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Nachrichten aus dem Stadtarchiv Gera

Ausgabe 1/2021

Liebe Leserinnen und Leser,

die erste Ausgabe unseres Informationsbriefes im Jahr 2021 ermöglicht wieder einen Einblick in die Vielgestaltigkeit und die inhaltliche Bandbreite der im Stadtarchiv Gera verwahrten Unterlagen.

Im ersten Beitrag werden Gesellenwanderbücher aus den Beständen unseres Stadtarchivs in den Blick genommen. Beispielsweise gibt das vor 180 Jahren von dem damals 15 Jahre alten Geraer Fleischergesellen Ernst Wilhelm Harnisch auf seiner Wan- derschaft mitgeführte Gesellenwanderbuch Aufschluss über dessen damalige Aufent- halte in über 50 Städten. Aufgrund der Einzigartigkeit der Gesellenwanderschaft als Kul- turform zählt diese inzwischen zum immateriellen Kulturerbe der UNESCO.

Ein weiterer Artikel dokumentiert auf anschauliche, quellenbasierte Art die Anfänge und die Entstehung der Siedlung „Hammelburg“ in der Ernseer Flur ab dem Jahr 1926.

Der dritte Beitrag informiert über den Lebensweg von Johanna Spangenberg, welche von 1929 bis 1932 für die SPD als Abgeordnete im Geraer Stadtrat mitwirkte.

Abschließend sollen fünf ausgewählte Jubiläen aus den letzten 50 Jahren der Stadtgeschichte Geras Berücksichtigung finden.

Bei der Lektüre unseres Informationsbriefes wünsche ich Ihnen viel Vergnügen!

Ihre Christel Gäbler

Leiterin des Stadtarchivs Gera

Beiträge dieser Ausgabe:

50 Städte in zwei Jahren - Gesellenwanderbücher im Stadtarchiv Gera

***

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Die Entstehung der Hammelburg, der Siedlung „hoch droben auf dem Berg“

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Johanna Spangenberg (geb. Rodenbach) – Geraer Stadträtin von 1929 bis 1932

***

Fünf ausgewählte „Jubiläen“ aus den letzten 50 Jahren Stadtgeschichte

***

50 Städte in zwei Jahren - Gesellenwanderbücher im Stadtarchiv Gera

Im Dezember des Jahres 2014 einigte sich die deutsche Kultusministerkonferenz darauf, dass die Handwerksgesellenwanderschaft „Walz“ als eine von insgesamt 27 Kulturfor- men in die Bewerbungsliste des bundesweiten immateriellen Kulturgutes aufgenommen wird. Im darauffolgenden Jahr fand die Auszeichnung der Wanderjahre, die auch als Wanderschaft, Gesellenwanderung oder Walz bezeichnet werden, im Sinn des Überein- kommens zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes der UNESCO statt.

Die in unserem heutigen Verständnis geläufige Form der Wanderschaft wird in groben Ansätzen seit dem 14. Jahrhundert praktiziert. Die zunehmenden Einflussmöglichkeiten der Zünfte auf die Inhalte der Stadtverfassungen sorgten für die entsprechenden Gestal- tungsfreiräume, um die Gesellenwanderjahre als einen eigenen Lebensabschnitt zu for- men. In diesem Zusammenhang entstand allmählich eine eigene Infrastruktur aus Her- bergen, Trinkstuben und gezielter Arbeitsvermittlung für wandernde Gesellen. Um die Wanderschaft nachhaltig als einen Bestandteil des Berufslebens zu etablieren, erwiesen sich gute Arbeitschancen für die Wandernden als unerlässlich. In Bezug auf persönliche Eigenschaften durfte es den Gesellen nicht an Neugier, Fernweh und dem Willen zur Erkenntnis- und Erfahrungserweiterung fehlen.

Die Bandbreite der Berufe, in denen sich die Gesellen auf die Wanderschaft begaben, reichte unter anderem von Bäckern, Schneidern, Schuhmachern, Badern, Sattlern, Bar- bieren, Fleischern und Brauern, bis hin zu Goldschmieden oder Kürschnern. Auch auf- grund der Spezialisierung und Differenzierung der Handwerkszweige wurde die Wan- derschaft in einigen Berufen ein fester Ausbildungsbaustein.

Wanderbuch des Geraer Fleischergesellen Ernst Wilhelm Harnisch aus den Jahren 1841 bis 1843

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Wie im Wanderbuch des Fleischergesellen Ernst Wilhelm Harnisch aus Gera zu lesen ist, musste der Wandernde sein Wanderbuch bei der Obrigkeit des Ortes, in welchem er übernachtete, unabhängig von einer beruflichen Beschäftigung dort, vorzeigen und ab- zeichnen lassen. Die Aufzeichnungen im Wanderbuch sollten dokumentieren, dass sich der Geselle im Rahmen seiner Wanderschaft „anständig, sittlich und fleißig betragen“

hatte. Auch gegensätzliche Verhaltensweisen wie Diebstahl, Teilnahme an öffentlichen Aufständen oder anderweitiges negatives Auftreten sollte im Wanderbuch dokumentiert werden und gegebenenfalls die Zulassung zum späteren Erwerb des Meisterrechts und des Bürgerrechts im Heimatort verhindern.

Harnischs Wanderschaft begann am 10. August des Jahres 1841. Nach der von der

„Fürstlich Reuß-Plauischen Handwerks-Commission“ bestätigten Personenbeschrei- bung soll er über folgende Konfiguration verfügt haben:

„Größe: 66 ½ Zoll Gestalt: schlank Gesichtsbildung: rund Gesichtsfarbe: gesund Augen: blaugrau Augenbrauen: braun Haupt-Haare: braun Bart: fehlt noch zur Zeit Nase: dick

Stirn: bedeckt Mund: gewöhnlich Zähne: vollständig Kinn: rund

Besondere Kennzeichen: keins

Handschrift: Ernst Wilhelm Harnisch“

Als sich der junge Mann auf die Walz begab, befand er sich im Alter von 15 ½ Jahren und hatte seine Ausbildung acht Tage zuvor abgeschlossen. Entsprechend eines vorher von der jeweiligen Polizeibehörde festgesetzten Zeitraums durfte der Inhaber des Wan- derbuches „im Auslande wandern“. Aufgrund der räumlichen Zersplitterung der deut- schen Territorien in der damaligen Zeit war für einen Gesellen, der aus dem Fürstentum Reuß jüngerer Linie stammte, bereits das im Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach gelegene Weimar als „Ausland“ zu betrachten. Zusätzlich wurde im Wanderbuch darauf verwiesen, dass die Wanderschaft in die Schweiz untersagt sei. Für das Wandern in Frankreich und Belgien war eine gesonderte Erlaubnis der obersten Polizeibehörde ein- zuholen.

Nachdem Harnisch seine Heimatstadt Gera verlassen hatte, besuchte er über 50 Städte darunter unter anderem Leipzig, Berlin, Stettin, Dresden, Hamburg, Magdeburg, Bre- men, Hannover, Braunschweig, Zerbst, Weimar, Münster, Köln, Koblenz, Mainz, Mün- chen, Ulm, Günzburg, Augsburg, Dachau, Freising, Erlangen, Bamberg, Bayreuth, Kul- mbach. Nur an sehr wenigen Stellen sind Kommentare der Handwerksmeister über die Arbeitsweise des Fleischergesellen vermerkt. In Leipzig arbeitete er vermutlich für einen längeren Zeitraum, wofür ihm am 7. Juli 1842 „Wohlverhalten“ in der Ausübung des Fleischerhandwerks attestiert wurde. Das zunächst nur für den Zeitraum von einem Jahr ausgestellte Wanderbuch wurde 1842 um ein weiteres Jahr verlängert. Wie im Vorjahr

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schlossen sich erneut zahlreiche kurze Aufenthalte im Umfang von jeweils drei bis acht Tagen an. Dass der Fleischergeselle in derart kurzen Verweilzeiten eine Anstellung ge- funden hatte, dürfte unwahrscheinlich sein. Grundsätzlich war es üblich, dass sich die Gesellen vorab für einen klar definierten Zeitraum an den jeweiligen Arbeitgeber binden mussten.

Einer Eintragung der königlichen Stadtkommission in Regensburg vom 29. Mai 1843 zufolge wurde der Fleischergeselle Harnisch aufgefordert binnen der kommenden acht Tage eine Arbeitsstelle anzutreten oder sich auf die Heimreise zu begeben. Die Auf- zeichnungen im Wanderbuch enden mit der Eintragung des Vermerks „nach Hause“, ausgestellt vom Polizeibüro zu Coburg am 13. Juni 1843.

Vergleiche mit weiteren Gesellenwanderbüchern aus den Beständen des Stadtarchivs Gera ergeben dahingehend ein ähnliches Bild, dass die Beurteilungen der Arbeiten der Handwerksgesellen in den Wanderbüchern naturgemäß nie umfangreich ausfielen. Der Tischlergeselle Moritz Gustav Hermann Töpel begab sich beispielsweise ab dem 15.

April 1846 auf Wanderschaft und kehrte im Januar 1848 wieder in seine Heimatstadt Gera zurück. Seine Arbeiten verrichtete er „mit gutem Betragen“. Auch dem Schneider- gesellen Johann Karl Traugott Lahr aus Pforten wurde im Rahmen seiner Wanderschaft vom 17. April 1852 bis zum 30. Januar 1853 ein gutes Betragen bzw. ein gutes Verhalten bescheinigt. In Anbetracht der doch beachtenswerten Anzahl passierter Städte und der relativ langen Wanderschaftszeiträume sind Eintragungen zu einzelnen Arbeitsverhält- nissen und Kurzbeurteilungen der geleisteten Arbeiten doch nur in vergleichsweise ge- ringer Zahl vorhanden, was vermutlich auf eine schlechte Beschäftigungs- und Arbeits- marktlage für wandernde Gesellen zurückzuführen sein könnte.

Dokumentierten die Wanderbücher im 19. Jahrhundert zwar formal die einzelnen Stati- onen der Gesellenreisen, so wurde darin jedoch meist wenig detailliert auf das Verhalten und die Arbeitsweise des betreffenden Gesellen eingegangen. Weit umfangreicher auf die Tätigkeit des jeweiligen wandernden Gesellen gingen die, vor der Einführung der Wanderbücher weit verbreiteten „Kundschaften“ ein.

Kundschaft über die Tätigkeit des Gerbergesellen Heinrich Gottlieb Ziegler aus Gera in der Stadt Ulm im Jahr 1798

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Die Handwerkskundschaften waren mit einer Stadtansicht des Ortes versehen, in wel- chem der jeweilige Geselle seine Arbeit verrichtet hatte und dienten diesem bei der spä- teren Arbeitssuche als Referenzschreiben.

Ein Beispiel für verschiedene im Stadtarchiv Gera verwahrte Handwerkskundschaften stellt die des Gerbergesellen Heinrich Gottlieb Ziegler über seine fünfwöchige Tätigkeit als Rotgerber in der Stadt Ulm im Jahr 1798 dar (siehe Abbildung oben).

Darin heißt es über Ziegler zeilengenau:

„Wir Geschworene und andere Meistere Des Handwerks der Rothgerber

in des Heyl[igen] Reichs Stadt Ulm bescheinigen hiermit, daß gegen- wärtiger Gesell Nahmens Heinrich Gottlieb Ziegler

von Gerau gebürtig, so 21 Jahr alt, und von Statur groß

auch weisse Haaren ist, bey Uns allhier – Jahr – 5 Wochen in Arbeit gestanden, und sich solche Zeit über getreu, fleißig, still friedsam und

ehrlich wie einen jeglichen Handwerkspurschen gebühret verhalten und welches Wir also attestiren, und deßhalb Unsere samtliche Mitmeister diesen

Gesellen nach Handwerks Gebrauch überall zu fördern geziemend ersuchen wollen. Ulm den 12ten Nov[ember] 1798 […].“

Die im 19. Jahrhundert forcierte Gewerbereform sowie die fortschreitende Mechanisie- rung in verschiedenen Berufszweigen verdrängte die Wanderschaft als Qualifikations- instanz zugunsten der innerbetrieblichen Ausbildung. Diese betriebsinterne Lehrlings- ausbildung stand in Verbindung mit der Theorievermittlung an speziellen Gewerbe- bzw. Berufsschulen und sollte durch die Bindung an einen konkreten Ausbildungsbe- trieb die Fachkräfte vor Ort halten. Durch den hohen Spezialisierungsgrad der Hand- werkszweige im Zuge der Industrialisierung wurde die alle Tätigkeitsbereiche einer Branche umfassende Generalistenausbildung obsolet.

Dennoch handelt es sich bei der Wanderschaft um eine noch heute durchgeführte Hand- werkstradition. Zu diesem Zweck existieren zum Teil seit Jahrhunderten Verbindungen oder Vereinigungen aus Handwerkern, die sich auf der Walz befinden. Diese Vereini- gungen werden als „Schacht“ bzw. „Schächte“ bezeichnet und verfügen über eigene Ge- pflogenheiten, wie beispielsweise festgesetzte Mindestzeiten für die Dauer der Gesel- lenwanderung. Die Vereinigung der „Freien Vogtländer Deutschlands“ fordert eine Min- destreisezeit von zwei Jahren und einem Tag. Andere „Schächte“ setzen eine Wanderzeit von drei Jahren und einem Tag fest. Eine zeitliche Begrenzung der Wanderjahre nach oben hin existiert gegenwärtig nicht. Neben der Zugehörigkeit zu einer dieser Handwer- kervereinigung ist allerdings auch die Durchführung einer freireisenden Wanderschaft möglich.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die im Rahmen der Wanderschaft vermittelten und erlernten handwerklichen Fertigkeiten besonders vor dem Hintergrund der in früheren Jahrhunderten fehlenden orts- und zeitunabhängigen Verfügbarkeit von Wissen einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Kreativität, Vielgestaltigkeit, Flexibili- tät, Qualität und dem guten Ruf des deutschen Handwerks geleistet haben und auch heute noch leisten.

Quellen und Literatur: Stadtarchiv Gera, III F 04 Nr. 42, 43 und 44; III F 24 Nr. 001;

MS Nr. 1977; Archivbibliothek Nr. 7532.

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Text: Christel Gäbler, Leiterin des Stadtarchivs Gera

Johanna Spangenberg (geb. Rodenbach) – Geraer Stadträtin von 1929 bis 1932

Frau Johanna Spangenberg (Quelle: Archiv der deutschen Frauenbewegung Kassel, AddF-F-NLP39-003_recto)

Johanna Rodenbach wurde am 1. Juli 1894 als Tochter von Catharina Metzroth und dem Küfer und Weinkommissär Clemens Rodenbach in Trechtingshausen/Bingen/Rhein- land-Pfalz geboren. Nachdem Besuch der Volksschule war sie sechs Jahre auf dem Pri- vaten Lehrerinnenseminar des Instituts der Englischen Fräulein in Fulda und schloss die- ses 1914 ab. Vom 1. August 1914 bis 31. Dezember 1915 arbeitete Johanna an der hö- heren Mädchenschule der Englischen Fräulein in Bingen und ab 1. Januar 1916 an der katholischen Schule in Gera. Sie heiratete 1926 den Lehrer Wilhelm Spangenberg, wurde 16. Oktober 1920 Volksschullehrerin an der Lutherschule in Gera und später eine der Initiatoren der Versuchsschule (Erziehungsgemeinschaftsschule) in Gera. Johanna Spangenberg führte außerdem die städtische Gruppe der Sozialistischen Jugend „Die Falken“. Von 1924 bis 1928 nahm sie als Gasthörerin an Lehrveranstaltungen der Phi- losophischen Fakultät im Fach Tiefenpsychologie in Jena teil. Die politisch engagierte Frau war von 1929 bis 1932 für die SPD Abgeordnete des Stadtrates in Gera. Seit 1924/25 war sie Mitglied dieser Partei.

Nach der Machtergreifung Hitlers wurde am 28. März 1933 ein Dienststrafverfahren wegen „Unterstützung kommunistischer Bestrebungen in der Schule“ durch das Thürin- gische Staatsministerium für Volksbildung gegen Johanna Spangenberg eingeleitet. Ihr Verteidiger der bekannte Thüringer Sozialdemokrat und Jurist Dr. Hermann Brill er- reichte zwar die Einstellung des Verfahrens, aber er konnte nicht deren Entlassung ver- hindern. Im selben Jahr ließen sich Johanna und Wilhelm Spangenberg scheiden. Sie zog nach Berlin um, machte hier ab 1937 eine Ausbildung als Diplompsychologin und arbeitete anschließend als Psychotherapeutin mit eigener Praxis in Berlin. 1946 wurde Johanna Spangenberg an die Frankfurter Schule für soziale Berufe berufen und wurde die Leiterin der Erziehungs- und Jugendberatungsstelle in Frankfurt/Main. Sie war wei- ter als Psychologin tätig. Vom 1. Dezember 1946 bis 30. November 1950 war Johanna Spangenberg für die SPD Abgeordnete des 1. Hessischen Landtages (für den Wahlkreis

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XI Frankfurt/Main). Sie gehörte hier dem kulturpolitischen und sozialpolitischen Aus- schuss an und arbeitete in dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Johanna Spangenberg wirkte als Schlichterin bei Spannungen zwischen dem Kultusministerium und der Universität mit. Die hessische Regierung versuchte in dieser Zeit eine Entnazi- fizierung der Hochschulen, indem sie Honorarprofessoren, wie z. B. den oben genannten Sozialdemokraten Hermann Brill, berief. Die Universität Frankfurt legte hiergegen Wi- derspruch ein, weil sie einen Eingriff in Universitätsbelange sah.

1947 wurde Johanna Spangenberg Mitarbeiterin der 1. Ausgabe der Zeitschrift „Sozia- listische Tribüne“. Ab 1949 war sie Mitglied des Deutschen Rates der Europäischen Be- wegung und im selben Jahr gehörte die erfahrene Politikerin der 1. Bundesversammlung an. 1951 bis 1959 wurde Johann Spangenberg Abteilungsleiterin (bzw. Ministerialrätin) für Erwachsenenbildung beim Hessischen Ministerium für Erziehung und Volksbildung in Wiesbaden. Sie engagierte sich in unzähligen Ehrenämtern in der Erwachsenenbil- dung und war außerdem in der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft und der Filmbewertungsstelle tätig.

Im Juli 1958 trat Johanna Spangenberg aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand.

Sie starb am 16. Juni 1979.

Text: Dr. Lilia Uslowa (Gleichstellungsbeauftragte der Stadtverwaltung Gera) und Judy Slivi (Soziologin)

Die Entstehung der Hammelburg, der Siedlung „hoch droben auf dem Berg“

Dr. Friedrich Bamler schrieb am 7. Oktober 1926 an die Fürstlich Reuß-Pl. Hofkammer mit Sitz auf Schloss Osterstein einen Brief. „Ich erlaube mir anzufragen, welche Stücke der dort liegenden Ländereien S. D. des Fürsten z. Zt. frei sind und zu welchen Preisen und Bedingungen.“ Er suchte ein Baugrundstück in der Ernseer Flur: „Da mir meine 4 Zimmer große Mietwohnung bei meiner Familie von 7 Köpfen zu eng wird, beabsichtige ich mir ein Einfamilienhaus zu bauen.“

Das war das auslösende Moment für die Entstehung der Siedlung Hammelburg.

Er wurde so ungewollt zum Spiritus Rector der neuen Siedlung, die „(wir) finden am steilen Waldwege nach Ernsee, dort wo das Waldrevier endet und das freie Feld be- ginnt“.

Dr. Ebersbach, der Präsident der fürstlichen Hofkammer, sagte bereits in der Unterre- dung am 22.11.1926 auf Schloss Osterstein grundsätzlich JA zum Ansinnen, aber es müssten schon ein paar „Bauliebhaber“ mehr sein, dann könnte das Areal am „Weg nach Ernsee“ (heute Pottendorfer Weg) veräußert werden, damit dort Häuser „nach modernsten Richtlinien der Wohnungshygiene“ errichtet werden könnten.

Im April 1927 wurde das erste Kataster mit insgesamt 36 Grundstücken angelegt und im Sommer d. g. Jahres ging den Kaufwilligen die Rechnung über ihr gewähltes Grundstück zu. Dabei wurde ein Preis von 1,50 RM / qm zuzüglich der Abspaltungs- und anteiligen Straßenarealkosten in Rechnung gestellt (insgesamt somit ein Preis von 1,65 RM/m² Bauland).

Mit Schreiben vom 2. Juli 1927 teilt der Stadtvorstand zu Gera der Fürstlich Reuss- Pl.

Hofkammer mit, „dass das Thüringische Ministerium für Inneres und Wirtschaft, Abt.

Inneres in Weimar den Bebauungsplan … landespolizeilich genehmigt hat.“.

Die Flächen für die beiden Straßen I (später Auf der Hammelburg) und II (später Texdorfer Weg) die von den Siedlern mit erworben wurden, gingen mit Datum vom 15.

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Oktober 1928 in städtisches Eigentum (Arealabtretung) über. Mit diesem Datum gin- gen ebenso die Grundstücke vom fürstlichem Grund und Boden in den jeweiligen Pri- vatbesitz über.

Im Rundschreiben vom 03.11.1928 vergab die Bau- und Wegepolizei bei der Stadtver- waltung Gera die Straßennamen: Pottendorfer und Texdorfer Weg (nach alten Wüstun- gen in der Ernseer Flur benannt) und Auf der Hammelburg. „Der Name ‚Hammelburg‘

entgegen allgemeiner Annahme so viel bedeutet wie ‚kegelförmige Höhe‘. Es handelt sich hierbei um einen alten Flurnamen“, soweit die Bau- und Wegepolizei im o. g.

Rundschreiben.

Messtischblatt (3002, Auszug) von 1928

Der bestätigte Bebauungsplan konnte bisher in den Archiven in Gera, Greiz sowie Wei- mar nicht gefunden werden. Auffällig dabei ist, dass keinerlei korrespondierende Schrei- ben im Stadtarchiv (wie auch im Verwaltungsarchiv der Stadt Gera) und dem Haupt- staatsarchiv bisher gefunden wurden.

Zweifel, dass es sich hierbei tatsächlich um „DEN“ Bebauungsplan handeln könnte, und nicht „nur“ um den Lage- oder Katasterplan der neuen Siedlung vom April 1927 sind erlaubt, da 1934 durch die Hofkammer eine Akte mit dem Titel „Aufstellung eines Be- bauungsplans zur Siedlung des Ernsee’er Weinberggeländes“ (siehe ThLA StA Greiz) angelegt wurde. Die Akte lässt uns teilhaben an dem vergeblichen Versuch, die Infra- struktur der Siedlung (u. a. Anschluss an das öffentliche Kanalnetz) mittels Planungs- vorgang zu regeln. Ausgangspunkt waren die zu Beginn der 1930er Jahre verstärkten Anfragen Bauwilliger an die Hofkammer nach weiteren Bauplätzen in der Siedlung. Bei- spielhaft sei hier die Anfrage von Hans Musche vom Januar 1934 genannt. Die Akte wurde mit der Feststellung geschlossen: „Das Projekt muß daher zumindest solange ver- tagt werden, bis sich die Einstellung der Stadtverwaltung ändert.“

Im Schreiben vom November 1927 an die Stadtverwaltung verwendet Dr. Bamler erst- mals den Namen „Hammelburg“. Leider konnte bisher nicht recherchiert werden, WANN und WER der neuen Siedlung den Namen Hammelburg vergab. Die besagte Flur mit Namen „Hammelsburg“ konnte eindeutig ermittelt werden.

Das Tempo der Ämter war beeindruckend, so dass am 16. September 1927 die erste Baugenehmigung an Studienrat Paul Feustel für das Wohnhaus Texdorfer Weg 3 erteilt werden konnte (Juli 1928 Bauabnahme, damit war es das erste Haus innerhalb der Siedlung).

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Das war schon ungewöhnlich, da erst im Oktober 1927 die Auflassungen erfolgten und die Finanzierung für die Verlegung von Trinkwasser und Stadtgas zur neuen Siedlung zu diesem Zeitpunkt noch nicht gesichert war.

Am 15. Oktober 1928, wie schon berichtet, erfolgte die Eigentumsübertragung des Grundbesitzes Heinrichs XXVII. Fürst Reuß j. L. an die Eigentümer in Form der Über- reichung des Besitzstandsverzeichnisses durch das Grundbuchamt beim Amtsgericht Gera.

Nun begann die eigentliche Bautätigkeit in der neuen Siedlung. Von den sieben bis zum Ende des Jahres 1929 errichteten Häusern waren allein fünf an der Zahl sogenannte Holzhäuser. Damals wurde der Nimbus geboren, dass „nur Holzhäuser“ auf der Ham- melburg entstehen. Mit Fortführung weiterer Bautätigkeit bis zum Ende der 1930er Jahre, wurde dieser Anteil doch relativiert. Zum besagten Termin im Herbst 1937 waren insgesamt 21 Häuser, davon sieben Holzhäuser entstanden.

Postkarte von der Hammelburg (etwa 1933/1934)

Die Bauwilligen waren auf der Suche nach bezahlbaren Ein- und Mehrfamilienhäusern.

Dabei stießen einige auf die Holzhäuser, die zum Teil bereits als Typenhäuser angeboten wurden und in den Werkstätten vorgefertigt werden konnten (siehe auch: „Die Entwick- lung des Holzhauses“ aus der Dokumentation Holzhäuser in Gera 1928 -1937 von O- TEGAU Gera, Kepplerstr. 5, 2003). Auf der Baustelle erfolgten „nur noch“ die Montage und die Fertigstellung des Innenausbaues. Das ermöglichte eine kurze Bauzeit und, so die verbreitete Ansicht, verringerter Baukosten.

Es konnte der Nachweis, dass die Holzhäuser preiswerter zu bauen waren, nicht ge- führt werden. Gleichwohl die kurze Bauzeit von nur wenigen Monaten bestätigt wer- den kann, wobei die monolithisch gebauten Häuser auch durch kurze Bauzeiten zu be- eindrucken wussten.

Die bisher gesichteten Bauakten ließen einen lückenlosen Nachweis der finanzierten Bauleistungen nur bedingt zu. Die Aufstellungen nach Gewerk, die in den privaten Ak- ten vorgefunden wurden, dienten z. T. dem alleinigen Ziel, die Baumaßnahme „schön“

zu rechnen, damit bspw. die Bausparkasse diese Aufstellungen für ihre Akquise neuer Interessenten einsetzen konnte.

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Für alle Bauherren aber gilt, sie vertrauten in fast ausschließlichem Maße der Geraer Bauwirtschaft. Hier stellvertretend seien diese drei Firmen genannt, die mehrfach in der neuen Siedlung, im genannten Zeitraum, tätig waren:

Fa. Fried. Ernst Mörschner

Baugeschäft und Holzhandlung, Dampfsäge- und Hobelwerk Gera o. H.

Hospitalstr. 62 in Gera/Thür. (u. a. Entwurf und Lieferung/Montage der Holz- häuser Pottendorfer Weg 18 und 28)

Fa. Willy Meißgeier Baugewerksmeister Hoch- und Tiefbau, Beton und Eisenbeton

Mittelstr. Nr. 25 in Gera, Thür. (u. a. Pottendorfer Weg 10, Texdorfer Weg 4 und 6)

Fa. Emil Weber sen. und Dipl.-Ing. Martin Weber jun.

Architekten/Gera

Kaiser-Wilhelm-Str. 36 in Gera (u.a. Texdorfer Weg 1, 4 und 6)

… u.v.a.m.

Bedenkt man, dass lt. Einwohnerbuch der Stadt Gera aus dem Jahr 1931 insgesamt 106 Baugeschäfte und 25 Holzbaubetriebe dort „gelistet“ waren, kann man wohl erahnen über welche Wirtschaftskraft die Stadt Gera Anfang der 1930 Jahre verfügte.

Mit Kriegsausbruch kam die Bautätigkeit für viele Jahre zum völligen Erliegen. Erst Ende der 1950er/Anfang der 1960er Jahre begann die Bautätigkeit wieder in der Sied- lung Fuß zu fassen.

1946 erfolgte die Erweiterung der Siedlung in nördlicher Richtung durch die Parzellie- rung von Gärten auf dem enteigneten Grunde des Fürsten Heinrich XLV. Prinz Reuss j. L.

Den neuen Nutzern wurde das Land nicht unentgeltlich „zum persönlichen vererbbaren Eigentum übergeben.“. Es war ein Preis von 300,- DM/ha fällig. Das ergab bspw. einen Betrag von 17,40 DM für einen Garten mit 580 qm. Daraufhin erhielten diese Siedler jeweils eine Urkunde, die es ihnen ermöglichte, sich im Grundbuchamt beim Amtsge- richt Gera als Eigentümer eintragen zu lassen.

Die Siedlung entstand ab 1926 und die Gartenanlage ab 1946

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Mittlerweile ist das Baurecht durch den Stadtrat so geregelt, dass nun auch innerhalb der Gartenanlage, wenngleich noch nicht im gesamten Areal, gebaut werden kann. Davon ist in den letzten Jahren reger Gebrauch gemacht worden.

Weiterführende Informationen zur Hammelburg unter: www.hammelburg-gera.de.

Mein Dank gilt dem gesamten Team des Stadtarchives von Frau Gäbler bei den Recher- chen rund um die Hammelburg. Besonders aber möchte ich mich bei Frau Römer be- danken, die durch ihre Hartnäckigkeit so manches Dokument „aus der Versenkung“ her- vorgeholt hat.

Quellen und Literatur:

LATh StA Greiz: Kammer Schleiz/Vermögensverwaltung Gera, Signatur 157; Verkauf von Bauplätzen von den Grundstücken Flurbnrn. 44 u. 98 v. Ernsee -Hammelburgsied- lung- 1926 Fürstliche Hofkammer, Seite 1, 54f, 73; Kammer Schleiz/Vermögensver- waltung Gera, Signatur Nachtrag 183; Aufstellung eines Bebauungsplans zur Siedlung des Ernsee’er Weinberggeländes, S. 11.

Stadtarchiv Gera: Sonderdruck der Geraer Zeitung vom 21.10.1943, Bestand F 02, Sig- natur 489; Bau der TW- und Gasleitung, 15. November 1928, Bestand II B 2, Signatur 4963; Akten Stadtdirektion zu Gera Straßenbenennungen Bau- und Wegepolizei, Be- stand III B 1, Signatur 0232; Geraer Zeitung vom 10.10.1929.

Blöthner, Alexander, Mythen und Legenden aus dem Geraer Raum, Tannhäuser Verlag 2013, S. 157; Deutsche Fotothek in der Sächsischen Landesbibliothek-Staats- und Uni- versitätsbibliothek Dresden, Messtischblatt 3002 Gera 1928.

Text: Klaus Sommermeyer

Die Abbildungen dieses Beitrags stammen aus oben genannten Quellen bzw. aus der Privatsammlung von Klaus Sommermeyer.

Fünf ausgewählte „Jubiläen“ aus den letzten 50 Jahren Stadtgeschichte

1971 – vor 50 Jahren

Auf Beschluss des Sekretariats der Bezirksleitung der SED mit Datum vom 15. Dezem- ber 1969 erfolgte zum 15. April 1971 in Erinnerung der 100. Wiederkehr der Pariser Kommune die Umbenennung der Plauenschen Straße in „Straße der Pariser Kommune“.

Die Pariser Kommune wurde in der DDR als erster proletarischer Revolutionsversuch gewertet. An den Feierlichkeiten anlässlich der Straßenumbenennung nahm auch eine Delegation von Lehrern aus Geras französischer Partnerstadt St. Denis teil. Zwanzig Jahre später (1991) erfolgte die Rückbenennung in Plauensche Straße.

1981 – vor 40 Jahren

Vor nunmehr 40 Jahren suchte im August 1981 eine Unwetterkatastrophe Gera und zahl- reiche umgebende Orte heim. Besonders in Mitleidenschaft gezogen wurden die Orte Thieschitz, Milbitz, Rubitz, Scheubengrobsdorf, Töppeln, Langenberg und Caaschwitz.

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Blick von der Autobahn auf die Thieschitzer Straße (Fotograf: Volker Pöhl), 1981

1991 – vor 30 Jahren

Am 2. April des Jahres 1991 fand die Eröffnung von „Fiedlers Gartenwelt“ und damit des ersten größeren Fachmarktes für Gartenzubehör in Gera statt.

2001 – vor 20 Jahren

In der Geraer Schlossstraße eröffnete im März 2001 eine Filiale der Müller Drogerie.

Die Grundsteinlegung erfolgte im Mai 2000 und im Dezember 2000 wurde das Richtfest feierlich begangen. Durch die anteilige Überbauung anliegender Teilgrundstücke der ehemaligen Untersuchungshaftanstalt sowie des einstigen Palastkinos fügt sich der Dro- geriekomplex direkt an die Amthorpassage an.

2011 – vor 10 Jahren

Im Oktober 2011 berichtete die Presse, dass Gera fortan der Sitz des Schulamtes Ostthü- ringen sein würde. Die elf Behörden fusionierten zu nunmehr fünf Schulämtern. Das Staatliche Schulamt Ostthüringen ist seither für die kreisfreien Städte Jena und Gera so- wie für die Landkreise Altenburger Land, Greiz, Saale-Holzland und Saale-Orla zustän- dig. Das mit dieser Umstrukturierung avisierte Ziel war es 4,1 Millionen Euro Personal- kosten und rund 600.000 € Mietkosten jährlich einzusparen.

Text: Christel Gäbler, Leiterin des Stadtarchivs Gera

Impressum

Stadtarchiv Gera

Adresse: Gagarinstraße 99/101 | 07545 Gera

Tel. 0365/838-2140 bis 2143 | E-Mail: stadtarchiv@gera.de

Öffnungszeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag: 9.00 - 17.00 Uhr | Freitag: 9.00 – 15.00 Uhr

Das Stadtarchiv Gera auf der Homepage der Stadt Gera Recherchieren in den Beständen des Stadtarchivs Gera Leiterin des Stadtarchivs Gera: Christel Gäbler, M. A. mult.

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Texte: Christel Gäbler (Leiterin des Stadtarchivs Gera), Dr. Lilia Uslowa (Gleichstel- lungsbeauftragte der Stadtverwaltung Gera); Judy Slivi (Soziologin); Klaus Som- mermeyer.

Fotos und Bilder: Wenn nicht anders angegeben, stammen diese aus dem Stadtarchiv Gera.

Redaktionell verantwortlich: Christel Gäbler, M. A. mult.

Redaktionsschluss: 15. Februar 2021

Diesen und andere Informationsbriefe finden Sie hier unter „Nachrichten aus dem Stadtarchiv“

zum Herunterladen als pdf-Datei.

Zur Kenntnisnahme und Beachtung:

Am 25. Mai 2018 trat die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft, die die Verarbeitung persönlicher Daten u. a. auch bei Behörden vereinheitlicht.

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