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Land Burgenland Abteilung 4

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Academic year: 2022

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Land Burgenland

Abteilung 4 – Ländliche Entwicklung, Agrarwesen, Natur- und Klimaschutz Referat Naturschutzrecht

Information für Betreiberinnen und Betreiber

➢ einer Heizungsanlage,

➢ eines Blockheizkraftwerks,

➢ eines Einzelraumheizgeräts (Herd, Schwedenofen, Kachelofen etc.),

➢ einer Klimaanlage ab 12 kW Nennleistung oder

➢ einer Wärmepumpe ab 12 kW Nennleistung

über das Verfahren nach Installation und Inbetriebnahme Ihrer Anlage.

Als Betreiberin oder Betreiber einer der aufgezählten Anlagen haben Sie nach dem Burgenländischen Heizungs- und Klimaanlagengesetz – Bgld. HKG (LGBl. Nr. 30/2019 in der

Fassung LGBl. Nr. 70/2021) die gesetzliche Verpflichtung

a) die Anlage gem. §§ 25 bis 28 oder 35 Bgld. HKG erstmalig überprüfen zu lassen,

b) dazu eine Prüfberechtigte/einen Prüfberechtigten gemäß Liste der Prüfberechtigten zu beauftragen; wobei für sog. fanggebundene Anlagen, also solche mit Abgasführung (wie zB Gasthermen, Stückholz-, Schweden- oder Pelletsöfen, etc.) die Überwachungsstelle, also Ihr zuständiger Rauchfangkehrerbetrieb zu betrauen ist,

c) sofern zutreffend die Anlage wiederkehrend überprüfen zu lassen (gilt nicht für Einzelraumheizgeräte) und schließlich

d) die Anlage mit einer Anlagenummer (Klebeetikette mit Nummer und QR-Code) versehen und in die Bgld. Heizungs- und Klimaanlagendatenbank (HKADB) eintragen zu lassen. Eine Vorlage von Formularen bei der Gemeinde ist dadurch grundsätzlich nicht mehr notwendig.

Nähere Auskünfte dazu erhalten Sie von Ihrem Fachbetrieb. Weitere Informationen zum Burgenländischen Heizungs- und Klimaanlagenrecht finden Sie unter www.burgenland.at/heizung.

Bitte beachten Sie auch die Datenschutzinformation auf der Rückseite dieses Blattes.

Amt der Burgenländischen Landesregierung ● A-7000 Eisenstadt ● Europaplatz 1 Telefon +43 57 600-0 ● Fax +43 2682 61884 ● E-Mail anbringen@bgld.gv.at www.burgenland.at ● Datenschutz https://www.burgenland.at/datenschutz

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Informationen zum Datenschutz

Ich nehme zur Kenntnis, dass die von mir im Zuge einer erstmaligen, wiederkehrenden, umfassenden oder außerordentlichen Überprüfung oder der Erfassung meiner Anlage in der Burgenländischen Heizungs- und Klimaanlagendatenbank (HKADB) bekannt gegebenen personenbezogenen Daten gemäß

§ 49 Burgenländisches Heizungs- und Klimaanlagengesetz – Bgld. HKG, LGBl. Nr. 33/2019, idFd LGBl.

Nr. 70/2021 von den Nutzerinnen und Nutzern der HKADB gem. Art 6 Abs. 1 lit c DSGVO verarbeitet werden dürfen (befugte Nutzerinnen und Nutzer sind Gemeinden, Bezirksverwaltungsbehörden, die Unabhängige Kontrollstelle, Überwachungsstellen und Prüfberechtigte).

Meine personenbezogenen Daten (Name, Anschrift und gegebenenfalls Kontaktdaten) werden in der HKADB nur so lange gespeichert, als gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen oder eine Verjährung potentieller Rechtsansprüche noch nicht eingetreten ist.

Unter den Voraussetzungen des anwendbaren Rechts habe ich das Recht auf Auskunft über die erhobenen Daten und Berichtigung. Eine Zustimmung zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung der Daten oder das Recht auf Datenübertragbarkeit stehen mir nach Maßgabe des § 49 Bgld. HKG nicht zu. Ein Recht auf Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten besteht nur insofern, als gesetzliche Aufbewahrungspflichten diesbezüglich nicht mehr bestehen. Ungeachtet dessen besteht das Recht auf Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.

Datenschutzrechtlicher Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union, Verordnung (EU) Nr. 2016/679, ist das Amt der Burgenländischen Landesregierung, 7000 Eisnestadt, Europaplatz 1, E-Mail: post.datenschutz@bgld.gv.at. Alternativ besteht die Möglichkeit sich an den Datenschutzbeauftragten KPMG Security Services GmbH, Porzellangasse 51, 1090 Wien, E-Mail:

post.datenschutzbeauftragter@bgld.gv.at, zu wenden.

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