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Start des Sommersemesters an rheinland-pfälzischen Hochschulen zum 20. April verschoben

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Hochschule

Start des Sommersemesters an rheinland-pfälzischen Hochschulen zum 20. April verschoben

Das rheinland-pfälzische Wissenschaftsministerium und die staatlichen Hochschulen haben entschieden, den Präsenzlehrbetrieb bis nach den Osterferien zu verschieben.

Gegenwärtig startet damit der Lehrbetrieb aller rheinland-pfälzischen Hochschulen vo- raussichtlich am 20. April 2020.

„Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 haben wir uns für eine Verschiebung des Semesterstarts an den Hoch- schulen in Rheinland-Pfalz ausgesprochen. Damit gewinnen wir wertvolle Zeit, so dass die Hochschulen die organisatorischen und technischen Vorbereitungen treffen können, damit auch Teile ihres Semesterprogramms sukzessive als digitale Lehr- und Lernan- gebote zur Verfügung gestellt werden können. Vorlesungen und Seminare können übergangsweise z. B. auf universitären Lernplattformen zur Verfügung gestellt oder im Netz angeboten werden“, begründete Wissenschaftsminister Konrad Wolf die Verschie- bung des Semesterstarts der Hochschulen.

“Das ist eine besondere Herausforderung unter ganz besonderen Bedingungen. Dieser Herausforderung stellen wir Hochschulen uns. Wir haben nun die notwendige Zeit, um ein Raum- und Lehrkonzept für die Hochschulen zu entwickeln, das sich in vielerlei Hinsicht als flexibel erweist: Gestaltung der Lehre, Organisation von Prüfungen, Einsatz digitaler Elemente, Bibliotheksdienstleistungen, technischer und administrativer Sup- port. Dies wird eine Herausforderung auch für die IT-Infrastruktur in Rheinland-Pfalz“,

MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT,

WEITERBILDUNG UND KULTUR Verantwortlich (i.S.d.P.)

Mainz, 13. März 2020 Markus Nöhl

Pressesprecher Telefon 06131 16-4597 Pressestelle

Telefon 06131 16-2994 E-Mail presse@mwwk.rlp.de Mittlere Bleiche 61

55116 Mainz

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beschreibt der Vorsitzende der LHPK, Prof. Dr. Michael Jäckel, zugleich Präsident der Universität Trier, was nun zu meistern ist.

Diese Entscheidung gilt nur für den Vorlesungsbetrieb, nicht aber für den Verwaltungs- und Forschungsbetrieb. „Wir stehen mit den Hochschulen in intensiven Gesprächen und beobachten die weitere Entwicklung sehr genau. Selbstverständlich steuern wir nach, wenn dies notwendig sein sollte“, ergänzt der Minister.

Wolf weiter: „Ich stehe in der Kultusministerkonferenz (KMK) in einem engen Austausch mit den Wissenschaftsministern und Wissenschaftsministerinnen der Länder. Wir arbei- ten in einem koordinierten Entscheidungsprozess an pragmatischen Lösungen.“

Mit den Hochschulen wurde vereinbart:

- Bibliotheken, Forschungsbetrieb und Verwaltung sollen geöffnet bleiben.

- Die Hochschulen prüfen, inwiefern Lehrveranstaltungen durch digitale Formate ersetzt werden können.

- Auch prüfen die Hochschulen, welche Konferenzen, Tagungen und Veranstal- tungen abgesagt werden müssen.

- Alle Studierenden, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und Beschäftigte der Wissenschaftseinrichtungen, die aus vom Robert Koch-Institut eingestuften Risikogebieten zurückkehren, werden aufgefordert, eine 14-tägige Selbstqua- rantäne einzuhalten.

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