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308. Verleihung der Lehrbefugnis als Universitätsdozentin an der Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften

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Erschienen im Mitteilungsblatt der Universität, Stück XXXII, Nummer 308, am 25.07.2003, im Studienjahr 2002/03.

308. Verleihung der Lehrbefugnis als Universitätsdozentin an der Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften

Die vom Fakultätskollegium der Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften der Universität Wien eingesetzten Habilitationskommission hat in der Sitzung am 24. Juni 2003 die Erteilung der Lehrbefugnis als Universitätsdozentin für das Fach „Philosophie“ an Frau MMag. Dr. Hisaki HASHI aufgrund des § 28 Abs. 7 des Universitätsorganisationsgesetzes 93, BGBl. Nr. 805 vom 26. November 1993, i. d. g. F., genehmigt.

Gleichzeitig wurde die Zugehörigkeit an das Institut für Ethnologie, Kultur- und Sozialanthropologie festgelegt.

Die vom Fakultätskollegium der Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften der Universität Wien eingesetzten Habilitationskommission hat in der Sitzung am 25. Juni 2003 die Erteilung der Lehrbefugnis als Universitätsdozentin für das Fach „Sozial- und Kulturanthropologie (Ethnologie)“ an Frau Dr. Hildegard DIEMBERGER aufgrund des

§ 28 Abs. 7 des Universitätsorganisationsgesetzes 93, BGBl. Nr. 805 vom 26. November 1993, i. d. g. F., genehmigt.

Gleichzeitig wurde die Zugehörigkeit an das Institut für Ethnologie, Kultur- und Sozialanthropologie festgelegt.

Die vom Fakultätskollegium der Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften der Universität Wien eingesetzten Habilitationskommission hat in der Sitzung am 27. Juni 2003 die Erteilung der Lehrbefugnis als Universitätsdozentin für das Fach „Kultur- und Sozialanthropologie (Ethnologie)“ an Frau Dr. Marie-France CHEVRON aufgrund des § 28 Abs. 7 des Universitätsorganisationsgesetzes 93, BGBl. Nr. 805 vom 26. November 1993, i. d. g. F., genehmigt.

Gleichzeitig wurde die Zugehörigkeit an das Institut für Ethnologie, Kultur- und Sozialanthropologie festgelegt.

Der Dekan:

G r e i s e n e g g e r

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