• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Zahlung trotz „Risikoausschluß“" (21.12.1998)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Zahlung trotz „Risikoausschluß“" (21.12.1998)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Lebensversicherungen, die vor Jahren mit dem Ziel der Altersvorsorge abgeschlossen wurden, bewerten Arbeitsäm- ter unter Umständen als Ver- mögen, das auf die Arbeits- losenhilfe anzurechnen ist.

Manchmal legen die Ar- beitsämter Antragstellern von Arbeitslosenhilfe sogar die Kündigung ihrer Versiche- rungspolice nahe. Dieser Praxis widerspricht ein Urteil des Bundessozialgerichts (Az.: 7 R Ar 2/96 vom 10. Oktober 1997, Az.: 11 R Ar 21/96 vom 29. Ja- nuar 1997). Darin wird be- stätigt, daß Lebensversiche- rungen auf Leistungen des Arbeitsamtes zumeist nicht an- rechenbar sind. Darauf weist die Hamburg-Mannheimer Ver- sicherung hin.

Anders als beim Arbeitslo- sengeld wird bei der Arbeitslo- senhilfe eventuell vorhandenes

Vermögen mit dem Leistungs- anspruch verrechnet. Denn nur wirklich Bedürftige soll das so- ziale Netz auffangen. Zur ange- messenen privaten Altersvor- sorge abgeschlossene kapital- bildende Lebensversicherungen zählen in der Regel nicht zum

„verwertbaren“ Vermögen und

sind vor der Anrechnung ge- schützt. Die Voraussetzungen:

Die Ablaufsumme wird frühestens zum 60. Lebensjahr fällig.

Die Versicherungssum- me für den Arbeitslosen und dessen Ehepartner überschrei- tet zusammen nicht 120 000 DM. Bei Selbständigen ohne nennenswerte Anwartschaften auf eine gesetzliche Rente liegt die Prüfgrenze bei 300 000 DM.

Von der Anrechnung ver- schont bleiben weiterhin

Lebensversicherungen, die zur Finanzierung eines Ei- genheims dienen,

Lebensversicherungen nach dem Vermögensbildungs- gesetz, soweit sie sparzulagen- begünstigt sind,

Lebensversicherungen, die einer betrieblichen Al- tersversorgung zuzurechnen

sind. rco

Lebensversicherung meist nicht anrechenbar

V E R S I C H E R U N G E N

Geld zurück gibt es unter Umständen auch dann von der Auslands-Reisekrankenversi- cherung, wenn man vor dem Ur- laubsstart schon akut krank war oder an Unfallfolgen laboriert hat. Zur Erinnerung: mit diesem Urteil hatte der Bundesgerichts- hof einem Versicherer einen dicken Strich durch das Kleinge- druckte gemacht, das die Ko- stenerstattung gerade für solche

Fälle ausschloß. (BGH, Az.: IV ZR 109/93, 2. März 1994)

Die Begründung des Ge- richts: Wenn der Versicherer vor Vertragsbeginn auf eine Ri- sikoprüfung (ärztliche Unter- suchung des Gesundheitszu- standes) verzichtet, erhält er damit nicht automatisch das Recht, sich das Einverständnis mit Risikoausschlüssen (Grün- de zur Zahlungsverweigerung)

unterschreiben zu lassen. Die Auslands-Reisekrankenversi- cherung ist wichtig, weil die ge- setzlichen Krankenkassen im Ausland gezahlte Behand- lungskosten in der Regel nicht erstatten. Nicht nur Operati- onskosten können tiefe Löcher in das Konto reißen, sondern auch außerplanmäßige Rück- flüge, die aus medizinischen Gründen nötig werden. rco

Zahlung trotz „Risikoausschluß“

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Da nach den vorgenannten Ausführungen der Kläger sein Pfarrerdienstverhältnis nur noch in der Form einer Nebentätigkeit ausgeübt hatte, ist mit seiner Zurruhesetzung als Pfarrer

Auf der vielzitierte Wunder hofft auch Christel Janz aus Rotterdam, die nach ihren Wurzeln sucht. Denn sie besitzt weder ein Geburts- urkunde, noch weiß sie etwas über Vater

Daß diese Wunden nur dann geneilt und der Weg in eine gemeinsame Z u - kunft nur dann geöffnet werden kann, wenn sich aue Beteiligten im gemeinsamen Bekenntnis zur

A ls die Stadt Opladen - heute Teil der Großstadt Leverkusen -1956 die Patenschaft für Stadt und Kreis Treuburg übernahm, war es das zentrale Anlie- gen, den ehemaligen Bewohnern

The visual language of witchcraft, developing in conjunction with the witch hunts in early modern Europe, has been considerably studied in the past three decades.. As scholars

Dublin-Rückkehrer, die bereits - wie der Kläger - vor ihrer Überstellung nach Italien ein Asylgesuch einen Asylantrag gestellt haben, sind hiervon zudem nicht betroffen

Die Zeugin Gabriel- Zeta ergänzte, dass die Klägerin zu 1.} nicht nur die Hilfe der Dorfbewohner in An- spruch nehme (Fahrten zum Arzt oder ins Krankenhaus}, sondern auch etwas

Denn wenn sie ei- nerseits zwar erklärt, eine Fristenlösung wie in der DDR sei ethisch nicht ver- tretbar, zugleich aber der mit- tels „Pflichtberatung" sank-