LEITFADEN
Anmeldung 2022
UCI MTB Endurance TEAM
UCI MTB Gravity TEAM
UCI MTB Marathon TEAM
UCI MTB Endurance TEAM UCI MTB Gravity TEAM UCI MTB Marathon TEAM
1 ANMELDEFRISTEN
FRIST VERFAHREN Bis
05.01.2022 (an den BDR)
Überweisung BDR-Meldegebühr in Höhe von € 500,00
Bis
10.01.2022 (an die UCI)
Finaler Eintrag in DataRide BDR prüft Anmeldung
Bis
15.01.2022 (an die UCI)
Deadline Anmeldung in DataRide (Fahrerliste, Staff Liste, Verträge Trikot)
Bis
15.01.2022
(an die UCI)
Deadline Überweisung der grundsätzlichen UCI-Meldegebühr (weitere Details sind den UCI MTB Financial Obligations zu entnehmen.)
Meldegebühr MTB Endurance und Gravity Teams, MTB Mixed Team (Endurance und Marathon) € 2.500
Meldegebühr MTB Marathon Teams € 1.200
Wenn zusätzlich zu einem bestehenden MTB Endurance Team ein Marathon Team gemeldet werden soll, wenn die gleichen Sportler XC und XCM fahren, betragen die zusätzlichen Anmeldegebühren für ein Marathon Team € 500,00
Februar
2022 UCI veröffentlicht die Teamnamen (Elite und Standard) und informiert die Teams per Mail
10.-14.07.
2022 Fahrertransferzeitraum
2 UCIANMELDUNG
Vorgehensweise wie in den UCI Guidelines vorgesehen und beschrieben. Anmeldung über DataRide. Die Teams haben die notwendigen log-ins von der UCI erhalten.
Anzahl der Fahrer pro Team ist wie folgt geregelt:
→ Endurance team: min. 3 Fahrer und max. 10 Fahrer
Ein UCI MTB Endurance Team muss mind. 75 UCI Punkte im UCI Endurance Team Ranking besitzen (Ranking wird kalkuliert siehe Art. 4.11.006)
→ Gravity team: min. 2 Fahrer und max. 10 Fahrer. Das Team muss mind. einen UCI Punkt im Gravity Teamranking besitzen(Ranking wird kalkuliert siehe Art. 4.13.002) → Cross-country Marathon team: min. 3 Fahrer und max. 10 Fahrer. Keine Punkte notwendig.
→ mixed team: min. 3 Fahrer und max. 10 Fahrer
2.1 Ein(e) FahrerIn kann nicht gleichzeitig als Team-Manager oder Team- Mitarbeiter fungieren.
2.2 Die Team Mail Adresse darf nicht die eines Fahrers/-in sein
2.3 Um registriert zu werden, hat das Team verpflichtend einen Team-Manager anzuführen.
2.4 Vertragstyp zwischen Athlet und UCI (ELITE) MTB Team (siehe UCI- Regelement UCI MTB TEAMS 2017, Rubrik IV, Kapitel IX, § 7). Die Inhalte der UCI-Mustervertragsentwürfe sind bindend vorgeschrieben (ausgenommen für Mitglied der Sportfördergruppe der Bundespolizei oder Bundeswehr, siehe Punkt 5.).
2.5 Eintrag in DataRide zur Überprüfung durch BDR bis 10.01.2022:
Upload Kopien der FahrerInnen-Verträge –unterzeichnet und mit Datum versehen-Farbgrafik des Team-Trikots mit allen Sponsorenlogos (Format: .gif, .jpg –
Auflösung: min. 300 pixel), Trikots von Männern- und Frauen können voneinander abweichen, das Design muss aber vorher an die UCI übermittelt werden (Art. 4.10.016).
3 BDR-AUFLAGEN
3.1 Lizenzen
Mitglieder eines in Deutschland angemeldeten UCI MTB Teams (Fahrer und Betreuer) und Fahrer/Betreuer ausländischer Trade Teams, die in Deutschland ihren Hauptwohnsitz haben, müssen eine Lizenz für
„Vertragssportler“/“Betreuer Vertragsteam“, über den BDR beantragen. Eine Anmeldung mit einer Vereinslizenz ist nicht möglich! Die Lizenznehmer bleiben bis zum Ablauf der Lizenz Mitglied dieses Verbandes, auch wenn sich das Land ändert, in dem sie ihren Wohnsitz haben (Art. 1.1.011 des UCI-Reglements).
Die Lizenzanträge für die Fahrer und Betreuer des Teams müssen auf der BDR Geschäftsstelle angefordert werden (falls sie Lizenzanträge nicht im Vorfeld schon zugeschickt wurden).
Die Fahrer eines UCI MTB Team sind verpflichtet den geforderten Versicherungsschutz (UCI lt. Art. 1.1.019) nachzuweisen.
Sollte die Sportgruppenversicherung nicht über das vom BDR angebotene Versicherungspaket der SVL Sports GmbH (Hauptstr. 51, 9889 Eslohe, info@svl-sports.de ) gelöst werden, ist nachfolgender Text von der Versicherungsanstalt zu verwenden und beim BDR vorzulegen.
Hiermit bestätigt die Versicherung (Name, Adresse, Kontaktperson), dass der Fahrer für die Ausübung des Radrennsports (Name) bzw. das Team (Name) ausreichend ab dem 01.01. bis zum 31.12.20__ versichert sind bezüglich Haftpflicht-, Unfall-, Krankheit-, Invalidität-, Todesfall-, Rückführung/ Rücktransport- und Auslandsreisekrankenversicherung.
Diese Bestätigung dient als Nachweis dafür, dass der Fahrer/das Team die weltweite Teilnahme an Radrennen im Bereich Strasse, Bahn, MTB, Cross sowie auf die Vorbereitungen hierzu (Training) entsprechend versichert hat durch den Abschluss von Haftpflicht, - Unfall-, Krankheit-, Invalidität-, Todesfall-, Rückführung/
Rücktransport/Auslandsreisekrankenversicherung. Der Versicherungsschutz gilt bei allen Teammaßnahmen (Rennen, Trainingslager, Teamtreffen etc.) und bei An- und Abreise hierzu.
Explizit versichert gilt:
Unfallversicherung
Grundsumme 100.000 €, Vollinvalidität 125.000 €, Unfalltod 100.000 € (24h, weltweit, beruflicher Bereich
Haftpflichtversicherung
Versicherungssumme 3.000.000,00 € (weltweit, beruflicher Bereich) Auslandsreisekrankenversicherung
Inkl. Krankenrücktransport (weltweit, 24h, beruflicher Bereich) Risikolebensversicherung (nur für WT und PT)
100.000,00 € (weltweit, 24h, beruflicher Bereich)
Unterschrift Versicherung: Ort/Datum:
4 GEBÜHREN UCI UND BDR
1. UCI Meldegebühr € 2.500 (siehe UCI Financial Obligations 2022)
MTB Endurance und Gravity Teams, MTB Mixed Team (Endurance und Marathon)
2. Meldegebühr € 1.200
MTB Marathon Teams
3. Wenn zusätzlich zu einem bestehenden MTB Endurance Team ein Marathon Team gemeldet werden soll, wenn die gleichen Sportler XC und XCM fahren, betragen die zusätzlichen Anmeldegebühren für ein Marathon Team € 500,00
Die Meldegebühren der UCI müssen bis zum 15. Januar 2022 auf nachfolgendes Konto entrichtet worden sein Vermerk „UCI MTB Team „ TEAM Name“:
Bankinstitut: UBS Deutschland AG
Adresse: Bockenheimer Landstrasse 2-4 Eurokonto: 309.288.70D
BIC/SWIFT: SMHBDEFFXXX
IBAN: DE27 5022 0085 1020 400012
Empfänger: Union Cycliste Internationale, 1860 Aigle, Suisse
2. BDR Meldegebühr beträgt € 500,00 pro angemeldeten UCI MTB Team Die Meldegebühr ist bis zum 05. Januar 2022 zu überweisen. Die Teams erhalten eine entsprechende Rechnung zugesandt.
5 FAHRER
5.1 Mitglieder Sportförderkompanie
Bei Verpflichtung von Mitgliedern der Bundeswehrsportförderkompanie /Bundespolizei/Landespolizei
gilt folgendes: Der Fahrer ist Angestellter der Bundeswehr/Beamter der Bundespolizei/Landespolizei und Angehöriger der Sportförderkompanie.
Dort bezieht er sein Gehalt und dort ist der Fahrer versichert. Der Fahrer hat abzuklären, ob er ebenfalls über eine Auslandsreisekrankenversicherung verfügt. Es kann nur ein Vertrag mit einer Aufwandsentschädigung erstellt werden. Ein entsprechender Mustervertrag kann beim BDR angefordert werden.
Der jeweils zuständige Bundestrainer und das MTB (ELITE) UCI Teams legen gemeinsam das Trainings- und Wettkampfprogramm fest. Generell hat der jeweils zuständige Bundestrainer die endgültige Entscheidung über das Trainings- und Wettkampfprogramm.
Bei Unstimmigkeiten hat der verantwortliche Bundestrainer die endgültige Entscheidung über die Training- und Wettkampfplanung.
5.2 Juniorenfahrer
Junioren können nur mit einer Ausnahmegenehmigung des BDR für ein MTB UCI Team gemeldet werden. Hierfür muss ein entsprechender Antrag an den BDR gestellt werden.