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Merkblatt zum Antrags-, Bewilligungs- und Abrechnungsverfahren Stellen Sie Ihren Antrag bitte schriftlich und in 6

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Merkblatt zum Antrags-, Bewilligungs- und Abrechnungsverfahren

Stellen Sie Ihren Antrag bitte schriftlich und in 6–facher Ausführung an:

Musikförderung in Niedersachsen c/o NDR Landesfunkhaus Niedersachsen | Direktion

Rudolf-von-Bennigsen-Ufer 22 30169 Hannover

1) Zur Beantwortung von Fragen steht Ihnen dabei die Geschäftsführung gern zur Verfügung, telefonisch erreichbar unter 0511/988–0 oder per E-Mail unter musikfoerderung@ndr.de

2) Sämtliche Unterlagen sind als Download verfügbar.

[ndr.de/der_ndr/unternehmen/musik-und-filmfoerderung/Musikfoerderung-in-Niedersachsen,musikfoerderungniedersachsen101.html]

3) Antragsberechtigt ist jede natürliche oder juristische Person, die ihren Wohnsitz oder Sitz in Niedersachsen hat oder die ihr Vorhaben in Niedersachsen realisieren will. Der Antrag ist vor Realisierungsbeginn des Projekts zu stellen.

4) Die vollständigen Anträge müssen der Geschäftsführung bis zum 30.10. eines Jahres für Projekte, die im folgenden Kalenderjahr stattfinden sollen, spätestens aber bis zum 28./29.02. des Jahres, in dem das Projekt stattfinden soll, vorliegen.

5) Gefördert werden sollen unter anderem Musikfestivals, Orchester und Ensembles von überdurchschnittlicher Bedeutung und Qualität, Wettbewerbe sowie einzelne Künstlerinnen und Künstler des musikalischen Nachwuchses. Nicht förderungsfähig sind Kosten für die musikalische Ausstattung und andere Sachmittel, die dem Antragstellenden über die Dauer des Projektes hinaus zur Verfügung stehen sollen sowie Auslandsreisen.

6) Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Über die Entscheidung der Vergabe- jury wird schriftlich informiert. Im Falle der Bewilligung einer Förderung durch die Vergabejury wird in der Regel ein Fördervertrag zwischen den Antragstellenden und der Musikförderung in Niedersachsen geschlossen. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt in Raten, die im Fördervertrag festgelegt werden.

7) Nach Erfüllung des Projektzwecks muss der Musikförderung in Niedersachsen innerhalb von drei Monaten ein Sachbericht über die Verwendung der Mittel und den erzielten Erfolg vorgelegt und ein zahlenmäßiger Nachweis über die Einnahmen und Ausgaben (Abrechnung) anhand von Belegen erbracht werden.

Seite 1 von 2 Musikförderung in Niedersachsen

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Erforderliche Unterlagen und Informationen

Zur Bearbeitung des Antrags sind folgende Unterlagen und Informationen erforderlich:

1) Das vollständig ausgefüllte Antragsformular.

2) Das Formular »Kalkulation und Abrechnung«, ausgefüllt in der Spalte »Plan«.

3) Eine ausführliche Projektbeschreibung, in der folgende Fragestellungen berücksichtigt werden:

― Welche Ziele verfolgen Sie mit dem Projekt?

― Wodurch werden die Voraussetzungen der Förderrichtlinien erfüllt?

― Wie sieht die Programmplanung im Einzelnen aus?

― Über welche projektrelevanten Erfahrungen verfügen Sie / verfügt Ihre Einrichtung?

4) Eine prägnante Projekt-Kurzbeschreibung (ca. 1000 Zeichen)

Sollte Ihr Projekt von uns gefördert werden, ist der NDR befugt, die von Ihnen eingereichte Kurzbeschreibung im Geschäftsbericht der Musikförderung in Niedersachsen zu veröffentlichen.

Anleitung zum Ausfüllen des Formulars »Kalkulation und Abrechnung«

Bitte stellen Sie im Formular »Kalkulation und Abrechnung« dar, welche Kosten bei der Vorbereitung und Durchführung Ihres Projekts entstehen und wie diese finanziert werden sollen.

1) Für den Antrag ist die Spalte »Plan« auszufüllen. Es handelt sich bei den einzelnen Einnahme- bzw. Ausgabepositionen jeweils um Gesamtsummen. Details über deren Zusammensetzung weisen Sie bitte auf einem separaten Blatt aus.

2) Sollte die Zuordnung einer Leistung zu mehreren Abschnitten möglich sein, entscheiden Sie sich bitte für eine Möglichkeit. Wichtig ist, dass Sie diese Leistung in der Abrechnung wieder in demselben Abschnitt gegenüberstellen.

3) Wenn Ihnen zweckgebundene Fördermittel bewilligt wurden, legen Sie bitte ein neues Formular »Kalkulation und Abrechnung« für den vereinbarungsgemäß zu fördernden Anteil vor. Gleiches gilt, wenn sich bei der Durchführung Ihres Projekts wesentliche Änderungen hinsichtlich Kosten und Finanzierung ergeben.

4) Nehmen Sie die Abrechnung in der Spalte »Ist« vor. Das Ergebnis errechnet sich sowohl in der Zwischen- als auch in der Gesamtsumme automatisch.

5) Versehen Sie bitte das Formular sowohl bei Antragstellung als auch bei Abrechnung mit einem Datum und Ihrer Unterschrift.

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