________

Telefon tagsüber / mobil E-Mail

Der Lieferant kann dem Kunden über die angegebene E-Mail-Adresse rechtserhebliche Erklärungen zur Begründung, Durchführung, Änderung oder Beendigung dieses Lieferverhältnisses (z. B. Mitteilungen über den Vertrags- oder Lieferbeginn etc.) zusenden. Änderungen der vorgenannten Kontaktdaten des Kunden sind dem Lieferanten unverzüglich in Textform mitzuteilen.

1.1 Entnahmestelle

_____________________________________________

ID der Marktlokation (soweit bekannt) / ggf. Zählernummer

_____________________________________________

Straße / Hausnummer (Nur auszufüllen, wenn die Entnahmestelle von

Ihrer Kundenanschrift abweicht)

_____________________________________________

PLZ / Ort (Nur auszufüllen, wenn die Entnahmestelle von Ihrer

Kundenanschrift abweicht)

2. Bisheriger Strombezug

Um Ihren Auftrag schnellstmöglich ausführen zu können, bitten wir Sie um folgende Angaben oder alternativ um Zusendung einer Kopie Ihrer letzten Stromrechnung.

(Achtung: Unterlagen können nicht zurückgeschickt werden.)

Umzug/ Einzug _________________________

Zählerstand bei Wohnungsübernahme Lieferantenwechsel

_____________________________________________

Name des bisherigen Stromlieferanten / Kundennummer

Vertragswechsel zum _________________ _____________

(Datum) Verbrauch in kWh 3. Preise

Das vom Kunden für den gelieferten Strom zu zahlende Entgelt ergibt sich aus der beigefügten Anlage Preisblatt.

4. Lieferbeginn / Wertersatz bei Widerruf

Gewünschter Lieferbeginn (maßgeblich ist die Auftragsbestätigung des Lieferanten nach Ziffer 1 der AGB):

nächstmöglicher Zeitpunkt zum __________

(Datum) Für den Fall, dass die Belieferung vor Ablauf der Widerrufsfrist (14 Tage ab dem Tage des Vertragsschlusses) aufgenommen werden soll, erkläre

ich im Hinblick auf mein Widerrufsrecht nach Maßgabe von Ziffer 10 zusätzlich (falls gewünscht, bitte ankreuzen):

Ich verlange ausdrücklich, dass die Energielieferung – soweit möglich – auch beginnen soll, wenn der Lieferbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist liegt. Für den Fall, dass ich mein Widerrufsrecht ausübe, schulde ich dem Lieferanten für die bis zum Widerruf gelieferte Energie gemäß § 357 Abs. 8 BGB einen angemessenen Betrag als Wertersatz.

5. Laufzeit / Kündigung

Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit bis zum Ablauf des 31.12. des laufenden Kalenderjahres, bei einem Vertragsschluss nach dem 31.10. bis zum 31.12. des folgenden Kalenderjahres. Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern der Vertrag nicht von einer Partei mit einer Frist von sechs Wochen vor Ablauf gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Textform. Besondere Kündigungsrechte (nach Gesetz oder den beigefügten AGB) bleiben unberührt.

6. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ergänzend finden die beigefügten „Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Blankenburg GmbH für den Eigenverbrauch im Haushalt“

(AGB) Anwendung.

7. Vollmacht

Der Kunde bevollmächtigt den Lieferanten zur Vornahme aller Handlungen sowie Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen, die im Zusammenhang mit dem Wechsel des Stromversorgers erforderlich werden, etwa einer Kündigung des bisherigen Liefervertrages. Zudem bevollmächtigt der Kunde den Lieferanten auch zur Kündigung etwaiger bestehender Verträge über die Durch-führung des Messstellenbetriebs.

Der Kunde bevollmächtigt den Lieferanten ferner zur Abfrage seiner Messwerte (auch Vorjah-resverbrauchsdaten) beim jeweils zuständigen Messstellenbetreiber.

8. SEPA-Basislastschriftmandat

Ich ermächtige den Lieferanten (Gläubiger-Identifikationsnummer:

DE05ZZZ00000046730), Zahlungen aus diesem Auftragsverhältnis von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Lieferanten auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Die Mandatsreferenznummer für dieses SEPA-Mandat wird dem Kunden gesondert mitgeteilt.

______________________________________________

Vorname / Name des Kontoinhabers (ggf. Vertretungsberechtigten) ______________________________________________

Straße / Hausnummer

______________________________________________

Postleitzahl / Ort

______________________________________________

Kreditinstitut (Name)

IBAN _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _ ______________________________________________

Datum, Ort

______________________________________________

Unterschrift des Kontoinhabers (ggf. des Vertretungsberechtigten)

(4)

Auftrag zur Lieferung elektrischer Energie für den Eigenverbrauch im Haushalt durch die Stadtwerke Blankenburg GmbH – Klima Service

Stadtwerke Blankenburg GmbH

Börnecker Str. 6 E-Mail Kundencenter@sw-blankenburg.de Handelsregister: AG Stendal, HRB 102139

38889 Blankenburg (Harz) www.sw-blankenburg.de Geschäftsführer: Tim Schlenkermann

Tel. 03944 9001-0 Fax 03944 9001-85 Aufsichtsratsvorsitzender: Heiko Breithaupt

9. Einwilligungserklärung zur Datenverwendung (Telefonwerbung) / (Falls gewünscht, bitte ankreuzen) Ich erkläre mich einverstanden, dass der Lieferant die von mir im Rahmen dieses Vertrages erhobenen Daten (z. B. Name, Anschrift, Tel.-Nr., Beginn und Ende der Belieferung sowie Daten zum Energieverbrauch) für an mich per Telefon gerichtete Werbung für Produkte und/oder Dienstleistungen des Lieferanten verarbeitet und nutzt (Vertragsangebote zu Strom- bzw. Gaslieferverträgen sowie Informationen über Sonderangebote und Rabattaktionen hierzu). Meine Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen. Die Einwilligung gilt – vorbehaltlich eines vorherigen Widerrufs – bis zum Ende des auf die Vertragsbeendigung folgenden Kalenderjahres. Der Widerruf ist zu richten an Stadtwerke Blankenburg GmbH, Börnecker Str. 6, 38889 Blankenburg (Harz), Fax 03944 9001-85, E-Mail Kundencenter@sw- blankenburg.de. Eine Übermittlung der Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, ich habe dem ausdrücklich zugestimmt oder der Lieferant ist hierzu aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet oder die Übermittlung ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zulässig.

10. Widerrufsbelehrung

Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht:

Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Stadtwerke Blankenburg GmbH, Börnecker Str. 6, 38889 Blankenburg (Harz), Tel. 03944 9001-0, Fax 03944 9001-85, E-Mail Kundencenter@sw-blankenburg.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster- Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt ha- ben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferung von Strom während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

11. Auftragserteilung

Der Kunde erteilt dem Lieferanten mit seiner Unterschrift den Auftrag, seinen gesamten Bedarf an elektrischer Energie an die genannte Entnahmestelle zu liefern. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung des Lieferanten zustande, die spätestens 14 Tage nach Absendung des Auftrages zu erfolgen hat.

______________________________________________

Datum, Ort

______________________________________________

Unterschrift des Kunden (ggf. des Vertretungsberechtigten)

Bearbeitungsvermerke (intern)

_____________________________________________

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(5)

Preisblatt der Stadtwerke Blankenburg GmbH zum Stromliefervertrag Klima Service

Stadtwerke Blankenburg GmbH

Str. 6 E-Mail Kundencenter@sw-blankenburg.de Handelsregister: AG Stendal, HRB 102139

38889 Blankenburg (Harz) www.sw-blankenburg.de : Tim Schlenkermann

Tel. 03944 9001-0 Fax 03944 9001-85 Aufsichtsratsvorsitzender: Heiko Breithaupt

20)

Stadtwerke Blankenburg GmbH

1. Preise Klima Service

Der Arbei 30,98 (26,03) Cent.

Der monatliche 19,99 (08,40) EUR.

10.000 kWh. Alle Preise enthalten die Konzessionsabgabe gem. der Konzessionsabgabenverordnung (KAV). Ferner enthalten die Preise die Stromsteuer laut Umsatzsteuer

2. Vertragslaufzeit, K

Die Erstlaufzeit ist bis zum 31.12. des Jahres, in dem der Vertrag in Wirkung tritt. Bei Vertragsschluss nach dem 31.10. eines Jahres, ist die Erstlaufzeit bis zum 31.12. des darauffolgenden Jahres.

6 Wochen zum Vertragsende

3. romkennzeichnung)

Preisblatt der Stadtwerke Blankenburg GmbH zum Stromliefervertrag Klima Service

Stadtwerke Blankenburg GmbH

Str. 6 E-Mail Kundencenter@sw-blankenburg.de Handelsregister: AG Stendal, HRB 102139

38889 Blankenburg (Harz) www.sw-blankenburg.de : Tim Schlenkermann

Tel. 03944 9001-0 Fax 03944 9001-85 Aufsichtsratsvorsitzender: Heiko Breithaupt

20)

Stadtwerke Blankenburg GmbH

1. Preise Klima Service

Der Arbei 30,98 (26,03) Cent.

Der monatliche 19,99 (08,40) EUR.

10.000 kWh. Alle Preise enthalten die Konzessionsabgabe gem. der Konzessionsabgabenverordnung (KAV). Ferner enthalten die Preise die Stromsteuer laut Umsatzsteuer

2. Vertragslaufzeit, K

Die Erstlaufzeit ist bis zum 31.12. des Jahres, in dem der Vertrag in Wirkung tritt. Bei Vertragsschluss nach dem 31.10. eines Jahres, ist die Erstlaufzeit bis zum 31.12. des darauffolgenden Jahres.

6 Wochen zum Vertragsende

3. romkennzeichnung)

Preisblatt der Stadtwerke Blankenburg GmbH zum Stromliefervertrag – Klima Service

(gültig ab dem 01.07.2020)

Aufstellung der Strompreise für die Versorgung von Haushaltskunden mit Strom aus dem Niederspannungsnetz der Stadt- werke Blankenburg GmbH

1. Preise Klima Service

Die oben genannten Preise gelten für eine Jahresabnahme zwischen 0 und 10.000 kWh. Alle Preise enthalten die Konzes- sionsabgabe gem. der Konzessionsabgabenverordnung (KAV). Ferner enthalten die Preise die Stromsteuer laut Strom- steuergesetz (StromStG) in der aktuellen Höhe von 2,05 Cent/kWh. In den Bruttopreisen ist die aktuelle Umsatzsteuer von 19 % enthalten, Rundungsdifferenzen sind möglich.

Für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 gilt ein verminderter Umsatzsteuersatz von 16 %.

2. Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen

Die Erstlaufzeit ist bis zum 31.12. des Jahres, in dem der Vertrag in Wirkung tritt. Bei Vertragsschluss nach dem 31.10. eines Jahres, ist die Erstlaufzeit bis zum 31.12. des darauffolgenden Jahres.

Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Wochen zum Vertragsende gekündigt wird. Das Recht zur Sonderkündigung nach dem Gesetz bzw. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bleibt unberührt.

3. Energieträgermix (Stromkennzeichnung)

Arbeitspreis in ct/kWh Grundpreis in €/Monat

netto brutto (19 %) brutto (16 %) netto brutto (19 %) brutto (16 %)

26,03 30,98 30,20 8,40 9,99 9,74

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter www.sw-blankenburg.de, per Telefon 03944 9001-0 oder im Kundencenter der Stadtwerke Blankenburg. Stand der Informationen: 1. November 2020 Zum Thema Energieeffizienz gemäß der Informationspflicht nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) verweisen wir auf die Liste der Anbieter von Energiedienstleistungen, Energieaudits und Energie effizienzmaßnahmen bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (www.bfee-online.de) sowie deren Berichte nach § 6 Abs. 1 EDL-G.

Weitere Energieeffizienz-Informationen gemäß § 4 Abs. 2 EDL-G erhalten Sie auch bei der Deutschen Energieagentur (dena) www.dena.de und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen www.vzbv.de

Stromkennzeichnung gemäß §42 EnWG vom 7. Juli 2005; geändert 2020.

Angaben auf der Basis der Daten für das Jahr 2019.

Gesamtstromlieferung des Unternehmens*

CO2-Emissionen: 4 g/kWh, Radioaktiver Abfall: 0 g/kWh

39 60

Ihr ÖkostromRE

CO2-Emissionen: 0 g/kWh, Radioaktiver Abfall: 0 g/kWh

40 60

Zum Vergleich:

Stromerzeugung in Deutschland**

CO2-Emissionen: 352 g/kWh, Radioaktiver Abfall: 0,0004 g/kWh

29 40

14

1 12 4

Erneuerbare Energien,

finanziert aus EEG-Umlage Sonstige erneuerbare Energien

Kohle

Erdgas Sonstige fossile Kernenergie

Energieträger

(gültig ab dem 01.01.2021)

Arbeitspreis in ct/kWh Grundpreis in €/Monat

netto brutto (19 %) netto brutto (19 %)

26,03 30,98 8,40 10,00

Preisblatt

Klima Classic (Grund- und Ersatzversorgung)

Strompreise und Vertragsbedingungen für die Versorgung von Haushalts- und Gewerbekun- den mit Strom aus dem Niederspannungsnetz der Stadtwerke Blankenburg GmbH

Gültig ab dem 01.07.2020

Die Belieferung erfolgt auf Grundlage der StromGW und den ergänzenden Bedingungen der Stadt- werke Blankenburg GmbH.

Solange Sie sich für kein anderes Stromprodukt entscheiden, beliefern wir Sie in unserem Stan- dardprodukt Klima Classic, ganz automatisch. Sie können jedoch jederzeit gern ein anderes Produkt wählen.

- Sie haben keine Vertragsbindung - Sie können jederzeit in ein anderes unserer Stromprodukte wechseln - Kündigungsfristen:

Grundversorgung - 14 Tage

Ersatzversorgung - 1 Tag

Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.netztransparenz.de

Bestandteile Strompreis 2020:

Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr 119,88 €* 116,93 €*

Grundpreis pro Monat 9,99 €* 9,74 €*

Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde (kWh) 32,85 ct* 32,03 ct*

In Ihrem Endpreis sind 19 % Umsatzsteuer enthalten (Mehrwertsteuer).

Die Preise vor Umsatzsteuer (netto) betragen:

Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr 100,80 €

Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde (kWh) 27,610 ct

In den Netto-Endpreis fließen ein: €/Jahr ct/kWh

Stromsteuer 2,050

Konzessionsabgabe (Wegegeld für Kommunen) 1,320

Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz 6,756

Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 0,226

Umlage nach§ 19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung 0,358

Umlage nach§ 17f Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes 0,416

Umlage nach§ 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten 0,007

Als Entgelte des Netzbetreibers fließen ein: €/Jahr ct/kWh

Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde 7,380

Verbrauchsunabhängiger Grund- und Abrechnungspreis Netz 35,10

Messstellenbetrieb und Messung 13,10

Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen: 48,20 18,713 Rechnerisch ergibt sich damit ein Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger

erbrachten Leistungen (Beschaffung und Vertrieb einschließlich Marge): €/Jahr ct/kWh

am verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr 52,60

am Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde (kWh) 8,897

* In den Bruttopreisen ist die Umsatzsteuer von 19 %, bzw. 16 % im Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020, enthalten.

Jahresverbrauch in kWh

Arbeitspreis in ct/kWh Grundpreis in €/Jahr

netto brutto (19 %) brutto (16 %) netto brutto (19 %) brutto (16 %)

0 – 99.999 27,61 32,85 32,03 100,80 119,88 116,93

Allgemeiner Preis der Grund- und Ersatzversorgung

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter www.sw-blankenburg.de, per Telefon 03944 9001-0 oder im Kundencenter der Stadtwerke Blankenburg. Stand der Informationen: 1. November 2020 Zum Thema Energieeffizienz gemäß der Informationspflicht nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) verweisen wir auf die Liste der Anbieter von Energiedienstleistungen, Energieaudits und Energie effizienzmaßnahmen bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (www.bfee-online.de) sowie deren Berichte nach § 6 Abs. 1 EDL-G.

Weitere Energieeffizienz-Informationen gemäß § 4 Abs. 2 EDL-G erhalten Sie auch bei der Deutschen Energieagentur (dena) www.dena.de und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen www.vzbv.de

Stromkennzeichnung gemäß §42 EnWG vom 7. Juli 2005; geändert 2020.

Angaben auf der Basis der Daten für das Jahr 2019.

Gesamtstromlieferung des Unternehmens*

CO2-Emissionen: 4 g/kWh, Radioaktiver Abfall: 0 g/kWh

39 60

Ihr ÖkostromRE

CO2-Emissionen: 0 g/kWh, Radioaktiver Abfall: 0 g/kWh

40 60

Zum Vergleich:

Stromerzeugung in Deutschland**

CO2-Emissionen: 352 g/kWh, Radioaktiver Abfall: 0,0004 g/kWh

29 40

14

1 12 4

Erneuerbare Energien,

finanziert aus EEG-Umlage Sonstige erneuerbare Energien

Kohle

Erdgas Sonstige fossile Kernenergie

Energieträger

Jahresverbrauch in kWh

Arbeitspreis in ct/kWh Grundpreis in €/Monat

netto brutto (19 %) netto brutto (19 %)

0 – 99.999 27,61 32,85 9,80 11,66

01.01.2021

2021:

1111,,6666 €€

139,92 €*

32,85 ct*

111177,,5588 €€

2277,,661100 cctt

66,,550000 00,,225544 00,,443322 00,,339955 00,,000099

77,,992200

88,,773300 3366,,4488

1133,,1100

6688,,0000

18,880 49,59

** IInn ddeenn BBrruuttttoopprreeiisseenn iisstt ddiiee UUmmssaattzzsstteeuueerr vvoonn 1199 %% eenntthhaalltteenn..

Preisblatt der Stadtwerke Blankenburg GmbH zum Stromliefervertrag Klima Service

Stadtwerke Blankenburg GmbH

Str. 6 E-Mail Kundencenter@sw-blankenburg.de Handelsregister: AG Stendal, HRB 102139

38889 Blankenburg (Harz) www.sw-blankenburg.de : Tim Schlenkermann

Tel. 03944 9001-0 Fax 03944 9001-85 Aufsichtsratsvorsitzender: Heiko Breithaupt

20)

Stadtwerke Blankenburg GmbH

1. Preise Klima Service

Der Arbei 30,98 (26,03) Cent.

Der monatliche 19,99 (08,40) EUR.

10.000 kWh. Alle Preise enthalten die Konzessionsabgabe gem. der Konzessionsabgabenverordnung (KAV). Ferner enthalten die Preise die Stromsteuer laut Umsatzsteuer

2. Vertragslaufzeit, K

Die Erstlaufzeit ist bis zum 31.12. des Jahres, in dem der Vertrag in Wirkung tritt. Bei Vertragsschluss nach dem 31.10. eines Jahres, ist die Erstlaufzeit bis zum 31.12. des darauffolgenden Jahres.

6 Wochen zum Vertragsende

3. romkennzeichnung)

Preisblatt der Stadtwerke Blankenburg GmbH zum Stromliefervertrag Klima Service

Stadtwerke Blankenburg GmbH

Str. 6 E-Mail Kundencenter@sw-blankenburg.de Handelsregister: AG Stendal, HRB 102139

38889 Blankenburg (Harz) www.sw-blankenburg.de : Tim Schlenkermann

Tel. 03944 9001-0 Fax 03944 9001-85 Aufsichtsratsvorsitzender: Heiko Breithaupt

20)

Stadtwerke Blankenburg GmbH

1. Preise Klima Service

Der Arbei 30,98 (26,03) Cent.

Der monatliche 19,99 (08,40) EUR.

10.000 kWh. Alle Preise enthalten die Konzessionsabgabe gem. der Konzessionsabgabenverordnung (KAV). Ferner enthalten die Preise die Stromsteuer laut Umsatzsteuer

2. Vertragslaufzeit, K

Die Erstlaufzeit ist bis zum 31.12. des Jahres, in dem der Vertrag in Wirkung tritt. Bei Vertragsschluss nach dem 31.10. eines Jahres, ist die Erstlaufzeit bis zum 31.12. des darauffolgenden Jahres.

6 Wochen zum Vertragsende

3. romkennzeichnung)

Preisblatt der Stadtwerke Blankenburg GmbH zum Stromliefervertrag – Klima Nacht

(gültig ab dem 01.07.2020)

Aufstellung der Strompreise für die Versorgung von Haushaltskunden mit Strom aus dem Niederspannungsnetz der Stadt- werke Blankenburg GmbH

1. Preise Klima Nacht

Die oben genannten Preise gelten für eine Jahresabnahme zwischen 0 und 10.000 kWh. Alle Preise enthalten die Konzes- sionsabgabe gem. der Konzessionsabgabenverordnung (KAV). Ferner enthalten die Preise die Stromsteuer laut Strom- steuergesetz (StromStG) in der aktuellen Höhe von 2,05 Cent/kWh. In den Bruttopreisen ist die aktuelle Umsatzsteuer von 19 % enthalten, Rundungsdifferenzen sind möglich.

Für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 gilt ein verminderter Umsatzsteuersatz von 16 %.

2. Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen

Die Erstlaufzeit ist bis zum 31.12. des Jahres, in dem der Vertrag in Wirkung tritt. Bei Vertragsschluss nach dem 31.10. eines Jahres, ist die Erstlaufzeit bis zum 31.12. des darauffolgenden Jahres.

Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Wochen zum Vertragsende gekündigt wird. Das Recht zur Sonderkündigung nach dem Gesetz bzw. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bleibt unberührt.

3. Energieträgermix (Stromkennzeichnung)

Arbeitspreise in ct/kWh Grundpreise in €/Monat netto brutto (19 %) brutto (16 %) netto brutto (19 %) brutto (16 %)

Nacht 8+0 21,29 25,34 24,70 5,40 6,42 6,26

Nacht 8+2 21,53 25,62 24,97 5,40 6,42 6,26

Nacht 8+4 21,96 26,13 25,47 5,40 6,42 6,26

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter www.sw-blankenburg.de, per Telefon 03944 9001-0 oder im Kundencenter der Stadtwerke Blankenburg. Stand der Informationen: 1. November 2020 Zum Thema Energieeffizienz gemäß der Informationspflicht nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) verweisen wir auf die Liste der Anbieter von Energiedienstleistungen, Energieaudits und Energie effizienzmaßnahmen bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (www.bfee-online.de) sowie deren Berichte nach § 6 Abs. 1 EDL-G.

Weitere Energieeffizienz-Informationen gemäß § 4 Abs. 2 EDL-G erhalten Sie auch bei der Deutschen Energieagentur (dena) www.dena.de und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen www.vzbv.de

Stromkennzeichnung gemäß §42 EnWG vom 7. Juli 2005; geändert 2020.

Angaben auf der Basis der Daten für das Jahr 2019.

Gesamtstromlieferung des Unternehmens*

CO2-Emissionen: 4 g/kWh, Radioaktiver Abfall: 0 g/kWh

39 60

Ihr ÖkostromRE

CO2-Emissionen: 0 g/kWh, Radioaktiver Abfall: 0 g/kWh

40 60

Zum Vergleich:

Stromerzeugung in Deutschland**

CO2-Emissionen: 352 g/kWh, Radioaktiver Abfall: 0,0004 g/kWh

29 40

14

1 12 4

Erneuerbare Energien,

finanziert aus EEG-Umlage Sonstige erneuerbare Energien

Kohle

Erdgas Sonstige fossile Kernenergie

Energieträger

Preisblatt

Klima Classic (Grund- und Ersatzversorgung)

Strompreise und Vertragsbedingungen für die Versorgung von Haushalts- und Gewerbekun- den mit Strom aus dem Niederspannungsnetz der Stadtwerke Blankenburg GmbH

Gültig ab dem 01.07.2020

Die Belieferung erfolgt auf Grundlage der StromGW und den ergänzenden Bedingungen der Stadt- werke Blankenburg GmbH.

Solange Sie sich für kein anderes Stromprodukt entscheiden, beliefern wir Sie in unserem Stan- dardprodukt Klima Classic, ganz automatisch. Sie können jedoch jederzeit gern ein anderes Produkt wählen.

- Sie haben keine Vertragsbindung - Sie können jederzeit in ein anderes unserer Stromprodukte wechseln - Kündigungsfristen:

Grundversorgung - 14 Tage

Ersatzversorgung - 1 Tag

Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.netztransparenz.de

Bestandteile Strompreis 2020:

Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr 119,88 €* 116,93 €*

Grundpreis pro Monat 9,99 €* 9,74 €*

Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde (kWh) 32,85 ct* 32,03 ct*

In Ihrem Endpreis sind 19 % Umsatzsteuer enthalten (Mehrwertsteuer).

Die Preise vor Umsatzsteuer (netto) betragen:

Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr 100,80 €

Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde (kWh) 27,610 ct

In den Netto-Endpreis fließen ein: €/Jahr ct/kWh

Stromsteuer 2,050

Konzessionsabgabe (Wegegeld für Kommunen) 1,320

Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz 6,756

Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 0,226

Umlage nach§ 19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung 0,358

Umlage nach§ 17f Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes 0,416

Umlage nach§ 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten 0,007

Als Entgelte des Netzbetreibers fließen ein: €/Jahr ct/kWh

Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde 7,380

Verbrauchsunabhängiger Grund- und Abrechnungspreis Netz 35,10

Messstellenbetrieb und Messung 13,10

Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen: 48,20 18,713 Rechnerisch ergibt sich damit ein Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger

erbrachten Leistungen (Beschaffung und Vertrieb einschließlich Marge): €/Jahr ct/kWh

am verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr 52,60

am Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde (kWh) 8,897

* In den Bruttopreisen ist die Umsatzsteuer von 19 %, bzw. 16 % im Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020, enthalten.

Jahresverbrauch in kWh

Arbeitspreis in ct/kWh Grundpreis in €/Jahr

netto brutto (19 %) brutto (16 %) netto brutto (19 %) brutto (16 %)

0 – 99.999 27,61 32,85 32,03 100,80 119,88 116,93

Allgemeiner Preis der Grund- und Ersatzversorgung

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter www.sw-blankenburg.de, per Telefon 03944 9001-0 oder im Kundencenter der Stadtwerke Blankenburg. Stand der Informationen: 1. November 2020 Zum Thema Energieeffizienz gemäß der Informationspflicht nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) verweisen wir auf die Liste der Anbieter von Energiedienstleistungen, Energieaudits und Energie effizienzmaßnahmen bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (www.bfee-online.de) sowie deren Berichte nach § 6 Abs. 1 EDL-G.

Weitere Energieeffizienz-Informationen gemäß § 4 Abs. 2 EDL-G erhalten Sie auch bei der Deutschen Energieagentur (dena) www.dena.de und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen www.vzbv.de

Stromkennzeichnung gemäß §42 EnWG vom 7. Juli 2005; geändert 2020.

Angaben auf der Basis der Daten für das Jahr 2019.

Gesamtstromlieferung des Unternehmens*

CO2-Emissionen: 4 g/kWh, Radioaktiver Abfall: 0 g/kWh

39 60

Ihr ÖkostromRE

CO2-Emissionen: 0 g/kWh, Radioaktiver Abfall: 0 g/kWh

40 60

Zum Vergleich:

Stromerzeugung in Deutschland**

CO2-Emissionen: 352 g/kWh, Radioaktiver Abfall: 0,0004 g/kWh

29 40

14

1 12 4

Erneuerbare Energien,

finanziert aus EEG-Umlage Sonstige erneuerbare Energien

Kohle

Erdgas Sonstige fossile Kernenergie

Energieträger

Jahresverbrauch in kWh

Arbeitspreis in ct/kWh Grundpreis in €/Monat

netto brutto (19 %) netto brutto (19 %)

0 – 99.999 27,61 32,85 9,80 11,66

01.01.2021

2021:

1111,,6666 €€

139,92 €*

32,85 ct*

111177,,5588 €€

2277,,661100 cctt

66,,550000 00,,225544 00,,443322 00,,339955 00,,000099

77,,992200

88,,773300 3366,,4488

1133,,1100

6688,,0000

18,880 49,59

** IInn ddeenn BBrruuttttoopprreeiisseenn iisstt ddiiee UUmmssaattzzsstteeuueerr vvoonn 1199 %% eenntthhaalltteenn..

(gültig ab dem 01.01.2021)

Arbeitspreis in ct/kWh Grundpreis in €/Monat

netto brutto (19 %) netto brutto (19 %)

Nach 8+0 21,29 25,34 5,40 6,43

Nach 8+2 21,53 25,62 5,40 6,43

Nach 8+4 21,96 26,13 5,40 6,43

Preisblatt der Stadtwerke Blankenburg GmbH zum Stromliefervertrag Klima Service

Stadtwerke Blankenburg GmbH

Str. 6 E-Mail Kundencenter@sw-blankenburg.de Handelsregister: AG Stendal, HRB 102139

38889 Blankenburg (Harz) www.sw-blankenburg.de : Tim Schlenkermann

Tel. 03944 9001-0 Fax 03944 9001-85 Aufsichtsratsvorsitzender: Heiko Breithaupt

20)

Stadtwerke Blankenburg GmbH

1. Preise Klima Service

Der Arbei 30,98 (26,03) Cent.

Der monatliche 19,99 (08,40) EUR.

10.000 kWh. Alle Preise enthalten die Konzessionsabgabe gem. der Konzessionsabgabenverordnung (KAV). Ferner enthalten die Preise die Stromsteuer laut Umsatzsteuer

2. Vertragslaufzeit, K

Die Erstlaufzeit ist bis zum 31.12. des Jahres, in dem der Vertrag in Wirkung tritt. Bei Vertragsschluss nach dem 31.10. eines Jahres, ist die Erstlaufzeit bis zum 31.12. des darauffolgenden Jahres.

6 Wochen zum Vertragsende

3. romkennzeichnung)

Preisblatt der Stadtwerke Blankenburg GmbH zum Stromliefervertrag Klima Service

Stadtwerke Blankenburg GmbH

Str. 6 E-Mail Kundencenter@sw-blankenburg.de Handelsregister: AG Stendal, HRB 102139

38889 Blankenburg (Harz) www.sw-blankenburg.de : Tim Schlenkermann

Tel. 03944 9001-0 Fax 03944 9001-85 Aufsichtsratsvorsitzender: Heiko Breithaupt

20)

Stadtwerke Blankenburg GmbH

1. Preise Klima Service

Der Arbei 30,98 (26,03) Cent.

Der monatliche 19,99 (08,40) EUR.

10.000 kWh. Alle Preise enthalten die Konzessionsabgabe gem. der Konzessionsabgabenverordnung (KAV). Ferner enthalten die Preise die Stromsteuer laut Umsatzsteuer

2. Vertragslaufzeit, K

Die Erstlaufzeit ist bis zum 31.12. des Jahres, in dem der Vertrag in Wirkung tritt. Bei Vertragsschluss nach dem 31.10. eines Jahres, ist die Erstlaufzeit bis zum 31.12. des darauffolgenden Jahres.

6 Wochen zum Vertragsende

3. romkennzeichnung)

Preisblatt der Stadtwerke Blankenburg GmbH zum Stromliefervertrag – Klima Nacht

(gültig ab dem 01.07.2020)

Aufstellung der Strompreise für die Versorgung von Haushaltskunden mit Strom aus dem Niederspannungsnetz der Stadt- werke Blankenburg GmbH

1. Preise Klima Nacht

Die oben genannten Preise gelten für eine Jahresabnahme zwischen 0 und 10.000 kWh. Alle Preise enthalten die Konzes- sionsabgabe gem. der Konzessionsabgabenverordnung (KAV). Ferner enthalten die Preise die Stromsteuer laut Strom- steuergesetz (StromStG) in der aktuellen Höhe von 2,05 Cent/kWh. In den Bruttopreisen ist die aktuelle Umsatzsteuer von 19 % enthalten, Rundungsdifferenzen sind möglich.

Für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 gilt ein verminderter Umsatzsteuersatz von 16 %.

2. Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen

Die Erstlaufzeit ist bis zum 31.12. des Jahres, in dem der Vertrag in Wirkung tritt. Bei Vertragsschluss nach dem 31.10. eines Jahres, ist die Erstlaufzeit bis zum 31.12. des darauffolgenden Jahres.

Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Wochen zum Vertragsende gekündigt wird. Das Recht zur Sonderkündigung nach dem Gesetz bzw. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bleibt unberührt.

3. Energieträgermix (Stromkennzeichnung)

Arbeitspreise in ct/kWh Grundpreise in €/Monat netto brutto (19 %) brutto (16 %) netto brutto (19 %) brutto (16 %)

Nacht 8+0 21,29 25,34 24,70 5,40 6,42 6,26

Nacht 8+2 21,53 25,62 24,97 5,40 6,42 6,26

Nacht 8+4 21,96 26,13 25,47 5,40 6,42 6,26

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter www.sw-blankenburg.de, per Telefon 03944 9001-0 oder im Kundencenter der Stadtwerke Blankenburg. Stand der Informationen: 1. November 2020 Zum Thema Energieeffizienz gemäß der Informationspflicht nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) verweisen wir auf die Liste der Anbieter von Energiedienstleistungen, Energieaudits und Energie effizienzmaßnahmen bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (www.bfee-online.de) sowie deren Berichte nach § 6 Abs. 1 EDL-G.

Weitere Energieeffizienz-Informationen gemäß § 4 Abs. 2 EDL-G erhalten Sie auch bei der Deutschen Energieagentur (dena) www.dena.de und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen www.vzbv.de

Stromkennzeichnung gemäß §42 EnWG vom 7. Juli 2005; geändert 2020.

Angaben auf der Basis der Daten für das Jahr 2019.

Gesamtstromlieferung des Unternehmens*

CO2-Emissionen: 4 g/kWh, Radioaktiver Abfall: 0 g/kWh

39 60

Ihr ÖkostromRE

CO2-Emissionen: 0 g/kWh, Radioaktiver Abfall: 0 g/kWh

40 60

Zum Vergleich:

Stromerzeugung in Deutschland**

CO2-Emissionen: 352 g/kWh, Radioaktiver Abfall: 0,0004 g/kWh

29 40

14

1 12 4

Erneuerbare Energien,

finanziert aus EEG-Umlage Sonstige erneuerbare Energien

Kohle

Erdgas Sonstige fossile Kernenergie

Energieträger

Preisblatt

Klima Classic (Grund- und Ersatzversorgung)

Strompreise und Vertragsbedingungen für die Versorgung von Haushalts- und Gewerbekun- den mit Strom aus dem Niederspannungsnetz der Stadtwerke Blankenburg GmbH

Gültig ab dem 01.07.2020

Die Belieferung erfolgt auf Grundlage der StromGW und den ergänzenden Bedingungen der Stadt- werke Blankenburg GmbH.

Solange Sie sich für kein anderes Stromprodukt entscheiden, beliefern wir Sie in unserem Stan- dardprodukt Klima Classic, ganz automatisch. Sie können jedoch jederzeit gern ein anderes Produkt wählen.

- Sie haben keine Vertragsbindung - Sie können jederzeit in ein anderes unserer Stromprodukte wechseln - Kündigungsfristen:

Grundversorgung - 14 Tage

Ersatzversorgung - 1 Tag

Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.netztransparenz.de

Bestandteile Strompreis 2020:

Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr 119,88 €* 116,93 €*

Grundpreis pro Monat 9,99 €* 9,74 €*

Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde (kWh) 32,85 ct* 32,03 ct*

In Ihrem Endpreis sind 19 % Umsatzsteuer enthalten (Mehrwertsteuer).

Die Preise vor Umsatzsteuer (netto) betragen:

Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr 100,80 €

Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde (kWh) 27,610 ct

In den Netto-Endpreis fließen ein: €/Jahr ct/kWh

Stromsteuer 2,050

Konzessionsabgabe (Wegegeld für Kommunen) 1,320

Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz 6,756

Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 0,226

Umlage nach§ 19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung 0,358

Umlage nach§ 17f Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes 0,416

Umlage nach§ 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten 0,007

Als Entgelte des Netzbetreibers fließen ein: €/Jahr ct/kWh

Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde 7,380

Verbrauchsunabhängiger Grund- und Abrechnungspreis Netz 35,10

Messstellenbetrieb und Messung 13,10

Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen: 48,20 18,713 Rechnerisch ergibt sich damit ein Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger

erbrachten Leistungen (Beschaffung und Vertrieb einschließlich Marge): €/Jahr ct/kWh

am verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr 52,60

am Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde (kWh) 8,897

* In den Bruttopreisen ist die Umsatzsteuer von 19 %, bzw. 16 % im Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020, enthalten.

Jahresverbrauch in kWh

Arbeitspreis in ct/kWh Grundpreis in €/Jahr

netto brutto (19 %) brutto (16 %) netto brutto (19 %) brutto (16 %)

0 – 99.999 27,61 32,85 32,03 100,80 119,88 116,93

Allgemeiner Preis der Grund- und Ersatzversorgung

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter www.sw-blankenburg.de, per Telefon 03944 9001-0 oder im Kundencenter der Stadtwerke Blankenburg. Stand der Informationen: 1. November 2020 Zum Thema Energieeffizienz gemäß der Informationspflicht nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) verweisen wir auf die Liste der Anbieter von Energiedienstleistungen, Energieaudits und Energie effizienzmaßnahmen bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (www.bfee-online.de) sowie deren Berichte nach § 6 Abs. 1 EDL-G.

Weitere Energieeffizienz-Informationen gemäß § 4 Abs. 2 EDL-G erhalten Sie auch bei der Deutschen Energieagentur (dena) www.dena.de und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen www.vzbv.de

Stromkennzeichnung gemäß §42 EnWG vom 7. Juli 2005; geändert 2020.

Angaben auf der Basis der Daten für das Jahr 2019.

Gesamtstromlieferung des Unternehmens*

CO2-Emissionen: 4 g/kWh, Radioaktiver Abfall: 0 g/kWh

39 60

Ihr ÖkostromRE

CO2-Emissionen: 0 g/kWh, Radioaktiver Abfall: 0 g/kWh

40 60

Zum Vergleich:

Stromerzeugung in Deutschland**

CO2-Emissionen: 352 g/kWh, Radioaktiver Abfall: 0,0004 g/kWh

29 40

14

1 12 4

Erneuerbare Energien,

finanziert aus EEG-Umlage Sonstige erneuerbare Energien

Kohle

Erdgas Sonstige fossile Kernenergie

Energieträger

Jahresverbrauch in kWh

Arbeitspreis in ct/kWh Grundpreis in €/Monat

netto brutto (19 %) netto brutto (19 %)

0 – 99.999 27,61 32,85 9,80 11,66

01.01.2021

2021:

1111,,6666 €€

139,92 €*

32,85 ct*

111177,,5588 €€

2277,,661100 cctt

66,,550000 00,,225544 00,,443322 00,,339955 00,,000099

77,,992200

88,,773300 3366,,4488

1133,,1100

6688,,0000

18,880 49,59

** IInn ddeenn BBrruuttttoopprreeiisseenn iisstt ddiiee UUmmssaattzzsstteeuueerr vvoonn 1199 %% eenntthhaalltteenn..

(gültig ab dem 01.01.2021)

Arbeitspreis in ct/kWh Grundpreis in €/Monat

netto brutto (19 %) netto brutto (19 %)

Nach 8+0 21,29 25,34 5,40 6,43

Nach 8+2 21,53 25,62 5,40 6,43

Nach 8+4 21,96 26,13 5,40 6,43

Erneuerbare Energien,

finanziert aus EEG-Umlage Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweis, nicht finanziert aus der EEG-Umlage Kernenergie

Sonstige fossile

Energieträger Kohle Erdgas

Ihr ÖkostromRE

CO2-Emissionen: 0 g/kWh, Radioaktiver Abfall: 0 g/kWh

65%

35%

Gesamtstromlieferung des Unternehmens*

CO2-Emissionen: 0 g/kWh, Radioaktiver Abfall: 0 g/kWh

Zum Vergleich:

Stromerzeugung in Deutschland**

CO2-Emissionen: 310 g/kWh, Radioaktiver Abfall: 0,0003 g/kWh

0,1%

99.9%

12,4%

4,1%

44,9%

24%

13,3%

1,3%

Mieterstrom, finanziert aus der EEG-Umlage

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter www.sw-blankenburg.de, per Telefon 03944 9001-0 oder im Kundencenter der Stadtwerke Blankenburg. Stand der Informationen: 1. November 2020 Zum Thema Energieeffizienz gemäß der Informationspflicht nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) verweisen wir auf die Liste der Anbieter von Energiedienstleistungen, Energieaudits und Energie effizienzmaßnahmen bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (www.bfee-online.de) sowie deren Berichte nach § 6 Abs. 1 EDL-G.

Weitere Energieeffizienz-Informationen gemäß § 4 Abs. 2 EDL-G erhalten Sie auch bei der Deutschen Energieagentur (dena) www.dena.de und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen www.vzbv.de

Stromkennzeichnung gemäß §42 EnWG vom 7. Juli 2005; geändert 2021.

Angaben auf der Basis der Daten für das Jahr 2020.

(gültig ab dem 01.11.2021)

(6)

Bitte verwenden Sie das folgende Formular nur, wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten:

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) An:

Stadtwerke Blankenburg GmbH Börnecker Str. 6

38889 Blankenburg (Harz) Fax 03944 9001-85

E-Mail Kundencenter@sw-blankenburg.de:

Hiermit widerrufe(n) ich / wir (*) den von mir / uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

- Bestellt am (*) / erhalten am (*) _____________________________________________________________

- Name des / der Verbraucher(s) _____________________________________________________________

- Anschrift des / der Verbraucher(s) _____________________________________________________________

- Unterschrift des / der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) - Datum

_____________________________________________________________

(*) Unzutreffendes streichen

(7)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Blankenburg für den Eigenverbrauch im Haushalt - Klima Service -

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB zum Stromliefervertrag Klima Service) Stand: 11/2021

© Stadtwerke Blankenburg GmbH 1. Vertragsschluss / Lieferbeginn

Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündi- gung des bisherigen Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.

2. Umfang und Durchführung der Lieferung / Befreiung von der Leistungspflicht 2.1. Der Lieferant liefert dem Kunden dessen gesamten Bedarf an elektrischer Ener- gie an seine vertraglich benannte Entnahmestelle. Entnahmestelle ist die Eigen- tumsgrenze des Netzanschlusses, über den der Kunde beliefert und mittels Marktlokations-ID energiewirtschaftlich identifiziert wird.

2.2. Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsversor- gung ist der Lieferant, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses handelt, von seiner Leistungspflicht befreit.

Zu den möglichen Ansprüchen des Kunden gegen den Netzbetreiber vgl. Ziffer 9.

2.3. Wird den Parteien die Erfüllung der Leistungspflichten durch unvorhersehbare Umstände, auf die sie keinen Einfluss haben und deren Abwendung mit einem angemessenen technischen oder wirtschaftlichen Aufwand nicht erreicht werden kann (insbesondere höhere Gewalt wie z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Arbeits- kampfmaßnahmen, hoheitliche Anordnungen), wesentlich erschwert oder un- möglich gemacht, so sind die Parteien von ihren vertraglichen Leistungspflichten befreit, solange diese Umstände und deren Folgen nicht endgültig beseitigt sind.

2.4. Der Lieferant ist weiter von seiner Leistungspflicht befreit, soweit und solange der Netzbetreiber den Netzanschluss und/oder die Anschlussnutzung bzw. der Messstellenbetreiber den Messstellenbetrieb auf eigene Initiative unterbrochen hat. Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Lieferanten bleiben für den Fall unberührt, dass den Lieferanten an der Unterbrechung ein Verschulden trifft.

3. Messung / Zutrittsrecht / Abschlagszahlungen / Abrechnung / Anteilige Preis- berechnung

3.1. Die Menge der gelieferten Energie wird durch Messeinrichtungen des zuständi- gen Messstellenbetreibers ermittelt. Die Ablesung der Messeinrichtungen wird vom Messstellenbetreiber, Lieferanten oder auf Verlangen des Lieferanten oder des Messstellenbetreibers kostenlos vom Kunden durchgeführt. Verlangt der Lie- ferant eine Selbstablesung des Kunden, fordert der Lieferant den Kunden recht- zeitig dazu auf. Die Ablesung der Messeinrichtungen erfolgt zum Zwecke der Ab- rechnung, anlässlich eines Lieferantenwechsels oder bei einem berechtigten In- teresse des Lieferanten an einer Überprüfung der Ablesung. Der Kunde kann einer Selbstablesung widersprechen, wenn ihm diese nicht zumutbar ist. Nimmt der Kunde eine rechtzeitig angekündigte Selbstablesung nicht oder verspätet vor oder sind aus anderen Gründen keine plausiblen Messwerte verfügbar, so kann der Lieferant den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung oder bei einem Neukunden nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden jeweils unter an- gemessener Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse schätzen.

3.2. Der Kunde hat nach vorheriger Benachrichtigung dem mit einem Ausweis verse- henen Beauftragten des Messstellenbetreibers, des Netzbetreibers oder des Lie- feranten den Zutritt zu seinem Grundstück und zu seinen Räumen zu gestatten, soweit dies zur Ermittlung der preislichen Bemessungsgrundlagen oder zur Ab- lesung der Messeinrichtungen erforderlich ist. Die Benachrichtigung kann durch Mitteilung an den Kunden oder durch Aushang am oder im jeweiligen Haus erfol- gen. Sie muss mindestens eine Woche vor dem Betretungstermin erfolgen; min- destens ein Ersatztermin ist anzubieten. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen zugänglich sind. Wenn der Kunde den Zutritt unbe- rechtigt verweigert oder behindert, stellt der Lieferant dem Kunden die dadurch entstandenen Kosten pauschal gemäß Ziffer 16 in Rechnung. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen; die pauschale Berech- nung muss einfach nachvollziehbar sein und darf den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigen. Dem Kunden ist zu- dem der Nachweis gestattet, solche Kosten seien nicht entstanden oder wesent- lich geringer als die Höhe der Pauschale.

3.3. Der Lieferant kann vom Kunden monatlicheAbschlagszahlungen verlangen. Der Lieferant berechnet diese auf der Grundlage der Abrechnung der vorangegange- nen 12 Monate oder, sofern eine solche Berechnung nicht möglich ist, nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde glaub- haft, dass der Verbrauch erheblich abweicht, ist dies angemessen zu berücksich- tigen. Ist die Messstelle des Kunden mit einem intelligenten Messsystem ausge- stattet, ist der Lieferant berechtigt, anstelle der Erhebung von Abschlagszahlun- gen, monatlich bis zum 15. des auf einen Liefermonat folgenden Kalendermo- nats, die Entgelte nach diesem Vertrag für die im Vormonat gelieferte elektrische Energie abzurechnen.

3.4. Zum Ende jedes vom Lieferanten festgelegten Abrechnungszeitraumes, der 12 Monate nicht wesentlich überschreitet, und zum Ende des Lieferverhältnisses wird vom Lieferanten eine Abrechnung erstellt, in welcher der tatsächliche Um- fang der Belieferung unter Anrechnung der Abschlagszahlungen abgerechnet wird. Ergibt sich eine Abweichung der Abschlagszahlungen von der Abrechnung der tatsächlichen Belieferung, so wird der zu viel oder zu wenig berechnete Be- trag unverzüglich erstattet bzw. nachentrichtet oder mit der nächsten Abschlags- zahlung verrechnet. Der Kunde hat – abweichend von Satz 1 – das Recht, eine kostenpflichtige monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung zu wählen, die auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung mit dem Lieferanten erfolgt. Bei einer monatlichen Abrechnung entfällt das Recht des Lieferanten nach Ziffer 3.3 Satz 1.

3.5. Der Kunde kann jederzeit vom Lieferanten verlangen, eine Nachprüfung der Mes- seinrichtungen an seiner Abnahmestelle durch eine Eichbehörde oder eine staat- lich anerkannte Prüfstelle im Sinne von § 40 Abs. 3 des Mess- und Eichgesetzes zu veranlassen. Die Kosten der Nachprüfung fallen dem Kunden nur dann zur Last, sofern die eichrechtlichen Verkehrsfehlergrenzen nicht überschritten wer- den.

3.6. Ergibt eine Nachprüfung der Messeinrichtungen eine Überschreitung der eich- rechtlichen Verkehrsfehlergrenzen oder werden Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages festgestellt (wie z. B. auch bei einer Rechnung auf der Grundlage falscher Messwerte), so wird der zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüglich erstattet bzw. nachentrichtet oder mit der nächsten Ab- schlagszahlung verrechnet. Ansprüche nach dieser Ziffer sind auf den der Feststellung des Fehlers vorhergehenden Ablesezeitraum beschränkt, es sei denn, die Auswirkung des Fehlers kann über einen größeren Zeitraum festge- stellt werden; in diesem Fall ist der Anspruch auf längstens drei Jahre be- schränkt.

3.7. Ändert sich das vertragliche Entgelt während des Abrechnungszeitraums, so rechnet der Lieferant geänderte verbrauchsunabhängige Preisbestandteile ta- gesgenau ab. Für die Abrechnung geänderter verbrauchsabhängiger Preisbe- standteile wird die nach Ziffer 3.1 ermittelte Verbrauchsmenge des Kunden im Abrechnungszeitraum auf Grundlage einer Schätzung nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) auf den Zeitraum vor und nach der Preisänderung aufgeteilt, wo- bei jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen auf der Grundlage vergleichba- rer Erfahrungswerte angemessen zu berücksichtigen sind. Die nach der Preis- änderung anfallenden Abschlagszahlungen können entsprechend angepasst werden.

4. Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung,

Abschläge zu dem vom Lieferanten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest- gelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung zu zahlen. Auch Barzahlungen bzw. Zahlungen mit EC-Karte sind während der Kassenzeiten möglich.

4.2. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, kann der Lieferant angemessene Maßnahmen zur Durchsetzung seiner Forderung ergreifen; fordert der Liefe- rant erneut zur Zahlung auf oder lässt der Lieferant den Betrag durch einen Beauftragten einziehen, stellt der Lieferant dem Kunden die dadurch entstan- denen Kosten pauschal gemäß Ziffer 16 in Rechnung. Auf Verlangen des Kun- den ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein und darf den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigen. Dem Kunden ist zudem der Nachweis gestattet, solche Kosten seien nicht entstanden oder wesentlich geringer als die Höhe der Pauschale.

4.3. Gegen Ansprüche des Lieferanten kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräf- tig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden. Dies gilt nicht für Forderungen des Kunden, die im Rahmen des Rückabwicklungsverhältnisses nach Widerruf des Vertrags entstehen, sowie für Ansprüche des Kunden auf- grund vollständiger oder teilweiser Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung der Lieferpflicht.

5. Vorauszahlung

5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemes- sener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeit- raums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonsti- gen begründeten Fällen.

5.2. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Gründe für die Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzuteilen. Die Zeitpunkte der Vorauszahlungen legt der Lieferant nach billi- gem Ermessen (§ 315 BGB) fest. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lie- ferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung wird aus dem durchschnittlichen monatlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – wenn kein vorhergehender Abrechnungszeit- raum besteht – aus dem durchschnittlichen monatlichen Verbrauch vergleich- barer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen.

5.3. Die Vorauszahlung wird mit der jeweils nächsten vom Kunden nach dem Ver- trag zu leistenden Zahlung (Abschläge nach Ziffer 4.1 oder Rechnungsbe- träge) verrechnet. Ergibt sich dabei eine Abweichung der Vorauszahlung von der zu leistenden Zahlung, so wird der zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüglich erstattet bzw. nachentrichtet.

5.4. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betrei- ben bzw. den Messstellenbetreiber damit beauftragen.

6. Entgelt / Zukünftige Steuern, Abgaben und sonstige hoheitlich auferlegte Belastungen / Preisanpassung nach billigem Ermessen

6.1. Das vom Kunden zu zahlende Entgelt setzt sich aus den Preisbestandteilen nach den Ziffern 6.2 bis 6.4 zusammen.

6.2. Der Kunde zahlt einen Grundpreis und einen verbrauchsabhängigen Arbeits- preis in der sich aus dem beigefügten Preisblatt ergebenden Höhe. Diese wer- den auf Grundlage der Kosten kalkuliert, die für die Belieferung aller Kunden in diesem Tarif anfallen. Sie enthalten folgende Kosten: Kosten für Energiebe- schaffung und Vertrieb, die Kosten für Messstellenbetrieb – soweit diese Kos- ten dem Lieferanten vom Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt werden – , die aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) folgenden Belastungen, das an den Netzbetreiber abzuführende Netzentgelt, die vom Netzbetreiber er- hobene Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), die Um- lage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, die Offshore-Netzumlage nach § 17f Abs. 5 EnWG, die abLa-Umlage nach § 18 Abs. 1 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV), die Stromsteuer sowie die Konzessionsabgaben. Der Liefe- rant ist berechtigt, mit grundzuständigen Messstellenbetreibern Vereinbarun- gen zur Abrechnung der Entgelte für den Messstellenbetrieb mit intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen zu treffen, wonach der grundzuständige Messstellenbetreiber gegenüber dem Lieferanten abrechnet, soweit der Lieferant sicherstellt, dass eine zusätzliche Inanspruchnahme des Kunden für diese Entgelte durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber ausgeschlossen ist.

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