• Keine Ergebnisse gefunden

XX       Richtlinien der Stadt Bergisch Gladbach für Altenehrungen und Ehejubiläen

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "XX       Richtlinien der Stadt Bergisch Gladbach für Altenehrungen und Ehejubiläen"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Richtlinien für Altenehrungen und Ehejubiläen XX

März 2005

Richtlinien der Stadt Bergisch Gladbach für Altenehrungen und Ehejubiläen

Für die Altenehrungen und Ehejubiläen gelten ab 01.04.2005 folgende Richtlinien:

Ehrungsanlass Ehrungsumfang Ehrung durch

Altenehrungen

Vollendung des 80. und 85.

Lebensjahres

Glückwunschschreiben per Post

Bürgermeister/in Vollendung des 91. bis 94.

sowie des 96. bis 99.

Lebensjahres

Glückwunschschreiben und Blumenstrauß (auf Wunsch:

Topfpflanze)

im Wahlbezirk zuständiges Ratsmitglied oder Vertreter/in Vollendung des 90. und 95.

Lebensjahres

Bürgermeister/in oder Stellvertreter/innen oder zuständiges Ratsmitglied oder Vertreter/in

Vollendung des 100. und jedes weiteren Lebensjahres

Bürgermeister/in oder Stellvertreter/in Ehejubiläen

Goldene Hochzeit Glückwunschschreiben und Blumenstrauß (auf Wunsch:

Topfpflanze)

im Wahlbezirk zuständiges Ratsmitglied oder Vertreter/in Diamantene Hochzeit,

Eiserne Hochzeit, Gnadenhochzeit und Kronjuwelenhochzeit

Bürgermeister/in oder Stellvertreter/innen oder zuständiges Ratsmitglied oder Vertreter/in

Ergänzender Hinweis: Anstelle persönlicher Ehrungen erfolgt auf Wunsch des / der zu Ehrenden bzw. in Abhängigkeit von dessen / deren Gesundheitszustand die Zustellung durch einen städtischen Fahrer / eine städtische Fahrerin.

Auch speziellen Wünschen zur Person des Ehrenden / der Ehrenden wird entsprochen.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

5-514 Sachgebietsleitung Besondere Soziale Dienst (Jürgen Schelling/ Theresa Esch).

Sind beide Ehepartner im öffentlichen Dienst beschäftigt, und haben beide An- spruch auf Arbeitgeberdarlehen, so kann nach Maßgabe der Ziffer 2.3.2 für den/die

b) zur Sicherung dieser Bebauungsverpflichtung ein entsprechendes Rückkaufsrecht bzw. einen Heimfallanspruch zugunsten der Stadt Bergisch Gladbach auf dem Kauf-

- in Verwaltungs- und Organisationsfragen. Sie sollen durch Fort- und Weiterbildung ihre Kenntnisse und Fähigkeiten erneuern und festigen. Die Fachkräfte sollen

(4) Träger, die eine über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende städtische Förderung erhalten, müssen jährlich der Stadt ihre Solvenz in einem mit den betreffenden

Die Stadt Bergisch Gladbach fördert die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben ihrer Bürgerinnen und Bürger, die hilfebedürftig im Sinne des Asylbewerberleistungsgesetzes

(6) Des Weiteren wird der halbe Betrag von nachgewiesenen Aufwendungen für eine ange- messene personenbezogene Alterssicherung (maximal der Prozentsatz des Arbeitneh-

Die Träger nehmen alle Kinder auf, für die die städtische Förderung (Kindpauschale) bereitgestellt wird. Über die Anzahl möglicher Ableh- nungen ist das Jugendamt