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Konzept zur Durchführung von Veranstaltungen in Zeiten von Corona (Stand: August 2020)

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Academic year: 2022

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Konzept zur Durchführung von Veranstaltungen in Zeiten von Corona

(Stand: August 2020)

Vorbemerkung:

Das exploratorium berlin ist ein kulturelles Veranstaltungs- und Bildungszentrum.

Als solches bietet es verschiedenartige Veranstaltungsformate an, für die zwei große Säle à 150 qm (Saal 1) und 120 qm (Saal 2) zur Verfügung stehen.

Zur Realisierung dieser Formate in Zeiten von Corona wurden verschiedene

Raumaufteilungs- und Bestuhlungskonzepte erarbeitet, zusätzlich gibt es allgemeine Verhaltensregeln sowie Sonderregeln für Gesang + Blasinstrumente sowie für den Besuch von Schulklassen (siehe 4.3 Workshops).

Für die Erarbeitung des Konzeptes maßgeblich waren:

- die zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-

Infektionsschutzverordnung vom 21.7.2020 des Berliner Senats

- das Hygienerahmenkonzept für Kultureinrichtungen im Land Berlin vom 10.8.2020

- nur für die Zusammenarbeit mit Schulen: der Musterhygieneplan Corona für die Berliner Schulen vom 4.8.2020

Das Hygienekonzept umfasst folgende Bestandteile:

1. Plakat „Regelungen im exploratorium berlin in Zeiten von Corona“ mit den allgemeinen Verhaltensregeln

2. Handzettel für Blasinstrumente und Gesang

3. Raumpläne und interne Konzepte für verschiedene Veranstaltungsformate 3.1 Konzerte

3.2 Offene Bühne

3.3 Workshops, inkl. Sonderregelungen für Schulklassen 3.4 Workshops mit Bewegung / Theater

exploratorium berlin

Mehringdamm 55 (Sarottihöfe) | 10961 Berlin_Kreuzberg

(030) 84 72 10 52 | info@exploratorium-berlin.de | www.exploratorum-berlin.de

(2)

Regelungen im exploratorium berlin in Zeiten von Corona

Liebe Gäste,

für die Veranstaltungen im exploratorium gelten derzeit folgende Regelungen zur Vermeidung von Ansteckungen mit Corona.

Grundsätzlich muss ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden (Ausnahme: Familien, Paare und Personen, die in einem Haushalt leben)!

Deshalb sind wir als Veranstalter verpflichtet, bei größeren Veranstaltungen

feste Sitzplätze zu etablieren, für ein- und ausgehenden Besuchsverkehr „Einbahnstraßen“

festzulegen und Regelungen für enge Räume zu definieren.

Wir bitten dringend darum, die diesbezüglichen Hinweise zu beachten!

Darüber hinaus gelten folgende Hygiene-Regeln:

• Eine Mund-Nase-Bedeckung ist Pflicht für alle Gäste, bis sie ihren Sitzplatz eingenommen haben.

• Alle Gäste werden um die Beachtung der Husten- und Nies-Etikette gebeten (Niesen oder Husten nur in die Armbeuge).

• Personen mit erkennbaren Symptomen einer Atemwegsinfektion wird der Zugang verwehrt, ebenso Gästen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind.

• Nach dem Betreten der Räumlichkeiten müssen die Hände desinfiziert oder gründlich gewaschen werden. In den Eingangs- und WC-Bereichen stehen Desinfektions-Sprays zur Verfügung.

• Zur Nachverfolgbarkeit im Falle von Virusübertragungen tragen alle Gäste auf einer Anwesenheitsliste Name, Postadresse und Telefonnummer ein. Diese Daten werden vier Wochen lang aufbewahrt und dann vernichtet.

• Für alle Veranstaltungen sind Voranmeldungen erforderlich.

• Die Räume werden regelmäßig stoßgelüftet, idealerweise mittels Querlüftung.

Kontinuierliche Außenbelüftung (z.B. Fenster auf Kipp oder vollständig geöffnet) sollte, so das möglich ist, von Beginn der Probe bzw. der Veranstaltung bis zum Ende andauern.

Bei körperlicher Betätigung (z.B. Tanzen) muss häufiger gelüftet werden.

Blasinstrumente und Gesang sind wieder zugelassen, jedoch gelten hierfür besondere Regelungen, die wir auf speziellen Handzetteln aufgeführt haben.

• Für Workshops mit Schulklassen bitten wir um Rücksprache, um bei Bedarf schulspezifische Corona-Regelungen auf unsere Gegebenheiten abzustimmen.

• Diese Auflistung der Hygienmaßnahmen wird an verschiedenen Stellen des exploratoriums deutlich sichtbar ausgehängt und im Internet veröffentlicht.

Wir freuen uns, dass wir – trotz Einschränkungen – wieder tätig sein können und bitten sehr um Einhaltung der genannten Regeln, um diese Möglichkeit nicht zu gefährden!

das Team des exploratorium berlin

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Zusätzliche Hygiene-Regeln für Blasinstrumente und Gesang

Vorbemerkung: Bei den folgenden Maßnahmen geht es darum, dass Ansteckung weder durch Aerosole noch durch Tröpfcheninfektion stattfindet.

• Die Verwendung fast aller Blasinstrumente (außer Quer- und Blockflöten) gilt als unbedenklich. Problematisch ist lediglich das entstehende Kondenswasser. Hierfür gilt: Das bisher übliche Entleeren auf den Fußboden ist nicht gestattet. Stattdessen muss das Kondenswasser mit einem Lappen oder einem Gefäß aufgefangen und anschließend sicher entsorgt werden. Auch die Tücher, mit denen das Instrument gereinigt wird, sind sicher zu entsorgen.

• Bei Quer- und Blockflöten wird die Hälfte der Atemluft mit Druck in den Raum abgegeben. Daher gelten für sie dieselben Vorkehrungen wie für Gesang.

• Die wichtigste Maßnahme zum Schutz vor Aerosolen ist das Querlüften. Im exploratorium ist dies gut realisierbar, insbesondere in Saal 1. In der Regel ist bis 22 h das Musizieren bei geöffneten Fenstern vertretbar und daher dringend zu empfehlen.

• Um das Querlüften wirkungsvoller zu machen, stehen Ventilatoren zur Verfügung.

• Einzelne Sänger*innen und Flötist*innen bitten wir, sich möglichst nahe am abziehenden (!) Luftstrom zu platzieren und zudem eine der bereitstehenden Plexiglas-Scheiben zwischen sich und die anderen Anwesenden zu stellen.

Außerdem gilt für sie ein Abstand von mindestens 2 m zu allen anderen Personen.

• Für Gruppen von Sänger*innen und Flötist*innen gilt:

o Auch hierfür sind Abstände von 2 m zueinander einzuhalten.

o Die maximale Spieldauer beträgt 30 Minuten, danach ist 15 Minuten lang zu lüften, bevor eine neue 30-minütige Spieldauer möglich ist.

o Nach dem Ende einer Probe, in der 60 Minuten gesungen wurde, muss 30 Minuten quergelüftet werden, danach muss der Raum zwei Stunden leer stehen. Vor Beginn der nächsten Probe muss wiederum 30 Minuten quergelüftet werden.

(Stand: August 2020)

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3.1. Raumkonzeption für Konzerte

WC-Bereich 1

WC 2 Saal 1 Backstage Saal 2

Büro Foyer 2 Bibliothek

Foyer 1

Treppenhaus C

Besucherführung: (markiert durch grüne Pfeile)

• Eingang über Treppenhaus D

• WC-Nutzung im Bereich 2. WCs in Saal 1 bleiben geschlossen.

• Abendkasse in Saal 2 mit Abstandsmarkierung

• Ausgang über Treppenhaus C Abendkasse bzw. Tickets:

• Einlass nur nach Voranmeldung mit Nennung von Adresse und erlaubter Gruppengröße

• Bezahlung möglichst per Überweisung (Quittung vorweisen)

• Tickets an der Abendkasse nur für kurzfristige Anmeldungen

• Ggf. Nachtrag fehlender Adressen

Bestuhlungsbeispiel: (siehe Schaubild nächste Seite)

• Konzeption für bis zu 4 Musiker*innen (bei mehr Musikern entsprechend weniger Publikum)

• Publikum (inkl. explo-Team): 25 bis ca. 36, je nachdem, wie viele Personen die Berechtigung haben, nebeneinander zu sitzen. Entsprechend werden vorab die Stühle gestellt.

Weitere Maßnahmen:

• Voraussichtlich möglich (wenn keine Störgeräusche im Hof): Konzert mit geöffneten Fenstern an beiden Fensterfronten West und Süd-Ost/Süd

• In jedem Fall: Zusätzliche Lüftungspause von 15 Minuten Dauer nach 30 – 45 Minuten

• Es finden keine Aufführungen mit Vokalgruppen statt. Auf der Bühne ist maximal 1 Sänger*in aktiv, mit 4m Abstand zum Publikum und Schutz durch Plexiglasscheibe

Notausgang + extra

Treppenhaus

Treppenhaus D Kasse

Fensterfront SO / S

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M1 – M4: Plätze für Musiker*innen | blaue Quadrate: Einzelplätze Publikum | türkise Quadrate: zusätzliche Plätze bei Paaren oder Kleingruppen

3.1 Raumaufteilung für Konzerte (Saal 1)

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3.2. Raumkonzeption für Offene Bühnen

Sofern möglich, finden die Offene Bühnen in Saal 1 statt. Siehe dazu 3.2a Raumaufteilung für Offene Bühnen (Saal 1).

Der Raum fasst dann bis zu 26 Personen (Stühle auf der Bühne nicht mit eingerechnet, da die Spieler wechseln und auch einen Platz im Zuschauerraum benötigen)

In Einzelfällen können Offene Bühnen mit geringerer Besucherzahl von bis zu 22 Personen auch in Saal 2 stattfinden. Dafür gilt als Beispiel die Abbildung

3.2b Raumaufteilung für Offene Bühnen (Saal 2).

Da alle Besucher nur zu Beginn kommen und nur am Ende gehen, erscheint es vertretbar, dass Ein- und Ausgang über dasselbe Treppenhaus erfolgt.

Die Veranstaltungen finden möglichst bei durchgehend geöffneten Fenstern statt. In jedem Fall erfolgen Lüftungspausen alle 30 – 45 Minuten.

Gemäß den geltenden Corona-Bedingungen, dürfen die Gäste ihre Masken nur am Platz (im Zuschauerraum oder auf der Bühne) abnehmen. Für den Gang zur und von der Bühne gilt Maskenpflicht

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M1 – M4: Plätze für Musiker*innen | blaue Quadrate: Einzelplätze Publikum | türkise Quadrate: zusätzliche Plätze bei Paaren oder Kleingruppen | grüne Fläche: für Tanz bzw. Bewegung, zugelassen nur für 1 Person (alternativ: 2 Personen mit 1,5 m breitem "Trennstreifen" in der Mitte)

3.2a Raumaufteilung für Offene Bühnen (Saal 1)

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M1 – M4 (grün): Plätze für Musiker*innen | grüne Fläche: für Bewegung, wahlweise 1 Person oder 2 Personen mit blaue Kreise: Einzelplätze Publikum | türkise Kreise: zusätzliche Plätze bei Paaren oder Kleingruppen

1,5 m breitem Trennstreifen in der Mitte

3.2b Raumaufteilung für Offene Bühnen (Saal 2)

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3.3 Raumkonzeption für Workshops

Workshops können wahlweise in Saal 1 oder Saal 2 stattfinden. Da wir in unseren Workshops, Kursen und Ensembles meist mit Gruppengrößen bis zu 8 Personen

arbeiten, können in diesen Fällen beide Säle problemlos genutzt werden, denn aufgrund der Größe der Räume ist die Einhaltung des Mindestabstands leicht zu realisieren.

Für Einzelfälle mit größeren Gruppen, beispielsweise Schulklassen, sind in den anliegenden Raumplänen mögliche Belegungen bis zu 30 Personen in

Saal 1 bzw. 24 Personen in Saal 2 aufgezeichnet.

In manchen unserer Angebote – insbesondere denen für Kinder – wird auch gemalt, gebaut und gebastelt. Hierfür bestehen keine speziellen Raumpläne. Stattdessen gilt:

Alle Arbeitstische bzw. –plätze werden so eingerichtet, dass 1,5m-Abstände zwischen den KursteilnehmerInnen gewährleistet sind.

Grundsätzlich gilt:

• Masken werden nur am Sitzplatz abgenommen, beim Durchqueren des Raumes jedoch wieder aufgesetzt.

• Alle Workshops finden soweit möglich bei geöffneten Fenstern statt.

• In jedem Fall erfolgen Lüftungspausen nach maximal 45 Minuten.

• Es gelten die speziellen Regeln für Blasinstrumente und Gesang Sonderregelungen für den Besuch von Schulklassen:

• Für den Besuch von Schulklassen werden schulspezifische Regelungen übernommen.

• Dies betrifft insbesondere den vorgeschriebenen Abstand zwischen den Kindern innerhalb einer Lerngruppe

• sowie den Umgang mit Lernmaterialien, die entweder nur von einzelnen Kindern genutzt oder vor der Nutzung durch eine andere Person gereinigt werden.

• Weitere in der betreffenden Schule geltenden Regelungen sind nach Absprache mit der Schule anzuwenden.

(10)

3.3a Workshoparbeit im Kreis (Saal 1)

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3.3b Workshoparbeit in großer Gruppe (Saal 1)

(12)

3.3c Workshoparbeit im Kreis (Saal 2)

(13)

3.3d Workshoparbeit in großer Gruppe (Saal 2)

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3.4 Raumkonzeption für Workshops mit Bewegung (Tanz, Theater) Im anliegenden Plan 3.4a ist exemplarisch eine Raumaufteilung in Saal 1 für

4 Musiker*innen, 4 Beweger*innen und 1 Person, die optional Musik oder Bewegung macht, beschrieben.

Je nach Bedarf und Besetzung sind auch andere Raumaufteilungen denkbar. Dabei müssen alle Standorte bzw. Stühle für fest platzierte Personen sowie alle Felder für Bewegung einen Abstand von 1,5 m zueinander aufweisen. Darstellung 3.4b zeigt eine sehr variable Version, bei der mithilfe von 1,5m breiten Bodenvlies-Streifen Flächen (in diesem Fall 12) definiert bzw. voneinander abgegrenzt werden können.

Solange die Spieler*innen diese Standorte/Felder belegen, müssen keine Masken getragen werden. Maskenpflicht besteht, sobald die markierten Plätze verlassen werden.

Durchlüftung erfolgt spätestens alle 45 Minuten, bei heftiger Bewegungsarbeit in kürzeren Abstanden.

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3.4a Workshoparbeit mit Bewegung - Version 1 (Saal 1)

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3.4b Workshoparbeit mit Bewegung – Version 2 (Saal 1): Unterteilung mit Bodenvlies

Referenzen

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