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Metalle und REACH – eine Zwischenbilanz

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Academic year: 2022

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Fachliche Ansprechpartner Iris Schweitzer-Karababa Dr. Romy Marx

Fachgruppe 4.6 – Gefahrstoffmanagement Telefon +49 231 9071-2745

E-Mail schweitzer-karababa.iris@baua.bund.de WirtschaftsVereinigung Metalle

Dr. Martin Wieske Dorothea Steiger Wallstraße 58/59 10179 Berlin

Telefon +49 30 726207-136 E-Mail wvmetalle@wvmetalle.de Anmeldung und Kontakt Elke Büdeker

Telefon +49 231 9071-2322 Fax +49 231 9071-2611 E-Mail sek4.6@baua.bund.de Veranstaltungsort

DASA, Stahlhalle

Friedrich-Henkel-Weg 1 –25, 44149 Dortmund www.baua.de

Nichteisen-Metalle (NE-Metalle) und ihre Verbindungen stehen vielfach im Fokus von REACH-Regulierungen. Dies ist auf ihre hohen Produktionsmengen, ihre weite industrielle und gewerbliche Verbreitung und ihre zum Teil gefährlichen Eigenschaften zurück- zuführen. Erste Stoffe unterliegen schon der Zulassungspflicht oder sind von Beschränkungen betroffen. Weitere Metallverbin- dungen werden aktuell in diese Verfahren eingespeist oder in der Stoffbewertung betrachtet, um Risiken abzuklären. Damit sind die Produzenten von Metallen und ihren Verbindungen sowie die nachgeschaltete Wertschöpfungskette von allen REACH-Prozessen betroffen. Zudem werden viele Metalle bereits anderweitig reguliert.

Eine Zwischenbilanz zeigt, dass sich in der gesamten Wertschöp- fungskette das Zusammenspiel mit den Anforderungen der REACH-VO komplex gestaltet. Recycling ist in diesem Zusammen- hang ein wichtiges Thema, das viele Fragen aufwirft. Eine weitere Herausforderung für die Industrie ist, dass die angestrebte Sub- stitution in vielen Bereichen aktuell nicht oder nur unter großem Aufwand umsetzbar ist. Im Zentrum der Veranstaltung „Metalle und REACH“ stehen daher mögliche Konsequenzen für die indus- trielle Produktion durch REACH-Regularien und der Austausch über Lösungswege zu einem effektiven Vorgehen.

Aktuelle Beispiele

Chromtrioxid und eine Reihe weiterer Chromate stehen bereits im Anhang XIV (Liste der zulassungspflichtigen Stoffe). Um diese Stoffe weiter verwenden zu dürfen, müssen bis zum 21.03.2016 Zulassungsanträge bei der Europäischen Chemikalien Agentur (ECHA) eingereicht sein. Cadmium und einige seiner Verbindungen sowie eine große Anzahl von Bleiverbindungen befinden sich schon auf der Kandidatenliste (SVHC) und können für die Aufnahme in den Anhang XIV priorisiert werden. Darüber hinaus gibt es für Blei, Cadmium und ihre Verbindungen bereits Beschränkungen. Weitere Beschränkungsvorschläge werden zurzeit diskutiert. Auch Beryllium wird im laufenden Verfahren der Stoffbewertung geprüft.

Informationen Organisation

BAuA

Informations- und Dialogveranstaltung

Metalle und REACH – eine Zwischenbilanz

am 10. November 2014 in der Stahlhalle DASA in Dortmund

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Die Veranstaltung ist zertifiziert.

Sie erhalten als Sicherheitsfachkraft zwei Fachpunkte.

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Veranstaltung Programm Programm

montag, 10. november 2014 *

9:00 Registrierung und Kaffee

Moderation: Dr. Martin Wieske (WVM), Dr. Rüdiger Pipke (BAuA) Themenblock 1:

Einführung und Grundlagen 10:00 Begrüßung

Dr. Rüdiger Pipke (BAuA)

10:05 Metalle und Regelungen in REACH Dr. Romy Marx (BAuA)

10:25 Metallspezifische Probleme bei der Umsetzung von REACH Dorothea Steiger (WVM)

Themenblock 2:

Regulierungen und Maßnahmen bei ausgewählten Metallen 10:45 Auswirkungen von REACH und Arbeitsschutzvorgaben

auf Beryllium – einem kritischen Rohstoff Peter Mählmann (BeST)

11:05 Chromtrioxid im Zulassungsverfahren Dr. Martin Kleban (Lanxess)

11:25 Diskussion für Kurz- und Verständnisfragen

11:35 kaffeepause

11:50 HSE-Management in der Metallindustrie Stefan Buch (Berzelius)

12:10 Der Schutz der Beschäftigten beim Umgang mit Metallen Petra Müller-Knöß (IGM)

12.30 Podiumsdiskussion zum Themenblock 2

13.00 mittagspause

Themenblock 3:

Konflikte unter REACH am Beispiel von Recycling

13:50 Zulassungspflichten für Annex XIV-Stoffe in Rezyklaten Dr. Claus Haas (BfC)

14:10 Brennpunkt: REACH contra Recycling (ein Beispiel aus der Kunststoffindustrie) Dr. Norbert Rohde (Baerlocher GmbH)

14:30 Auswirkungen stoffpolitischer Regelungen auf die Metallindustrie am Beispiel von Kupferlegierungen Dr. Stefan Priggemeyer (Wieland-Werke AG) 14:50 Podiumsdiskussion zum Themenblock 3

15:20 kaffeepause

Ausblick und Zusammenfassung

15:35 Implikationen für (noch) nicht in REACH betrachtete Metalle Dr. Ulrich Föst (BAuA)

15:55 Metalle und REACH – Fazit der Zwischenbilanz und Ausblick Dr. Astrid Smola (BMAS)

16:10 – 16:30 Ende der Veranstaltung (variabel, je nach Diskussionsbedarf)

Hinweise

Die Veranstaltung wird zu Dokumentationszwecken aufgezeichnet.

Mit Anmeldung ist die Zustimmung dazu erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass es auch englische Vortragsfolien geben kann. Die Vortragssprache ist deutsch.

Foliensätze und einen Abstract-Band zur Veranstaltung erhalten die Teilnehmer in elektronischer Form.

Zielsetzung

Ziel der Veranstaltung ist der fachliche Austausch zwischen Behörden und Industrie. Die Behörden bringen Stoffe in die regulatorischen Verfahren der REACH-VO ein, wobei sie die hohen Schutzziele von REACH in den Vordergrund stellen. Von der Industrie werden die Konsequenzen dieses Vorgehens oft als unvereinbar mit der Unter- nehmensrealität wahrgenommen. Diese unterschiedlichen Herange- hensweisen bergen naturgemäß ein gewisses Konfliktpotential, das nur über eine offene und direkte Kommunikation ausgeglichen wer- den kann. Der Erfahrungsaustausch zwischen der nationalen Bewer- tungsstelle für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten und der Industrie kann helfen, Problemfelder zu identifizieren und Maßnahmeoptionen für einen besseren Schutz der Beschäftigten zu entwickeln. In dieser Informations- und Dialogveranstaltung werden sie am Beispiel der Metalle angesprochen und diskutiert.

Zielgruppen

Sowohl Unternehmen, die Metalle herstellen oder verarbeiten, als auch Verbände, die diese Unternehmen vertreten und die dadurch von REACH und den damit verbundenen Maßnahmen betroffen sind und sein können.

Zeitpunkt 10. November 2014

Ort

Stahlhalle in der DASA in Dortmund

Anmeldeschluss 27.10.2014

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt auf 250 Personen.

Teilnahmebeitrag

Die Teilnehmergebühr beträgt 145,00 Euro.

Veranstalter

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Wirtschaftsvereinigung Metalle (WVM)

* Änderungen im Programm sind vorbehalten

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