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Archiv "Bundesärztekammer" (09.07.1981)

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Laatzen 1 dringend erforderlich. Die Stadt Laatzen hat rd. 34 000 Einwohner.

Lehrte, OT Ahlten, Landkreis Hannover, Arzt für Allgemeinmedizin. Der Ortsteil der Stadt Lehrte hat rund 5000 Einwoh- ner. Zur Sicherstellung der kassenärztli- chen Versorgung ist die Niederlassung eines zweiten Arztes/Arzt für Allgemein- medizin hier dringend erforderlich.

Grund-, Real- und Fachschulen sowie Gymnasien sind in Lehrte (Kernstadt- Entfernung ca. 5 km) vorhanden. Entfer- nung zur Landeshauptstadt etwa 12 km direkte Eisen bahn-Nahve rke h rsve rbi n- dung Lehrte-Hannover (Kernstadt). Bei der Beschaffung von Wohn- und Praxis- räumen sollte mit der Stadtverwaltung Kontakt aufgenommen werden.

~ Einem der zugelassenen Bewerber wird eine Umsatzgarantie gemäߧ 5 I der Richtlinien der Kassenärztlichen Vereini- gung Niedersachsen für Maßnahmen zur Sicherstellung der kassenärztlichen Ver- sorgung in Höhe von 30 000 DM viertel- jährlich für ein Jahr gewährt. Außerdem kann ein zinsloser Honorarvorschuß in Höhe von 30 000 DM bewilligt werden.

Neustadt am Rbge., Landkreis Hanno- ver, Arzt für Augenheilkunde. in Neu- stadt ist die Niederlassung eines zweiten Augenarztes dringend erforderlich. Zu versorgen ist ein Gebiet von etwa 37 000 Einwohnern. in Neustadt befinden sich sämtliche Schulen, die Entfernung zur Landeshauptstadt Hannover beträgt 25

km. Bei der Beschaffung von Wohn- und

Praxisräumen sollte mit der Stadtverwal- tung Kontakt aufgenommen werden.

Landeshauptstadt Hannover, Ortsteil Linden-Mitte, Arzt für Neurologie und Psychiatrie. in dem Ortsteil Linden-Mitte ist wegen einer beabsichtigten Praxis- aufgabe die Stelle eines Arztes für Neu- rologie und Psychiatrie dringend zu be- setzen. Die noch laufende Praxis kann zum 1. 9. 1981 übernommen werden. Das Einzugsgebiet beträgt etwa 100 000 Ein- wohner.

~ Einem der zugelassenen Bewerber wird eine Umsatzgarantie gemäߧ 5 I der Richtlinien der Kassenärztlichen Vereini- gung Niedersachsen für Maßnahmen zur Sicherstellung der kassenärztlichen Ver- sorgung in Höhe von ·30 000 DM viertel- jährlich für ein Jahr gewährt. Außerdem kann ein zinsloser Honorarvorschuß in Höhe von 30 000 DM bewilligt werden.

Nähere Auskünfte erteilt die KVN-Be- zirksstelle Hannover, Berliner Allee 20, Postfach 32 40, Telefon: 05 11/1 67 03 78.

Pfalz

Von der Kassenärztlichen Vereinigung Pfalz werden folgende Kassenarztsitze zur vordringlichen Besetzung ausge- schrieben:

Altenglan, Landkreis Kusel, Allgemein-/

praktischer Arzt. Einzugsgebiet ca. 8000 Einwohner. Zur Zeit sind dort zwei Allge- meinärzte tätig. Ein weiterer Arzt ist auf- grund der Bedarfsplanung erforderlich.

Die KV Pfalz gewährt für diesen Arztsitz eine Umsatzgarantie bis zu 150 000 DM für das erste Jahr der Tätigkeit.

Ludwigshafen-Maudach, Allgemein-/

praktischer Arzt. Einzugsgebiet ca. 5000 bis 6000 Einwohner. Derzeit sind in die- sem Bereich zwei Allgemeinärzte tätig.

Ein Allgemeinarzt wird zum Jahresende 1981 auf seine kassenärztliche Tätigkeit verzichten. Die Praxis kann übernommen werden.

Dannstadt-Schauernheim, Landkreis Ludwigshafen, Allgemein-/praktischer Arzt. Einzugsgebiet ca. 9000 Einwohner.

Derzeit sind in diesem Bereich zwei All- gemeinärzte und ein Internist tätig. Ein weiterer Allgemein-/praktischer Arzt ist aufgrund der Bedarfsplanung erforder- lich.

Ramstein-Miesenbach, Landkreis Kai- serslautern, Allgemein-/praktischer Arzt. Einzugsgebiet ca. 18 000 Einwoh- ner. Die Niederlassung ist aufgrund der Bedarfsplanung erforderlich.

Landstuhl, Landkreis Kaiserslautern, Hautarzt. Einzugsgebiet 45 000 Einwoh- ner. Die Niederlassung ist aufgrund der Bedarfsplanung unbedingt erforderlich. Landstuhl, Landkreis Kaiserslautern, Gynäkologe. Einzugsgebiet ca. 45 000 Einwohner. Bisher waren in diesem Be- reich drei Gynäkologen tätig. Ein Gynä- kologe ist vor einiger Zeit verstorben. Die Praxis kann evtl. übernommen werden.

Stadt Germersheim, Landkreis Ger- mersheim, Augenarzt. Einzugsgebiet ca.

50 000 Einwohner. Derzeit praktiziert in diesem Bereich ein Augenarzt. Ein weite- rer Augenarzt ist aufgrund der Bedarfs- planung erforderlich.

Stadt Germersheim, Landkreis Ger- mersheim, Hautarzt. Einzugsgebiet ca.

50 000 Einwohner. in diesem Bereich ist noch kein Hautarzt tätig, jedoch auf- grund der Bedarfsplanung erforderlich.

Stadt Pirmasens, Augenarzt. Einzugsge- biet 110 000 Einwohner. Ein weiterer Au-

Spektrum der Woche

Aufsätze ·Notizen

Kassenarztsitze

genarzt ist aufgrund der Bedarfsplanung erforderlich.

Stadt Pirmasens, Hautarzt. Einzugsge- biet ca. 110 000 Einwohner. Derzeit prak- tizieren in Pirmasens zwei Hautärzte. Ein weiterer Hautarzt ist aufgrund der Be- darfsplanung erforderlich.

Rockenhausen, Donnersbergkreis, Kin- derarzt. Einzugsgebiet ca. 25 000 Ein- wohner. Die Stelle ist aufgrund der Be- darfsplanung zu besetzen. Bei der Be- schaffung von Wohn- und Praxisräumen ist die Verbandsgemeindeverwaltung be- hilflich.

Kusel, Landkreis Kusel, Neurologe. Ein- zugsgebiet ca. 80 000 Einwohner. Die Stelle ist aufgrund der Bedarfsplanung zu besetzen. Ein Neurologe ist in diesem Bereich noch nicht tätig.

Nähere Auskünfte erteilt die Kassenärzt- liche Vereinigung Pfalz, Maximilianstra- ße 22, 6730 Neustadt, Telefon 0 63 21/ 75 85.

Bundesärztekammer

Arzneimittelrückruf

Die Arzneimittelkommission der Deut- schen Apotheker machte die Arzneimit- telkommission der deutschen Ärzte- schaft darauf aufmerksam, daß die fol- genden Fertigarzneimittel bzw. deren ge- nannte Charge vom Hersteller zurückge- zogen wurden. Der Bestand an Ärztemu- stern ist entsprechend durchzusehen, und die folgenden Fertigarzneimittel bzw. deren genannte Charge sind auszu- sondern und zu vernichten.

Ungu-Keia Ch. B. 800231 Larylin® Hustenlöser Ch. B. 002 002 Bioconven Tropfen Reg.-Nr. B 394 Dolviran®-Tabletten

ab 1. Juli 1981 ohne Phenacetin.

Eatan®

Reg.-Nr. E 1008

Feriengesuch Frankreich

AKIBÄK

17jähriger französischer Arztsohn sucht im Juli zweiwöchigen Aufenthalt als zah- lender Gast in deutscher Arztfamilie.

Angebote zur Weiterleitung erbeten an:

Auslandsdienst der Bundesärztekam- mer, Haedenkampstraße 1, 5000 Köln 41

DEUTSCHES ARZTEBLATT

Heft

28

vom

9.

Juli

1981

1393

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