Ausbildungszentrum für Gesundheitsfachberufe des Universitätsklinikums Magdeburg A. ö. R.
an alle SchülerInnen des 3 I N F O R M A T I O N
für alle Schüler/-innen des 3. Ausbildungsjahres
Antragstellung zur Ausfertigung der
„Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung“
Nach erfolgreicher staatlicher Prüfung sind am mündlichen Prüfungstag folgende Unterlagen abzugeben, die/der Prüfungsausschussvorsitzende zum
Landesverwaltungsamt
Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe Referat 607
Maxim-Gorki-Straße 7 06114 Halle (Saale) mitnimmt.
1 Persönlicher Antrag, d. h., dass dieser Antrag vom Antragsteller unterschrieben sein muss.
2 Ärztliches Attest (Vordruck) muss im Original vorgelegt werden und darf
nicht älter als 3 Monate sein. Es kann von jedem approbierten Arzt ausgestellt werden.
3 Lebenslauf (entfällt bei Erstauszubildenden)
4 das durch Sie beantragte polizeiliche Führungszeugnis der Belegart O (Führungszeugnis zur Vorlage einer Behörde) wird von der Melde- stelle direkt zum Landesamt geschickt.
Das heißt,
dieAdresse vom Landesverwaltungsamt muss unbedingt angege- ben werden. (Das Führungszeugnis der Belegart N ist nicht gültig.)