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Bericht des Gemeinderats zur Kleinen Anfrage Priska Keller bezüg- lich Fussgängerstreifen bei der Bushaltestelle „Tiefweg“

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Reg. Nr. 1.3.1.14 Nr. 10-14.784.02

Bericht des Gemeinderats zur Kleinen Anfrage Priska Keller bezüg- lich Fussgängerstreifen bei der Bushaltestelle „Tiefweg“

Am 29. Januar 2014 ist dem Gemeinderat folgende Kleine Anfrage eingereicht worden:

"An den meisten Bus- und Tramstationen hat es in unmittelbarer Nähe einen Fuss- gängerstreifen so auch an allen Busstationen am Grenzacherweg. Nur an der Hal- testelle „Tiefweg“ ist dies nicht der Fall.

Deshalb bittet die Unterzeichnende den Gemeinderat um die Beantwortung folgen- der Fragen:

1. Was gibt es für Gründe, warum bei der Haltestelle „Tiefweg“ ein Fussgänger- streifen fehlt?

2. Was würde eine Realisierung eines solchen bedeuten?

Für die Beantwortung der Fragen danke ich im Voraus.“

Der Gemeinderat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:

Fussgängerstreifen sind nicht als reine Markierung zu verstehen, sondern müssen ähnlich wie ein Bauwerk sorgfältig geplant, projektiert und schliesslich ausgeführt werden, damit die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Ein Fussgängerstreifen kann keinen physischen Schutz bieten, er regelt lediglich den Vortritt zwischen Fussgängerinnen und Fussgängern sowie Motorfahrzeugen. Die Fussgängerinnen und Fussgänger auf dem Streifen erhalten das Recht, den Vortritt für sich zu beanspruchen. Leider ist in der Schweiz der Anteil an Fuss- gängerunfällen bei Fussgängerstreifen erschreckend hoch, weil sich die zu Fuss Gehenden in falscher Sicherheit wiegen. Aus diesem Grund sollten Fussgängerstreifen nur dort mar- kiert werden, wo dies durch die einschlägigen Normen und Richtlinien möglich ist (Schwei- zerischer Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute VSS sowie der Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu). Die Markierung eines Fussgängerstreifens ist nicht zwingend abhängig von einer Bushaltestelle. Für eine Realisierung gelten andere Kriterien.

Neben diversen Anforderungen an Beleuchtung, Sichtweiten, Erkennbarkeit und Hindernis- freiheit gibt es wichtige betriebstechnische Kriterien, welche für die Markierung eines Fuss- gängerstreifens erfüllt sein müssen: Es muss eine bestimmte Fussgänger- und Fahrzeug- frequenz gegeben sein, damit ein Fussgängerstreifen sicher betrieben werden kann. Der Fahrzeuglenkende soll mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zeitgleich wie ein Fussgänger beim Fussgängerstreifen eintreffen. Wird diese Fussgängerfrequenz nicht erreicht, sinkt die Anhaltequote und der Fussgängerstreifen als Verkehrsanlage verliert an Sicherheit für den

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Seite 2 Fussgängerverkehr. Die Fussgängerfrequenzen sollten deshalb auf eher verkehrsorientier- ten Strassen die in den Normen angegebenen Werte nicht unterschreiten.

Die konkreten Fragen kann der Gemeinderat wie folgt beantworten:

1. Was gibt es für Gründe, warum bei der Haltestelle „Tiefweg“ ein Fussgängerstreifen fehlt?

Bereits frühere Erhebungen haben gezeigt, dass im Bereich Tiefweg die für einen Fussgän- gerstreifen notwendige Anzahl an Querungen von mindestens 50 Personen pro Stunde mit durchschnittlich rund 12 Personen pro Stunde deutlich nicht erreicht wird. Zudem ist in gut 100 Metern Entfernung bereits der nächste Fussgängerstreifen, welcher die Verbindung aus der Strasse Unterm Schellenberg in den Siegwaldweg (Kindergarten) herstellt. Der Grenzacherweg ist mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 km/h belegt. Die Strasse kann auch ohne Fussgängerstreifen an besagter Stelle beim Tiefweg überquert werden. Aus diesen Gründen wurde bis anhin auf die Markierung eines Fussgängerstreifens verzichtet.

2. Was würde eine Realisierung eines solchen bedeuten?

Technisch kann mit einer kleineren baulichen Massnahme (Anpassung Rabatte) und einer entsprechenden Beleuchtung ein Fussgängerstreifen auf der Nordseite des Tiefwegs mar- kiert werden (Kosten knapp CHF 4‘000). Dieser entspricht zwar nicht den Richtlinien und auch nicht der „Wunschlinie“ der Mehrzahl der querenden Fussgängerinnen und Fussgän- ger, aber es wird damit doch ein Vortrittsrecht für zu Fuss Gehende geschaffen. Ein Fuss- gängerstreifen auf der südlichen Seite des Tiefwegs - direkt bei der Bushaltestelle - kann aus Sicherheitsgründen nicht realisiert werden. Es müsste die Bushaltestelle in Fahrtrich- tung Dorf verschoben werden, was in Anbetracht der Busbetonplatte unverhältnismässige Kosten auslösen würde. Der Gemeinderat wird aufgrund einer Neubeurteilung den Fuss- gängerstreifen nördlich des Tiefwegs realisieren lassen.

Riehen, 2. September 2014

Gemeinderat Riehen

Der Präsident: Der Gemeindeverwalter:

Hansjörg Wilde Andreas Schuppli

Beilage: Situationsplan

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