Akademischer Lehrgang
Lichttechnik und Gestaltung
Info-Broschüre
www.noe.wifi.at WIFI Niederösterreich
S t a n d : Oktober 2020
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Sehr geehrte Interessentin!
Sehr geehrter Interessent!
Licht hat seit jeher eine große Bedeutung für den Menschen, nehmen wir doch den größten Teil der Informationen über unsere Augen auf. Licht erzeugt jedoch auch Stimmung und Atmosphäre und wirkt sich auf Wohlbefinden und Gesund- heit aus. Beleuchtung spielt daher eine essenzielle Rolle in unserem Leben und sollte in all unseren Bereichen, egal ob in der Architektur, Veranstaltungsbranche oder im Verkehrs- wesen professionell geplant und umgesetzt werden.
Mit dem Lehrgang Lichttechnik und Gestaltung bieten die New Design University und das WIFI Niederösterreich ein
maßgeschneidertes Ausbildungskonzept an, das sich mit Licht als Gestaltungselement in Kombi- nation mit technischem Hintergrundwissen befasst. Die erfolgreichen Absolventinnen und Ab- solventen kennen die nötigen Grundlagen der Lichttechnik, beherrschen die Werkzeuge für die Lichtplanung und -gestaltung und sind in der Lage kreative Lichtkonzepte zu entwickeln.
Geschäftsführer der New Design University Mag. Johannes Zederbauer
Lernen Sie mit Licht zu begeistern!
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Kurzbeschreibung
Lichttechnik und Gestaltung
Die Beleuchtungsindustrie befindet sich derzeit in einem fundamentalen Verände- rungsprozess. Neue Techniken bieten neue Möglichkeiten, erhöhen aber auch die Anforderungen in der Praxis.
Für gut ausgebildete Praktiker und Praktikerinnen ergibt sich die Chance, den Über- gang von traditionellen Beleuchtungstechniken zu modernen Lichtlösungen wirt- schaftlich erfolgreich zu nutzen. Der Lehrgang vermittelt modernes Know-how ba- sierend auf den drei inhaltlichen Säulen:
•
Sicherheit: Beleuchtung aller sicherheitsrelevanten Aspekte im Bereich Lichttechnik, insbesondere im richtigen und verantwortungsvollen Umgang mit den einzelnen Komponenten nach neuesten Richtlinien und Normen.
•
Ästhetik: Licht als Gestaltungselement und Mittel zur Vermittlung von Emo- tionen und Botschaften.
•
Effizienz: Ressourcenschonender Umgang mit Lichtquellen, sowie Grundlagenfor-
schung zur effizienten Nutzung von Energie in Verbindung mit strom- und kostenspa-
renden Lichtkomponenten.
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Organisation
Termine: 1. Semester: 26.2.2021 — 26.6.2021 2. Semester: Herbst 2021
3. Semester: Frühjahr 2022
Jede zweite Woche im Semester (7 Wochenenden pro Semester) Zeiten: Freitag 14.00 Uhr bis 21.30 Uhr
Samstag 9.00 Uhr bis 17.15 Uhr
Teilnahmebeitrag: € 1.950,-/ Semester
Max. Teilnehmeranzahl 20
RATENZAHLUNG
Unkompliziert, zinsenfrei, gebührenfrei! Nutzen Sie für längerdauernde Ausbildungen unser kostenloses Teilzahlungsangebot!
noe.wifi.at/finanzierung
Ansprechpartner/in
Kundenservice — Auskunft, Beratung und Anmeldung
Adresse:
WIFI Niederösterreich, Mariazeller Straße 97, 3100 St. PöltenTelefon: T
02742 890-2000Öffnungszeiten:
Mo - Fr, jew. 7.00 — 18.00 UhrIn der schulfreien Zeit gelten eingeschränkte Öffnungszeiten:
Mo bis Fr, jew. 7.30 — 16.00 Uhr
E-Mail:
kundenservice@noe.wifi.atFragen zu Fördermöglichkeiten?
Die Förderrichtlinien finden Sie am Ende der Info-Broschüre oder einfach online unter
www.kursfoerderung.at oder unter www.noe.wifi.at/foerderungen
Theresa Haiderer, MA Produktmanagerin
Referat New Design Centre theresa.haiderer@noe.wifi.at T 02742 890-2414
Birgit Zeillinger Assistentin
Referat New Design Centre birgit.zeillinger@noe.wifi.at T 02742 890-2410
Philipp Dukek, Beng
Lehrgangsleitung
p.dukek@star-vision.at
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Ideal für
Alle Personen, die mit der Errichtung, Planung und Betrieb von lichttechnischen Installationen beschäftigt sind, aus den Bereichen:
• Elektrotechnik
• Veranstaltungstechnik
• Innen- und Außenarchitektur
• Landschaftsplanung
• Technische Büros
• Verkehrstechnik
• Betrieb von Freizeit- und Sportstätten
• Einrichtungsberatung
Teilnahmevoraussetzung
Das Angebot des Lehrgangs versteht sich als Weiterbildungsmöglichkeit auf hohem akademi- schem Niveau für einen praxisorientierten Personenkreis.
Bedingung für die Aufnahme ist ein Mindestalter von 18 Jahren zu Beginn des ersten Semesters.
Weiters wird eine allgemeine Studienreife oder mehrjährige Berufserfahrung in facheinschlägi- gen Tätigkeitsfeldern vorausgesetzt.
Auswahlverfahren/Aufnahmegespräch
Die Zulassung zum Lehrgang erfolgt im Rahmen der Informationsveranstaltung und/oder im Zuge eines persönlichen Gespräches mit der Lehrgangsleitung.
Rechtzeitige Anmeldung
sichert Ihren Kursplatz!
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Inhalte
1. Semester Semesterstunden ECTS
• Grundlagen der Lichttechnik 20 UE 4 ECTS
o Lichtphysikalische und technische Grundlagen o Tages- und Kunstlicht
o Lichtkonzentration — Lichtverschmutzung o Physiologische Grundlagen / Farbenlehre
• Grundlagen der Elektrotechnik I 30 UE 5 ECTS
o Elektrotechnische Grundgrößen
o Berechnungsverfahren von elektrischen Netzwerken o Elektrotechnische Laborübungen
• Lichttechnische Infrastruktur 30 UE 5 ECTS
o Leuchtmittel und Scheinwerferarten o Praktischer Einsatz von Lichtkörpern
o Mobile Montage von Lichttechnikkomponenten
• Lichtplanung-Visualisierung 40 UE 6 ECTS
o Grundlagen Lichtplanung und Visualisierung
o Grundlagen der Eventbeleuchtung (Geräte, Steuerung) o Workflow: Von der Anforderung zum Lichtplan o Lichtplanung mit CAD-Software
o 3D Visualisierung und Echtzeit-Rendering
1. Semester Summe: 120 UE 20 ECTS
2. Semester Semesterstunden ECTS
• Projekte und Projektmanagement 20 UE 4 ECTS
o Grundlagen des Projektmanagements
• Grundlagen der Elektrotechnik II 20 UE 3 ECTS
o Leistung und Energie als Elektrotechnische Größen o Elektrotechnische Laborübungen
• Eventbeleuchtung 20 UE 3 ECTS
o Lichtsimulation — BUS-Systeme
o Ansteuerung von Scheinwerfern (MA onPC2)
• Lichtplanung im Außenraum 30 UE 5 ECTS
o Architekturbeleuchtung (Fassaden und Gebäudehüllen) o Beleuchtung an öffentlichen Verkehrswegen
o Beleuchtung von Sportplätzen und Freizeitanlagen o Beleuchtung im öffentlichen Raum
• Lichtplanung im Innenraum 30 UE 5 ECTS
o Einführung in die Lichttechnik in Bezug auf Innenraumbeleuchtung o Darstellung und Vergleich von Leuchten und Leuchtmittel
o Atmosphärische Gestaltung durch Licht o Praktische Planungs- und Designstudie
2. Semester Summe: 120 UE 20ECTS
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3. Semester: Semesterstunden ECTS
• Multimediale Lichtgestaltung: 30 UE 5 ECTS
o Projektionstechnik, 3D-Mapping o Holographie
o Grundlagen Medienserver
• Projekte und Projektmanagement II 20 UE 5 ECTS o Wirtschaftlichkeitsrechnungen
o Amortisationsrechnungen
• Licht und Gestaltung 40 UE 5 ECTS
o Gestalten mit Licht- und Lichtquellen
o Licht und dessen Auswirkungen auf den menschlichen Körper o Strahlungsarten/-schutz
• Abschlussarbeit 30 UE 5 ECTS
3. Semester Summe ECTS-Credits: 120 UE 20ECTS
Gesamtstundenanzahl/ Credits: 360 UE 60 ECTS
UE = Unterrichtseinheit
ECTS = European Credit Transfer System (ECTS: European Credit Transfer System — Maß für den gesamten Arbeitsaufwand für durchschnittliche Studierende, um eine Lehrveranstaltung positiv zu absolvieren. Ein Leistungspunkt (oder Credit Point) steht für 25 Stunden Studieren (Präsenz- zeiten, Selbststudium, Prüfungen etc.).
Änderungen vorbehalten
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Ziele und Nutzen
LERNZIELE
Licht als universell einsetzbares Arbeits- und Gestaltungsmittel bildet die Basis für diesen Lehr- gang. Den Studierenden wird mit Hilfe von verschiedenen Ausbildungseinheiten, die Thematik
„Licht“ in den einzelnen Einsatzgebieten, theoretisch wie praktisch näher gebracht. Daher ist ein Lernziel, die Herausbildung von Basiswissen in den unterschiedlichen Anwendungsberei- chen von Licht, wie bei Events, Architektur- und Innenraumbeleuchtungen sowie infrastruktu- relle Lichttechnik. Außerdem erhalten die Teilnehmer/innen einen intensiven Überblick über die verschiedenen Themen der angewandten Lichttechnik, sowohl in der Theorie als auch in der Praxis.
Das primäre Ziel des 3-semestrigen akademischen Lehrgangs ist die Vermittlung eines umfas- senden Basiswissens in den verschiedenen Bereichen der modernen Lichttechnik. Jedes Semes- ter kann hierbei als eigener Bildungsabschnitt gesehen werden und dient jeweils als Grundlage zum Aufstieg in das darauffolgende Semester.
NUTZEN DER AUSBILDUNG
Die Absolvierenden sind in der Lage, mit dem Medium und Gestal- tungselement Licht Ergebnisse zu erzielen, die den Erwartungen und Anforderungen der heutigen Zeit entsprechen.
Profitieren können von diesem akademischen Lehrgang verschiedene Berufsfelder wie Architektur, Veranstaltungs- und Elektrotechnik, Ver- kehrswesen und Freizeit- und Sportstätten.
Der Lehrgang bietet einen intensiven Überblick über die verschiede-
nen Themen der Lichttechnik durch theoretischen und praktischen Un-
terricht, verbunden mit Workshops zu den Anwendungen. Darüber
hinaus bietet er eine Plattform zur Diskussion über Konzepte und In-
halte, auch und vor allem im Kontext gesellschaftlicher Zusammen-
hänge.
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Abschluss/Prüfung/Zertifikate
Der Abschluss wird mit einer kommissionellen Prüfung am Ende jedes Semesters sowie einer Abschlussarbeit am Ende des 3. Semesters erreicht.
Akademischer Grad: Akademisch geprüfte/-r Lichttechniker/-in
Lehrgangsleitung
Lehrgangsleitung Philipp Dukek, BEng
Lehrgangsleiter, Lichttechnische Infrastruktur, Eventbeleuchtung
Geb. in Stuttgart, BRD, Studium an der New Design University Event-Engi- neering, Vortragender im Bereich Bühnenbau und Veranstaltungsrigging, so- wie Veranstaltungssicherheit, Staatlich geprüfter Pyrotechniker und Ge- schäftsführer von StarVision-Eventtechnik KG.
Trainer
OstR. Prof. Dipl.-Ing. Dr. Tadeusz Krzeszowiak
Grundlagen der Lichttechnik, Elektrotechnik I&II, Lichtplanung im Außen- raum, Licht und Gestaltung
20-jährige Theaterpraxis mit Oper, Ballett und Musical, 2010 Oberstudien- rat, 1997-2015 Univ.-Lehrer am Institut f. Theaterwissenschaft der Univ.
Wien, seit 2011 Lichtmessungen an der Staatsoper Wien, über 50 Veröffent- lichungen, Leiter des lichttechnischen Laboratoriums an der HTL Wiener Neustadt
Rainer Taurok, MA
Lichtplanung im Innenraum
Studium an der NDU, Masterstudium der Lichttechnik und Lichtgestaltung,
Planung und Verkauf von Beleuchtungslösungen im gehobenen Residen-
tial-Bereich.
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Stefan Kürzel
Multimediale Lichtgestaltung
Selbstständig mit der Firma „Lichtermacher“ seit über 24 Jahren, spezia- lisiert auf Multimediale Lösungen, Medienserver, Design, Operating, Training und Consulting im Event-Bereich (Corporate Event, TV, Theater, …).
Dipl.-Ing. Stephan Wieninger Projektmanagement
Studium der Informatik an der TU Wien, Aufbau von Projektmanagement- Offices, PM-Consulting, Team- und Kommunikationstraining, Vorberei- tung auf PM-Zertifizierungen.
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Edin Mulasalihovic Elektrotechnik 1&2
Studium der Elektrotechnik, Studienzweig Nachrichten- und Informati- onstechnik an der TU-Wien; Doktoratsstudium am Institute of Electrody- namics, Microwave and Circuit Engineering an der TU-Wien; Seit 2006 Lehr- sowie Forschungstätigkeit an der TU-Wien im Umfeld der energeti- schen Systeme; 2013 Berufung zum Professor an der NDU St. Pölten für den Fachbereich energetische Systeme
Serdar Songür
Lichtplanung-Visualisierung
Architekturstudium an der İ TÜ (Istanbul Technical University) und TU-
Wien, seit 2008 Lehrbeauftragter/ Vortragender an der NDU im Bereich
CAD 2D/ 3D, sowie Design Studio Leitung. Seit 2005 Mitarbeit und Ko-
operationen mit diversen Architekturbüros und Design-Teams.
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Lehr- und Lernmethoden
Selbstlernkompetenz stärken
Es handelt sich dabei um ein ganz neues, modernes Lernverständnis: Wir rücken die Lernenden und ihre Lernprozesse in den Mittelpunkt. Denn aus der Lernforschung wissen wir, dass Lernen eine zutiefst persönliche Angelegenheit ist, die jede und jeder aktiv für sich selbst tun muss.
Ihr/e Trainer/in begleitet Sie mit innovativen Lernmethoden dabei, sich Wissen und Fähigkeiten selbstverantwortlich anzueignen, so wie es für Sie am effektivsten ist. Genau diese Selbstlern- kompetenz ist es, die in der Wirtschaft heute eine Schlüsselqualifikation darstellt. Sie ist auch eine Grundvoraussetzung für das vielzitierte „unternehmerische Denken“ sowie das allerorts geforderte lebensbegleitende Lernen, ohne das in unserer Wissensgesellschaft heute kaum ein Beruf mehr auskommt.
Methoden zum Selberlernen
Didaktische Methoden wie zum Beispiel gruppendynamische Übungen, Thesenrallyes, Videotrainings, Teamarbeiten, Kreati- vitätstechniken bereichern die traditionellen Formen des Unter- richtens.
Lernen macht SPASS
Engagierte WIFI-Trainer/innen haben einen Kriterienkatalog entwickelt, was lebendiges und nachhaltiges Lernen nach dem WIFI-Lernmodell LENA ausmacht.
Lernen am WIFI ist:
S elbstgesteuert
o Lernende bestimmen Inhalte und Lernwege selbst
o Lernende übernehmen die Verantwortung für ihre Lernergebnisse
P roduktiv
o Vorwissen und Erfahrungen sind wertvoll und werden eingebunden o Neugier und Entdeckung(sarbeit) bekommen reichlich Raum
A ktivierend
o Lernende erhalten konkrete Arbeitsaufträge, für die sie Lösungen erarbeiten o Lernende können selbst Initiativen entwickeln
S ituativ
o Lernende nützen und reflektieren ihre Situation im Hier und Jetzt o Lernende übertragen Musterlösungen in die eigene Praxis
S ozial
o Lernende als Person sowie ihre (Lern-)Arbeit erfahren Wertschätzung
o Lernende erhalten reichlich Zeit und Raum für Fragen und Feedback
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WIFI-Potenzialanalyse als Entscheidungshilfe
Wenn Sie eine Höherqualifizierung, Wei- terbildung oder Umschulung in Ihrem Be- ruf vor Augen haben, dann sind Sie bei uns richtig. Das WIFI-Berufsinformationszent- rum bietet Ihnen mit der Potenzialanalyse Unterstützung an. Mit Hilfe psychologi- scher Testverfahren werden Ihre Interes- sen, Begabungen, Eignungen und die Per- sönlichkeitsstruktur erhoben.
Die Tests gehen sehr in die Tiefe, daher be- nötigen wir dafür etwa 4 Stunden. Nach ei- ner Pause findet das psychologische Bera- tungsgespräch statt. Da haben Sie die Mög- lichkeit Ihre bisherige Ausbildung, den be- ruflichen Werdegang und die mögliche Ver- änderung zu besprechen.
Die/Der Psychologin/Psychologe bespricht mit Ihnen genau die Testergebnisse. Ihre
persönlichen Stärken und Begabungen wer- den mit Ihren beruflichen Vorstellungen und Weiterbildungswünschen verglichen.
So kann eine realistische Planung erfolgen, und gemeinsam wird ein persönlicher Karri- ereplan erstellt. Ihre ganz individuelle per- sönliche Situation können Sie ebenfalls zum Thema bei der Beratung machen.
Die Dauer der Beratung beträgt in etwa eine Stunde.
Unser spezielles Angebot für Sie!
Wenn Sie eine Bildungsberatung in An- spruch genommen und bezahlt haben und innerhalb eines Jahres einen längerdauern- den Lehrgang (ab 80 TE) im WIFI NÖ besu- chen, werden Ihnen die Kosten der Bil- dungsberatung vom Teilnahmebeitrag abge- zogen.
„Die Zukunft soll man nicht voraus sehen wollen, sondern möglich machen.“
Antoine de Saint-Exupery
Beratung und Anmeldung:
WIFI-Berufsinformationszentrum T 02742 890-2704 | E biz@noe.wifi.at I www.wifi-biz.at
Wenn Sie weitere Fragen haben oder einen Termin vereinbaren
wollen, bitten wir Sie uns anzurufen.
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WIFI-Anmeldeformular
FAX: 02742 890-2100
Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer NÖ Mariazeller Straße 97 3100 St. Pölten T +43 02742 890-2000 www.noe.wifi.at
Ja, ich melde mich an:
Akademischer Lehrgang Lichttechnik & Gestaltung- 1. Sem. 34001019m
Veranstaltungstitel Kursnummer
WIFI St.Pölten
Termin Veranstaltungsort
Teilnehmer/in:
...
|
...Vorname Nachname Titel
...
|
...Geburtsdatum Geburtsort
...
|
...Telefonnummer (tagsüber erreichbar) E-Mail
...
Privatadresse
Ja,
ich bin mit der monatlichen Zusendung des kostenlosen WIFI E-Mail-Newsletters einverstanden.Eine Abmeldung ist nach jedem Versand möglich.
Rechnung an
(zutreffendes bitte ankreuzen):
Privat (siehe oben) Firma...
|
...Firmenname Telefon (tagsüber)
...
Firmenadresse
Stornobedingungen: 14 Tage vor Kursbeginn kostenlos, bis Kursbeginn 50 %, ab dem Tag der Veranstaltung 100 % des Teilnahme- beitrags. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie im aktuellen WIFI-Kursbuch oder unter www.noe.wifi.at.
Impressum: Herausgeber, Verleger: Wirtschaftskammer Niederösterreich, Landsbergerstraße 1, 3100 St. Pölten
____________________________ ____________________________
Datum Unterschrift (bzw. Firmenstempel)
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Förderungsmöglichkeiten für Privatpersonen
Förderungs- einrichtung
Zielsetzung: Zielgruppe: Nähere Infos:
NÖ Bildungsförderung Ziel ist die berufliche Qualifikation von Ar- beitskräften zu erhöhen, um die Beschäfti- gungschancen nachhaltig zu sichern sowie den qualitativen Arbeitskräftebedarf der Be- triebe sicherzustellen.
Förderhöhe: max. € 2.500, für 3 Jahre ab Erstan- tragstellung, abhängig vom monatlichen Brutto- einkommen:
bis € 1.500 / 80 % der Kurskosten bis € 2.000 / 60 % der Kurskosten bis € 3.000 / 40 % der Kurskosten
Arbeitnehmer/innen in der Privatwirtschaft (vollversi- cherungspflichtiges Dienst- verhältnis).
Wiedereinsteiger/innen ohne AMS-Bezug (Kinderbetreu- ungsgeldbezieher/innen, Per- sonen nach Elternkarenz).
Öffentlich Bedienstete in handwerklicher Verwendung.
Hauptwohnsitz in NÖ mind.
6 Monate vor Kursbeginn.
NÖ Landesregierung,
Abteilung Allgemeine Förderung und Stiftungsverwaltung Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten T 02742 9005-9555
E bildungsfoerderung@noel.gv.at www.noel.gv.at
NÖ Bildungsförderung Sonderprogramm „Vor- bereitungskurs zur Be- rufsreifeprüfung“
Das Land Niederösterreich leistet an Perso- nen, die an Vorbereitungskursen für die Be- rufsreifeprüfung teilnehmen und die Berufs- reifeprüfung erfolgreich ablegen, einen Bei- trag zur Finanzierung von Bildungskosten.
Förderhöhe abhängig vom monatlichen Bruttoeinkommen:
bis € 2.000 / € 1.000 Förderung über € 2.000 / € 500 Förderung
Arbeitnehmer/innen in der Privatwirtschaft (vollversiche- rungspflichtiges Dienstver- hältnis).
Wiedereinsteiger/innen ohne AMS-Bezug (Kinderbetreu- ungsgeldbezieher/innen, Per- sonen nach Elternkarenz).
Öffentlich Bedienstete.
Hauptwohnsitz in NÖ mind.
1 Jahr vor Kursbeginn.
NÖ Landesregierung,
Abteilung Allgemeine Förderung und Stiftungsverwaltung Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten T 02742 9005-9555
E bildungsfoerderung@noel.gv.at www.noel.gv.at
NÖ Bildungsförderung Sonderprogramm „NÖ Bildungsdarlehen“
Das Land NÖ leistet an Personen, die be- rufsbegleitend an Weiterbildungsmaß-nah- men teilnehmen, eine Förderung zur Finan- zierung von Bildungskosten.
Die Höhe der Förderung beträgt 10 % der sich aus dem jeweiligen Kreditvertrag erge- benden Gesamtbelastung für die geförder- ten Kurskosten und ist mit maximal € 2.500 begrenzt.
Arbeitnehmer/innen (vollver- sicherungspflichtiges Arbeits- verhältnis in der Privatwirt- schaft).
Öffentlich Bedienstete.
Hauptwohnsitz in NÖ mind.
6 Monate vor Kursbeginn.
NÖ Landesregierung,
Abteilung Allgemeine Förderung und Stiftungsverwaltung Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten T 02742 9005-9555
E bildungsfoerderung@noel.gv.at www.noel.gv.at
NÖ Bildungsförderung Sonderprogramm „NÖ Weiterbildungsscheck“
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 90
% der Kurskosten bzw. der Prüfungsgebühr und ist mit maximal € 3.000 begrenzt.
Die Förderwerberin bzw. der Förder-werber hat jeweils einen Selbstbehalt von 10 % und allfällige die maximale Förderung über- steigende Kosten zu tragen.
Förderungen von dritter Seite sind soweit zu berücksichtigen, als der gesamte Förderbe- trag (inklusive des NÖ Weiterbildungs- schecks) nicht höher als die nachgewiese- nen Kurskosten sein darf.
Arbeitnehmer/innen mit ma- ximal Pflichtschulabschluss,
Personen mit maximal Pflichtschulabschuss, die seit mind. 1 Jahr als Ein-Perso- nen-Unter-nehmen tätig sind,
Arbeitnehmer/innen mit ei- nem formal nicht anerkann- ten beruflichen Abschluss im Ausland, die als Hilfskräfte tätig sind.
Hauptwohnsitz in NÖ mind.
6 Monate vor Kursbeginn.
NÖ Landesregierung,
Abteilung Allgemeine Förderung und Stiftungsverwaltung Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten T 02742 9005-9555
E bildungsfoerderung@noel.gv.at www.noel.gv.at
NÖ Bildungsförderung Sonderprogramm „Ar- beitswelt 4.0 – FIT für Digitalisierung“
(für Kursmaßnahmen ab 1.4.2017)
Ziel ist die berufliche Qualifikation von Ar- beitskräften zu erhöhen, um die Beschäfti- gungschancen nachhaltig zu sichern sowie den qualitativen Arbeits-kräftebedarf der Betriebe sicherzustellen. Gilt für berufliche Umschulungen, Qualifizierungs- und Wei- terbildungsmaßnahmen, insbesondere in den Bereichen Digitalisierung, EDV, Infor- mations- und Kommunikationstechnik.
Arbeitnehmer/innen in der Privatwirtschaft, die in einem aufrechten vollversiche- rungs-pflichtigen Arbeitsver- hältnis stehen.
öffentlich Bedienstete in handwerklicher Verwen- dung.
NÖ Landesregierung
Abteilung Allgemeine Förderung und Stiftungsverwaltung Land- hausplatz 1, 3109 St. Pölten E bildungsfoerderung@noel.gv.at www.noel.gv.at
NÖ Bildungsförderung Sonderprogramm
„NÖ Lehre PLUS“
(gültig ab 1.2.2018)
Ziel des Sonderprogramms ist es, für Lehr- linge einen zusätzlichen Anreiz zur berufli- chen Höherqualifizierung, parallel zur dua- len Ausbildung, zu schaffen.
Lehrlinge und Auszubildende, das sind Personen mit einem aufrechten Lehr- oder Ausbil- dungsvertrag gemäß Berufsaus- bildungsgesetz oder Land- und forstwirtschaftliches Berufsaus- bildungsgesetz.
NÖ Landesregierung
Abteilung Allgemeine Förderung
und Stiftungsverwaltung Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
E bildungsfoerderung@noel.gv.at www.noel.gv.at
w w w .n oe . wi fi .a t 15 AK-Bildungsbonus Für alle mit dem AK plus-Logo gekenn-
zeichneten Kurse gibt es für Mitglieder der Arbeiterkammer NÖ den Bildungsbonus.
Die Förderausschüttung erfolgt nach Ab- schluss des Kurses.
Gefördert werden 50 % der Kurskosten bis zu max. € 120 bzw. € 170 für Mitglieder, die Kinderbetreuungsgeld beziehen oder € 220 für Mitglieder, die eine Leistung vom AMS beziehen pro Kalenderjahr.
Mitglieder der AKNÖ.
Der Antrag muss bis spätestens 6 Monate nach erfolgreichem Abschluss des jeweiligen Mo- duls (es gilt das Prüfungsdatum!) gestellt werden.
Das Online-Antragsformular ist nach Kursabschluss über die AKNÖ-Website einreichbar.
AK-Bildungsbeihilfen T 05 7171-29000, E bildungsbonus@aknoe.at www.noe.arbeiterkammer.at/
bildungsbonus
AK-Bildungsbonus
„SPEZIAL“ – für die Be- rufsreifeprüfung (Förderperiode:
1.9.2015 - 31.8.2018)
Gefördert werden positiv abgelegte Teilprü- fungen mit jeweils € 120. Voraussetzungen:
Mitgliedschaft Arbeiterkammer NÖ
Die Kurskosten werden selbst getragen und es wurden keine anderen Förderun- gen der AKNÖ bezogen.
Für Mitglieder der Arbeiterkam- mer NÖ, die beantragte Module für die Berufsreifeprüfung bis spätestens 31.8.2018 positiv ab- solviert haben.
AK-Bildungsbeihilfen T 05 7171-29000, E bildungsbonus@aknoe.at www.noe.arbeiterkammer.at/
bildungsbonus AK-Bildungsbonus
„SPEZIAL“ – für die Vorbereitung zur au- ßerordentlichen Lehr- abschlussprüfung (Förderperiode:
1.9.2015 - 31.8.2018)
50 % der Kurskosten bzw. der Kosten für den Schulbesuch bis zu max. € 400 pro Person.
Hinweis: Bei Vorbereitungskursen auf Modul- basis gilt der Förderhöchstsatz von € 400 für die Gesamtkosten aller Module!
Von einer Förderung ausgeschlossen sind Kosten für Nächtigung (z. B. Internat, Wohnheim, o. ä.) sowie allfällige sonstige Ausgaben (z. B. Kopierbeiträge, Literatur, etc.).
Hinweis: Wurde der Vorbereitungskurs auf Modulbasis besucht, ist die Gesamtdauer aller Module ausschlaggebend. Die Kosten für den Vorbereitungskurs auf die außeror- dentliche LAP bzw. den ao. Berufsschulbe- such sind selbst zu tragen.
Mitgliedschaft zur AKNÖ zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Hinweis: Personen mit einem aktuellen Leistungsbezug des AMS NÖ (Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe) können nur ge- fördert werden, wenn sie zuvor NÖ AK-zugehörig beschäftigt waren!
Der Kurs-/Schulbesuch endet spätestens am 31.8.2018. Die Vorbereitung zur ao. LAP muss mind. 60 Unterrichtseinheiten aufweisen und an einer aner- kannten/zertifizierten Bildungs- einrichtung (z. B. Ö-Cert, Cert NÖ, Wien Cert, etc.) oder an einer Berufsschule stattgefun- den haben.
AK-Bildungsbeihilfen T 05 7171-29000, E bildungsbonus@aknoe.at www.noe.arbeiterkammer.at/
bildungsbonus
Erfolgsprämie der WKNÖ für die Berufs- reifeprüfung
Alle Teilnehmer/innen, die im WIFI NÖ Vorbereitungskurse auf die Berufsreifeprü- fung besucht und absolviert haben, fördert die WKNÖ ihre besondere Leistung mit € 400.
Personen mit Wohnsitz in NÖ, die im WIFI NÖ alle Teilprüfun- gen zur Berufsreife-prüfung ab- gelegt haben.
Wirtschaftskammer NÖ, Abteilung Bildung
Wirtschaftskammer-Platz. 1, 3100 St. Pölten,
T 02742 851-17501, www.wknoe.at Bildungskonto des Lan-
des OÖ Berufsorientierte Weiterbildungen und Umschulungen (bei Umschulungen sind die Bildungsmaßnahmen innerhalb eines Jahres nach Abschluss beruflich anzu- wenden und nachzuweisen).
Kurskosten für Bildungsmaßnahmen.
Bildungsmaßnahmen werden grundsätzlich mit 30 % der Kurskosten bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von
€ 2.000 gefördert.
Personen, mit Hauptwohnsitz
zu Kursbeginn in OÖ Amt der OÖ Landesregierung, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, T 073277 20-14900, E bildungskonto@ooe.gv.at www.ooe.gv.at
Fachkräftestipendium Gefördert werden neue Ausbildungen, die frühestens am 1.1.2017 und spätestens am 31.12.2018 beginnen und die zu einer Hö- herqualifizierung und einem Abschluss in Bereichen führen, in denen ein Mangel an Fachkräften herrscht.
Die Höhe des Fachkräftestipendiums ent- spricht mindestens der Höhe des Aus- gleichszulagenrichtsatzes, abzüglich eines Krankenversicherungsbeitrages.
Im Jahr 2018 sind das täglich € 28,80.
Wir versichern Sie auch in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung.
Beschäftigungslose, Personen, die wegen der geplanten Aus- bildung karenziert sind, und vormals selbstständig Erwerbstä- tige, deren Erwerbstätigkeit ruht.
Sie waren in den letzten 15 Jah- ren mindestens 4 Jahre beschäf- tigt, Ihre höchste abgeschlos- sene Ausbildung liegt unter dem Fachhochschulniveau und Sie erfüllen die Aufnahme-voraus- setzungen für die in Österreich geplante Ausbildung.
Regionale Geschäftsstelle des AMS
www.ams.at
waff Weiterbildungs-
konto Die Förderung für berufliche Aus- und Wei- terbildungen beträgt 50 % (maximal € 300) der Kurs- und Prüfungskosten. Der gesamte Förderbetrag kann im Zeitraum von vier Jahren beantragt werden.
Arbeitslose oder beschäftigte Personen, die in Wien gemeldet sind.
Waff - Beratungszentrum für Beruf und Weiterbildung Nordbahnstraße 36, Stiege 1/3 1020 Wien
T 01 21748-555 E bbe@waff.at www.waff.at
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Förderungsmöglichkeiten für Unternehmen
Förderungs- einrichtung
Zielsetzung: Zielgruppe: Nähere Infos:
WK-Bildungsscheck (3 Jahre gültig)
Der WK-Bildungsscheck im Wert von
€ 100 ist die finanzielle Unterstützung der Wirtschaftskammer NÖ für ihre Mitglieder.
Er kann beim Besuch einer Weiterbildungs- veranstaltung in allen WIFIs in Österreich eingelöst werden.
Mitglieder der Fachgruppe Gastrono- mie/Hotellerie der WKNÖ sowie deren Mit- arbeiter/innen werden zusätzlich mit einem Guthaben von € 200 für Veranstaltungen im Bereich Tourismus des WIFI NÖ, ausge- nommen HACCP-Kurse und Kurse zur Al- lergen-kennzeichnung, durch die Fach- gruppe gesponsert.
Mitglieder der Wirtschaftskam- mer NÖ:
Bei Einzelfirmen der/die Inha- ber/in
Mitunternehmerinnen, Ver- partnerte und Kinder sofern eine sozialversicherungs- pflichtige Anmeldung im Be- trieb gegeben ist
Bei Gesellschaften:
- persönlich haftende Gesellschafter/innen - gewerbe- und handelsrecht- liche Geschäftsführer/innen - Prokuristen/Prokuristinnen - stille Gesellschafter/innen - alle Personen, die im Fir- menbuch eingetragen sind
WIFI NÖ, Mariazeller Str. 97, 3100 St. Pölten,
T 02742 890-2000,
E kundenservice@noe.wifi.at, www.noe.wifi.at
Weiterbildungsbonus für Unternehmensfüh- rung
(gültig ab 1.1.2017)
Gefördert werden Projekte, welche im Ein- klang mit den Strategien des Landes NÖ zur Entwicklung des Wirtschaftsstandortes ste- hen. Insbesondere soll dadurch die Grund- lage für die Implementierung neuer Pro- dukte/Prozesse und/oder die Erschließung neuer Märkte geschaffen werden, um letzt- endlich eine Erhöhung der Wertschöpfung in NÖ zu bewirken. Die Förderung erfolgt durch einen Zu-schuss in Höhe von maxi- mal 50 % der Kurskosten bis zu einer maxi- malen Höhe von € 2.500.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, de- ren Gründung zumindest ein Kalenderjahr vor Antragseinrei- chung der Förderung zurück- liegt und somit seit mindestens einem Jahr im Besitz eines akti- ven Gewerbescheins sind.
Für Ein-Personen-Unternehmen steht die Professionalisierung im Vordergrund.
NÖ Landesregierung, Abteilung Wirtschaft, Touris- mus und Technologie Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten T 02742 9005-9005, www.noe.gv.at
Lehre.Fördern der WK Zwischen- und überbetriebliche Ausbil- dungsmaßnahmen für Lehrlinge:
Zusatzausbildungen über das Berufsbild hinaus - im Ausmaß von 75 % der Kurs-kos- ten (exkl. USt.) bis zu einer Gesamt-höhe von € 2.000.
Bei Vorbereitungskursen auf die Lehrab- schlussprüfung 75 % der Kurskosten (exkl.
USt) bis maximal € 500.
Weiterbildung der Ausbilder/innen:
Weiterbildungsmaßnahmen im Ausmaß von 75 % der Kurskosten (exkl. USt.) bis zu ei- ner Gesamthöhe von € 2.000 pro Kalender- jahr.
Unternehmen, die berechtigt sind, Lehrlinge nach dem Be- rufsausbildungsgesetz oder dem land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz auszu- bilden.
Weitere Fördermöglichkeiten für Lehrlinge erfahren Sie bei der WKNÖ.
Wirtschaftskammer NÖ Lehrlingsstelle - Förderreferat Wirtschaftskammer-Platz 1 3100 St. Pölten
T 02742 851-17570 F 02742 851-17569 E lehre.foerdern@wknoe.at www.lehre-foerdern.at
KMU DIGITAL Das KMU DIGITAL Förderprogramm unter- stützt die Aus- und Weiterbildung zur Stär- kung digitaler Kompetenzen. Das umfang- reiche KMU DIGITAL Förder-programm führt österreichische KMU in 4 Schritten an die Digitalisierung heran:
1. KMU DIGITAL Online Status-Check 2. KMU DIGITAL Potenzialanalyse 3. KMU DIGITAL Beratung Schwerpunkte:
a) E-Commerce & Social Media b) Geschäftsmodelle & Prozesse c) Verbesserung der IT-Sicherheit 4. KMU DIGITAL Qualifizierung: Digitale
Kompetenzen erweitern
Viele Digitalisierungstrends bie- ten für Unternehmer/innen ein großes Potenzial an Chancen.
Zugleich steigen auch, durch die zunehmende Automatisie- rung und Digitalisierung sämtli- cher Dienstleistungs- und Pro- duktionsbereiche, die Heraus- forderungen, vor allem für kleine und mittlere Unter-neh- men (KMU) in Österreich.
Wirtschaftskammer Österreich Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien
T 05 90 900 4522 E info@kmudigital.at www.kmudigital.at
w w w .n oe . wi fi .a t 17 Qualifizierungsförde-
rung für Beschäftigte (Kurse, die bis spätes- tens 31.12.2018 begin- nen und spätestens am 31.12.2019 enden)
Das Arbeitsmarktservice (AMS) fördert mit dieser Beihilfe die Kosten für Weiterbildun- gen von gering qualifizierten und älteren Arbeitnehmerinnen/
Arbeitnehmern, um diese stärker in betrieb- liche Weiterbildungsaktivitäten einzubezie- hen.
Arbeitnehmer/innen mit höchstens Pflichtschulab- schluss.
Arbeitnehmer/innen mit Lehr- abschluss bzw. Abschluss ei- ner berufsbildenden mittleren Schule.
Arbeitnehmer/innen ab dem 45. Lebensjahr mit höherer Ausbildung als Pflichtschul- abschluss
Die Zuständigkeit der Ge- schäftsstelle des Arbeits- marktservice richtet sich nach der personaldisponierenden Stelle des Betriebs, in dem die zu fördernden Arbeitneh- mer/innen beschäftigt sind.
www.ams.at
Qualifizierungsförde- rung für Beschäftigte in Kurzarbeit
Das Arbeitsmarktservice (AMS) fördert die Kosten der Qualifizierungsmaß-nahmen von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern in Kurzarbeit. Die bei Kurz-arbeit ausfallende Arbeitszeit ist für arbeitsmarktpolitisch und betrieblich sinnvolle Qualifizierung zu nut- zen, damit die von Kurzarbeit Betroffenen ihre Chancen auf eine nachhaltige Beschäf- tigungsfähigkeit erhöhen.
Definierte Arbeitgeber, deren Arbeitnehmer/innen im Rah- men des Kurzarbeit-Ausbil- dungskonzepts Ausfallstun- den für Qualifizierungsmaß- nahmen verwenden (mindes- tens 16 Maßnahmen-stunden) erhalten eine Qualifizierungs- unterstützung.
Förderbar sind auch überlas- sene Arbeiter/innen von ge- werblichen Arbeitskräfteüber- lassern (Qualifizierung im Rahmen der Kurzarbeit).
Regionale Geschäftsstelle des AMS
www.ams.at
Steuerliche Absetzmöglichkeiten und sonstige Aktionen
Förderungs- einrichtung
Zielsetzung: Zielgruppe: Nähere Infos:
BIZ – Beratungs-
förderung Alle Mitgliedsbetriebe der WKNÖ können bis zu 6 Bewerber/innen für eine Lehrstelle im WIFI-BIZ kostenlos testen lassen.
Jugendliche und Mitgliedsbe- triebe der Wirtschaftskammer NÖ
WIFI-BIZ
Rödlgasse 1, 3100 St. Pölten T 02742 890-2702, E biz@noe.wifi.at www.wifi-biz.at Aufwendungen für
Aus- und Fortbildung, Umschulung
§ 16 EStG. Förderung der Ausbildungs-investi- tionen als Werbungskosten für unselbstständig Erwerbstätige.
Arbeitnehmer/innen regionales Finanzamt oder www.bmf.gv.at
Stand: März 2018
Genauere Informationen finden Sie auf der WIFI NÖ-Homepage www.noe.wifi.at unter Service Förderungen oder in der Datenbank zur Weiterbildungsförderung unter www.kursfoerderung.at.
Die Übersicht enthält die Zusammenstellung aller dem WIFI NÖ bekannten Förderungen.
Alle Angaben ohne Gewähr!
Detaillierte Informationen und Anträge sind generell über den jeweiligen Fördergeber abzuwickeln!
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
RASCHE ANMELDUNG SICHERT IHREN KURSPLATZ
Um die Effizienz der WIFI-Veranstaltungen zu gewährleisten, ist die Teilnehmeranzahl begrenzt. Die Anmeldungen werden nach dem Datum des Einlangens gereiht. Sichern Sie sich durch frühzeitige Anmeldung Ihren Kursplatz!
DER TEILNAHMEBEITRAG
Teilnahme- und Prüfungsbeiträge enthalten keine Umsatzsteuer, weil die Wirtschaftskammer als Körperschaft öffentli- chen Rechts nicht unter den Begriff „Unternehmer“ im Sinne des Umsatzsteuergesetzes 1994 fällt. Im Teilnahmebeitrag enthaltene Prüfungsbeiträge gelten nur für den ersten vorgegebenen Prüfungstermin. Werden von uns gutgeschriebene Beträge nicht binnen drei Jahren nach ihrem Entstehen rückgefordert oder eingelöst, sind die gutgeschriebenen Beträge verfallen. Skonti können nicht in Abzug gebracht werden. Bei Seminaren, die in einem Seminarhotel stattfinden, sind die Aufenthaltskosten nicht im Teilnahmebeitrag enthalten. Bei einem späteren Einstieg in eine Veranstaltung ist eine Ermäßigung des Teilnahmebeitrags nicht vorgesehen, dasselbe gilt bei einem vorzeitigen Ausstieg.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Der Teilnahmebeitrag ist vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn rechtzeitig zu entrichten, dass er spätestens am Tag des Kursbeginns auf dem von uns angegebenen Konto eingelangt ist. Bei Versäumnis von Zahlungsfristen behalten wir uns, abgesehen von der Möglichkeit der gerichtlichen Geltendmachung, auch die außergerichtliche Geltendmachung unserer Forderungen durch einen Anwalt oder durch ein Inkassobüro vor. Wir sind berechtigt, die dabei zur zweck- entsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen und angemessenen Kosten in Rechnung zu stellen.
STORNOBEDINGUNGEN
Stornierungen werden vom WIFI nur schriftlich entgegengenommen. Die Teilnahme an einer Veranstaltung kann, so- fern in der Einladung nicht anders angegeben, bis zu 14 Tage vor Kursbeginn, im WIFI einlangend, kostenlos storniert werden. Bei nicht rechtzeitiger Stornierung wird eine Stornogebühr von 50 % des Teilnahmebeitrags verrechnet. Bei Stornierungen am Tag des Veranstaltungsbeginns bzw. nach Beginn der Veranstaltung wird der komplette Teilnahme- beitrag fällig. Die Nominierung einer Ersatzteilnehmerin/eines Ersatzteilnehmers ist möglich, diese/r muss jedoch den Teilnahmevoraussetzungen entsprechen. Der/Die ursprüngliche Teilnehmer/in bleibt jedoch für die Kurskosten haft- bar.
IHR WIDERRUFSRECHT ALS PRIVATKUNDE BEI FERNABSATZGESCHÄFTEN:
Erfolgt die Buchung einer Veranstaltung im Fernabsatz, insbesondere online, per E-Mail, telefonisch oder per Fax, können Sie im Sinne des FAGG binnen vierzehn Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses ohne Angabe von Grün- den vom Vertrag zurücktreten. Dazu müssen Sie uns, dem WIFI der Wirtschaftskammer Niederösterreich (Adresse:
Mariazeller Straße 97, 3100 St. Pölten, E-Mail: widerruf@noe.wifi.at, Tel.: 02742 890-2000, Fax: 02742 890-2100) eindeutig Ihren Entschluss mitteilen (z. B. per E-Mail, Post, Fax), diesen Vertrag zu widerrufen. Sie können dazu das Muster-Widerrufsformular auf unserer Website (www.noe.wifi.at) elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, werden wir Ihnen unverzüglich eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
RÜCKTRITT VOM AUSBILDUNGSVERTRAG
Das WIFI behält sich vor, auch ohne Angabe von Gründen, Teilnehmer/innen vom Veranstaltungsbesuch auszuschlie- ßen. Der bereits eingezahlte Kursbeitrag wird aliquot zurückgezahlt.
SO ERHALTEN SIE IHR ABSCHLUSSDOKUMENT
Wenn Sie mindestens 75 % der Veranstaltungsdauer anwesend waren und den Teilnahmebeitrag bezahlt haben, kön- nen wir Ihnen eine WIFI-Teilnahmebestätigung ausstellen. Zu Prüfungen werden im Allgemeinen nur Personen zuge- lassen, die mindestens 75 % des vorangegangenen Lehrganges oder Kurses besucht haben. Über die Zulassung ent- scheidet das WIFI. Der Ablauf der WIFI-Prüfungen ist durch die jeweils gültige Prüfungsordnung bestimmt. Nach be- standener Prüfung wird ein Zeugnis und/ev. ein Diplom ausgestellt. Schriftlich abgelegte Prüfungsarbeiten werden nicht ausgehändigt. Wenn Sie für Ihre WIFI-Zeugnisse, -Diplome und Ausweise Duplikate benötigen, stellen wir Ihnen diese auch für zurückliegende Jahre gerne aus. Es ist auch eine englische Übersetzung möglich. Die Duplikatsgebühr beträgt 30 Euro.
ÄNDERUNGEN IM VERANSTALTUNGSPROGRAMM
Viele WIFI-Veranstaltungen werden über längere Zeiträume geplant. Aus organisatorischen Gründen kommt es im Lauf dieser Zeit manchmal zu Programmänderungen. Ebenso ist es möglich, dass die Mindestteilnehmerzahl einer Veranstaltung nicht erreicht wird und diese daher nicht zustande kommt. Das WIFI muss sich daher Änderungen von Kurstagen, Beginnzeiten, Terminen, Veranstaltungsorten, Trainern/Trainerinnen, Umstellungen des Stundenplans bei Lehrgängen sowie eventuelle Veranstaltungsabsagen vorbehalten. Sollte dies bei einer von Ihnen gebuchten Veran- staltung der Fall sein, werden wir Sie rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigen. Es können daraus jedenfalls
w w w .n oe . wi fi .a t 19 keine Ersatzansprüche für entstandene Aufwendungen oder sonstige Ansprüche dem WIFI gegenüber abgeleitet wer- den. Das WIFI kann keine Gewähr bei Druck- bzw. Schreibfehlern in seinen Publikationen und Internetseiten über- nehmen.
Wenn eine Veranstaltung ausfällt, weil der/die Trainer/in erkrankt ist oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse ein- getreten sind, dann besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Selbstverständlich erstatten wir Ihnen abzugsfrei Ihre bereits eingezahlten Veranstaltungsbeiträge. Ein weitergehender Schaden-ersatzanspruch (z. B. Fahrt- kosten, Verdienstentgang) ist ausgeschlossen. Die Rückzahlung überweisen wir Ihnen auf das Konto, das Sie uns schriftlich bekannt gegeben haben. Alternativ stellen wir Ihnen einen Bildungsscheck aus. Wenn Sie bereits Skripten und Arbeitsunterlagen erhalten haben und diese behalten möchten, ziehen wir die entsprechenden Kosten von der Rückzahlung ab.
DURCHFÜHRUNGSGARANTIE
Die Durchführungsgarantie gilt für alle gekennzeichneten Veranstaltungen, wenn zehn Tage vor Kursstart mindestens eine Person angemeldet ist.
TRAININGSEINHEITEN (TE)
Die Dauer der Veranstaltungen ist in Trainingseinheiten (TE) angegeben. Eine Trainingseinheit dauert 50 Minuten.
Davon ausgenommen sind gesondert gekennzeichnete Veranstaltungen, welche aufgrund von Ausbildungsgesetzen, Studienverordnungen o. Ä. eine abweichende Dauer (z. B. 45 Minuten) aufweisen.
ZUM DATENSCHUTZ
Ihre persönlichen Angaben werden vertraulich behandelt. Wir geben Ihre Daten nur in den angeführten Fällen an Dritte weiter. Mit der Übermittlung Ihrer Daten auf elektronischem, telefonischem, schriftlichem oder mündlichem Weg sowie per Fax willigen Sie ein, dass das WIFI Ihre personenbezogenen Daten (das sind Vor- und Nachname, Titel, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer, Geburtsort, Firmenname, Firmenadresse, Telefonnummern, E-Mail-Ad- ressen, Zusendeadresse oder Privatadresse) speichern und für die Übermittlung von Informationen und zur Qualitäts- sicherung verwenden darf. Dies schließt auch den Versand unseres E-Mail-Newsletters an die bekannt gegebene(n) E- Mail-Adresse(n) mit ein. Sie stimmen einer elektronischen Verarbeitung und Übermittlung der bekanntgegebenen Da- ten zum Zwecke der Bonitätsprüfung im Sinne des geltenden Datenschutzgesetzes ausdrücklich zu.
WISSENSWERTES ZU AUFNAHMEN UND ARBEITSUNTERLAGEN
Das Anfertigen von Bildern, Video- oder Tonaufnahmen von Lernmaterial, vom Vortrag oder von Personen während der Veranstaltungen und Prüfungen ist nicht gestattet. Sie stimmen ausdrücklich zu, dass Fotos (bzw. kurze Video- mitschnitte) aus den Kursen für Werbezwecke zur Erfüllung des Bildungsauftrags verwendet werden können. Auf Ver- langen werden solche Aufnahmen gelöscht. Im Teilnahmebeitrag sind grundsätzlich die Arbeitsunterlagen inkludiert, falls nicht ausdrücklich etwas anderes bekannt gegeben wird. Ein gesonderter Kauf von Lernmaterial im WIFI ist nicht möglich. Je nach Kurs kann es zu zusätzlichen Kosten für Literatur, Skripten bzw. Material kommen. Sie werden dar- über rechtzeitig informiert. Die vom WIFI zur Verfügung gestellten Unterlagen und die Software dürfen nicht verviel- fältigt, verbreitet, feilgehalten, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht oder in Verkehr gebracht werden.
TEILNAHME VON MINDERJÄHRIGEN
Das WIFI übernimmt keine Aufsichtspflicht über minderjährige Teilnehmer/innen. Den Anordnungen des WIFI-Perso- nals ist Folge zu leisten. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen.
BARRIEREFREIER ZUGANG
Wir ermöglichen Menschen mit besonderen Bedürfnissen einen barrierefreien Zugang zu unseren öffentlichen Veran- staltungen. Sollten Sie diesbezüglich eine Unterstützung benötigen, ersuchen wir um rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem Kundenservice vor Beginn der Veranstaltung.
HAUSORDNUNGEN
Die an den jeweiligen Standorten geltenden Hausordnungen sind einzuhalten und sind somit Teil dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ein Zuwiderhandeln kann auch den Ausschluss von der Weiterbildungsmaßnahme bedeu- ten.
Gerichtsstand in St. Pölten, es gilt österreichisches Recht Stand: März 2018