• Keine Ergebnisse gefunden

Ärztekammer Schleswig-Holstein fordert umgehende Anpassung von §28b Infektionsschutzgesetz Pressemitteilung

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Ärztekammer Schleswig-Holstein fordert umgehende Anpassung von §28b Infektionsschutzgesetz Pressemitteilung"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Ärztekammer Schleswig-Holstein fordert umgehende Anpassung von §28b Infektionsschutzgesetz

Bad Segeberg, 25. November 2021 – Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz sollte nach Auslaufen der „epidemischen Notlage von nationaler Tragweite“ am 25. November 2021 weiterhin

Schutzvorkehrungen gegen das Coronavirus ermöglicht werden. Neben dem Erhalt von bekannten Maßnahmen wie Maskenpflicht, Abstandsregelungen sowie 3G-Regelungen in vielfältigen Bereichen wurde auch eine verschärfte Testpflicht in Krankenhäusern, Praxen sowie weiteren medizinischen Einrichtungen eingeführt. Diese Verschärfung ist aus Sicht der Ärztekammer Schleswig-Holstein (ÄKSH) nicht nachvollziehbar. Die ÄKSH fordert eine umgehende Anpassung des Paragrafen. „Das Gesetz erschwert die Arbeit in den Gesundheitseinrichtungen enorm und das zu einer mehr als angespannten Zeit in Praxen und Kliniken im Land“, so Prof. Henrik Herrmann, Präsident der ÄKSH.

3-fach geimpfte nach Gesetz testpflichtig

Der Paragraf sieht vor, dass Angestellte in Gesundheitseinrichtungen täglich getestet werden

müssen, trotz zwei- oder gar dreifachem Impfschutz. „Nicht nur ist die Verschärfung für das Personal in den Einrichtungen im Gesundheitswesen unverständlich und medizinisch nicht nachvollziehbar.

Es führt auch zu einem enormen zeitlichen, logistischen und bürokratischen Aufwand. Und das in einer Situation, in der alle Mitarbeitenden im Gesundheitswesen ohnehin an der Belastungsgrenze angekommen sind“, so Herrmann. Dass ohne Krankheitsverdacht dreifach geimpftes Personal in sämtlichen Gesundheitseinrichtungen täglich oder durch mehrfache wöchentliche PCR-Tests getestet werden soll, wird die Lage des Marktes für Testmaterial und die Laborkapazitäten weiter unter Druck setzen. In den Gesundheitseinrichtungen wird zudem ein unnötiger zusätzlicher

Organisationsaufwand betrieben, der personelle und zeitliche Ressourcen binden wird. Alles zu einer Zeit, in der die begrenzten Ressourcen im Gesundheitswesen für die Patientenversorgung möglichst effizient genutzt werden sollten. Vor allem große Einrichtungen und Praxen stehen hier vor einer enormen organisatorischen Aufgabe, die obendrein vermeidbar ist. „Das Gesetz in der jetzigen Form verfehlt die effiziente Nutzung der Ressourcen im Gesundheitswesen. Deshalb fordern wir den Gesetzgeber auf, hier schnellstmöglich nachzubessern“, so Kammerpräsident Herrmann.

Betroffene Einrichtungen sind:

1. Krankenhäuser

2. Einrichtungen für ambulantes Operieren

3. Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt

4. Dialyseeinrichtungen 5. Tageskliniken

6. Entbindungseinrichtungen

7. Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der in den Nummern 1 bis 6 genannten Einrichtungen vergleichbar sind

8. Arztpraxen, Zahnarztpraxen

9. Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe

10. Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden

11. ambulante Pflegedienste, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen

12. Rettungsdienste

Ärztekammer Schleswig-Holstein, KdöR, Bismarckallee 8-12, 23795 Bad Segeberg, Telefon 04551 803 0, Fax 04551 803 101, info@aeksh.de, www.aeksh.de

Pressemitteilung

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Die Personalausgaben für aktives Personal sind im Saarland im Vergleich zu den anderen Ländern trotz der durch Sonder-Bundesergänzungszuweisungen teilweise

Ainsi, nous souhaitons vous aider en vous pro- posant des livres et des jeux qui vous aideront à trouver vos marques au Schleswig-Holstein. Vous trouverez plus de choix dans

Anpassung der Fahrrinne von Unter- und Außenelbe an die Containerschifffahrt Planänderungsunterlage nach Bundeswasserstraßengesetz. - Ergänzung zum Landschaftspflegerischen

Die Ärztekammer Schleswig-Holstein hat sich weit über die gegenwärtige Lage hi- naus zu einem wichtigen Ansprechpartner für Politik und Verwaltung, Krankenkassen, Einrichtungen

Wir bieten Ihnen einen Arbeitsplatz, an dem Sie Ihre Talente einsetzen können, Abrechnung, Organisation der Praxisabläufe, Terminorganisation, etc.. Sie reizt ein neues

Diagnostische Fragestellungen | Testaussagen | Testauswahl | Testverfahren Testauswahl | Diagnostische Fragestellungen | Testaussag hl |

Grundlagen allergologischer Erkrankungen Rheumatologische Basisbehandlung Weiterführende Diagnostik, Therapie und Rehabilitation entzündlich-rheumatischer Systemerkrankungen

Schleswig-Holstein besteht aus elf Kreisen, 85 Ämtern und 1110 Gemeinden. Von diesen Gemeinden haben 901 weniger als 2000 Einwohner und werden deshalb von einem