Fach- Berater
planen besser!
Tausendfache Erfahrung zahlt sich aus. Vertrauen Sie
den starken ZMT-Partnern.
Ihr ZMT-Fachhändler ist ganz in Ihrer Nähe.
Fragen Sie uns.
Zentralvereinigung Medizin-Technik Haus des Handels • Sachsenring 89.5000 Köln 1
179'
davon beleglos"
Stark gestiegener Zahlungsverkehr
überweisungs- und Lastschriftverkehr der Sparkassen und Landesbanken
in Mrd. Stück
26
46%
Lastschriftverkehr (Belastungen u.
Gutschriften) davon beleglos'
'im Datenträger •Austausch
86%
1,4 1
1973 1983
:0N000 Uherweisung
lamk
OSY2/ 500, -
SeÄutz 4. 3 ./9
Überweisungs - verkehr (Aufträge u.Gutschriften)
In nur zehn Jah- ren hat sich die Zahl der Last- schriften mehr als verdoppelt. Wäh- rend bei den
Überweisungen fast 50 Prozent bargeldlos erfol- gen, sind es bei den Lastschriften nahezu 90 Pro- zent Co
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
WIRTSCHAFT
Kein „Ahnennach- weis" für
die Kostenmiete
Zur Wirksamkeit einer Mieterhöhung genügt, ne- ben der Berechnung und Erläuterung, die Beifügung einer Wirtschaftlichkeits- berechnung oder ein Aus- zug daraus, falls der Mieter
bereits im Besitz der letz- ten Wirtschaftlichkeitsbe- rechnung ist. Das ist nach einer Mitteilung des Bon- ner Städtebauinstitutes der Inhalt des Rechtsent- scheids des Bundesge- richtshofs vom 11. Januar 1984. Mit diesem Beschluß ist der bisher maßgebli- che Rechtsentscheid des
Kammergerichtes vom 3.
März 1982 gegenstandslos geworden. Jetzt brauche der Mieter nicht mehr in den Stand gesetzt zu wer- den, die erhöhte Kosten- miete bis auf die von der Bewilligungsstelle geneh- migte Durchschnittsmiete lückenlos zurückverfolgen zu können, hebt das Insti- tut hervor. Die Interessen des Mieters seien jedoch hinreichend gewahrt, er- gänzt das Institut, denn § 8 Abschnitt 4 Wohnungsbin- dungsgesetz eröffnet die- sem ein eigenständiges Recht gegenüber dem Ver- mieter auf Auskunft über die Ermittlung und Zusam- mensetzung der zulässi- gen Miete. Angesichts die- ses Auskunfts- und Ein-
sichtsrechts erscheint es dem Bundesgerichtshof überzogen, dem Mieter nur ein Minimum an Mehr- information zu bieten, dem Vermieter jedoch erheb- liche Mehrbelastungen ab- zuverlangen. CS
Prozeß
um Studienplatz:
steuermindernd
Die Prozeßkosten, die ei- nem Vater dadurch entste- hen, daß er für seine bei- den Söhne die Zulassung zum Medizinstudium er- streitet, stellen nach dem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 27.
10. 1982 (6 K 26/81) außer- gewöhnliche Belastungen dar und können sich daher steuermindernd auswir- ken.
Anderer Auffassung ist das Hessische Finanzgericht (Urteil vom 27. 5. 1983, IX 263/80). Auch hier ging es um die Zulassung eines Sohnes zum Medizinstudi- um. Das Hessische Finanz- gericht ging in seiner Ent- scheidung davon aus, daß die vom Vater beglichenen Gerichts- und Anwaltsko- sten nur dann eine außer- gewöhnliche Belastung darstellen, wenn sie
„zwangsläufig" anfallen.
Das verneinte das Gericht aufgrund der Erwägung, daß bei Aufwendungen zu- gunsten dritter Personen
ANZEIGE
die Zwangsläufigkeit stets zu verneinen ist, wenn die unterstützte Person selbst in der Lage gewesen wäre, den Aufwendungen auszu- weichen. Das aber wäre dem Sohn naturgemäß möglich gewesen.
Infolgedessen ließ es das Hessische Finanzgericht dahingestellt, ob der Vater u. U. zivilrechtlich zur Be- gleichung der Prozeßko- sten verpflichtet war oder nicht, weil die mangelnde Zwangsläufigkeit der Auf- wendungen beim Sohn nach seiner Auffassung die Annahme zwangsläufiger und damit berücksichti- gungsfähiger Aufwendun- gen beim Vater unmöglich machte. SIS
PhYtOdOlOr O#
Das sanfte Antirheumatikum.
Risikoarm. Kostengünstig.
Als Basis die Natur lErü Steigerwald
Zusammensetzung:
In 100 ml enthalten:
alk. Auszug aus Fraxinus excels. 5,0 m alk. Auszug aus Populus trem. 40,0 m alk. Auszug aus Solidago virg. 5,0 m
Arnica D 2 10,0 m
Colchicum D 3 10,0 m
Gelsemium D 3 10,0 m
Das Arzneimittel enthält 34 Gew.-% Äthanol Anwendungsgebiete: Bei akuten und chro- nischen rheumatischen Schmerzzustän- den. Gegenanzeigen, Nebenwirkungen und Wechselwirkungen: Nicht bekannt.
Dosierung und Anwendung: Soweit nicht anders verordnet, 3-4mal täglich 20 Trop- fen, bei starken Schmerzen mehrmals täg- lich 40 Tropfen in etwas Flüssigkeit einneh- men. Darreichungsform, Packungsgrößen und Preise: OP mit 50 ml Tinktur zum Ein- nehmen DM 11,95. OP mit 100 ml Tinkturzum Einnehmen DM 18,15.
Arzneimittelwerk GmbH Havelstraße 5 6100 Darmstadt
Ausgabe A 81. Jahrgang Heft 21 vom 25. Mai 1984 (101) 1733