• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Streitfall Hackethal — Vilmar auf neuer Ebene" (20.06.1986)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Streitfall Hackethal — Vilmar auf neuer Ebene" (20.06.1986)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

DEUTSCHES ARZTEBLATT

Ersatzkassen KURZBERICHT

genen Vertragszeitraum ab. Wird in dem noch laufenden Vertrags- zeitraum — 1. Juli 1985 bis 30. Juni 1986 — der Grundlohnanstieg der Ersatzkassen durch die Ausgaben- entwicklung für ambulante ärzt- liche Behandlung überschritten, so ist für den Anschlußvertrag ein Ausgleich zwischen den Vertrags- partnern vereinbart worden. Ent- sprechend sieht der neue Hono- rarvertrag vor, daß bei Überschrei- tung des Grundlohnzuwachses der notwendige Ausgleich bei der Errechnung der Auszahlungshöhe des 4. Quartals 1986 vorgenom- men wird. Allerdings deuten alle Anzeichen darauf hin, daß der Grundlohnzuwachs im noch lau- fenden Vertragsjahr nicht über- schritten wird. Auch für das 1.

Quartal dieses Jahres bleiben die vorliegenden Abrechnungsergeb-

nisse trotz Grippewelle im ge- steckten Rahmen. Allein im 3.

Quartal 1985 lag der Ausgabenzu- wachs deutlich über dem Grund- lohnanstieg. Eine drohende Quo- tierung der E-GO-Sätze im 1. Halb- jahr 1986 konnte aber durch eine sehr geringe Ausgabensteigerung im 4. Quartal 1985 angewendet werden.

In einem Rundschreiben vom 17.

März 1986 hatte der Erste Vorsit- zende der KBV, Professor Dr.

Siegfried Häußler, allen Vertrags- ärzten gedankt, die „daran mitge- wirkt haben, durch überlegtes und gezieltes medizinisches Handeln die drohende Quotierung zu ver- meiden". Für die Zukunft forderte er, „in dem Bemühen um eine ge- zielte und sparsame Diagnostik und Therapie nicht nachzulas- sen." Unwirtschaftliches Verhal- ten verursacht nicht nur höhere Praxiskosten, sondern birgt auch noch die Gefahr der Quotierung der Honorarsätze der E-GO in sich. Beides gilt es zu vermeiden.

Die Grundlohnentwicklung läßt ei- nen Anstieg der gesamten Hono- rarzahlungen aller Ersatzkassen in diesem Jahr erwarten, der bei kon- stanten Lebenshaltungskosten zu merklichen Erhöhungen der Ge- bührensätze der E-GO führen sollte. Dr. Eckart Fiedler, KBV

Streitfall Hackethal — Vilmar auf neuer Ebene

Die Anwälte von Professor Dr.

med. Julius Hackethal haben bei der Ärztekammer Bremen den An- trag gestellt, gegen Dr. med. Kar- sten Vilmar, den Präsidenten der Bremer Ärztekammer und der Bundesärztekammer, ein „berufs- gerichtliches Verfahren wegen des Verstoßes gegen das standes- rechtliche Gebot der Rücksicht- nahme und Höflichkeit gegen Kol- legen" einzuleiten. Gestützt wird dieser Antrag auf Veröffentlichun- gen in den Zeitschriften „Weser- Report", „Wiener" und „Expreß".

Daraus gehe hervor, daß Vilmar

„unter Verstoß gegen grundsätz- liche Kolleg ialitätspflichten öffent- liche Kritik an den geistigen Fähig- keiten eines prominenten Kolle- gen (Hackethal) geübt" habe.

Die 8. Zivilkammer des Landge- richts Bremen hatte zuvor die öf- fentliche Kritik Vilmars an be- stimmten Äußerungen Hackethals als zulässige, wenn nicht gar not- wendige Meinungsäußerung be- zeichnet (Vorsitzender Richter Rohwer Kahlmann: „Gerade weil er der Präsident der Ärztekammer ist, ist er [Vilmar] am ehesten beru- fen, etwas zu kritisieren, was me- dizinisch fragwürdig ist.") und es abgelehnt, eine einstweilige Verfü- gung gegen den Präsidenten der Bundesärztekammer zu erlassen.

In den genannten Publikationen hatte Vilmar Äußerungen Hacke- thals zum Thema Krebs kommen- tiert. Die wissenschaftliche Be- gründung Hackethals erwecke bei ihm, so hieß es darin, den Ein- druck, daß dieser „nicht mehr Herr seiner Sinne ist". Und Vilmar halte es für eine „abenteuerliche wie unhaltbare These", wenn Hacke- thal behauptete, er halte den Krebs in seinen meisten Erscheinungs- formen für „besiegt". Und weiter im Text: „Wenn man die Behaup- tung Hackethals aus ärztlicher Sicht sorgfältig prüft, kann man nur zu dem Schluß kommen, daß er offenbar selbst behandlungs-

würdig ist". Die Wiederholung die- ser Meinungsäußerungen wollte Hackethal durch das Landgericht Bremen untersagen lassen.

Das Bremer Gericht stützte sich bei seiner Ablehnung der Einst- weiligen Verfügung auch auf Aus- sagen Hackethals im „Spiegel";

dort sagte Hackethal unter ande- rem, er habe den Krebs „besiegt", er wende ein bestimmtes Krebs- mittel „gegen alle Krebsarten" an, und daß die Krebse danach „völlig bis auf narbige Reste verschwin- den ... meine Patienten sind ge- sund geworden, und zwar ohne Haarausfall und ohne rabiate Am- putationen".

Vorgetragen wurden dem Bremer Gericht auch Stellungnahmen re- nommierter Krebsforscher zu den Krebs-Thesen Hackethals. So er- klärte Professor Gallmeier unter anderem: „Das Krebsmittel gibt es nicht und wird es auch nicht ge- ben . . . Wer schützt die Öffentlich- keit, das heißt Kranke und verzwei- felt Hoffende, vor unseriöser, un- wahrer und reißerischer Berichter- stattung über Krebstherapie ...

Wie lange noch dürfen Ärzte (ge- meint ist Hackethal) in Sachen Krebs alles behaupten, ohne den Beweis der Richtigkeit hierfür an- treten zu müssen? Wie lange dür- fen Ärzte Krebskranke nach Belie- ben und Gutdünken behandeln, ohne die bewährten — wenn auch nicht stets heilenden — Prinzipien zu beachten?"

Gegenüber dem Gericht war auch darauf hingewiesen worden, es sei offenkundig, daß Hackethal selbst seit vielen Jahren einen öffent- lichen Meinungskampf gegen die

„etablierte Medizin" führe und da- bei massivste Vorwürfe erhebe.

In diesem Zusammenhang spielte vor Gericht auch eine Entschei- dung des Bundesverfassungsge- richtes von 1980 eine Rolle, in der es heißt, derjenige, der im öffent- lichen Meinungskampf zu einem abwertenden Urteil Anlaß gegeben hat, muß eine scharfe Reaktion auch dann hinnehmen, wenn sie sein Ansehen mindert.

1840 (24) Heft 25/26 vom 20. Juni 1986 83. Jahrgang Ausgabe A

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE