Herzlich Willkommen zum Webinar
Mehrfachantrag 2021 – Informationsveranstaltung Industrieviertel
3.3.2021
Referent
Christoph EDELHOFER
BBK Neunkirchen/Wr. Neustadt
Referent
DI Thomas SIEGL
BBK Baden, Bruck/L.-Schwechat, Mödling
Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel
Organisatorisches
Webinar
Seminar via Internet
Fragemöglichkeit schriftlich per Chat/ F&A
Fragen werden gesammelt beantwortet
Webinar (Video, Ton und Präsentation) wird aufgezeichnet
Rückmeldungen am Ende der Veranstaltung möglich und erwünscht
Tagesordnung
Fachliche Informationen zu den GAP-Übergangsjahren 2021 und 2022
Direktzahlungen
ÖPUL
Neuerungen im MFA 2021
BIO
Ausfüllanleitung
Weinbaukataster im eAMA
Organisatorisches
Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel
Direktzahlungen (DIZA) 2021
ZA-System in den Übergangsjahren Junglandwirte TOP-UP
ZA-Zuteilung aus der nationalen Reserve Anbau von Hanf
Hanf
Aktualisierte Sortenliste 2021
Neues Merkblatt „Direktzahlungen 2021 – HANF“
NEU: Bei Verwendung von Hanfstecklingen, Hanfsetzlingen und Einzelkornsaat ist eine Codierung notwendig
STECKLINGE
SETZLINGE
EKS
Hintergrund: geforderte 20 kg/ha Aussaatmenge sind bei diesen Anbauverfahren meist nicht möglich/sinnvoll – Codierung ist Hinweis für die AMA, damit sanktionsfrei berechnet werden kann
Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel
ÖPUL 2015 – Übergangsjahre 2021 und 2022
Vorbehaltlich der Genehmigung durch die EU-Kommission
Unterschiede 2021 zu 2022
Inhaltliche und abwicklungstechnische Adaptierungen Auffälligkeiten bei Vor-Ort-Kontrollen 2020
Vorausschau ÖPUL ab 2023
Unterschied 2021 zu 2022
=6. oder 7. Verpflichtungsjahr
Geringfügigkeitsgrenze (HLN) beachten
= Toleranz für Reduktion der Maßnahmenfläche
Flächenzugang nicht prämienfähig
strengere Sanktion bei wiederholtem Verstoß (Kumulation)
=einjähriges Teilnahmejahr
Verringerung Maßnahmenfläche unbegrenzt möglich
Flächenzugang prämienfähig
keine Sanktionskumulation
2021 2022
Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel
Geringfügigkeitsgrenze 2021
relevant für
HLN= Herausnahme aus der landwirtschaftlichen Nutzung auf Eigentumsflächen
Aufforstung, Verbauung (Straßen, Gebäude), Hutweide: Reduktion Futterflächenanteil, Lagerplatz, Rasenmäherfläche, Permakultur, Blauglockenbäume, Agroforst,..
Änderung der landwirtschaftlichen Nutzung (= Nutzungsart), sofern Maßnahmenfläche dadurch weniger wird
Weingarten zu Acker, Acker zu Weingarten, Weingarten zu Obst, Energieholz
Ausnahme: Umwandlung zu Grünland – ist immer höherwertig
ÖPUL-Code nicht mehr setzen
K20, WF, ENP, M, OG, ZOG, AG
jährlicheToleranz
= 5 % der Maßnahmenfläche des Vorjahres
= maximal 5 ha
= jedenfalls 0,5 ha
SRL 1.7.1.4
HLN auf Pachtflächen = meist Verlust Verfügungsgewalt
Flächenzugangsregelung
Flächenzugang = Fläche nahm bisher nicht an Maßnahme teil
zu beachten bei:
Pachtung, Kauf, Flächentausch
Ausweitung wegen neuem Luftbild
erstmalige Codierung (OG, AG, M,…) => macht keinen Sinn
Änderung Nutzungsart
kein Flächenzugang und damit prämienfähig:
Fläche war beim Vorbewirtschafter in gleicher Maßnahme
Ausweitung bei kulturbezogenen Maßnahmen
Bsp.: ZWF, MZ, FuVz, SLK, GWA,…
Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel
Sanktionskumulation
= wiederholter Verstoß wird strenger sanktioniert
hat 2021 noch Bedeutung
2022 nicht mehr
Verstöße werden wie erstmalige Verstöße behandelt – auch wenn sie 2015 bis 2021 schon mal vorkamen
Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel
ÖPUL 2015 - Neues
Maßnahme Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Biogasgülle
neue SLK-Sorten
Bestätigung der absolvierten Weiterbildungen und analysierten Bodenproben im MFA
BIO
Entfall Kombinationsverpflichtung
Konventionelle Tierhaltung Rinder, Schafe, Ziegen
Biozuschlag für UBB-Betriebe
Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel
Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Biogasgülle ab 2021
Einstieg mit HA2020 war möglich
zwecks Zielerreichung Reduktion Ammoniakemissionen (NEC-Richtlinie)
förderbare m³ im MFA 2021: im Jahr 2021 bis 15. Mai bodennah ausgebrachte Menge
einjährige Verpflichtung entsteht
Beantragung im HA 2021 notwendig, um auch 2022 teilzunehmen
2022 förderbare m³: bodennah ausgebrachte vom 16.5.2021 bis 15.5.2022
Erhöhung auf maximal 50 m³/ha förderbar (bisher max. 30 m³/ha)
gilt für alle Teilnehmer (Neueinsteiger und schon länger teilnehmende)
Entfall der mindestens 50 % bodennah ausgebrachter Menge
Neu-Einstieg mit HA2021 wird auch möglich sein
SLK – Seltene landwirtschaftliche Kulturpflanzen 3 neue Sorten ab 2021
Urdroad (Winterroggen)
Verival Weiz („Purpurweizen“)
Greenino 1 (Sonnenblume)
Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel
Bestätigung Weiterbildungsverpflichtung (1)
Teilnehmer an UBB, Bio, vorbeugender Grundwasserschutz und Pilotprojekt Humusaufbau in Wien haben zu bestätigen
dass Weiterbildung bis 31.12.2018 erfüllt wurde
UBB/Bio: 5 Stunden
GW-Acker: 12 Stunden
Pilotprojekt Humusaufbau: 3 Stunden
Ankreuzfeld unterhalb der Maßnahme auf Angabenseite
Beispiel: UBB
x
Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel
Teilnahmebestätigungen LK NÖ
mit Einwilligungserklärung
1234567 1987654
ohne Einwilligungserklärung
Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel
Bestätigung Weiterbildungsverpflichtung (2)
Was tun, wenn Kursverpflichtung nicht erfüllt wurde?
kein Kreuz setzen
Folgen: Kürzung UBB-, Bio- oder GW-Prämie 2021
Sonderfälle – Maßnahmenübernahme nach 2018 und Umstieg in Bio mit HA2018
UBB, Bio, GW-Acker nach 2018 mit Maßnahmenübernahmen übernommen
Vorbewirtschafter hatte Kurse zu besuchen
mit HA2018 von UBB in Bio umgestiegen (= Bio ab 2019) undbis Ende 2018 5 h UBB-Kurse besucht
frühere Umsteiger hatten 5 h Bio-Kurse zu besuchen
frühere Umsteiger auf BIO-TEIL hatten 5h UBB- und 5h BIO-Kurse zu besuchen
Kreuz setzen
Warnung: Ankreuzen trotz Nichterfüllung ist schwerwiegender Verstoß
= keine Prämie für Maßnahme für 2 Jahre = 2021 und 2022
Bestätigung Durchführung Bodenuntersuchungen (1)
betrifft Teilnehmer an
„Vorbeugender Grundwasserschutz Acker“ (GWA)
„Pilotprojekt Humusaufbau und Erosionsschutz Wien“ (HUERO)
bis Ende 2018 pro angefangene 5 ha Acker im Gebiet 1 BU bei GWA bzw. 2 BU bei HUERO
Feststellung N-, P-, K-, pH-Wert und Humusgehalt
Einhaltung ist im MFA 2021 zu bestätigen
Ankreuzfeld unterhalb Maßnahmenandruck auf Angabenseite
x
Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel
Bestätigung Durchführung Bodenuntersuchungen (2)
Was tun, wenn Verpflichtung nicht erfüllt wurde?
kein Kreuz setzen
Folgen: Kürzung GWA-Prämie bzw. HUERO 2021
Sonderfall – Maßnahmenübernahme nach 2018
GW-Acker bzw. HUERO nach 2018 übernommen (Maßnahmenübernahmen 19/20/21)
Kreuz setzen
Warnung: Ankreuzen trotz Nichterfüllung ist schwerwiegender Verstoß
= keine Prämie für Maßnahme für 2 Jahre = 2021 und 2022
Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel
U MFRAGE
Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel
Bio – zwei Bereiche
geregelt in ÖPUL-Richtlinie
Auflagen: LSE- und Grünland- Erhaltung, Weiterbildung,
Einhaltung EU-Bio-Verordnung, Kontrollvertrag
Auszahlungsantrag: MFA
Kontrolle: AMA
zuständige Behörde: LW-Ministerium
geregelt in EU-Bio-Verordnung
verpflichtend: Kontrollvertrag mit Kontrollstelle (ABG, SGS, Lacon,…)
zusätzliche Vorgaben durch „freiwillige“ Partner:
Bio-Verbände (Bio Austria, Demeter,…)
Aufkäufer („Ja natürlich“, „Zurück zum Ursprung“,…)
Kontrolle: Kontrollstelle
zuständige Behörden: Abt. Lebensmittelkontrolle (Land) + Gesundheitsministerium
Förderung - ÖPUL Produktion / Vermarktung
Neu:
Biozuschlag für UBB-Betriebe mit Kontrollvertrag
Voraussetzung:
2021 UBB-Teilnehmer –am gesamten Betrieb
Kontrollvertrag spätestens am 1.1.2021 für alle Flächen und alle Tiere
KV nur für Teilbetrieb reicht nicht
Beantragung im MFA 2021
Zuschlag für Biologische Wirtschaftsweise
=Unterpunkt bei Maßnahme „UBB“
Höhe:60 €/ha(Acker, Grünland, Wein, Obst, Hopfen)
auch 2022 soll es ihn zu gleichen Bedingungen geben
Kombinationspflicht entfällt zwischen SLK, Naturschutz, Immergrün und Steilflächenmahd mit Bio – im Falle der Nichtverlängerung von Bio
Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel
Ergebnisse Bio Audit 2017
Anpassungen in der Umsetzung notwendig
3 Hauptthemen
Vorgaben zur Weide
Überdachung des Auslaufes
Eingriffe/Enthornung
22
Potentiell betroffen:
Betriebe mit Sanktionen aus Weideverpflichtung
2020: S3c 40 – 50 Betriebe in NÖ
Weideverpflichtung 2020 nicht erfüllt, keine Umsetzungsmaßnahmen für 2021 2020: S3b
Weideverpflichtung 2020 nicht erfüllt, aber Umsetzungsmaßnahmen für 2021 glaubhaft gemacht;
vor Weidebeginn jedoch Entscheidung gegen Weide, Weideverpflichtung 2021 wird doch nicht erfüllt
2020: S3a (Wahrscheinlichkeit eher gering)
Weideverpflichtung konnte im Laufe des Jahres 2020 erfüllt werden
Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel
Biokontrollstellen können Sanktionen vergeben: S1 (geringste) - S5 (höchste) Bei Nichterfüllung der Weidevorgaben wurden S3a, S3b, S3c vergeben
Möglichkeiten 2021
Rücknahme der Verlängerung ÖPUL Bio-Maßnahme
-> keine Empfehlung – keine ÖPUL Bio-Prämien 2021 und 2022
Weiterhin Nichteinhaltung der Weideregelung 2021 -> 100 % Sanktion der Bio-Prämie (Kumulation);
betrifft Betriebe, die S3c oder S3b erhalten haben
Beantragung konventioneller Teilbetrieb Rinder/Schafe/Ziegen (MFA 2021)
Flächen bleiben Bio
Tierhaltung ist konventionell
Meldung an die Kontrollstelle konventionelle Tierhaltung
Produkte aus der Tierhaltung (Milch, Fleisch) nicht mehr bio vermarktbar
konventionelle Tierhaltung:
wie konventionelle Pferdehaltung – aber für Rinder, Schafe und Ziegen
jährliche Beantragung im MFA (2021 und 2022)
Rinder, Schafe, Ziegen zählen nicht für Bio-Prämienberechnung G und Ackerfutter
G-Prämie und Prämie für Ackerfutter über 25 %: 70 €/ha(statt 225 €/ha)
=Übergangslösung - im ÖPUL 2023 keine Teilbetriebslösungen vorgesehen
Übergangslösung für 2021 und 2022
Möglichkeit, Bio-Maßnahme auf Flächen weiter zu führen, auch wenn Tierhaltung konventionell betrieben wird
vorrangig für Betriebe, die 2021 und 2022 Jahre überbrücken wollen
um aus Tierhaltung auszusteigen
um Tierhaltung biokonform zu machen
Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel
Konventionelle Tierhaltung
Perspektive ab 2023
Ab 2023: keine Teilbetriebslösung in ÖPUL-Bio vorgesehen
Möglichkeiten ab 2023:
Ausstieg aus Tierhaltung spätestens Ende 2022 =>ÖPUL BIO Gesamtbetrieb
Tierhaltung nach Bio-Vorgaben umgesetzt => ÖPUL BIO Gesamtbetrieb
Weiterführung konventionelle Tierhaltung =>ÖPUL ohne BIO oder kein ÖPUL
BIO-Teilbetrieb laut EU-Bioverordnung weiterhin möglich
ABER: im ÖPUL ab 2023 NICHT möglich
Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel
Empfohlene Vorgangsweise für Landwirt aus Sicht der Bioproduktion
Kontaktaufnahme mit zuständiger Bio-Kontrollstelle
Rechtzeitige Kontaktaufnahme/Vereinbarung mit Vermarkter zB. Molkerei (Tankwagentour), Rindfleischvermarktung
Festlegen, ab welchem Datum exakt konventioneller Teilbetrieb gilt
ab diesem Tag:
Tiere und Erzeugnisse daraus Status „konventionell“ -> konventionell vermarkten
Milch
Viehverkehrsschein – nicht mehr „bio“
Deklaration Verarbeitungsprodukte
Konventioneller Futterzukauf, Betriebsmittelzukauf, Tierbehandlung, Tierzukauf möglich
Beantragung MFA 2021
„Konventionelle Tierhaltung Rinder/Schafe/Ziegen“
Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel
Achtung BIO AUSTRIA
Betriebe!
VIS Anträge und Kontrollkosten
Bis zum Zeitpunkt der Meldung konventioneller Teilbetrieb bei der Kontrollstellesind alle Bio-Vorgaben einzuhalten
Physische Eingriffe nur nach erfolgter Genehmigung erlaubt
Ab dem Zeitpunkt der Meldung konventioneller Teilbetrieb bei der Kontrollstelle:
keine VIS Anträge „physische Eingriffe“ und „temporäre Anbindehaltung“ erforderlich
Einhaltung der Vorgaben laut Tierschutzgesetz ausreichend
BIO-Kontrollkosten
Betrieb hat zusätzlich zu „normalen“ Bio-Kontroll-Kosten Kosten für Zusatzkontrolle konventioneller Teilbetrieb
ÖPUL - Allgemein
Erfahrungen aus 2020 Ausblick ÖPUL 2023
Beanstandungen 2020 – Erfahrungen aus den ÖPUL-Mitteilungen
Kumulierte Grünlandumbrüche, die zum Ausschluss führten
Appell: AMA-ÖPUL-Mitteilungen LESEN, bei Unklarheiten RAT EINHOLEN
Auflagen von Biodiversitätsflächen nicht eingehalten – Vorort-Kontroll-Ergebnisse
Acker:
zu früh umgebrochen
Lagerung (Trester, Erdmaterial,…)
zu früh gemäht/gehäckselt
Grünland:
zu früh gemäht
Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel
mind. 4insektenblütige Mischungspartner bis 15. Mai desersten Jahres anzulegen
frühester Umbruch: 15. September des zweitenJahres
mind. 1 x, max. 2 x jährlich Häckseln oder Mahd und Abtransport
auf 50 % frühestens am 1. August
betrieblich, nicht schlagbezogen
auf anderer Hälfte keine zeitliche Beschränkung
Beweidung, Drusch sind nicht erlaubt
keine Düngung (auch keine Kalkung!), kein Pflanzenschutz
Nicht für Lagerungszwecke verwenden!
keine Holzlager, Erdhaufen, Trester, Feldmieten …..
Biodiversitätsflächen am Acker
Anlage, Umbruch, Pflege (BIO und UBB)
Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel
Biodiversitätsflächen am Grünland
nur bei UBB Betrieben
einmähdige Wiese – früheste Mahd 1.Juni
Mähwiese /-weide mit 2 oder mehr Nutzungen
erste Mahd frühestens bei bisheriger 2. Mahd frühestens am 1.6.
jedenfalls am 1.7.
zweite Nutzung darf Weide sein
2. Mahd bisher
1. Mahd als Biodiv.fläche Mitte Mai ab 1. Juni Mitte Juni ab Mitte Juni Mitte Juli ab 1. Juli
Ausblick auf ÖPUL 2023 – Grünlanderhaltung
Grünlanderhaltung, Umbruchstoleranz
zukünftige Auflage für Teilnehmer an UBBB
=Nachfolgemaßnahme von UBB und Bio
Toleranz: maximal 1 ha Grünland zu Acker oder Dauerkulturen (WI, S, GA)
im Zeitraum nach MFA 2020 bis Ende ÖPUL 2023
G zu A/WI/S/GA im MFA 2021 oder MFA 2022 zählt als GUB für zukünftiges Programm
ausgenommen Umbruch fällt noch in aktuelle GUB-Toleranz bei UBB bzw. Bio Beispiele:
UBB-Betrieb: GUB-Toleranz im ÖP15 noch bzw. noch zum Teil offen
kann 2021 oder 2022 Toleranz verbrauchen, zählt nicht als GUB für ÖP23
Greening-Betrieb: wandelt 2021 oder 2022 Grünland zu Acker um
zählt als GUB für UBBB
falls über 1 ha => Verstoß gegen UBBB Grünlanderhaltung
Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel
Ausblick auf ÖPUL 2023 – Acker-Biodiversitätsflächen
in Nachfolgemaßnahme von UBB und Bio (UBBB)
voraussichtlich mind. 7 % Biodiversitätsflächen am Acker
Acker-DIV: neu angelegte oder Altbrachen
Altbrachen: bereits im MFA 2020 bestehende
2021 und 2022 angelegte gelten nicht als Altbrachen
Vorgabe bei Neuanlage hinsichtlich Mischungspartner:
5 insektenblütige Mischungspartner aus 3 Pflanzenfamilien
Familien: Kreuzblütler, Korbblütler, Leguminosen (Hülsenfrüchtler), Doldenblütler,…
Tipp:
Wenn 2021 oder 2022 Acker-DIV neu angelegt wird und diese 2023 noch DIV-tauglich sein soll, 5 insektenblütige Mischungspartner aus 3 Pflanzenfamilien anbauen und Saatgutrechnung aufbewahren
Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel
F RAGERUNDE
Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel
MFA 2021 - Ausfüllanleitung
Mehrfachantragsunterlagen = Arbeitsunterlagen versendet am 26. Februar 2021
Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel
= Arbeitsunterlagen zum Ausfüllen
Voraussetzung
wohlvorbereiteter, sorgfältiger Landwirt
Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel
Überprüfung und Ausfüllen der Formulare
Stammdaten
Beihilfen(Direktzahlung, AZ) ankreuzen, ggf. ÖPUL-Angaben gemacht
Feldstücksliste
vollständige, aktuelle Feldstücke/Schläge/LSE
wenn notwendig: Streichen, Ergänzen in FS-Liste + Skizzen bei neuer Schlagbildung (z.B. in Hofkarte), …
Eintrag der Nutzungen/Kulturen + Codes (wenn notwendig)
Tierliste, Formular gefährdete Nutztierrassen, Almauftriebsliste nur bei vollständiger Vorarbeit ist Hilfestellung in BBK möglich!!
Daten werden ins Online-System übernommen
von Antragsteller zu prüfen
Antragsteller trägt Verantwortung
MFA-Flächen 2021 – Stammdaten Formular enthält nichts Neues
Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel
(MFA) 2020
MFA-Flächen 2021 – Stammdaten Aufgaben Landwirt
(MFA) 2020
Stammdaten überprüfen Bewirtschafter nicht mehr aktuell?!
=> Bewirtschafterwechseldurchführen (spätestens bis 1.4.)
=> MFA-Abgabe erst ab Freigabe möglich
Telefon / E-Mail noch aktuell?:
aktualisieren bzw. ergänzen (email!)
Bankverbindung noch aktuell?:
aktualisieren
2021
MFA Angaben
Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel
ein paar Neuigkeiten
Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel
2021
MFA Angaben – Neues bei Bio
- Gesamtbetrieb (BG, BHG)
NEU NEU
ankreuzen, wenn konventionelle Pferde- bzw. Ri/Scha/Zi-Haltung
ankreuzen, wenn 5stündige Weiterbildung bis Ende 2018 erfüllt
Aufgabe für Landwirt bei konventioneller Tierhaltung
Unbedingt Kontaktaufnahme mit:
Kontrollstelle
Vermarkter (zB Molkerei,…)
Verband (zB Bio Austria)
mit allen 3 muss konventionelle Tierhaltung besprochen – bzw. allen 3 gemeldet werden – Stichtag Beginn konventionelle Tierhaltung
„Kreuz“ im MFA hat nur Relevanz für ÖPUL!
Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel
2021
MFA Angaben – Neues bei UBB
NEU NEU
ankreuzen, wenn Biozuschlag beantragt werden will
ankreuzen, wenn 5stündige Weiterbildung bis Ende 2018 erfüllt
ÖPUL-Maßnahmenerläuterungsblätter unter www.ama.at
Formulare & Merkblätter
ÖPUL
Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel
MFA-Angaben: händische Ergänzungen bei Tierwohlmaßnahmen
Weide Rinder:
Ohrmarkennummer Zuchtstier – bei Weide mit männlichen Rindern
Ohrmarkennummern abzumeldender Tiere
Weide weibliche Schafe, Ziegen:
Anzahl teilnehmender Tiere ab 1 Jahr
Stallhaltung männlicher Rinder:
Ohrmarkennummer Zuchtstier
Ohrmarkennummern abzumeldender Tiere
Stallhaltung Jung-/Mastschweine:
Anzahl nicht teilnehmender Tiere
Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel
maximal 49 % des Bestandes
ÖPUL-Maßnahmen
Rücknahme der Verlängerung bzw. Abmeldung
Abmeldungder Maßnahme
Im HA 2020 (Verlängerungsantrag)
keine Teilnahme 2021 und 2022!!
kein Neueinstieg im HA2021 möglich
Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel
Maßnahme streichen
„Ausstieg + Datum“
Unterschrift
Ausstieg 6.4.2021 Muster Max
Ausstieg aus verlängerten Maßnahmen Folgen und technische Durchführung
=alle einjährigen Maßnahmen (Weide, Stallhaltung)
unabhängig vom angedruckten Verpflichtungsbeginn (aVB)
=mehrjährige Maßnahmen mit aVB: 2015 oder 2016
Folgen:
2021 und 2022 keine Teilnahme
ev. Verletzung Kombinationsverpflichtung!!
technische Umsetzung:
Korrektur HA 2020 - Verlängerungsantrag
Feldstücksliste
neue Schlagnutzungen
Salbei (Chia)
Wintergerste/Sojabohne
Liste aller Schlagnutzungen, Codes für MFA 2021:
im Internet www.ama.at/ Formulare & Merkblätter / MFA
auf Q:\A D Invekos\MFA2021\Merkblätter - Informationsmappe
Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel
keine weiteren Änderungen zu 2020
Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel
FS-Liste
UBB, ZWF-Begrünung, SLK
GLÜCKSPILZ MAX 1 2 3 4 5 6 7
1234567 1234567 1234567 1234567 1234567 1234567 1234567 1234567 1234567 1234567 1234567 1234567 1234567 1234567 1234567 1234567 1234567 1234567 1234567 1234567
WINTERROGGEN
VAR 2 - ÖPUL SOMMERGERSTE
WINTERROGGEN GEWÜRZPFLANZEN (ANIS) ZUCKERRÜBEN WECHSELWIESE WINTERGERSTE
SOMMERMOHN, FLORIAN SLK, BHG
WINTERWEICHWEIZEN
KLEE
GRÜNSCHNITTROGGEN/SONNENBLUME
WECHSELWIESE (EGART) OG
WINTERROGGEN
SPEISEKARTOFFELN
WINTERGERSTE VAR 1 - ÖPUL
STÄRKEINDUSTRIEKARTOFFELN 5
WF
1,6437 0,3020 2
BHG, SG
DIV
DIGI SILOMAIS
BHG=> Zuschlag 120 €
SG= Samengewürz (kein Marketingbeitrag)
SOMMERMOHN, EDEL-ROT
SLK:jährlich mind. 0,10 ha Sorteanzugeben
BHG: = Blühkultur = 120 €
Begrünungsvarianten 1 + 2 im MFA zu beantragen
DIV-Acker:
Verlegung im dritten Jahr zulässig
15.9. zweites Jahr = frühester Umbruch
Neue bis 15. Mai anzulegen DIV-Acker:
Verlegung ab drittem Jahr zulässig
15.9. zweites Jahr frühester Umbruch (Datum gilt auch im 3., 4., 5.,… Jahr)
neue bis 15. Mai anzulegen
MFA 2021 – Feldstücksliste
Name(n)
Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel
Tierliste
2
2020 bis 31.03.2021 20 20 20
1 7
Tierangaben je Betrieb:
(= eigene Tierliste für Teilbetrieb)
Aufgegeben, wenn 2021 keine Haltung mehr
Angaben aus Vorjahr vorgedruckt – überprüfen
MFA 2021 – Tierliste
x
Schlachtungen von Schweinen, Schafen oder Ziegen für Eigenbedarf vom 1.4.20 – 31.03.21
x
„VIS“ => Eintrag erforderlich
Stichtagsbestand 1. April immer
Durchschnittsbestand bei
Tierbestandsschwankungen (Angaben bei allen gehaltenen Tierkategorien)
visuelle Kontrolle durch Landwirt Appell
=Notwendigkeit vor dem Absenden des MFA
Abzeichnung ausgedruckter Formulare und Hilfssummenblatt seitens Antragsteller bestätigt Richtigkeit der Daten
=> Verantwortung trägt Antragsteller
Zusammenfassung – MFA 2021 Antragsteller ist wohlvorbereitet
Teilnahme an MFA-Webinar
Lesen schriftlicher Informationen: BBK-Rundschreiben, Die Landwirtschaft, Website der LK NÖ (www.noe.lko.at)
Antragsteller persönlich anwesend (oder Bevollmächtigter)
Mitnahme in BBK zur Abgabe MFA
vollständig ausgefüllter „Papierantrag der AMA“
alle Kreuze gesetzt, notwendige Angaben vervollständigt
Eintragung aller Nutzungen, Kulturen, Codes
Dokumentationenin Hofkarte(Skizzen)
neue Feldstücks-/Schlaggrenzen einzeichnen
sonstige Unterlagen
ZA-Übertragung, Fotos für RAA, Unterlagen für Top-up,…
Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel
F RAGERUNDE
Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel
Weinbaukataster Neu – Meldesystem im eAMA
Weinbaukatastermeldungen – Vorgehensweise bisher
geregelt durch Weinbaugesetzalt
Rodung, Auspflanzung, etc. spätestens 4 Wochen nach Durchführung zu melden
notwendige Meldungen an KFS (=katasterführende Stelle, BH/Magistrat)
über Wein-online oder
mittels Meldebogen
zT. direkt bei KFS („Büro“)
Verpflichtung zu Meldungen und Anträgen bleibt unverändert
Einreichsystem neu über eAMA
Weinbaukataster NEU – Integration Meldesystem in eAMA
eigene Anträge/Meldungen im eAMA/GSC
Antrag/Meldung direkt an die KFS zur Beurteilung/Genehmigung
über vorhandene WI-Feldstücke/Schläge direkt einreichbar
Folgende weinbauliche Anträge und Meldungen sind über eAMA einzureichen
Rodungs-/Auspflanzmeldung
Meldung zur Änderung von Bewirtschaftungsverhältnissen (zB unterjährige Flächenänderungen)
Antrag auf Pflanzgenehmigung (Neuauspflanzung, Wiederbepflanzung)
Neuauspflanzung nur zwischen 15.01. und 15.02 eines Jahres
Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel
Weinbaukataster Neu – Anträge und Meldungen
Weinbaukataster ≠ MFA !!
jährlicher MFA mit aktuell bewirtschafteten Weinflächenerforderlich
Bekanntgabe/Bestätigung aktueller Flächen (inkl. Sorte, Pflanzjahr)
bei Änderungen zusätzlich separate Meldung „Rodung, Auspflanzung, Anträge auf Neu- und/oder Wiederbepflanzung“ an KFS erforderlich (über eAMA)
Grundlage für behördliche (KFS) Beurteilung, Prüfung, Genehmigung
Abfolgeplanungder Anträge und Meldungen unbedingt erforderlich
Immer unterjährig: Änderung von Bewirtschaftungsverhältnissen, Antrag auf Neuauspflanzung
(meistens) unterjährig: Meldung einer Rodung, Antrag auf Wiederbepflanzung
mit MFA (ohne separate Meldung): Auspflanzung
eingereichte MFA für Ausgleichszahlungen durch „unterjährige“ Katastermeldungen unberührt!
2 Ebenen: MFA und Katastermeldungen
Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel
Alm/Weide- meldungen RINDER
Alm/Weidemeldung RINDER NEU
Bis Antragsjahr 2020
15. April bis 15. Okt.
Online und mittels Papier Alm/Weidemeldung RINDER per
Post an die AMA
Meldefrist 15 Tage
Ab Antragsjahr 2021
1. April bis 15. November
Nur mehr Online möglich !!!!!!!!
Meldefrist 14 Tage
Meldung des tatsächlichen Abtriebs
Elektronische Ohrmarke in welches Ohr?
Empfehlung ins linke Ohr - Blickrichtung des Rindes
Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel
Organisatorisches
MFA 2021 –Stationenbetrieb
Ablaufschema Online-Beantragung über BBK
= gegliederter, geordneter Ablauf mit exakt zugeteilten Aufgabenfeldern (Stationen)
Antrag- steller
Station A
Station B/C
Antragsteller
„Visuelle Antragskontrolle“
Station D
C B + C
bei Bedarf:
retour
Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel
MFA 2021 – corona-bedingte Vorkehrungen und Schutzmaßnahmen
Längerer Abwicklungszeitraum (15.03. – 10.05.)
FFP2-Masken (Mitarbeiter + Antragsteller)
bestmöglich Abstand halten (2 Meter - überall, wo möglich)
Desinfektionbeim Betreten
Alleine kommen
Termin genau einhalten, …
Eigenen Kugelschreiber mitbringen
Gratis Testmöglichkeiten nutzen
Risikominimierung
F RAGERUNDE
Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel
Danke für die Aufmerksamkeit!
Webinar - Mehrfachantrag 2021 Industrieviertel