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Herzlich Willkommen zum Webinar Mehrfachantrag 2021 Informationsveranstaltung Industrieviertel

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Academic year: 2022

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(1)

Herzlich Willkommen zum Webinar

Mehrfachantrag 2021 – Informationsveranstaltung Industrieviertel

3.3.2021

Referent

Christoph EDELHOFER

BBK Neunkirchen/Wr. Neustadt

Referent

DI Thomas SIEGL

BBK Baden, Bruck/L.-Schwechat, Mödling

Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel

Organisatorisches

Webinar

 Seminar via Internet

 Fragemöglichkeit schriftlich per Chat/ F&A

 Fragen werden gesammelt beantwortet

 Webinar (Video, Ton und Präsentation) wird aufgezeichnet

 Rückmeldungen am Ende der Veranstaltung möglich und erwünscht

(2)

Tagesordnung

 Fachliche Informationen zu den GAP-Übergangsjahren 2021 und 2022

 Direktzahlungen

 ÖPUL

 Neuerungen im MFA 2021

 BIO

 Ausfüllanleitung

 Weinbaukataster im eAMA

 Organisatorisches

Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel

Direktzahlungen (DIZA) 2021

ZA-System in den Übergangsjahren Junglandwirte TOP-UP

ZA-Zuteilung aus der nationalen Reserve Anbau von Hanf

(3)

Hanf

 Aktualisierte Sortenliste 2021

 Neues Merkblatt „Direktzahlungen 2021 – HANF“

 NEU: Bei Verwendung von Hanfstecklingen, Hanfsetzlingen und Einzelkornsaat ist eine Codierung notwendig

 STECKLINGE

 SETZLINGE

 EKS

 Hintergrund: geforderte 20 kg/ha Aussaatmenge sind bei diesen Anbauverfahren meist nicht möglich/sinnvoll – Codierung ist Hinweis für die AMA, damit sanktionsfrei berechnet werden kann

Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel

ÖPUL 2015 – Übergangsjahre 2021 und 2022

Vorbehaltlich der Genehmigung durch die EU-Kommission

Unterschiede 2021 zu 2022

Inhaltliche und abwicklungstechnische Adaptierungen Auffälligkeiten bei Vor-Ort-Kontrollen 2020

Vorausschau ÖPUL ab 2023

(4)

Unterschied 2021 zu 2022

=6. oder 7. Verpflichtungsjahr

 Geringfügigkeitsgrenze (HLN) beachten

= Toleranz für Reduktion der Maßnahmenfläche

 Flächenzugang nicht prämienfähig

 strengere Sanktion bei wiederholtem Verstoß (Kumulation)

=einjähriges Teilnahmejahr

 Verringerung Maßnahmenfläche unbegrenzt möglich

 Flächenzugang prämienfähig

 keine Sanktionskumulation

2021 2022

Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel

Geringfügigkeitsgrenze 2021

 relevant für

HLN= Herausnahme aus der landwirtschaftlichen Nutzung auf Eigentumsflächen

 Aufforstung, Verbauung (Straßen, Gebäude), Hutweide: Reduktion Futterflächenanteil, Lagerplatz, Rasenmäherfläche, Permakultur, Blauglockenbäume, Agroforst,..

Änderung der landwirtschaftlichen Nutzung (= Nutzungsart), sofern Maßnahmenfläche dadurch weniger wird

 Weingarten zu Acker, Acker zu Weingarten, Weingarten zu Obst, Energieholz

Ausnahme: Umwandlung zu Grünland – ist immer höherwertig

ÖPUL-Code nicht mehr setzen

 K20, WF, ENP, M, OG, ZOG, AG

jährlicheToleranz

= 5 % der Maßnahmenfläche des Vorjahres

= maximal 5 ha

= jedenfalls 0,5 ha

SRL 1.7.1.4

HLN auf Pachtflächen = meist Verlust Verfügungsgewalt

(5)

Flächenzugangsregelung

 Flächenzugang = Fläche nahm bisher nicht an Maßnahme teil

 zu beachten bei:

 Pachtung, Kauf, Flächentausch

 Ausweitung wegen neuem Luftbild

 erstmalige Codierung (OG, AG, M,…) => macht keinen Sinn

 Änderung Nutzungsart

kein Flächenzugang und damit prämienfähig:

 Fläche war beim Vorbewirtschafter in gleicher Maßnahme

Ausweitung bei kulturbezogenen Maßnahmen

 Bsp.: ZWF, MZ, FuVz, SLK, GWA,…

Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel

Sanktionskumulation

= wiederholter Verstoß wird strenger sanktioniert

hat 2021 noch Bedeutung

2022 nicht mehr

 Verstöße werden wie erstmalige Verstöße behandelt – auch wenn sie 2015 bis 2021 schon mal vorkamen

Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel

(6)

ÖPUL 2015 - Neues

 Maßnahme Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Biogasgülle

 neue SLK-Sorten

 Bestätigung der absolvierten Weiterbildungen und analysierten Bodenproben im MFA

 BIO

 Entfall Kombinationsverpflichtung

 Konventionelle Tierhaltung Rinder, Schafe, Ziegen

 Biozuschlag für UBB-Betriebe

Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel

Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Biogasgülle ab 2021

Einstieg mit HA2020 war möglich

 zwecks Zielerreichung Reduktion Ammoniakemissionen (NEC-Richtlinie)

 förderbare m³ im MFA 2021: im Jahr 2021 bis 15. Mai bodennah ausgebrachte Menge

 einjährige Verpflichtung entsteht

Beantragung im HA 2021 notwendig, um auch 2022 teilzunehmen

2022 förderbare m³: bodennah ausgebrachte vom 16.5.2021 bis 15.5.2022

Erhöhung auf maximal 50 m³/ha förderbar (bisher max. 30 m³/ha)

 gilt für alle Teilnehmer (Neueinsteiger und schon länger teilnehmende)

Entfall der mindestens 50 % bodennah ausgebrachter Menge

Neu-Einstieg mit HA2021 wird auch möglich sein

(7)

SLK – Seltene landwirtschaftliche Kulturpflanzen 3 neue Sorten ab 2021

 Urdroad (Winterroggen)

 Verival Weiz („Purpurweizen“)

 Greenino 1 (Sonnenblume)

Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel

Bestätigung Weiterbildungsverpflichtung (1)

 Teilnehmer an UBB, Bio, vorbeugender Grundwasserschutz und Pilotprojekt Humusaufbau in Wien haben zu bestätigen

 dass Weiterbildung bis 31.12.2018 erfüllt wurde

 UBB/Bio: 5 Stunden

 GW-Acker: 12 Stunden

 Pilotprojekt Humusaufbau: 3 Stunden

 Ankreuzfeld unterhalb der Maßnahme auf Angabenseite

 Beispiel: UBB

x

Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel

(8)

Teilnahmebestätigungen LK NÖ

mit Einwilligungserklärung

1234567 1987654

ohne Einwilligungserklärung

Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel

Bestätigung Weiterbildungsverpflichtung (2)

Was tun, wenn Kursverpflichtung nicht erfüllt wurde?

 kein Kreuz setzen

 Folgen: Kürzung UBB-, Bio- oder GW-Prämie 2021

Sonderfälle – Maßnahmenübernahme nach 2018 und Umstieg in Bio mit HA2018

 UBB, Bio, GW-Acker nach 2018 mit Maßnahmenübernahmen übernommen

 Vorbewirtschafter hatte Kurse zu besuchen

 mit HA2018 von UBB in Bio umgestiegen (= Bio ab 2019) undbis Ende 2018 5 h UBB-Kurse besucht

 frühere Umsteiger hatten 5 h Bio-Kurse zu besuchen

 frühere Umsteiger auf BIO-TEIL hatten 5h UBB- und 5h BIO-Kurse zu besuchen

Kreuz setzen

Warnung: Ankreuzen trotz Nichterfüllung ist schwerwiegender Verstoß

= keine Prämie für Maßnahme für 2 Jahre = 2021 und 2022

(9)

Bestätigung Durchführung Bodenuntersuchungen (1)

 betrifft Teilnehmer an

 „Vorbeugender Grundwasserschutz Acker“ (GWA)

 „Pilotprojekt Humusaufbau und Erosionsschutz Wien“ (HUERO)

 bis Ende 2018 pro angefangene 5 ha Acker im Gebiet 1 BU bei GWA bzw. 2 BU bei HUERO

 Feststellung N-, P-, K-, pH-Wert und Humusgehalt

 Einhaltung ist im MFA 2021 zu bestätigen

 Ankreuzfeld unterhalb Maßnahmenandruck auf Angabenseite

x

Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel

Bestätigung Durchführung Bodenuntersuchungen (2)

Was tun, wenn Verpflichtung nicht erfüllt wurde?

 kein Kreuz setzen

 Folgen: Kürzung GWA-Prämie bzw. HUERO 2021

Sonderfall – Maßnahmenübernahme nach 2018

 GW-Acker bzw. HUERO nach 2018 übernommen (Maßnahmenübernahmen 19/20/21)

Kreuz setzen

Warnung: Ankreuzen trotz Nichterfüllung ist schwerwiegender Verstoß

= keine Prämie für Maßnahme für 2 Jahre = 2021 und 2022

Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel

(10)

U MFRAGE

Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel

Bio – zwei Bereiche

 geregelt in ÖPUL-Richtlinie

 Auflagen: LSE- und Grünland- Erhaltung, Weiterbildung,

Einhaltung EU-Bio-Verordnung, Kontrollvertrag

 Auszahlungsantrag: MFA

 Kontrolle: AMA

 zuständige Behörde: LW-Ministerium

 geregelt in EU-Bio-Verordnung

 verpflichtend: Kontrollvertrag mit Kontrollstelle (ABG, SGS, Lacon,…)

 zusätzliche Vorgaben durch „freiwillige“ Partner:

 Bio-Verbände (Bio Austria, Demeter,…)

 Aufkäufer („Ja natürlich“, „Zurück zum Ursprung“,…)

 Kontrolle: Kontrollstelle

 zuständige Behörden: Abt. Lebensmittelkontrolle (Land) + Gesundheitsministerium

Förderung - ÖPUL Produktion / Vermarktung

(11)

Neu:

Biozuschlag für UBB-Betriebe mit Kontrollvertrag

 Voraussetzung:

 2021 UBB-Teilnehmer –am gesamten Betrieb

Kontrollvertrag spätestens am 1.1.2021 für alle Flächen und alle Tiere

 KV nur für Teilbetrieb reicht nicht

Beantragung im MFA 2021

 Zuschlag für Biologische Wirtschaftsweise

=Unterpunkt bei Maßnahme „UBB“

 Höhe:60 €/ha(Acker, Grünland, Wein, Obst, Hopfen)

auch 2022 soll es ihn zu gleichen Bedingungen geben

Kombinationspflicht entfällt zwischen SLK, Naturschutz, Immergrün und Steilflächenmahd mit Bio – im Falle der Nichtverlängerung von Bio

Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel

Ergebnisse Bio Audit 2017

 Anpassungen in der Umsetzung notwendig

 3 Hauptthemen

 Vorgaben zur Weide

 Überdachung des Auslaufes

 Eingriffe/Enthornung

22

(12)

Potentiell betroffen:

Betriebe mit Sanktionen aus Weideverpflichtung

2020: S3c 40 – 50 Betriebe in NÖ

 Weideverpflichtung 2020 nicht erfüllt, keine Umsetzungsmaßnahmen für 2021 2020: S3b

 Weideverpflichtung 2020 nicht erfüllt, aber Umsetzungsmaßnahmen für 2021 glaubhaft gemacht;

vor Weidebeginn jedoch Entscheidung gegen Weide, Weideverpflichtung 2021 wird doch nicht erfüllt

2020: S3a (Wahrscheinlichkeit eher gering)

 Weideverpflichtung konnte im Laufe des Jahres 2020 erfüllt werden

Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel

Biokontrollstellen können Sanktionen vergeben: S1 (geringste) - S5 (höchste) Bei Nichterfüllung der Weidevorgaben wurden S3a, S3b, S3c vergeben

Möglichkeiten 2021

 Rücknahme der Verlängerung ÖPUL Bio-Maßnahme

-> keine Empfehlung – keine ÖPUL Bio-Prämien 2021 und 2022

 Weiterhin Nichteinhaltung der Weideregelung 2021 -> 100 % Sanktion der Bio-Prämie (Kumulation);

betrifft Betriebe, die S3c oder S3b erhalten haben

Beantragung konventioneller Teilbetrieb Rinder/Schafe/Ziegen (MFA 2021)

 Flächen bleiben Bio

 Tierhaltung ist konventionell

 Meldung an die Kontrollstelle konventionelle Tierhaltung

 Produkte aus der Tierhaltung (Milch, Fleisch) nicht mehr bio vermarktbar

(13)

konventionelle Tierhaltung:

 wie konventionelle Pferdehaltung – aber für Rinder, Schafe und Ziegen

jährliche Beantragung im MFA (2021 und 2022)

Rinder, Schafe, Ziegen zählen nicht für Bio-Prämienberechnung G und Ackerfutter

G-Prämie und Prämie für Ackerfutter über 25 %: 70 €/ha(statt 225 €/ha)

=Übergangslösung - im ÖPUL 2023 keine Teilbetriebslösungen vorgesehen

Übergangslösung für 2021 und 2022

 Möglichkeit, Bio-Maßnahme auf Flächen weiter zu führen, auch wenn Tierhaltung konventionell betrieben wird

 vorrangig für Betriebe, die 2021 und 2022 Jahre überbrücken wollen

 um aus Tierhaltung auszusteigen

 um Tierhaltung biokonform zu machen

Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel

Konventionelle Tierhaltung

Perspektive ab 2023

Ab 2023: keine Teilbetriebslösung in ÖPUL-Bio vorgesehen

 Möglichkeiten ab 2023:

 Ausstieg aus Tierhaltung spätestens Ende 2022 =>ÖPUL BIO Gesamtbetrieb

 Tierhaltung nach Bio-Vorgaben umgesetzt => ÖPUL BIO Gesamtbetrieb

 Weiterführung konventionelle Tierhaltung =>ÖPUL ohne BIO oder kein ÖPUL

 BIO-Teilbetrieb laut EU-Bioverordnung weiterhin möglich

 ABER: im ÖPUL ab 2023 NICHT möglich

Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel

(14)

Empfohlene Vorgangsweise für Landwirt aus Sicht der Bioproduktion

Kontaktaufnahme mit zuständiger Bio-Kontrollstelle

Rechtzeitige Kontaktaufnahme/Vereinbarung mit Vermarkter zB. Molkerei (Tankwagentour), Rindfleischvermarktung

Festlegen, ab welchem Datum exakt konventioneller Teilbetrieb gilt

 ab diesem Tag:

 Tiere und Erzeugnisse daraus Status „konventionell“ -> konventionell vermarkten

 Milch

 Viehverkehrsschein – nicht mehr „bio“

 Deklaration Verarbeitungsprodukte

 Konventioneller Futterzukauf, Betriebsmittelzukauf, Tierbehandlung, Tierzukauf möglich

Beantragung MFA 2021

 „Konventionelle Tierhaltung Rinder/Schafe/Ziegen“

Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel

Achtung BIO AUSTRIA

Betriebe!

VIS Anträge und Kontrollkosten

Bis zum Zeitpunkt der Meldung konventioneller Teilbetrieb bei der Kontrollstellesind alle Bio-Vorgaben einzuhalten

 Physische Eingriffe nur nach erfolgter Genehmigung erlaubt

Ab dem Zeitpunkt der Meldung konventioneller Teilbetrieb bei der Kontrollstelle:

 keine VIS Anträge „physische Eingriffe“ und „temporäre Anbindehaltung“ erforderlich

 Einhaltung der Vorgaben laut Tierschutzgesetz ausreichend

BIO-Kontrollkosten

 Betrieb hat zusätzlich zu „normalen“ Bio-Kontroll-Kosten Kosten für Zusatzkontrolle konventioneller Teilbetrieb

(15)

ÖPUL - Allgemein

Erfahrungen aus 2020 Ausblick ÖPUL 2023

Beanstandungen 2020 – Erfahrungen aus den ÖPUL-Mitteilungen

 Kumulierte Grünlandumbrüche, die zum Ausschluss führten

Appell: AMA-ÖPUL-Mitteilungen LESEN, bei Unklarheiten RAT EINHOLEN

Auflagen von Biodiversitätsflächen nicht eingehalten – Vorort-Kontroll-Ergebnisse

 Acker:

 zu früh umgebrochen

 Lagerung (Trester, Erdmaterial,…)

 zu früh gemäht/gehäckselt

 Grünland:

 zu früh gemäht

Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel

(16)

mind. 4insektenblütige Mischungspartner bis 15. Mai desersten Jahres anzulegen

frühester Umbruch: 15. September des zweitenJahres

mind. 1 x, max. 2 x jährlich Häckseln oder Mahd und Abtransport

 auf 50 % frühestens am 1. August

betrieblich, nicht schlagbezogen

 auf anderer Hälfte keine zeitliche Beschränkung

Beweidung, Drusch sind nicht erlaubt

keine Düngung (auch keine Kalkung!), kein Pflanzenschutz

 Nicht für Lagerungszwecke verwenden!

keine Holzlager, Erdhaufen, Trester, Feldmieten …..

Biodiversitätsflächen am Acker

Anlage, Umbruch, Pflege (BIO und UBB)

Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel

Biodiversitätsflächen am Grünland

 nur bei UBB Betrieben

 einmähdige Wiese – früheste Mahd 1.Juni

 Mähwiese /-weide mit 2 oder mehr Nutzungen

 erste Mahd frühestens bei bisheriger 2. Mahd frühestens am 1.6.

jedenfalls am 1.7.

 zweite Nutzung darf Weide sein

2. Mahd bisher

1. Mahd als Biodiv.fläche Mitte Mai ab 1. Juni Mitte Juni ab Mitte Juni Mitte Juli ab 1. Juli

(17)

Ausblick auf ÖPUL 2023 – Grünlanderhaltung

Grünlanderhaltung, Umbruchstoleranz

 zukünftige Auflage für Teilnehmer an UBBB

=Nachfolgemaßnahme von UBB und Bio

 Toleranz: maximal 1 ha Grünland zu Acker oder Dauerkulturen (WI, S, GA)

 im Zeitraum nach MFA 2020 bis Ende ÖPUL 2023

G zu A/WI/S/GA im MFA 2021 oder MFA 2022 zählt als GUB für zukünftiges Programm

 ausgenommen Umbruch fällt noch in aktuelle GUB-Toleranz bei UBB bzw. Bio Beispiele:

 UBB-Betrieb: GUB-Toleranz im ÖP15 noch bzw. noch zum Teil offen

 kann 2021 oder 2022 Toleranz verbrauchen, zählt nicht als GUB für ÖP23

 Greening-Betrieb: wandelt 2021 oder 2022 Grünland zu Acker um

 zählt als GUB für UBBB

 falls über 1 ha => Verstoß gegen UBBB Grünlanderhaltung

Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel

Ausblick auf ÖPUL 2023 – Acker-Biodiversitätsflächen

 in Nachfolgemaßnahme von UBB und Bio (UBBB)

 voraussichtlich mind. 7 % Biodiversitätsflächen am Acker

 Acker-DIV: neu angelegte oder Altbrachen

 Altbrachen: bereits im MFA 2020 bestehende

2021 und 2022 angelegte gelten nicht als Altbrachen

 Vorgabe bei Neuanlage hinsichtlich Mischungspartner:

5 insektenblütige Mischungspartner aus 3 Pflanzenfamilien

 Familien: Kreuzblütler, Korbblütler, Leguminosen (Hülsenfrüchtler), Doldenblütler,…

Tipp:

Wenn 2021 oder 2022 Acker-DIV neu angelegt wird und diese 2023 noch DIV-tauglich sein soll, 5 insektenblütige Mischungspartner aus 3 Pflanzenfamilien anbauen und Saatgutrechnung aufbewahren

Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel

(18)

F RAGERUNDE

Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel

MFA 2021 - Ausfüllanleitung

(19)

Mehrfachantragsunterlagen = Arbeitsunterlagen versendet am 26. Februar 2021

Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel

= Arbeitsunterlagen zum Ausfüllen

Voraussetzung

wohlvorbereiteter, sorgfältiger Landwirt

Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel

Überprüfung und Ausfüllen der Formulare

Stammdaten

Beihilfen(Direktzahlung, AZ) ankreuzen, ggf. ÖPUL-Angaben gemacht

Feldstücksliste

 vollständige, aktuelle Feldstücke/Schläge/LSE

 wenn notwendig: Streichen, Ergänzen in FS-Liste + Skizzen bei neuer Schlagbildung (z.B. in Hofkarte), …

 Eintrag der Nutzungen/Kulturen + Codes (wenn notwendig)

Tierliste, Formular gefährdete Nutztierrassen, Almauftriebsliste nur bei vollständiger Vorarbeit ist Hilfestellung in BBK möglich!!

Daten werden ins Online-System übernommen

von Antragsteller zu prüfen

Antragsteller trägt Verantwortung

(20)

MFA-Flächen 2021 – Stammdaten Formular enthält nichts Neues

Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel

(MFA) 2020

MFA-Flächen 2021 – Stammdaten Aufgaben Landwirt

(MFA) 2020

Stammdaten überprüfen Bewirtschafter nicht mehr aktuell?!

=> Bewirtschafterwechseldurchführen (spätestens bis 1.4.)

=> MFA-Abgabe erst ab Freigabe möglich

Telefon / E-Mail noch aktuell?:

 aktualisieren bzw. ergänzen (email!)

Bankverbindung noch aktuell?:

 aktualisieren

(21)

2021

MFA Angaben

Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel

ein paar Neuigkeiten

Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel

2021

MFA Angaben – Neues bei Bio

- Gesamtbetrieb (BG, BHG)

NEU NEU

ankreuzen, wenn konventionelle Pferde- bzw. Ri/Scha/Zi-Haltung

ankreuzen, wenn 5stündige Weiterbildung bis Ende 2018 erfüllt

(22)

Aufgabe für Landwirt bei konventioneller Tierhaltung

 Unbedingt Kontaktaufnahme mit:

 Kontrollstelle

 Vermarkter (zB Molkerei,…)

 Verband (zB Bio Austria)

 mit allen 3 muss konventionelle Tierhaltung besprochen – bzw. allen 3 gemeldet werden – Stichtag Beginn konventionelle Tierhaltung

 „Kreuz“ im MFA hat nur Relevanz für ÖPUL!

Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel

2021

MFA Angaben – Neues bei UBB

NEU NEU

ankreuzen, wenn Biozuschlag beantragt werden will

ankreuzen, wenn 5stündige Weiterbildung bis Ende 2018 erfüllt

 

(23)

ÖPUL-Maßnahmenerläuterungsblätter unter www.ama.at

 Formulare & Merkblätter

 ÖPUL

Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel

MFA-Angaben: händische Ergänzungen bei Tierwohlmaßnahmen

Weide Rinder:

 Ohrmarkennummer Zuchtstier – bei Weide mit männlichen Rindern

 Ohrmarkennummern abzumeldender Tiere

Weide weibliche Schafe, Ziegen:

 Anzahl teilnehmender Tiere ab 1 Jahr

Stallhaltung männlicher Rinder:

 Ohrmarkennummer Zuchtstier

 Ohrmarkennummern abzumeldender Tiere

Stallhaltung Jung-/Mastschweine:

 Anzahl nicht teilnehmender Tiere

Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel

maximal 49 % des Bestandes

(24)

ÖPUL-Maßnahmen

Rücknahme der Verlängerung bzw. Abmeldung

Abmeldungder Maßnahme

 Im HA 2020 (Verlängerungsantrag)

keine Teilnahme 2021 und 2022!!

 kein Neueinstieg im HA2021 möglich

Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel

 Maßnahme streichen

 „Ausstieg + Datum“

 Unterschrift

Ausstieg 6.4.2021 Muster Max

Ausstieg aus verlängerten Maßnahmen Folgen und technische Durchführung

=alle einjährigen Maßnahmen (Weide, Stallhaltung)

 unabhängig vom angedruckten Verpflichtungsbeginn (aVB)

=mehrjährige Maßnahmen mit aVB: 2015 oder 2016

 Folgen:

 2021 und 2022 keine Teilnahme

 ev. Verletzung Kombinationsverpflichtung!!

 technische Umsetzung:

 Korrektur HA 2020 - Verlängerungsantrag

(25)

Feldstücksliste

 neue Schlagnutzungen

 Salbei (Chia)

 Wintergerste/Sojabohne

Liste aller Schlagnutzungen, Codes für MFA 2021:

 im Internet www.ama.at/ Formulare & Merkblätter / MFA

 auf Q:\A D Invekos\MFA2021\Merkblätter - Informationsmappe

Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel

keine weiteren Änderungen zu 2020

Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel

FS-Liste

UBB, ZWF-Begrünung, SLK

GLÜCKSPILZ MAX 1 2 3 4 5 6 7

1234567 1234567 1234567 1234567 1234567 1234567 1234567 1234567 1234567 1234567 1234567 1234567 1234567 1234567 1234567 1234567 1234567 1234567 1234567 1234567

WINTERROGGEN

VAR 2 - ÖPUL SOMMERGERSTE

WINTERROGGEN GEWÜRZPFLANZEN (ANIS) ZUCKERRÜBEN WECHSELWIESE WINTERGERSTE

SOMMERMOHN, FLORIAN SLK, BHG

WINTERWEICHWEIZEN

KLEE

GRÜNSCHNITTROGGEN/SONNENBLUME

WECHSELWIESE (EGART) OG

WINTERROGGEN

SPEISEKARTOFFELN

WINTERGERSTE VAR 1 - ÖPUL

STÄRKEINDUSTRIEKARTOFFELN 5

WF

1,6437 0,3020 2

BHG, SG

DIV

DIGI SILOMAIS

BHG=> Zuschlag 120 €

SG= Samengewürz (kein Marketingbeitrag)

SOMMERMOHN, EDEL-ROT

SLK:jährlich mind. 0,10 ha Sorteanzugeben

BHG: = Blühkultur = 120 €

Begrünungsvarianten 1 + 2 im MFA zu beantragen

DIV-Acker:

Verlegung im dritten Jahr zulässig

15.9. zweites Jahr = frühester Umbruch

Neue bis 15. Mai anzulegen DIV-Acker:

Verlegung ab drittem Jahr zulässig

15.9. zweites Jahr frühester Umbruch (Datum gilt auch im 3., 4., 5.,… Jahr)

neue bis 15. Mai anzulegen

MFA 2021 – Feldstücksliste

Name(n)

(26)

Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel

Tierliste

2

2020 bis 31.03.2021 20 20 20

1 7

Tierangaben je Betrieb:

(= eigene Tierliste für Teilbetrieb)

Aufgegeben, wenn 2021 keine Haltung mehr

Angaben aus Vorjahr vorgedruckt – überprüfen

MFA 2021 – Tierliste

x

Schlachtungen von Schweinen, Schafen oder Ziegen für Eigenbedarf vom 1.4.20 – 31.03.21

x

„VIS“ => Eintrag erforderlich

Stichtagsbestand 1. April immer

Durchschnittsbestand bei

Tierbestandsschwankungen (Angaben bei allen gehaltenen Tierkategorien)

visuelle Kontrolle durch Landwirt Appell

=Notwendigkeit vor dem Absenden des MFA

Abzeichnung ausgedruckter Formulare und Hilfssummenblatt seitens Antragsteller bestätigt Richtigkeit der Daten

=> Verantwortung trägt Antragsteller

(27)

Zusammenfassung – MFA 2021 Antragsteller ist wohlvorbereitet

Teilnahme an MFA-Webinar

Lesen schriftlicher Informationen: BBK-Rundschreiben, Die Landwirtschaft, Website der LK NÖ (www.noe.lko.at)

Antragsteller persönlich anwesend (oder Bevollmächtigter)

Mitnahme in BBK zur Abgabe MFA

vollständig ausgefüllter „Papierantrag der AMA“

 alle Kreuze gesetzt, notwendige Angaben vervollständigt

 Eintragung aller Nutzungen, Kulturen, Codes

Dokumentationenin Hofkarte(Skizzen)

 neue Feldstücks-/Schlaggrenzen einzeichnen

sonstige Unterlagen

 ZA-Übertragung, Fotos für RAA, Unterlagen für Top-up,…

Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel

F RAGERUNDE

Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel

(28)

Weinbaukataster Neu – Meldesystem im eAMA

Weinbaukatastermeldungen – Vorgehensweise bisher

 geregelt durch Weinbaugesetzalt

 Rodung, Auspflanzung, etc. spätestens 4 Wochen nach Durchführung zu melden

notwendige Meldungen an KFS (=katasterführende Stelle, BH/Magistrat)

 über Wein-online oder

 mittels Meldebogen

 zT. direkt bei KFS („Büro“)

 Verpflichtung zu Meldungen und Anträgen bleibt unverändert

 Einreichsystem neu über eAMA

(29)

Weinbaukataster NEU – Integration Meldesystem in eAMA

 eigene Anträge/Meldungen im eAMA/GSC

 Antrag/Meldung direkt an die KFS zur Beurteilung/Genehmigung

 über vorhandene WI-Feldstücke/Schläge direkt einreichbar

 Folgende weinbauliche Anträge und Meldungen sind über eAMA einzureichen

Rodungs-/Auspflanzmeldung

Meldung zur Änderung von Bewirtschaftungsverhältnissen (zB unterjährige Flächenänderungen)

Antrag auf Pflanzgenehmigung (Neuauspflanzung, Wiederbepflanzung)

 Neuauspflanzung nur zwischen 15.01. und 15.02 eines Jahres

Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel

Weinbaukataster Neu – Anträge und Meldungen

Weinbaukataster ≠ MFA !!

jährlicher MFA mit aktuell bewirtschafteten Weinflächenerforderlich

 Bekanntgabe/Bestätigung aktueller Flächen (inkl. Sorte, Pflanzjahr)

 bei Änderungen zusätzlich separate Meldung „Rodung, Auspflanzung, Anträge auf Neu- und/oder Wiederbepflanzung“ an KFS erforderlich (über eAMA)

 Grundlage für behördliche (KFS) Beurteilung, Prüfung, Genehmigung

Abfolgeplanungder Anträge und Meldungen unbedingt erforderlich

 Immer unterjährig: Änderung von Bewirtschaftungsverhältnissen, Antrag auf Neuauspflanzung

 (meistens) unterjährig: Meldung einer Rodung, Antrag auf Wiederbepflanzung

 mit MFA (ohne separate Meldung): Auspflanzung

 eingereichte MFA für Ausgleichszahlungen durch „unterjährige“ Katastermeldungen unberührt!

 2 Ebenen: MFA und Katastermeldungen

Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel

(30)

Alm/Weide- meldungen RINDER

Alm/Weidemeldung RINDER NEU

Bis Antragsjahr 2020

15. April bis 15. Okt.

Online und mittels Papier Alm/Weidemeldung RINDER per

Post an die AMA

Meldefrist 15 Tage

Ab Antragsjahr 2021

1. April bis 15. November

Nur mehr Online möglich !!!!!!!!

Meldefrist 14 Tage

Meldung des tatsächlichen Abtriebs

(31)

Elektronische Ohrmarke in welches Ohr?

 Empfehlung ins linke Ohr - Blickrichtung des Rindes

Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel

Organisatorisches

(32)

MFA 2021 –Stationenbetrieb

Ablaufschema Online-Beantragung über BBK

= gegliederter, geordneter Ablauf mit exakt zugeteilten Aufgabenfeldern (Stationen)

Antrag- steller

Station A

Station B/C

Antragsteller

„Visuelle Antragskontrolle“

Station D

C B + C

bei Bedarf:

retour

Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel

MFA 2021 – corona-bedingte Vorkehrungen und Schutzmaßnahmen

Längerer Abwicklungszeitraum (15.03. – 10.05.)

FFP2-Masken (Mitarbeiter + Antragsteller)

 bestmöglich Abstand halten (2 Meter - überall, wo möglich)

Desinfektionbeim Betreten

 Alleine kommen

 Termin genau einhalten, …

 Eigenen Kugelschreiber mitbringen

 Gratis Testmöglichkeiten nutzen

Risikominimierung

(33)

F RAGERUNDE

Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel

Danke für die Aufmerksamkeit!

Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel

Referenzen

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