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Studienordnungfür die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu BerlinTeil IV B 14 Fachspezifische Bestimmungen zur Fachdidaktik des Prüfungsfaches Mathema-tik

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Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät II Institut für Mathematik

Studienordnung

für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin

Teil IV B 14 Fachspezifische Bestimmungen zur Fachdidaktik des Prüfungsfaches Mathema- tik

Auf der Grundlage des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) in der Fassung vom 05. Oktober 1995 (GVBl.S.727), zuletzt geändert durch Artikel IX des Haushaltsstrukturgesetzes vom 12. März 1997 (GVBl.

S. 69), des Berliner Lehrerbildungsgesetzes (LBiG) in der Fassung vom 13. Februar 1985 (GVBl.

S.434,948), zuletzt geändert durch Artikel XII des Haushaltsstrukturgesetzes vom 12. März 1997 (GVBl.

S. 69), der Verordnung über die Ersten (Wissen- schaftlichen und Künstlerisch-Wissenschaftlichen) Staatsprüfungen für die Lehrämter (1. LehrerPO 1982) vom 18. August 1982 (GVBl. S. 1650), zuletzt geändert am 26. Oktober 1995 (GVBl. S. 699) sowie der Fachübergreifenden Bestimmungen für den Stu- dienanteil Fachdidaktik der Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin hat der Fakultätsrat der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät II am 16. Dezember 1996 nachfolgende fachspezifische Bestimmungen zur Fachdidaktik des Prüfungsfaches Mathematik erlas- sen1. Die Gemeinsame Kommission für das Lehramts- studium hat am 06. Februar 1997 zugestimmt.

Die Festlegungen der Fachübergreifenden Bestim- mungen für den Studienanteil Fachdidaktik gehen de- nen der Fachspezifischen Bestimmungen zur Fach- didaktik des Prüfungsfaches Mathematik vor. Abwei- chungen davon bedürfen der Beschlußfassung durch den Akademischen Senat.

§ 1 Aufbau des Studiums

Die Einführung in die Fachdidaktik Mathematik (2 SWS für die Studienratsausbildung mit Mathematik als 2. Fach; 4 SWS für alle weiteren Lehramtsstudien- gänge) und die Praktikumsvorbereitung (2 SWS) sind Voraussetzung für das Unterrichtspraktikum.

1 Die Fachspezifischen Bestimmungen zur Fachdidaktik des Prü- fungsfaches Mathematik wurden am 22. Juli 1997 der Senatsver- waltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur angezeigt.

Das fachdidaktische Hauptseminar (2 SWS mit Leis- tungsnachweis) ist nach dem erfolgreichen Absolvie- ren des Unterrichtspraktikums in Mathematik zu bele- gen.

§ 2 Einführung in die Fachdidaktik und Praktikumsvorbereitung

Dieser Studienabschnitt umfaßt folgende Pflichtveran- staltungen für alle Lehramtsstudiengänge mit dem Prüfungsfach Mathematik:

− Einführung in die Fachdidaktik Mathematik I

1 SWS VL

1 SWS UE

− Einführung in die Fachdidaktik Mathematik II (Nicht obligatorisch für die Studienratsausbildung mit Mathematik als 2. Fach - 60-SWS-Fach)

2 SWS VL

− Planung, Gestaltung und Analyse von Mathema- tikunterricht

2 SWS SE

§ 3 Unterrichtspraktikum

Durch die begleitende Lehrkraft erfolgt unmittelbar vor Beginn eine Einweisung der Studierenden in die konkreten Aufgaben und die jeweiligen Bedingungen für die Durchführung des Unterrichtspraktikums.

Die Studierenden sollen während des Praktikums mindestens 8 Stunden eigenen Unterricht erteilen und in mindestens 32 Unterrichtsstunden hospitieren.

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§ 4 Vertiefung der Fachdidaktik

(1) Studienratsausbildung mit Mathematik als 1.

Fach (80 SWS-Fach) sowie Studienratsausbil- dung mit Mathematik als 2. Fach (60-SWS- Fach)

- Fachdidaktisches Hauptseminar

2 SWS HS

(2) Lehramtsausbildung L1 – L3 mit Mathematik (60-SWS-Fach)

- Vertiefung von Einzelaspekten der Fachdi- daktik

Mathematik (Wahlpflichtveranstaltung)

2 SWS VL oder SE

- Fachdidaktisches Hauptseminar

2 SWS HS

§ 5 Übergangsregelungen

Studierende im Grundstudium, die vor Inkrafttreten dieser Ordnung ihr Studium in einem Lehramtsstu- diengang an der Humboldt-Universität zu Berlin auf- genommen haben, und Studierende im Hauptstudium setzen ihr Studium nach den vorläufigen Ordnungen fort, die von den Fachbereichsräten erlassen und vom Akademischen Senat 1991 beschlossen wurden.

Auf Antrag können die Studierenden ihr Studium auch nach dieser Studienordnung beenden. Die Wahl ist durch den Zwischenprüfungsausschuß aktenkundig zu machen und nicht revidierbar.

§ 6 Inkrafttreten

(1) Die Fachspezifischen Bestimmungen zur Fachdi- daktik des Prüfungsfaches Mathematik treten am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Mittei- lungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin in Kraft.

(2) Die Fachspezifischen Bestimmungen zur Fachdi- daktik des Prüfungsfaches Mathematik aus dem Jahre 1991 treten mit Ende des Sommersemesters 2001 au- ßer Kraft.

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