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Organisationserlass der Bundeskanzlerin

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Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de

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Organisationserlass der Bundeskanzlerin

BKOrgErl 2018

Ausfertigungsdatum: 14.03.2018 Vollzitat:

"Organisationserlass der Bundeskanzlerin vom 14. März 2018 (BGBl. I S. 374)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 14.3.2018 +++)  

Eingangsformel  

Gemäß § 9 der Geschäftsordnung der Bundesregierung ordne ich mit sofortiger Wirkung an:

I.  

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit erhält die Bezeichnung Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

II.  

Das Bundesministerium des Innern erhält die Bezeichnung Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.

III.  

Dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat werden übertragen

1.   aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit die Zuständigkeiten für Bauwesen, Bauwirtschaft und Bundesbauten, für Stadtentwicklung, Wohnen, Ländliche Infrastruktur und öffentliches Baurecht, für die Stadtentwicklungsangelegenheiten der Raumordnung sowie für den demografischen Wandel;

 2.   aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur die Zuständigkeiten für Raumordnung, für den Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz, für die

Europäische Raumentwicklungspolitik und den territorialen Zusammenhalt sowie für den demografischen Wandel.

 

Die Zuständigkeitsübertragungen schließen deren europäische und internationale Bezüge sowie die Grundsatz- und Planungsangelegenheiten ein.

IV.  

Dem Bundeskanzleramt werden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat die Zuständigkeiten für die IT-Steuerung des Bundes, für die Geschäftsstelle IT-Rat sowie für die Gemeinsame IT des Bundes übertragen.

V.  (Änderungsvorschrift) VI.  

Die Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Mitgliedern der Bundesregierung geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.

Der Übergang der Zuständigkeiten unter Ziffer III.1. entspricht dabei im Mengengerüst der Vereinbarung vom 22. Mai 2014 zwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Umsetzung des Organisationserlasses der Bundeskanzlerin vom 17. Dezember 2013.

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Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de

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Schlussformel  

D i e B u n d e s k a n z l e r i n

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