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E-Mail der BGE an die Bergverwaltung des Saarlandes zu Rückfragen zur Datenlieferung (PDF)

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Academic year: 2022

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Von:

An: bergverwaltung.saarland.de; @bergverwaltung.saarland.de

Cc:Betreff: Rückfragen zur Datenlieferung Datum: Mittwoch, 14. August 2019 11:59:00

Sehr geehrte ,

sehr geehrte ,

die für Sie zuständige BGE-Ansprechpartner befindet sich derzeit . Aus diesem Grund werde ich vertretungsweise die Kommunikation mit Ihnen weiterführen und vorläufig als Ihr Ansprechpartner bei der BGE zuständig sein.

Im Bereich der Standortauswahl befindet sich derzeit das Ausschlusskriterium „Einflüsse aus gegenwärtiger oder früherer bergbaulicher Tätigkeit“ – gesondert das Teilgebiet der Bergwerke in Bearbeitung. Dazu hatten Sie uns bereits am umfangreiche Daten übermittelt. An dieser Stelle möchte ich mich nochmals recht herzlich bedanken.

Aufgrund neuer Erkenntnisse aus dem Verlauf des Verfahrens, wird die BGE Ihrer Behörde zeitnah eine aktualisierte Datenabfrage zu diesem Ausschlusskriterium zusenden. Insbesondere die bisher betrachteten Berechtsamsflächen liefern keine ausreichenden Informationen zur Gebirgsschädigung, die gemäß des Standortauswahlgesetztes (StandAG) zum Gebietsausschluss genutzt werden können.

Um den zu erwartenden Aufwand zur Datenrecherche und –aufbereitung durch Ihre Behörde möglichst gering zu halten, möchte ich Ihnen diesbezüglich einige Rückfragen zu den bisher erhaltenen Datenlieferungen stellen:

1. Umhüllende des Steinkohlenbergbaus

Unter den bisher erhaltenen Datenlieferungen befand sich ein Datenpaket mit der Bezeichnung Wir bitten diesbezüglich um eine Erläuterung der Methodik zur Erstellung dieser Umhüllenden.

2. Umhüllende für den gesamten saarländischen Bergbau

Da im StandAG nicht nur der Steinkohlenbergbau berücksichtigt wird, bitten wir um Auskunft, ob ebenso Umhüllende für den gesamten saarländischen Bergbau (Tiefbau) existieren.

3. Teufenzuordnung

Um Missverständnisse aus dem vergangenen Schriftwechsel zwischen Ihnen und der BGE zu vermeiden, möchten wir uns nochmals erkundigen, ob Sie über eine Datenbank, Kartenwerk oder ähnliche Daten verfügen, aus denen die maximale Abbauteufe oder dessen

Einwirkungsbereich in die Teufe über sämtliche bergbauliche Aktivitäten im Saarland auszulesen ist.

Eine bergbauliche Aktivität wird im Sinne des StandAG nur ausgeschlossen, wenn dessen Einwirkungsbereich tiefer 300 m reicht.

Für Fragen, Erläuterungen oder Hinweise können Sie meine Kolleg und mich gern kontaktieren.

Zu Ihrer Information:

Weiterhin sind wir gern bereit ein gemeinsames Gespräch diesbezüglich zu führen.

(2)

Wir werden zeitnah ein Gesprächstermin mit dem Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz vereinbaren.

Aus logistischen Gründen würden wir gern diesen Termin vor oder nach dem Gespräch mit Ihrer Behörde planen.

Ich bitte zu beachten, dass diese Email bzw. dieses Schreiben sowie die Rückantworten ggf. auf einer Internetpräsenz der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH veröffentlicht und dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) zur Veröffentlichung auf der Informationsplattform gemäß § 6 StandAG zur Verfügung gestellt werden. Sollten Ihrerseits Bedenken bestehen, so sind diese ausdrücklich der Rückantwort voranzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

i. A.

BGE Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Bereich Standortauswahl

Zentrale Peine Eschenstraße 55 31224 Peine T +49 (0) 5171 43-

@bge.de www.bge.de

Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Beate Kallenbach-Herbert, Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch

Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth

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