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GIS-Nebenbestimmungen für Baden-Württemberg (GIS-NBest BW) Version 1.1 vom

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(1)

für Baden-Württemberg (GIS-NBest BW)

Version 1.1 vom 02.10.2019

(2)

Änderungshistorie

Ver-sion V-Datum Änderungen

Ä-Datum Ursprüngliche Fassung Seite Neue Fassung 1.0 20.08.2019 Ersterstellung

1.1 02.10.2019 Redaktionelle Überarbeitungen

1.1 02.10.2019 Der Antragsteller erhält eine Dokumentationsbe- scheinigung, die eine Ab- rechnungsgrundlage für den bei der L-Bank einzu- reichenden Schlussverwen- dungsnachweis bei der L- Bank darstellt.

1 Der Antragsteller erhält eine Dokumentationsbescheini- gung, die eine Abrech- nungsgrundlage für den bei der für die Verwendungs- nachweisprüfung zuständi- gen Stelle (derzeit L-Bank) einzureichenden Schluss- verwendungsnachweis dar- stellt.

02.10.2019 Die vorliegenden GIS- Nebenbestimmungen für Baden-Württemberg (GIS- NBest BW) gelten für alle noch nicht abgeschlosse- nen Breitbandfördermaß- nahmen. Darüber hinaus können sie für Antragsteller aus Baden-Württemberg anstelle der GIS-

Nebenbestimmungen des Bundes vom 01.08.2018 (Version 4.0) verwendet werden. Diese Regelung gilt auch für spätere Versio- nen der GIS-

Nebenbestimmungen des Bundes.

1 Die vorliegenden GIS- Nebenbestimmungen für Baden-Württemberg (GIS- NBest BW) treten zum 01.11.2019 in Kraft und gel- ten für alle ab diesem Zeit- punkt bewilligten Breitband- fördermaßnahmen. Bei Maßnahmen, für die Anträge vor dem 01.11.2019 bei der jeweiligen Bewilligungsstelle eingereicht und nach dem 01.11.2019 bewilligt werden, sind lediglich Datenlieferun- gen entsprechend den Vor- gaben für die Phasen 3 und 4 vorzulegen.

02.10.2019 Die Einreichung einer FttB- Feinplanung ist bei Maß- nahmen zum innerörtlichen Ausbau verpflichtend.

5 Die einzureichenden Geo- daten sollen sich auf das konkrete Ausbaugebiet be- ziehen. Werden innerörtliche Maßnahmen ausschließlich durch das Land Baden- Württemberg gefördert, dann ist entsprechend den Vorgaben der VwV Breit- bandförderung den Antrags- unterlagen zusätzlich eine FttB-Fachplanung beizufü- gen.

(3)

02.10.2019 Beim IM sind dagegen zu- sammen mit dem vorläufi- gen Bewilligungsbescheid des Bundes die Daten ent- sprechend den Vorgaben zu den Phasen 1 und 2 ein- zureichen.

6 Für den Kofinanzierungsan- trag beim Land reicht eben- falls zunächst eine Datenlie- ferung entsprechend den Vorgaben zu Phase 1 aus.

Spätestens vor dem Baube- ginn sind dann bei der Be- willigungsstelle des Landes zusätzlich die Daten ent- sprechend den Vorgaben zu Phase 2 einzureichen.

02.10.2019 Datum, an dem die

Markterkundung endet (drei Jahre nach Ende der Ant- wortfrist der Telekommuni- kationsunternehmen im Rahmen der Markterkun- dung)

7 Datum, an dem die Markter- kundung endet

02.10.2019 Datum, an dem die

Markterkundung endet (drei Jahre nach Ende der Ant- wortfrist der Telekommuni- kationsunternehmen im Rahmen der Markterkun- dung)

9 Datum, an dem die Markter- kundung endet

02.10.2019 Für jede Bauten, jede Netz- techniken und jeden End- verbraucher sind jeweils ei- genständige Objekte zu er- stellen.

11 Für alle Bauten, Netztechni- ken und Endverbraucher sind jeweils eigenständige Objekte zu erstellen.

02.10.2019 Art der Leerrohre, die in diesem Trassenabschnitt verlegt werden, um ein Backbonenetz zu erstellen 1 Kabelschutzrohr DN50 2 Kabelschutzrohr DN20 3 Kabelschutzrohr DN16

16 Art der Leerrohre, die in die- sem Trassenabschnitt ver- legt werden, um ein Back- bonenetz zu erstellen 1 In diesem Trassenab- schnitt entsteht kein Back- bonenetz

(4)

ben, muss die Art des Leer- rohrs im nächsten Feld nä- her spezifiziert werden)

24 14/10 (Rohrverband) 25 10/8 (Rohrverband) 26 22x7/4 + 1x12/8 (Rohr- verband)

27 22x7/4 + 1x14/10 (Rohr- verband)

30 Kabelschutzrohr DN50 31 Kabelschutzrohr DN20 32 Kabelschutzrohr DN16 33 Kabelschutzrohr DN110 34 Kabelschutzrohr DN100 35 Kabelschutzrohr DN125 99 Sonstige (falls Sie „99 Sonstige“ angegeben ha- ben, muss die Art des Leer- rohrs im nächsten Feld nä- her spezifiziert werden) 02.10.2019 Art der Leerrohre, die in

diesem Trassenabschnitt verlegt werden, um ein Ver- sorgungsnetz zu erstellen:

1 Kabelschutzrohr DN50 2 Kabelschutzrohr DN20 3 Kabelschutzrohr DN16 4 Kabelschutzrohr DN110 5 Kabelschutzrohr DN100 6 Kabelschutzrohr DN125 20 In diesem Trassenab- schnitt entsteht kein Versor- gungsnetz

99 Sonstige (falls Sie „99 Sonstige“ angegeben ha- ben, muss die Art des Leer- rohrs im nächsten Feld nä- her spezifiziert werden)

17/18 Art der Leerrohre, die in die- sem Trassenabschnitt ver- legt werden, um ein Versor- gungsnetz zu erstellen:

1 In diesem Trassenab- schnitt entsteht kein Versor- gungsnetz

10 10/6 (Einzelrohr) 11 7/4 (Einzelrohr) 12 16/12 (Einzelrohr) 13 12/8 (Einzelrohr) 14 14/10 (Einzelrohr) 15 10/8 (Einzelrohr) 20 10/6 (Rohrverband) 21 7/4 (Rohrverband) 22 16/12 (Rohrverband) 23 12/8 (Rohrverband) 24 14/10 (Rohrverband) 25 10/8 (Rohrverband) 26 22x7/4 + 1x12/8 (Rohr- verband)

27 22x7/4 + 1x14/10 (Rohr- verband)

30 Kabelschutzrohr DN50 31 Kabelschutzrohr DN20 32 Kabelschutzrohr DN16 33 Kabelschutzrohr DN110

(5)

34 Kabelschutzrohr DN100 35 Kabelschutzrohr DN125 99 Sonstige (falls Sie „99 Sonstige“ angegeben ha- ben, muss die Art des Leer- rohrs im nächsten Feld nä- her spezifiziert werden) 02.10.2019 Welche Leerrohre werden

in diesem Trassenabschnitt verlegt, um ein/en Verteil- netz/Endkundenanschluss zu erstellen?

1 10/6 (Einzelrohr) 2 7/4 (Einzelrohr) 3 16/12 (Einzelrohr) 4 12/8 (Einzelrohr) 5 14/10 (Einzelrohr) 10 10/6 (Rohrverband) 11 7/4 (Rohrverband) 12 16/12 (Rohrverband) 13 12/8 (Rohrverband) 14 14/10 (Rohrverband) 15 22x7/4 + 1x12/8 (Rohr- verband)

16 22x7/4 + 1x14/10 (Rohr- verband)

20 In diesem Trassenab- schnitt entsteht kein Verteil- netz

99 Sonstige (falls Sie „99 Sonstige“ angegeben ha- ben, muss die Art des Leer- rohrs im nächsten Feld nä-

18/19 Welche Leerrohre werden in diesem Trassenabschnitt verlegt, um ein/en Verteil- netz/Endkundenanschluss zu erstellen?

1 In diesem Trassenab- schnitt entsteht kein Verteil- netz

10 10/6 (Einzelrohr) 11 7/4 (Einzelrohr) 12 16/12 (Einzelrohr) 13 12/8 (Einzelrohr) 14 14/10 (Einzelrohr) 15 10/8 (Einzelrohr) 20 10/6 (Rohrverband) 21 7/4 (Rohrverband) 22 16/12 (Rohrverband) 23 12/8 (Rohrverband) 24 14/10 (Rohrverband) 25 10/8 (Rohrverband) 26 22x7/4 + 1x12/8 (Rohr- verband)

27 22x7/4 + 1x14/10 (Rohr- verband)

30 Kabelschutzrohr DN50 31 Kabelschutzrohr DN20

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Jahre nach Ende der Ant- wortfrist der Telekommuni- kationsunternehmen im Rahmen der Markterkun- dung)

02.10.2019 Diese ist als Abrechnungs- grundlage für den (Schluss- )Verwendungsnachweis der L-Bank vorzulegen.

20 Diese ist als Abrechnungs- grundlage für den (Schluss- )Verwendungsnachweis der für die Verwendungsnach- weisprüfung zuständigen Stelle (derzeit L-Bank) vor- zulegen.

(7)

Inhaltsverzeichnis

1 Einführung 1

1.1 Umfang und Datenlieferung 2

1.2 Formatangaben und Qualität 3

2 Verfahrensschritte 5

2.1 Phase 1: Markterkundung 5

2.2 Phase 2: Antrag 5

2.3 Phase 3: Dokumentationsgrundlage 5

2.4 Phase 4: Netzbetrieb 6

2.5 Antragstellung beim Bund und VwV Breitbandmitfinanzierung 6

3 Phase 1 – Markterkundung 7

4 Phase 2 – Antrag und Phase 3 – Dokumentationsgrundlage 9

4.1 Flächen-Layer 9

4.2 Punkt-Layer 10

4.3 Layer Linie 14

4.3.1 Phase 2 (Antrag) 14

4.3.2 Phase 3 (Dokumentationspflicht) 15

4.4 Dokumentationsgrundlage – Phase 3 (Excel Tabelle) 20

5 Phase 4 – Netzbetrieb (Layer Fläche) 20

(8)

1 Einführung

Die Förderung von Breitbandinfrastrukturen ist gem. Nr. 13 der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 30. Januar 2019 - Az. 7-8433.1/1 - mit einer Dokumentationspflicht verbunden. Um dieser Forderung nach- zukommen wurden die vorliegenden GIS-Nebenbestimmungen für Baden-Württemberg (GIS-NBest BW) erlassen.

Ziele der Vorgaben sind eine einheitliche, den GIS-Nebenbestimmungen des Bundes ver- gleichbare Datenführung, eine einfache Antragstellung, Prüfung und Abrechnung der Maß- nahmen sowie die georeferenzierte Sicherung der Infrastrukturen für Verwaltung und Nut- zer. Zudem dienen die Daten der fertiggestellten Infrastrukturen als wesentlicher Beitrag zur Transparenz gegenüber dem Bürger im Sinne der Leitlinien der Europäischen Kommis- sion.

Für die Schlussverwendung sind die Ergebnisse der vermessungstechnischen Aufnahme aller im Rahmen des Breitbandausbaus fertiggestellten Infrastrukturen vorzulegen. Es ist dabei unerheblich, ob die Trassen bewilligt wurden oder nicht. Der Nachweis erfolgt durch den Antragsteller nach Maßgabe der nachfolgenden Vorgaben. Die Ergebnisse der ver- messungstechnischen Aufnahme sind dem Landesamt für Geoinformation und Landent- wicklung Baden-Württemberg (LGL) in digitaler Form als GIS-Daten zur Verfügung zu stel- len. Das LGL prüft die Daten auf der Grundlage amtlicher Geobasisdaten. Der Antragstel- ler erhält eine Dokumentationsbescheinigung, die eine Abrechnungsgrundlage für den bei der für die Verwendungsnachweisprüfung zuständigen Stelle (derzeit L-Bank) einzu- reichenden Schlussverwendungsnachweis darstellt.

Die vorliegenden GIS-Nebenbestimmungen für Baden-Württemberg treten zum 01.11.2019 in Kraft und gelten für alle ab diesem Zeitpunkt bewilligten Breitbandfördermaßnahmen.

Bei Maßnahmen, für die Anträge vor dem 01.11.2019 bei der jeweiligen Bewilligungsstelle eingereicht und nach dem 01.11.2019 bewilligt werden, sind nur Daten entsprechend den Vorgaben für die Phasen 3 und 4 vorzulegen.

Wird auf Grundlage des sechsten Aufrufs zur Antragseinreichung vom 03.07.2018 gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik

(9)

Deutschland“ (Förderrichtlinie) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruk- tur (BMVI) vom 22.10.2015, erste Novelle vom 03.07.2018, eine Landesförderung im Rah- men der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutsch- land (VwV Breitbandmitfinanzierung) vom 30. Januar 2019 – Az.: 7-8433.1/2 in Anspruch genommen, hat die Antragstellung beim Bund auf Grundlage der GIS-NBest BW zu erfol- gen. Dies gilt auch für zukünftige Aufrufe des Bundes.

1.1 Umfang und Datenlieferung

Der Umfang der Datenlieferungen ergibt sich aus den Breitbandausbauphasen, die durch diese Geodaten dokumentiert werden sollen. Die genauen Spezifikationen der einzelnen Phasen sind in den folgenden Kapiteln aufgeführt.

Es sind alle von der Förderung betroffenen Infrastrukturen sowie alle im Zuge von diesen Ausbaumaßnahmen ohne Förderung erstellten Infrastrukturen darzustellen. Bereits vor- handene Infrastrukturen sind anzugeben, wenn sie für die spätere Nutzung des Ge- samtnetzes vorgesehen sind.

Von zentraler Bedeutung ist die Schlüssigkeit der Daten. Sie müssen dazu geeignet sein, die Plausibilität des zu errichtenden Netzes über alle Komponenten und Verfahrensschritte hinweg beurteilen zu können. Auf der Website der Bewilligungsstelle des Landes beim Mi- nisteriums für Inneres, Digitalisierung und Migration (IM) können alle notwendigen Shape- Dateien heruntergeladen werden. Diese sind als Vorlage zu nutzen.

Die Daten der Phasen 1, 2 und 4 (Markterkundung, Antrag, Netzbetrieb) sind zu liefern an das

(10)

die Lieferung der Daten der Phase 3 (Dokumentationsgrundlage) als Nachweis für die Be- antragung des Verwendungsnachweises an das

Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL)

Referat 55 - Geoinformationssysteme Büchsenstraße 54

70174 Stuttgart

Tel: 0711/ 95980 – 559 E-Mail: gis@lgl.bwl.de

Sollen Teilbeträge der Fördersumme ausbezahlt werden, sind für den Zwischenverwen- dungsnachweis keine Dokumentationsnachweise beim LGL einzuholen und der L-Bank vorzulegen.

Bei allen Maßnahmen ab dem sechsten Aufruf des Bundes vom 03.07.2018 sind zusätzlich die Daten an den Projektträger des Bundes, das

Breitbandbüro des Bundes Postfach 64 01 13

10047 Berlin

Tel: 030 6040406-0

E-Mail: kontakt@breitbandbuero.de

zu übermitteln. Eine Übermittlung der dokumentierten Leitungen entsprechend Phase 3 nach Einmessung der Infrastrukturen an das LGL ist ebenfalls notwendig.

1.2 Formatangaben und Qualität

Die einzureichenden Geodaten müssen folgende Vorgaben erfüllen:

 Typ: Vektordaten

 Georeferenzierung: Koordinatenreferenzsystem ETRS89 / UTM zone 32N (EPSG:25832)

 erlaubtes Dateiformat: ESRI Shapefile, hierzu sind weitere Bedingungen zu erfüllen:

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o Alle erforderlichen Teildateien müssen vorhanden sein (Shapedatei SHP, Shape-Indexdatei SHX, Datenbankdatei DBF, Projektionsdatei PRJ).

o Alle Teildateien müssen bis auf die Endung den gleichen Dateinamen haben.

o Alle Teildateien müssen innerhalb des gleichen ZIP-Archives verpackt sein.

o In diesem Archiv dürfen sich keine weiteren Dateien befinden.

 Dateigröße: maximal 100 MByte

 Invalide Geometrien können nicht bearbeitet werden und werden daher nicht akzep- tiert (zum Beispiel Linien, die aus nur einem Punkt bestehen, sich selbst überschnei- dende Polygone oder Ähnliches).

 Alle für den jeweiligen Verfahrensstand in den nachfolgenden Tabellen markierten Attribute sind Pflichtfelder.

(12)

2 Verfahrensschritte

Die einzureichenden GIS-Daten unterscheiden sich je nach Verfahrensstand in ihrer Detail- tiefe. In den nachfolgenden Layer-Tabellen finden sich mit Nummern markierte Spalten der Verfahrensschritte (Phase 1, Phase 2, Phase 3, Phase 4). Ist eine Zelle der jeweiligen Spalte mit einem Kreuz markiert, so ist das Attribut der Zeile im entsprechenden Verfah- rensschritt anzugeben (Pflichtfeld). Zellen, die ein Kreuz in Klammern enthalten sind Pflichtfelder, die bei einer Förderantragstellung beim Bund auszufüllen sind.

2.1 Phase 1: Markterkundung

Bei der Markterkundung muss ersichtlich werden, welche Gebiete im Rahmen des Markter- kundungsverfahrens abgefragt wurden. Gebiete sind gesondert darzustellen, wenn für sie im Rahmen des Markterkundungsverfahrens ein eigenwirtschaftlicher Ausbau angekündigt wurde.

 Die einzureichenden Daten sind in den jeweiligen ersten Spalten der nach- folgenden Layer-Tabellen aufgeführt

2.2 Phase 2: Antrag

Für die Prüfung des Antrags muss ersichtlich werden, wo neue Infrastrukturen entstehen und welche vorhandenen Komponenten zur Herstellung der Breitbandversorgung (mit-)ge- nutzt werden. Eine Zusammenarbeit der Antragsteller mit den Telekommunikationsunter- nehmen, Beratern und Planern sowie der gegenseitige Austausch der notwendigen Daten werden empfohlen. Die einzureichenden Geodaten sollen sich auf das konkrete Ausbauge- biet beziehen. Werden innerörtliche Maßnahmen ausschließlich durch das Land Baden- Württemberg gefördert, dann ist entsprechend den Vorgaben der VwV Breitbandförderung den Antragsunterlagen zusätzlich eine FttB-Fachplanung beizufügen.

 Die einzureichenden Daten sind in den jeweiligen zweiten Spalten der nachfolgenden Layer-Tabellen aufgeführt.

2.3 Phase 3: Dokumentationsgrundlage

Bei der Dokumentationsgrundlage zum Verwendungsnachweis ist die höchste Detailtiefe vorzulegen. In diesem Stadium wird die Umsetzung der bewilligten Maßnahme nachgewie- sen.

(13)

 Die einzureichenden Daten sind in den jeweiligen dritten Spalten der nach- folgenden Layer-Tabellen aufgeführt.

2.4 Phase 4: Netzbetrieb

In diesem Stadium wird die Inbetriebnahme und Funktionsfähigkeit der geförderten Maß- nahmen nachgewiesen.

 Die einzureichenden Daten sind in den jeweiligen vierten Spalten der nachfolgenden Layer-Tabellen aufgeführt.

2.5 Antragstellung beim Bund und VwV Breitbandmitfinanzierung

Für die Antragstellung beim Bund sind zunächst Daten entsprechend der Phase 1 dieser Nebenbestimmungen beim Projektträger des Bundes einzureichen. Nach Erhalt des För- derbescheids bis zum Baubeginn sind dort anschließend die Daten entsprechend Phase 2 vorzulegen. Für den Verwendungsnachweis gelten die Vorgaben entsprechend Phase 3 und 4.

Für den Kofinanzierungsantrag beim Land reicht ebenfalls zunächst eine Datenlieferung entsprechend den Vorgaben zu Phase 1 aus. Spätestens vor dem Baubeginn sind dann bei der Bewilligungsstelle des Landes zusätzlich die Daten entsprechend den Vorgaben zu Phase 2 einzureichen. Für einen Mittelabruf ist zunächst die Bestätigung des LGL über die verlegten Trassen einzuholen. Der Umfang der Datenlieferungen an das LGL entspricht den Vorgaben laut Phase 3 dieser Bestimmungen. Anschließend sind der endgültige För- derbescheid, die Bestätigung des LGL über die verlegten Leerrohre sowie die Daten ent- sprechend Phase 4 bei der Bewilligungsstelle des Landes einzureichen.

(14)

3 Phase 1 – Markterkundung

Der Layer „Markterkundung“ umfasst das Ausbaugebiet und beinhaltet mehrere Polygone, die das Ergebnis des Markterkundungsverfahrens in diesem Gebiet darstellen. Für jeden Förderantrag ist ein antragsbezogener Datensatz einzureichen, der bei Maßnahmen im in- nerörtlichen Bereich parzellenscharf abzugrenzen ist. Grundsätzlich sind in diesem Layer anzugeben, welche Teilbereiche des Projektgebietes bereits versorgt sind, welche inner- halb von drei Jahren eigenwirtschaftlich ausgebaut werden und welche ein weißer NGA- Fleck sind. Zusätzlich sind Angaben zum Antragsteller und zum Ansprechpartner zu täti- gen. Attribute in Klammern sind nur auszufüllen, wenn sich die Daten auf ein Projekt bezie- hen, das über den Bund gefördert wird.

Attributname Typ Erläuterung 1 2 3 4

Dat_Erheb Text Datum, an dem die Daten zur Markterkundung innerhalb des Gebietes erhoben wurden Format: JJJJ-MM-TT

× × × ×

Dat_Ende Text Datum, an dem die Markterkundung endet × × × ×

Erg_Erheb Integer Ergebnis der Markterkundung 1 bereits versorgt

2 als eigenwirtschaftlicher Ausbau angekündigt

3 kein eigenwirtschaftlicher Ausbau angekündigt (weißer Fleck)

× × × ×

Erg_Koax Integer Besteht eine NGA-Versorgung oder wurde ein eigenwirtschaftlicher Ausbau eines NGA-Netzes auf Grundlage von koaxkabelbasierenden Technologien angekündigt

1 ja 2 nein

× × × ×

Erg_Kupfer Integer Besteht eine NGA-Versorgung oder wurde ein eigenwirtschaftlicher Ausbau eines NGA-Netzes auf Grundlage von kupferkabelbasierenden Technologien angekündigt

1 ja 2 nein

× × × ×

Erg_Sonst Integer Besteht eine NGA-Versorgung oder wurde ein eigenwirtschaftlicher Ausbau eines NGA-Netzes auf Grundlage von sonstigen Technologien angekündigt

1 ja 2 nein

× × × ×

Förd_Bund Integer Handelt es sich um ein Projekt, das über den Bund gefördert wird?

1 ja 2 nein

× × × ×

Ausb_Firma Text TK-Unternehmen, das den Ausbau innerhalb des Gebietes vornimmt bzw. den Netzbetrieb übernimmt

(×) (×) (×) × Dat_Netz Text Datum, an dem das Netz in Betrieb genommen wurde Format: JJJJ-

MM-TT ×

(15)

Attributname Typ Erläuterung 1 2 3 4

E_FName Text Name des Antragstellers × × × ×

E_Ort Text Sollte es sich beim Antragsteller um ein IKZ handeln, muss hier die fe-

derführende Gemeinde eingetragen werden. × × × ×

E_Tel Text Telefonnummer des Antragsteller × × × ×

E_E_Mail Text E-Mail-Adresse des Antragsteller × × × ×

A_VName Text Vorname des Ansprechpartners/Kreiskoordinators × × × × A_ZName Text Nachname des Ansprechpartners/Kreiskoordinators × × × × A_Tel Text Telefonnummer des Ansprechpartners/Kreiskoordinators × × × × A_E_Mail Text E-Mail-Adresse des Ansprechpartners/Kreiskoordinators × × × ×

(16)

4 Phase 2 – Antrag und Phase 3 – Dokumentationsgrundlage

4.1 Flächen-Layer

Das Gebiet umfasst den Bereich des Einzelantrags. Hierzu ist ein Polygon (bei territorialer Zersplitterung ein Multipolygon) zu erstellen. Zusätzlich werden die folgenden Attribute und Werte des Antragstellers und des Ansprechpartners benötigt.

Attributname Typ Erläuterung 1 2 3 4

Dat_Erheb Text Datum, an dem die Daten zur Markterkundung innerhalb des Gebietes erhoben wurden; Format: JJJJ-MM-TT

× x x x

Dat_Ende Text Datum, an dem die Markterkundung endet × x x x

Erg_Erheb Integer Ergebnis der Markterkundung 1 bereits versorgt

2 als eigenwirtschaftlicher Ausbau angekündigt

3 kein eigenwirtschaftlicher Ausbau angekündigt (weißer Fleck)

× × × ×

Erg_Koax Integer Besteht eine NGA-Versorgung oder wurde ein eigenwirtschaftlicher Ausbau eines NGA-Netzes auf Grundlage von koaxkabelbasierten Technologien angekündigt

1 ja 2 nein

× × × ×

Erg_Kupfer Integer Besteht eine NGA-Versorgung oder wurde ein eigenwirtschaftlicher Ausbau eines NGA-Netzes auf Grundlage von kupferkabelbasierten Technologien angekündigt

1 ja 2 nein

× × × ×

Erg_Sonstige Integer Besteht eine NGA-Versorgung oder wurde ein eigenwirtschaftlicher Ausbau eines NGA-Netzes auf Grundlage von sonstigen Technologien angekündigt

1 ja 2 nein

× × × ×

Förd_Bund Integer Handelt es sich um ein Projekt, das über den Bund gefördert wird?

1 ja 2 nein

× × × ×

Ausb_Firm Text TK-Unternehmen, das den Ausbau innerhalb des Gebietes vornimmt

bzw. den Netzbetrieb übernimmt (×) (×) ×

Dat_Netz Text Datum, an dem das Netz in Betrieb genommen wurde Format: JJJJ- MM-TT

×

E_FName Text Name des Antragsteller × × × ×

E_Ort Text Sollte es sich beim Antragsteller um ein IKZ handeln, muss hier die fe-

derführende Gemeinde eingetragen werden. × × × ×

E_Tel Text Telefonnummer des Antragstellers × × × ×

E_E_Mail Text E-Mail-Adresse des Antragstellers × × × ×

(17)

Attributname Typ Erläuterung 1 2 3 4 A_VName Text Vorname des Ansprechpartners/Kreiskoordinators × × × × A_ZName Text Nachname des Ansprechpartners/Kreiskoordinators × × × × A_Tel Text Telefonnummer des Ansprechpartners/Kreiskoordinators × × × × A_E_Mail Text E-Mail-Adresse des Ansprechpartners/Kreiskoordinators × × × ×

4.2 Punkt-Layer

Bei diesem Layer handelt es sich um einen Punkt-Layer. Es sollen alle Standorte wieder- gegeben werden, die für den Betrieb des Netzes notwendig sind. D. h. alle Bauten und Netztechniken vom Backbone-Einspeisepunkt über die Verteiler im Aggregationsnetz bis hin zu den Netzabschlusspunkten. Anzugeben sind alle neu gebauten, vorhandenen oder mitgenutzten Bauten und Netztechniken sowie Endverbraucherstandorte. Für alle diese Objekte gibt es eine einzige Shape-Vorlage, die kontextbezogen, je nachdem was das ent- sprechende Objekt darstellt, auszufüllen ist. Die kontextbezogenen Pflichtfelder werden in der nachfolgenden Tabelle zur Verdeutlichung durch unterschiedliche Schriftfarben hervor- gehoben. Lediglich die Attributfelder „Art“ und „ID“ sind für alle Objekte auszufüllen.

Im Attributfeld Art (Nummer 1-7 / rote Schriftfarbe) werden alle Gebäude, Kästen, Ge- häuse, Schächte, Masten, etc. abgebildet, die mit dem Ausbau in technischem Zusammen- hang stehen und von Relevanz sind. Nicht dazu zählen die Gebäude mit Endkundenan- schlüssen, es sei denn, es befindet sich dort eine Verteilereinheit vor dem Abschlusspunkt Linientechnik (APL/HÜP). Dabei ist es gleichgültig, um welche Art von Bau es sich handelt.

Im Attributfeld Art (Nummer 21-30 / blaue Schriftfarbe) werden alle aktiven und passiven Technikstandorte abgebildet. Wenn sich mehrere für den Netzaufbau benötigte Arten von Netztechnik am selben Standort befinden, muss jeweils ein separater Punkt gesetzt wer- den – auch, wenn das gleiche Gehäuse verwendet wird. Dabei ist es gleichgültig, um wel-

(18)

Hinweise:

 Für Bauten sind nur die Felder mit roter, für Netztechniken nur die Felder mit blauer und für Endverbraucher nur Felder mit brauner Schriftfarbe auszufüllen.

 Teilweise sind zwei oder mehr Datensätze anzulegen (z. B. wenn ein MfG zwei Netztechniken beinhaltet oder mehrere Endverbraucher die gleiche Netztechnik ver- wenden).

 In der Dokumentationsphase (Phase 3) ist vermessungstechnisch eine Lagegenau- igkeit von +/- 2 Dezimeter einzuhalten.

 Die Wertebereiche der Attribute sind bis auf einige Ausnahmen vorgegeben und können nicht verändert werden.

 Für alle Bauten, Netztechniken und Endverbraucher sind jeweils eigenständige Ob- jekte zu erstellen.

Attributname Typ Erläuterung 1 2 3 4

ID Integer eindeutige, fortlaufende Nummer beginnend bei 1 × ×

Art Integer Was stellt das Objekt dar?

Bauten

1 Schalthaus (HVt) 2 Kompaktstation (PoP) 3 Multifunktionsgehäuse (MfG) 4 Schacht

5 Funkturm/Mast

6 (Holz-)Mast (für oberirdische Verlegung) 7 Verteilergehäuse

8 Kopfloch Netztechnik

21 Hauptverteiler (HVt) 22 Kabelverzweiger (KVz) 23 DSLAM

24 Übergabepunkt (APL/HÜP) 25 Glasfaser-Hauptverteiler (Gf-HVt) 26 Glasfaser-Verteiler (Gf-Vt, NVt) 27 Muffe

28 Schaltverteiler

29 Funkanlage für flächenhafte Abdeckung 30 Richtfunkeinrichtung

Endverbraucher 41 Haushalt 42 Gewerbe 43 Krankenhaus 44 Schule

× ×

(19)

Attributname Typ Erläuterung 1 2 3 4 99 Sonstige (nähere Angaben sind im nachfolgenden Feld anzugeben)

Art_Sonst Text Falls Sie als Art „99 Sonstige“ angegeben haben, muss hier vermerkt

werden, um welche Art es sich handelt. x x

Ba_Bez Text Der Bezeichner ist eine eindeutige Kennzeichnung des Baus. Gibt es eine gängige, einmalige Bezeichnung, ist diese zu verwenden (z. B.

die KVz- ID: 09999_0001_A027). Gibt es keine allgemeingültige Be- zeichnung, so sollte ein System angewendet werden, das Schlussfol- gerungen auf den Bau aus dem Bezeichner zulässt (z. B. bei Masten zur oberirdischen Verlegung von LWL: Mast_oV_012345).

× ×

Ba_Zustand Integer Zustand des Baus 1 vor Ausbau vorhanden 2 Neubau

3 Erweiterung

× ×

Ba_Lage Integer Ist der Bau ober- oder unterirdisch angelegt? Das reine Fundament zählt nicht als unterirdisch.

1 oberirdisch 2 unterirdisch

× ×

Te_Vor_Art Integer Welche Technologie(n) ist/sind an der Netztechnik vor dem Ausbau vorhanden?

1 FTTH 2 FTTB 3 FTTC (VDSL) 4 VDSL2

5 VDSL2 Vectoring 6 Supervectoring 7 G.fast

8 TV-Kabel (DOCSIS) 9 WLAN

10 WiMAX 11 Richtfunk 12 UMTS/HSPA 13 LTE

14 keine 99 Sonstige

× ×

Te_Vor_Son Text Falls Sie als “Te_Vor_Art“ „99 Sonstige“ angegeben haben, muss hier vermerkt werden, um welche Art von Technologie(n) es sich handelt.

× × Te_Art_Gep Integer Welche Technologie(n) ist/sind an der Netztechnik nach dem Aus- × ×

(20)

Attributname Typ Erläuterung 1 2 3 4 13 LTE

99 Sonstige

Te_Gep_Son Text Falls Sie im Attribut „Te_Art_Gep“ „99 Sonstige“ angegeben haben, muss hier vermerkt werden, um welche Art der Technologie es sich handelt.

× ×

Te_Bez Text Der Bezeichner ist eine eindeutige Kennzeichnung der Netztechnik.

Gibt es eine gängige, einmalige Bezeichnung, ist diese zu verwenden (z. B. die KVz-ID: 09999_0001_A027). Für Funkanlagen ist hier die Sendeantennenkennzeichnung anzugeben.

Gibt es keine allgemeingültige Bezeichnung, so sollte ein System an- gewandt werden, wo auch aus dem Bezeichner ein Rückschluss auf die Netztechnik gezogen werden kann. Idealerweise entspricht dieser den Bezeichnungen der, die in der Backbone- bzw. FttB-Planung ver- wendet wird.

× ×

Te_ID_Bau Integer Wert des Attributs „ID“ des Objektes aus diesem Layers in bzw. an dem diese Netztechnik verbaut werden soll bzw. worden ist – ist kein Bau mit dieser Netztechnik verbunden, geben Sie bitte „-1“ an.

Ist ein Stück Netztechnik in einem Bau ein- oder aufgebaut, so müssen beide aufeinander bezogen sein. Dies geschieht durch die Angabe der ID des Datensatzes aus diesem Layer.

× ×

Te_ID_Tech Integer ID des Datensatzes der Netztechnik aus diesem Layer, der für die Mit- versorgung der aktuellen Netztechnik verantwortlich ist. Also Beispiel für einen APL ist der KVz anzugeben. Ist keine Netztechnik für die Mit- versorgung verantwortlich, geben Sie bitte „-1“ an.

Wird ein PoP durch einen anderen mitversorgt, so müssen beide aufei- nander bezogen werden. Dies geschieht durch die Angabe der ID des Datensatzes des versorgenden PoP aus diesem Layer bei dem aktuel- len PoP.

× ×

Te_Zustand Integer Zustand der Netztechnik 1 vor Ausbau vorhanden 2 Neubau

3 Erweiterung

× ×

Te_Nac_Anz Integer Anzahl aller NGA-Teilnehmeranschlüsse an dieser Netztechnik nach dem Aus-/Neubau (gilt i. d. R. nur für Netztechnik zur Endverbraucher- anbindung, z. B. KVz/DSLAM, Accesspoints etc.).

Wie viele NGA-Teilnehmeranschlüsse sind über diese Netztechnik mit der beim derzeit geplanten Ausbau, bzw. beim Verwendungsnachweis der verbauten Anbindungstechnik technisch realisierbar?

× ×

E_Gep_Band Integer Geplante Bandbreite nach Ausbau in Mbit/s für die Haushalte × E_ID_Netz Integer Wert des Attributes „ID“ des Netztechnik-Objektes dieses Datensatzes,

an den dieser Endkunde angeschlossen worden ist.

Jeder Endkunde muss auf einen aktiven Netztechnikpunkt bezogen werden. Dies geschieht durch die Angabe der ID des Datensatzes aus diesem Layer.

×

(21)

Die nachfolgende Tabelle stellt die kontextbezogenen Pflichtfelder auf einen Blick dar:

Bauten Netztechnik Endverbraucher

Ba_Bez Te_Vor_Art E_Gep_Band

Ba_Zustand Te_Vor_Son E_ID_Netz

Ba_Lage Te_Art_Gep

Te_Gep_Son Te_Bez Te_ID_Bau Te_ID_Tech Te_Zustand Te_Nac_Ver Te_Nac_Anz

4.3 Layer Linie

4.3.1 Phase 2 (Antrag)

In dieser Phase ist Folgendes zu beachten:

 Neben der aktuell beantragten Maßnahme sind alle bereits vorhandenen, beantrag- ten oder geförderten Infrastrukturen mitzuliefern.

 Bei einem innerörtlichen Ausbau ist grundsätzlich von einer Verlegung der

Längstrasse in der Straßenmitte auszugehen, auch wenn die bauliche Umsetzung davon abweicht.

 Maßgeblich für den Aufbau des Linien-Layers ist der jeweilige Fördertatbestand und nicht die Funktion des jeweiligen Leerrohrs. So kann z. B. die Darstellung einer

(22)

4.3.2 Phase 3 (Dokumentationspflicht) In dieser Phase ist folgendes zu beachten:

 Der von der Bewilligung umfasste und in der Baumaßnahme tatsächlich realisierte Trassenverlauf (gefördert und nicht gefördert) ist zu liefern. Bei beidseitigen Verle- gungen sind beide Trassen anzugeben, auch wenn nur ein Teil dieser Trassenmeter gefördert werden.

 Bei mehreren innerhalb einer Baumaßnahme im gleichen Graben verlegten Kabel- schutzrohren/Glasfaserkabeln ist nur die Mittellinie des Grabens zu erfassen.

 Maßgeblich für den Aufbau des Linien-Layers ist der jeweilige Fördertatbestand und nicht die Funktion des jeweiligen Leerrohrs. So kann z. B. die Darstellung einer durchgängigen Backbonetrasse in Einzelabschnitte notwendig sein, wenn ein Teil davon in offener Bauweise und ein Teil im Rahmen einer Mitverlegung erstellt wird.

 Der Trassenverlauf ist vermessungstechnisch mit einer Lagegenauigkeit von +/- 2 Dezimeter anzugeben.

 Die Wertebereiche der Attribute sind bis auf einige Ausnahmen vorgegeben und können nicht verändert werden.

Attributname Typ Erläuterung 1 2 3 4

FTB Integer Fördertatbestand:

1 Kabelschutzrohr - versiegelte Fläche (8.1.1.1) 2 Kabelschutzrohr - nicht versiegelte Fläche (8.1.1.2) 3 Rohr incl. Glasfaser – versiegelte Fläche (8.1.2.1) 4 Rohr incl. Glasfaser – unversiegelte Fläche (8.1.2.2) 5 Kabelschutzrohr – im Abwasserkanal (8.1.3.1) 6 Rohr incl. Glasfaser – im Abwasserkanal (8.1.3.2)

7 Verlegung von Leerrohrbündeln im Microtrenchingverfahren (8.1.4) 8 Kabelschutzrohr im Bahntrog oder als Schienenfußkabel (8.1.5.1) 9 Rohr incl. Glasfaser im Bahntrog oder als Schienenfußkabel (8.1.5.2) 10 Einzug Kupfer- / Glasfaserleitungen in bestehendes Kabelschutzrohr (8.1.6)

11 Kabelschutzrohr – Mitverlegung außerorts (8.1.7.1) 12 Kabelschutzrohr – Mitverlegung innerorts (8.1.7.2) 13 Rohr incl. Glasfaser – Mitverlegung außerorts (8.1.8.1) 14 Rohr incl. Glasfaser – Mitverlegung innerorts (8.1.8.2)

15 Infrastruktur, die in einem anderen Förderantrag beantragt wird, aber noch nicht bewilligt wurde und für dieses Projekt auch nicht genutzt wird 16 Infrastruktur, die in einem anderen Förderantrag beantragt wird, aber noch nicht bewilligt wurde und für dieses Projekt genutzt wird

17 Infrastruktur, die über einen anderen Förderantrag bewilligt wurde und für dieses Projekt nicht genutzt wird

18 Infrastruktur, die über einen anderen Förderantrag bewilligt wurde und für dieses Projekt genutzt wird

x x

(23)

Attributname Typ Erläuterung 1 2 3 4 19 Vorhandene, ohne Förderung erstellte Infrastruktur, die für dieses

Projekt genutzt wird

20 Vorhandene, ohne Förderung erstellte Infrastruktur, die für dieses Projekt nicht genutzt wird

21 Bestehendes Netz, das in das Projektgebiet integriert wird 99 Sonstiges gefördert

FTB_Bem Text Falls Sie als „FTB“ „99 Sonstiges gefördert“ angegeben haben, muss hier eine Beschreibung vermerkt werden, z.B. oberirdische Verlegung oder Pacht (wenn gleichzeitig kein LWL Einzug gefördert wird), Einzug von LWL in nicht geförderte Bestandsrohre etc..

x x

FTB_Geo Integer Verlegung in schwieriger Geologie (8.2) 1 Ja

2 Nein

x x

FTB_Mod Integer Modellvorhaben (8.7) 1 Ja

2 Nein

x x

FTB_Top Integer Besonders schwierige Topografie bzw. Siedlungsstruktur (8.8) 1 Ja

2 Nein

x x

FTB_Pacht Integer Gepachtete Kabelschutzrohre / Glasfaserkabel (8.11) 1 Ja

2 Nein

x x

FTB_Schule Integer Verlegung im Bereich von Schulen (8.12) 1 Ja

2 Nein

x x

FTB_Gew Integer Verlegung im Bereich von Gewerbegebieten (8.13) 1 Ja

2 Nein

x x

LR_Art_BB Integer Art der Leerrohre, die in diesem Trassenabschnitt verlegt werden, um ein Backbonenetz zu erstellen

1 In diesem Trassenabschnitt entsteht kein Backbonenetz 10 10/6 (Einzelrohr)

11 7/4 (Einzelrohr) 12 16/12 (Einzelrohr)

x x

(24)

Attributname Typ Erläuterung 1 2 3 4 31 Kabelschutzrohr DN20

32 Kabelschutzrohr DN16 33 Kabelschutzrohr DN110 34 Kabelschutzrohr DN100 35 Kabelschutzrohr DN125

99 Sonstige (falls Sie „99 Sonstige“ angegeben haben, muss die Art des Leerrohrs im nächsten Feld näher spezifiziert werden)

LR_BB_Son Text Falls Sie beim vorherigen Attribut als Art des Leerrohrs „99 Sonstige“

angegeben haben, muss hier vermerkt werden, um welche Art von Leerrohr es sich handelt.

x x

LR_BB_Anz Integer Anzahl der Einzelröhrchen pro Verband (werden neben einem Rohrver- band zusätzlich weitere Kabelschutzrohre für den Backbone verlegt, ist hier die Gesamtzahl aller Einzelröhrchen aufzuführen)

x x

LR_BB_Res Integer Anzahl der Einzelröhrchen, die als Reserve dienen x x Verb_BB_A Integer Art des Kabels, das für den Backbone in diesem Abschnitt verwendet

wird.

1 Kein Kabel

2 Glasfaserkabel (LWL) 4 Fasern 3 Glasfaserkabel (LWL) 6 Fasern 4 Glasfaserkabel (LWL) 12 Fasern 5 Glasfaserkabel (LWL) 24 Fasern 6 Glasfaserkabel (LWL) 48 Fasern 7 Glasfaserkabel (LWL) 72 Fasern 8 Glasfaserkabel (LWL) 96 Fasern 9 Glasfaserkabel (LWL) 144 Fasern 10 Glasfaserkabel (LWL) 288 Fasern 11 Kupferkabel

12 Koaxial-(TV-)Kabel 13 Richtfunkstrecke 99 Sonstige

(Anm.: Hier sind keine Mehrfachnennungen möglich.)

x x

Verb_BB_S Text Falls Sie beim vorherigen Attribut als Verbindungsart „99 Sonstige“ an- gegeben haben, muss hier vermerkt werden, um welche Art von Leer- rohr es sich handelt.

x x

LR_Art_VN Integer Art der Leerrohre, die in diesem Trassenabschnitt verlegt werden, um ein Versorgungsnetz zu erstellen:

1 In diesem Trassenabschnitt entsteht kein Versorgungsnetz 10 10/6 (Einzelrohr)

11 7/4 (Einzelrohr) 12 16/12 (Einzelrohr) 13 12/8 (Einzelrohr) 14 14/10 (Einzelrohr) 15 10/8 (Einzelrohr) 20 10/6 (Rohrverband) 21 7/4 (Rohrverband) 22 16/12 (Rohrverband)

x x

(25)

Attributname Typ Erläuterung 1 2 3 4 23 12/8 (Rohrverband)

24 14/10 (Rohrverband) 25 10/8 (Rohrverband)

26 22x7/4 + 1x12/8 (Rohrverband) 27 22x7/4 + 1x14/10 (Rohrverband) 30 Kabelschutzrohr DN50

31 Kabelschutzrohr DN20 32 Kabelschutzrohr DN16 33 Kabelschutzrohr DN110 34 Kabelschutzrohr DN100 35 Kabelschutzrohr DN125

99 Sonstige (falls Sie „99 Sonstige“ angegeben haben, muss die Art des Leerrohrs im nächsten Feld näher spezifiziert werden)

LR_VN_Son Text Falls Sie beim vorherigen Attribut als Art des Leerrohrs „99 Sonstige“

angegeben haben, muss hier vermerkt werden, um welche Art von Leerrohr es sich handelt.

x x

LR_VN_Anz Integer Anzahl der Einzelröhrchen pro Verband (werden neben einem Rohrver- band zusätzlich weitere Kabelschutzrohre für das Versorgungsnetz ver- legt, ist hier die Gesamtzahl aller Einzelröhrchen aufzuführen).

x x

LR_VN_Res Integer Anzahl der Einzelröhrchen, die als Reserve dienen x x Verb_VN_A Integer Art des Kabels, das für das Versorgungsnetz in diesem Abschnitt ver-

wendet wird.

1 Kein Kabel

2 Glasfaserkabel (LWL) 4 Fasern 3 Glasfaserkabel (LWL) 6 Fasern 4 Glasfaserkabel (LWL) 12 Fasern 5 Glasfaserkabel (LWL) 24 Fasern 6 Glasfaserkabel (LWL) 48 Fasern 7 Glasfaserkabel (LWL) 72 Fasern 8 Glasfaserkabel (LWL) 96 Fasern 9 Glasfaserkabel (LWL) 144 Fasern 10 Glasfaserkabel (LWL) 288 Fasern 11 Kupferkabel

12 Koaxial-(TV-)Kabel 13 Richtfunkstrecke

x x

(26)

Attributname Typ Erläuterung 1 2 3 4 12 16/12 (Einzelrohr)

13 12/8 (Einzelrohr) 14 14/10 (Einzelrohr) 15 10/8 (Einzelrohr) 20 10/6 (Rohrverband) 21 7/4 (Rohrverband) 22 16/12 (Rohrverband) 23 12/8 (Rohrverband) 24 14/10 (Rohrverband) 25 10/8 (Rohrverband)

26 22x7/4 + 1x12/8 (Rohrverband) 27 22x7/4 + 1x14/10 (Rohrverband) 30 Kabelschutzrohr DN50

31 Kabelschutzrohr DN20 32 Kabelschutzrohr DN16 33 Kabelschutzrohr DN110 34 Kabelschutzrohr DN100 35 Kabelschutzrohr DN125

99 Sonstige (falls Sie „99 Sonstige“ angegeben haben, muss die Art des Leerrohrs im nächsten Feld näher spezifiziert werden)

LR_EA_Son Text Falls Sie beim vorherigen Attribut als Art des Leerrohrs „99 Sonstige“

angegeben haben, muss hier vermerkt werden, um welche Art von Leerrohr es sich handelt.

x x

LR_EA_Anz Integer Anzahl der Einzelröhrchen pro Verband. x x

Verb_EA_A Integer Art des Kabels, das für das Versorgungsnetz in diesem Abschnitt ver- wendet wird.

1 Kein Kabel

2 Glasfaserkabel (LWL) 4 Fasern 3 Glasfaserkabel (LWL) 6 Fasern 4 Glasfaserkabel (LWL) 12 Fasern 5 Glasfaserkabel (LWL) 24 Fasern 6 Glasfaserkabel (LWL) 48 Fasern 7 Glasfaserkabel (LWL) 72 Fasern 8 Glasfaserkabel (LWL) 96 Fasern 9 Glasfaserkabel (LWL) 144 Fasern 10 Glasfaserkabel (LWL) 288 Fasern 11 Kupferkabel

12 Koaxial-(TV-)Kabel 13 Richtfunkstrecke 99 Sonstige

(Anm.: Hier sind keine Mehrfachnennungen möglich.)

x x

Verb_EA_S Text Falls Sie beim vorherigen Attribut als Art der Verbindung „99 Sonstige“

angegeben haben, muss hier vermerkt werden, um welche Art von Ver- bindungen es sich handelt.

x x

LR_EA_Res Integer Wie viele Einzelröhrchen sind in diesem Trassenabschnitt als Reserve für das Verteilnetz vorgesehen?

x x x

(27)

Attributname Typ Erläuterung 1 2 3 4 LR_Tiefe String Verlegetiefe der Leerrohre (Genauigkeit +/- 1 dm; Bezugsgröße ist die

Überdeckung) x

4.4 Dokumentationsgrundlage – Phase 3 (Excel Tabelle)

Die Shapefiles entsprechend Phase 3 sind beim LGL einzureichen. Hierfür ist das Antrags- formular „Dokumentationspflicht“ zu verwenden, das auf der Internetpräsenz der Bewilli- gungsstelle des Landes beim Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration abruf- bar ist.

Das LGL prüft die Daten nach Eingang des Antragsformulars auf der Grundlage amtlicher Geobasisdaten. Der Antragsteller erhält eine Dokumentationsbescheinigung. Diese ist als Abrechnungsgrundlage für den (Schluss-)Verwendungsnachweis der für die Verwendungs- nachweisprüfung zuständigen Stelle (derzeit L-Bank) vorzulegen.

5 Phase 4 – Netzbetrieb (Layer Fläche)

Das Polygon umfasst den gesamten Bereich, dessen Versorgung durch die bisherigen Maßnahmen sichergestellt ist bzw. dessen Endverbraucher eine NGA-Versorgung nutzen können. Es ist der bereits in Phase 1 eingereichte Layer um diese Angaben zu ergänzen.

Attributname Typ Erläuterung 1 2 3 4

Dat_Erheb Text Datum, an dem die Daten zur Markterkundung innerhalb des Gebietes

erhoben wurden Format: JJJJ-MM-TT × x x x

Dat_Ende Text Datum, an dem die Markterkundung endet × x x x

Erg_Erheb Integer Ergebnis der Markterkundung 1 bereits versorgt

2 als eigenwirtschaftlicher Ausbau angekündigt

3 kein eigenwirtschaftlicher Ausbau angekündigt (weißer Fleck)

× × × ×

Erg_Koax Integer Besteht eine NGA-Versorgung oder wurde ein eigenwirtschaftlicher × × × ×

(28)

Attributname Typ Erläuterung 1 2 3 4 1 ja

2 nein

Förd_Bund Integer Handelt es sich um ein Projekt, das über den Bund gefördert wird?

1 ja 2 nein

× × × ×

Ausb_Firm Text TK-Unternehmen, das den Ausbau innerhalb des Gebietes vornimmt

bzw. den Netzbetrieb übernimmt (×) (×) ×

Dat_Netz Text Datum, an dem das Netz in Betrieb genommen wurde Format: JJJJ- MM-TT

×

E_FName Text Name des Antragsteller × × × ×

E_Ort Text Sollte es sich beim Antragsteller um ein IKZ handeln, muss hier die fe-

derführende Gemeinde eingetragen werden. × × × ×

E_Tel Text Telefonnummer des Antragsteller × × × ×

E_E_Mail Text E-Mail-Adresse des Antragsteller × × × ×

A_VName Text Vorname des Ansprechpartners/Kreiskoordinators × × × × A_ZName Text Nachname des Ansprechpartners/Kreiskoordinators × × × × A_Tel Text Telefonnummer des Ansprechpartners/Kreiskoordinators × × × × A_E_Mail Text E-Mail-Adresse des Ansprechpartners/Kreiskoordinators × × × ×

(29)

GIS-Nebenbestimmungen

Version 4.1 vom 16. März 2020 Inhalt

1 Einführung ... 2

1.1 Umfang und Datenlieferung ... 2

1.2 Formatvorgaben und Datenqualität ... 2

2 Verfahrensschritte ... 4

2.1 Bei der Antragstellung und bis zum Erhalt des Förderbescheides ... 4

2.2 Ab Erhalt des Förderbescheides bis zum Baubeginn (Planung) ... 4

2.3 Zwischennachweis ... 4

2.4 Verwendungsnachweis ... 4

3 Layer (Geodaten-Tabellen) ... 5

3.1 Gebietsabgrenzung ... 5

3.1.1 Layer Weisse_Flecken ... 6

3.1.2 Layer Ausbaugebiete_BFP ... 6

3.2 Netzplan ... 7

3.2.1 Punkte-Layer (Standorte) ... 7

3.2.1.1 Layer Bauten und Netztechnik... 8

3.2.1.2 Layer Endverbraucher ... 9

3.2.2 Linien-Layer (Netz) ... 9

3.2.2.1 Layer Trassenbau ... 9

3.2.2.2 Layer Leerrohre ... 9

3.2.2.3 Layer Verbindungen ... 10

3.2.2.4 Layer Mitverlegung ... 11

(30)

1 Einführung

Die vorliegenden GIS-Nebenbestimmungen spezifizieren die von der NGA-RR1 in § 8 geregelte Dokumentation der Lage und der geförderten Regionen. Der Zuwendungsempfänger ist gemäß Nr. 4.3 der BNBest-Breitband2 verpflichtet, in verschiedenen Verfahrensschritten Geodaten (GIS-Daten) einzureichen.

1.1 Umfang und Datenlieferung

Gefragt sind die von der beantragten Förderung betroffenen Infrastrukturen, bereits vorhandene Infrastrukturen sind nur anzugeben, wenn sie durch (Mit-)Nutzung bzw.

Synergien für die Bewertung der Leistungsfähigkeit des Netzes relevant sind.

Von zentraler Bedeutung ist die Schlüssigkeit der Daten. Sie müssen dazu geeignet sein, die Plausibilität des zu errichtenden Netzes über alle Komponenten und Verfahrensschritte hinweg beurteilen zu können.

Die Einreichung der GIS-Daten erfolgt gemäß den Vorgaben der NGA-RR über den Punkt Netzplan in der Online-Ausschreibungsdatenbank unter der Internetadresse www.breitbandausschreibungen.de. Es besteht die Möglichkeit, dass weitere Förderprogramme die Anwendung der GIS-NB vorgeben und zusätzliche Wege zur Einreichung verlangen.

1.2 Formatvorgaben und Datenqualität

Die einzureichenden Geodaten müssen folgende Vorgaben erfüllen:

 Typ: Vektordaten

 Georeferenzierung: Koordinatenreferenzsystem ETRS89 (EPSG:4258)

 erlaubte Dateiformate: GeoJSON und ESRI Shapefile, bei ESRI Shapefiles sind weitere Bedingungen zu erfüllen:

◦ Alle erforderlichen Teildateien müssen vorhanden sein (Shapedatei SHP, Shape-Indexdatei SHX, Datenbankdatei DBF, Projektionsdatei PRJ).

◦ Alle Teildateien müssen bis auf die Endung den gleichen Dateinamen haben.

◦ Alle Teildateien müssen innerhalb des gleichen ZIP-Archives verpackt sein.

◦ In diesem Archiv dürfen sich keine weiteren Dateien befinden.

1 Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung

2 Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes („BNBest-Breitband“)

(31)

 Dateigröße: maximal 80 MByte (muss die Dateigröße aus plausiblen Gründen überschritten werden, ist eine individuelle Absprache mit der atene KOM GmbH notwendig).

 Alle für den jeweiligen Verfahrensstand in den Tabellen markierten Attribute sind Pflichtfelder (liegen für einzelne Attribute zum jeweils angegebenen Zeitpunkt keine Daten vor, können die Felder in Ausnahmefällen freigelassen werden.

 Invalide Geometrien können nicht bearbeitet werden und werden daher nicht akzeptiert (zum Beispiel Linien, die aus nur einem Punkt bestehen, sich selbst überschneidende Polygone oder Ähnliches).

(32)

2 Verfahrensschritte

Die einzureichenden GIS-Daten unterscheiden sich je nach Verfahrensstand in ihrer Detailtiefe. In den Layertabellen finden sich mit Nummern markierte Spalten der Verfahrensschritte. Ist eine Zelle der jeweiligen Spalte mit einem Kreuz markiert, so ist das Attribut der Zeile im entsprechenden Verfahrensschritt anzugeben.

2.1 Bei der Antragstellung und bis zum Erhalt des Förderbescheides

Für die Prüfung des Antrags muss ersichtlich werden, wo neue Infrastruktur entsteht.

entstehen soll.

Handelt es sich um eine Grobplanung des Ausbaus, sind Detailangaben wie zum Beispiel die Versorgungsgeschwindigkeit eines einzelnen Haushalts noch nicht notwendig. Es geht in dieser Phase um die Darstellung eines Polygons des zu versorgenden Gebietes (weißer Fleck).

→ in den Layer-Tabellen gekennzeichnet als 1

2.2 Ab Erhalt des Förderbescheides bis zum Baubeginn (Planung)

Die Einreichung einer Ausbauplanung ist verpflichtend. Die Detailtiefe der einzureichenden Daten ist größer als bei der Antragstellung.

→ in den Layer-Tabellen gekennzeichnet als 2 2.3 Zwischennachweis

Der Zwischennachweis ist im Regelfall nicht notwendig. Er entfällt, wenn mindestens einmal im Jahr eine Mittelanforderung erfolgt. Für einen Zwischennachweis ist die Dokumentation des jeweils erreichten Ausbauzustandes notwendig. Ein Zwischennachweis ist einer Vorstufe des Endverwendungsnachweises gleichzusetzen. Die Auszahlung von Mitteln (Mittelanforderung) bedingt keinen Zwischennachweis und kann unabhängig hiervon durchgeführt werden.

→ in den Layer-Tabellen gekennzeichnet als 3 2.4 Verwendungsnachweis

Beim Verwendungsnachweis im Sinne von Nr. 6 der ANBest-Gk3 ist die höchste Detailtiefe vorzulegen. In diesem Stadium wird die Inbetriebnahme und Funktionsfähigkeit des Ausbaus nachgewiesen.

→ in den Layer-Tabellen gekennzeichnet als 4

3 Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften

(33)

3 Layer (Geodaten-Tabellen) 3.1 Gebietsabgrenzung

Die Gebietsabgrenzung dient der territorialen Veranschaulichung, daher handelt es sich bei den Layern ausschließlich um Polygon-Layer. Sie soll eine Gesamtübersicht über die Ausbauvorhaben und künftige Situation der Versorgung innerhalb der Verwaltungsgrenzen des Antragsstellers aufzeigen. Inhalte und Terminologie orientieren sich an Abschnitt 10 des Leitfadens4.

Folgende Gebiete müssen für den Antrag unterschieden werden:

Weiße Flecken: Teile des Markterkundungsgebietes, die un(ter)versorgt und nachweislich in den nächsten drei Jahren nicht wirtschaftlich zu erschließen sind (siehe auch die Definition in 3.2 der EU-Breitbandleitlinien5)

→ die Angabe erfolgt im Layer Weisse_Flecken (siehe 3.1.3., S. 7)

Ausbaugebiete: im weiteren Sinne alle Gebiete, in denen ein Ausbau stattfindet – teilen sich auf in

Ausbaugebiete im Sinne des Antrages (Zielgebiet, Antragsgebiet):

innerhalb der weißen Flecken liegendes antragsfähiges Gebiet

→ die Angabe erfolgt im Layer Ausbaugebiete_BFP (siehe 3.1.4, S. 7) Die Polygone der Gebietsabgrenzung sind gebäudescharf abzugrenzen. Das bedeutet, dass die eindeutige Lage von Wohn- und Geschäftsgebäuden (nicht: Schuppen, Garagen oder ähnlicher Gebäude, die im Regelfall keine Kommunikationsinfrastruktur besitzen) innerhalb oder außerhalb des Polygons klar erkenntlich sein muss. Dies gilt bereits ab der Antragstellung, auch wenn es sich dabei nur um eine Näherungsangabe handeln kann, die über die Ausbauplanung präzisiert wird. Ein Gebäude darf nicht teilweise innerhalb oder außerhalb eines Polygons liegen. Die Ausbaugebiete sind auf die tatsächlich zu erschließenden bebauten Bereiche zu beschränken, einschließlich der Teile des öffentlichen Raumes, in dem Ausbaumaßnahmen stattfinden. Größere unbebaute Flächen wie Feld, Wald und Wiesen gehören - sofern es dort keine Anschlüsse gibt - nicht zu den Ausbaugebieten. Ebenso sind längere Trassen, die zwischen Ausbaugebieten liegen, nicht als Ausbaugebiet einzuzeichnen.

(34)

 nur einzelne Gebäude enthalten, nicht aber das Gebiet zwischen den Gebäuden, auf dem die geförderte Versorgungsinfrastruktur liegt (z. B. OSM-Gebäudelayer), oder

 durch Bildung von Puffern um Punkte aus einem ehemaligen Punkte-Layer (z. B.

geocodierten Adressdatensatz) hervorgegangen sind.

3.1.1 Layer Weisse_Flecken

Die weißen Flecken geben die un(ter)versorgten Teile des Markterkundungsgebietes an.

Für jeden zusammenhängenden weißen Fleck ist je ein Polygon zu erstellen. Der Layer ist nur notwendig wenn für die Antragstellung nicht die Web-Eingabe unter www.breitbandausschreibungen.de genutzt wurde.

Attributname Typ Erläuterung 1 2 (3) 4

Die Angabe von Attributen ist in diesem Layer nicht nötig ×

3.1.2 Layer Ausbaugebiete_BFP

In diesem Layer sind alle Ausbaugebiete zu nennen, für die im Rahmen des vorliegenden Antrages eine Förderung beantragt wird/wurde. Sie umreißen das zu erschließende Gebiet unabhängig von der Technik, aber getrennt nach Gebietscharakter (Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet). Eine Überlappung darf es nicht geben.

Attributnam e

Typ Erläuterung 1 2 (3) 4

Gebietsart Integer 1 Wohngebiet 2 Mischgebiet 3 Gewerbegebiet

Die Polygone dürfen sich an keiner Stelle überlappen. Würden sich zwei Polygone – z. B. ein Wohn- und ein Gewerbegebiet – überschneiden, müssen daraus drei Polygone werden: ein reines Wohngebiet, ein reines Gewerbegebiet und ein Mischgebiet.

× × ×

Ausb_Firma Text TK-Unternehmen, das den Ausbau innerhalb des Gebietes vornimmt × × × ID Integer Zur leichteren Auffindung, kein Bezug zu anderen IDs × × ×

(35)

3.2 Netzplan

Der Netzplan stellt alle für das geförderte Netz notwendigen Infrastrukturen dar. Es gibt drei Layer-Typen:

 zwei Punkte-Layer (Standorte)

 vier Linien-Layer (Netz)

 einen Polygon-Layer (Versorgungsgebiete)

Es empfiehlt sich, bei der Vergabe der IDs sorgfältig darauf zu achten, dass jede ID auch über die verschiedenen Phasen hinweg nur einmal vergeben wird.

3.2.1 Punkte-Layer (Standorte)

Bei den Standort-Layern handelt es sich um Punkte-Layer. Sie sollen alle Standorte (Bauten und Netztechnik) – vom Backbone-Einspeisepunkt über Verteiler im Aggregationsnetz bis hin zu den Verteilern zur Kundenanbindung) wiedergeben, die für den Betrieb des Netzes notwendig sind. Anzugeben sind hier sowohl Bauten bzw.

Netztechnik, die neu gebaut werden, als auch vorhandene, die mitgenutzt werden, sowie die Endverbraucherstandorte.

Zwei Standort-Layer sind einzureichen:

Bauten und Netztechnik

Endverbraucher

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