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Selektionskonzept Segeln für die Teilnahme an den Olympischen Sommerspielen Tokyo 2020*

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Academic year: 2022

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Selektionskonzept Segeln für die Teilnahme an den Olympischen Sommerspielen Tokyo 2020*

Addendum nach Verschiebung OS in 2021:

- Pkt. 2: Datum der Veranstaltung - Pkt. 4.2 B: Qualifikationswettkämpfe - Pkt. 4.3: Selektionskriterien - Pkt. 4.9: Selektionskommission - Pkt. 6: Termine

COVID-19 – Selektionen bei Ausfall der Wettkämpfe im Jahr 2021

Sollten aufgrund von COVID-19 die unter Pkt. 4.2 erwähnten Qualifikationsvoraussetzungen im Jahr 2021 ändern, behält sich der Verband in Absprache mit Swiss Olympic das Recht vor, die Hauptkriterien anzupassen.

«Sofern es zu einer Absage eines Bestätigungswettkampfes kommt, wird dieser nicht durch einen Alternativwettkampf ersetzt. In diesem Fall wird der SST Selektionsausschuss aufgrund der Zusatzkriterien (vgl. Punkt 4.3) alle Leistungen und Ergebnisse bis zum Ende des Selektionszeitraums (bis 29.06.2021) berücksichtigen, um eine Selektionsantrag gegenüber Swiss Olympic zu begründen. Als Massstab für die Beurteilung gemäss den Zusatzkriterien (4.3) gilt nach wie vor der Leistungsnachweis eines Top-12-Levels.»

Allfällige Anpassungen der Selektionskriterien werden in Absprache mit Swiss Olympic den Athlet*innen und Trainer*innen frühzeitig durch den Verband mitgeteilt.

* Die Bezeichnung «Olympische Sommerspiele Tokyo 2020» wird auch für die Austragung im Jahr 2021 genutzt.

Definitive Version:

22.02.2021

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermassen für beide Geschlechter.

1 Grundlage

Grundlage des vorliegenden Selektionskonzeptes bilden die vom internationalen Fachverband und dem IOC definierten Qualification System, Stand 29.04.2020) sowie die Swiss Olympic Leistungsrichtlinien für die Olympischen Sommerspiele Tokyo 2020 – „Höchstleistungen ermöglichen, Bestleistungen erreichen“.

2 Datum der Veranstaltung

Olympische Sommerspiele Tokyo 2020: 23.07. – 08.08.2021 Detaillierter Wettkampfplan: https://tokyo2020.org/en/schedule/

(2)

3 Teilnehmerzahlen / Quoten

3.1 IOC-Quotenplatzbestimmungen

20 18 WC 20 18 Asian Game s 20 19 Pa n Am Game s 20 19 WC Eu ro p e N or th Am er ic a So u th Am er ic a Af rica Asia Oc ea n ia H ost Tr ip art it e To tal B oa ts To tal At h letes

Men

Windsurfer 10 0 0 8 1 1 1 1 1 1 1 0 25 25

One Person Dinghy 14 1 2 5 2 1 1 2 2 2 1 2 35 35

One Person Dinghy

(Heavyweight) 8 0 0 4 1 1 1 1 1 1 1 0 19 19

Two Person Dinghy 8 0 0 4 1 1 1 1 1 1 1 0 19 38

Skiff 8 0 0 4 1 1 1 1 1 1 1 0 19 38

Women

Windsurfer 11 0 0 9 1 1 1 1 1 1 1 0 27 27

One Person Dinghy 18 1 2 10 2 1 1 2 2 2 1 2 44 44

Two Person Dinghy 8 0 0 6 1 1 1 1 1 1 1 0 21 42

Skiff 8 0 0 6 1 1 1 1 1 1 1 0 21 42

Mixed

Multihull 8 0 0 5 1 1 1 1 1 1 1 0 20 40

250 350

3.2 Qualifikationsvoraussetzungen gemäss IF/IOC Richtlinien

Es gelten die Regelungen der IF/IOC gemäss World Sailing QUALIFICATION SYSTEM - GAMES OF THE XXXII OLYMPIAD – TOKYO 2020.

4 Selektionen

4.1 Allgemeine Bestimmungen

Den endgültigen Selektionsentscheid fällt der Selektionsausschuss von Swiss Olympic.

4.2 Selektionszeitraum und -wettkämpfe

(3)

Alle Wettkämpfe, die in der nachfolgenden Periode stattfinden und von der Swiss Sailing Team AG (SST AG) als Qualifikationsregatten bzw. Bestätigungswettkämpfe bestimmt werden, dienen dem Selektionsausschuss der SST AG zur Beurteilung und Begründung des Selektionsantrages an Swiss Olympic.

Selektionszeitraum: 30.07.2018 – 29.06.2021

IOC Nationen Qualifikationsregatten 2018 – 2021 für alle Bootsklassen

- Qualifikationsregatta 1: World Sailing World Championships 2018 Aarhus (DEN) - Qualifikationsregatta 2: Klassenweltmeisterschaften 2019 / Finnklasse ggf. EM 2019, - Qualifikationsregatta 3: European Qualifyer 2020/2021

Bestätigungswettkämpfe in 2019, 2020 und 2021

- Bestätigungswettkampf 1: Olympic Test Event 2019

- Bestätigungswettkampf 2: Klassenweltmeisterschaften 2020 - Bestätigungswettkampf 3: European Qualifyer 2020/2021 - Bestätigungswettkampf 4:

470 M+F, Finn, Laser Standard & Radial: Trofeo Princesa Sofia, Palma (26.03. – 03.04.2021) 49erFX, Nacra17: Semaine Olympique Francaise, Hyéres (17.04. – 24.04.2021)

Sollte ein vorgesehener Selektionswettkampf ausfallen, kann die SST AG in Absprache mit Swiss Olympic einen neuen Wettkampf bezeichnen, an dem die Leistungsanforderung erbracht werden kann. Sollte ein Wettkampf schwach besetzt sein, kann Swiss Olympic in Absprache mit der SST AG die Anerkennung dieses Anlasses als Selektionswettkampf rückgängig machen oder anders gewichten.

Teams haben im Grundsatz an allen Qualifikationsregatten und Bestätigungswettkämpfen in der gleichen Mannschaftszusammensetzung anzutreten. Bei einem Mannschaftswechsel während der Selektionsperiode entscheidet der Selektionsausschuss von SST über die Akzeptanz des Wechsels in Absprache mit Swiss Olympic.

4.3 Selektionskriterien

Hauptkriterien:

Folgende Kriterien (pro Disziplin) müssen erfüllt sein, damit ein Athlet zur Selektion vorgeschlagen werden kann:

A.) 1 x Erreichen eines Quotenplatzes für die Schweiz an einer der Qualifikationsregatten (gem.

4.2). Das Erreichen des Quotenplatzes qualifiziert die Bootsklasse (Disziplin) und nicht ein individuelles Team oder einen Athleten.

Und als individuelle Team-/Athletenqualifikation entweder

B. 1) 1 x zusätzlich Erreichen einer TOP-5 Platzierung (nicht nationenbereinigt) an der Klassenweltmeisterschaft oder am Olympic Test Event in 2019 (siehe auch

vorzeitige Selektion).

oder

B. 2) 1 x zusätzlich Erreichen einer TOP-8 Platzierung (nicht nationenbereinigt) an dem Bestätigungswettkampf in 2019

oder

(4)

B. 3) 1 x zusätzlich Erreichen einer TOP-12 Platzierung (nicht nationenbereinigt) an einem der beiden Bestätigungswettkämpfe in 2020 oder 2021

Zusatzkriterien:

Athleten, welche die oben genannten Hauptkriterien gem. B.2 oder B.3 erfüllen, werden zusätzlich aufgrund der folgenden Zusatzkriterien beurteilt und bei positiver Bewertung aller Punkte von dem SST Selektionsausschuss zur Selektion beantragt:

- Potential Medaille / Diplom OS 2021 - Potential Medaille / Diplom OS 2024 - Trainerurteil

- Formkurve - Gesundheit - Etc..

Erreichen in einer Disziplin mehrere Athleten bzw. Teams die definierten Selektionskriterien, nimmt der SST Selektionsausschuss eine Leistungsbeurteilung gemäss den oben definierten Zusatzkriterien vor. Basierend auf dieser Evaluation wird der Athlet bzw. das Team mit der höheren Erfolgsaussicht auf eine Medaille oder ein Diplom für eine Selektion vorgeschlagen.

4.4 Ausnahmeregelung für Olympic Newcomers

Erreichen in einer Disziplin keine Athleten bzw. Teams die geforderten Zusatzkriterien B.1, B.2 oder B.3, so kann die Ausnahmeregelung für Olympic Newcomers zur

Anwendung kommen:

Olympic Newcomers sind Athleten oder Teams, die jeweils

- noch keine Teilnahme an Olympischen Spielen vorweisen können

- Jahrgang 1993 oder jünger sind (das ältere Teammitglied ist entscheidend) und

- ein TOP-8 Potential für die Olympischen Spiele in Paris 2024 aufweisen. Dazu muss eine schriftliche Projekt- und Karriereplanung für den Zeitraum bis zu den Olympischen Spielen 2024 eingereicht und vom SST Selektionsausschuss als hinreichend und zielführend beurteilt werden.

Wenn ein solcher Athlet bzw. Team die IOC Nationenqualifikation in einer der entsprechenden Qualifikationsregatten (gem. Punkt 4.2) selbst ersegelt hat, jedoch die weiteren Resultatkriterien unter Punkt 4.3 (B.1, B.2, B.3) verfehlt, kann folgende Regelung für die Begründung des

Selektionsantrages herangezogen werden:

- Das Potential für ein Erreichen einer persönlichen Bestleistung. Dazu werden in der Selektionsperiode alle Regattaresultate, das Trainerurteil, die Formkurve sowie die

Das Erreichen der Leistungsanforderungen bedeutet nicht automatisch die Selektion für die Olympischen Sommerspiele Tokyo 2020.

Die Nichtbeanspruchung eines Quotenplatzes durch eine andere Nation führt nicht automatisch zum Nachrücken. Die Annahme eines nachträglich zugesprochenen Quotenplatzes (Reallocation) setzt die Erfüllung der entsprechenden Selektionskriterien voraus.

(5)

- Das Erreichen der dem Athleten bzw. Team vorgegebenen, individuellen Ergebniszielen in der Selektionsperiode.

4.5 Taktische Selektion

Der SST Selektionsausschuss hat die Möglichkeit, Athleten bzw. Teams, welche die

Selektionskriterien knapp verpasst haben, aus taktischen Aspekten zur Selektion vorzuschlagen, wenn dadurch ein Vorteil für die Gesamtdelegation erwächst.

4.6 Vorzeitige Selektion

Erreicht ein Athlet bzw. Team in einer Bootsklasse anlässlich der Klassenweltmeisterschaft in 2019 oder des Olympic Test Events 2019 eine TOP-5 Platzierung (nicht nationenbereinigt) und die IOC Nationenqualifikation ist erfüllt, so wird dieser Athlet bzw. Team für die Olympischen Spiele 2021 vorselektioniert.

4.7 Medizinalklausel

Für Athleten mit erwiesenem Medaillen- oder Diplompotential kann aus medizinischen Gründen eine Sonderregelung getroffen werden.

Der medizinische Nachweis muss unmittelbar nach Krankheits- oder Verletzungsbeginn erfolgen.

Der SST Selektionsausschuss macht Swiss Olympic gleichzeitig einen Vorschlag für entsprechende Alternativwettkämpfe oder Beurteilungsmöglichkeiten.

4.8 Selektionskommissionen

Die Selektionskommission des Fachverbandes setzt sich zusammen aus:

- Tom Rüegge, Mitglieder des Selektionsausschusses (Vorsitz)

- Tom Reulein, Mitglieder des Selektionsausschusses, Teamchef Tokyo 2020) - Pierre-Yves Jorand, Mitglieder des Selektionsausschusses (Team Alinghi) - Eric Monnin, Mitglieder des Selektionsausschusses

- Richard Stauffacher, Mitglieder des Selektionsausschusses

Die jeweils zuständigen Trainer und der SST Teamarzt können beratend hinzugezogen werden.

Der Selektionsausschuss von Swiss Olympic setzt sich zusammen aus:

- Ralph Stöckli, Chef de Mission (Vorsitz) - Jürg Stahl, Präsident Swiss Olympic - Ruth Wipfli-Steinegger, ER-Mitglied

- Martina van Berkel, ER-Mitglied, Vertreterin Athletes Commission

Der Selektionsausschuss von Swiss Olympic stellt sicher, dass der Selektionsantrag der Swiss Sailing Team AG die oben genannten Kriterien und Richtlinien berücksichtigt und einhält und fällt den Selektionsentscheid basierend auf dem Antrag der Swiss Sailing Team AG endgültig.

5 Kommunikation

(6)

Das Selektionskonzept wird in zweifacher Ausführung unterschrieben. Das Konzept wird nach Genehmigung durch den Teamchef im Sommer 2020 gleichzeitig mit den Dokumenten aus allen anderen Sportarten veröffentlicht. Dies im Rahmen einer Medienkonferenz sowie auf der Website von Swiss Olympic.

Die Swiss Sailing Team AG stellt sicher, dass die involvierten Athleten und Trainer das Selektionskonzept gesehen, gelesen und zur Kenntnis genommen haben.

Nachdem der Selektionsausschuss Swiss Olympic die Selektion genehmigt hat, informiert der Chef de Mission den Teamchef mündlich. Der Teamchef orientiert die betroffenen Athleten (auch bei einem negativen Entscheid) ebenfalls mündlich. Der Chef de Mission und der Teamchef

vereinbaren den Zeitpunkt des Communiqués, das von Swiss Olympic vorbereitet und publiziert wird. Die Kommunikation innerhalb des Fachverbandes ist Aufgabe des Teamchefs, der dabei die Sperrfrist beachten muss.

6 Termine

- Beginn Selektionszeitraum (gem. 4.2): 30.07.2018 - Ende Selektionszeitraum (gem. 4.2): 29.06.2021

- Allfällige vorzeitige Selektion: bis spätestens nach Abschluss der Nationenqualifikation - Erhalt der Quotenplätze durch den internationalen Fachverband: anfangs April, anfangs Mai

und 17.05.2021 (Reallocation 01.06.2021 – 29.06.2021)

- Bestätigung der Quotenplätze durch Swiss Olympic beim internationalen Fachverband: TBD - Der Fachverband reicht den Selektionsantrag bei Swiss Olympic ein am: 29.03.2021,

10.05.2021, 24.05.2021, 30.06.2021

- Offizielles Selektionsdatum: 01.04.2021, 13.05.2021 und 27.05.2021

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