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aktuelles Papier befürchten, das Grüne aus zehn Landesregierungen unter dem Titel „Rückführungen nach Afghanistan“

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Academic year: 2022

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Rückführungen nach Afghanistan: Einschätzung der Sicherheitslage überprü- fen, rechtsstaatlich handeln, humanitäre Handlungsspielräume nutzen

Die Grünen in den Landesregierungen von Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schles- wig-Holstein und Thüringen betonen eine Reihe von Grundlinien und Anforderungen bezüglich Rückführungen nach Afghanistan.

Sie verweisen dabei darauf, dass die Beurteilung der Sicherheitslage in einem Land und damit die Grundlage für Asylentscheidungen des Bundesamts für Migration und Flucht (BAMF) in die alleinige Kompetenz des Bundes fällt. Den Ländern obliege es im Rahmen der gesetzlichen Aufgabenverteilung, diese Entscheidungen umzuset- zen. Hieraus erwachse für den Bund gegenüber den Flüchtlingen, aber auch gegen- über den Ländern die Verantwortung, insbesondere bei so instabilen Staaten wie Afghanistan die Sicherheitslage kontinuierlich zu überprüfen. Angesichts bestehen- der Zweifel an der Einschätzung der Sicherheitslage, fordern die grünen Regie- rungsmitglieder die Bundesregierung auf, die Einschätzung zur Sicherheitslage in Afghanistan unter Einbeziehung der aktuell bekannt gewordenen Stellungnahme des UNHCR vom 22. Dezember 2016 aktuell und gemeinsam mit den vor Ort tätigen Hilfsorganisationen und NGOs erneut zu überprüfen. Ferner gilt es eine verbindliche Vereinbarung mit dem UNHCR und der Organisation für Migration (IOM) zur Verbes- serung der Rahmenbedingungen für Rückführungen und freiwillige Ausreisen zu tref- fen.

Die Grundlinien im Detail:

1. Die Länder vollziehen Rückführungen innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens in eigener Kompetenz. Ihnen steht für die Entscheidung, ob sie von der Rückführung vollziehbar Ausreisepflichtiger absehen, nur ein sehr enger Entscheidungsspielraum zu. Liegen keine Abschiebehindernisse vor, die zur Erteilung einer Duldung berechti- gen und sind alle übrigen rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen gegeben, sind sie zum Vollzug von Rückführungen verpflichtet. Eine der Vorrausetzungen, die gegeben sein muss, ist eine Sicherheitslage im Zielstaat, die gewährleistet, dass Ausreisepflichtige keinen Schaden an Leben und Gesundheit nehmen. Diese Bewer- tung der Sicherheitslage obliegt dem Bund. Die Entscheidung darüber, ob Rückfüh- rungen nach Afghanistan grundsätzlich für möglich gehalten werden oder ob es ziel- staatsbezogene Abschiebehindernisse gibt, trifft allein die Bundesregierung auf Grundlage ihrer Einschätzung der dortigen Sicherheitslage. Die derzeitige Beurtei- lung der Sicherheitslage in Afghanistan durch die Bundesregierung ist teils wider- sprüchlich, teils unzureichend. Von verschiedenen Seiten gibt es gut begründete Hinweise, dass Afghanistan derzeit insgesamt nicht sicher genug ist für Abschiebun- gen.

Die GRÜNEN fordern die Bundesregierung deshalb auf, die Sicherheitslage in Af- ghanistan auf der Grundlage aktueller Einschätzungen ihrer Behörden und der vor Ort tätigen Hilfsorganisationen und NGOs erneut zu bewerten und dabei die vorhan- denen, ernstzunehmenden Zweifel an der Sicherheitsbewertung einzubeziehen.

Darüber hinaus fordern wir die Bundesregierung auf, dem Beschluss der Innenminis- terkonferenz in Koblenz aus dem Dezember 2015 nachzukommen und verbindliche Absprachen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Rückführungen und

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freiwillige Ausreisen nicht nur mit der afghanischen Regierung, sondern auch dem UNHCR und IOM (Internationale Organisation für Migration) zu treffen und diese vor- zulegen. In diesem Sinne setzen sich die GRÜNEN auch gegenüber den Innenminis- tern der Länder ein.

2. Die Länder setzen das Ausländerrecht und damit auch vollziehbare Ausreisepflich- ten um. Die GRÜNEN setzen dabei im Einklang mit Recht und Gesetz vorrangig auf die freiwillige Rückkehr, die auch gefördert wird. Dies gilt auch in Bezug

auf Afghanistan. Bislang sind weit mehr Menschen freiwillig nach Afghanistan zu- rückgekehrt, als abgeschoben wurden. Die freiwillige Rückkehr macht den allergröß- ten Teil der Gesamtrückkehrer aus, sie ist humaner, kostengünstiger und geht unter dem Strich schneller. Für diesen Weg haben wir GRÜNE uns mit Erfolg eingesetzt;

er sollte mit hoher Priorität weiter verfolgt werden.

Wo die freiwillige Ausreise scheitert, müssen jedoch auch zwangsweise Rückführun- gen per Abschiebung erfolgen. Auch sie sind als Teil des Bundesrechtes dort vorzu- nehmen, wo andere Optionen nicht greifen oder wo es dringend geboten ist. So wer- den etwa bereits seit langem Straftäter nach Afghanistan abgeschoben.

3. Von Abschiebungen nach Afghanistan dauerhaft und grundsätzlich abzusehen, ist für die Länder nur möglich, wenn die Bundesregierung ihre derzeitige Einschätzung der Sicherheitslage ändert. In Landeskompetenz kann ein Abschiebestopp Abschie- bungen für maximal drei Monate aufschieben, aber nicht aufheben. Für die Länder besteht dagegen die Möglichkeit, die Ermessensspielräume im Rahmen des Aufent- haltsrechts zu nutzen, das individuelle an humanitären Grundsätzen orientierte Krite- rien für eine Aussetzung der Abschiebung vorsieht. Auf Landesebene setzen sich die GRÜNEN auf dieser Grundlage dafür ein, dass vorrangig Straftäter und Gefährder abgeschoben werden. Zudem sollen die zuständigen Behörden bei der Prüfung von individuellen Abschiebehindernissen sowie der Organisation von Abschiebun-

gen insbesondere die familiäre und gesundheitliche Situation von Ausreisepflichti- gen, die Dauer ihres Aufenthalts und ihre bereits erbrachten Integrationsleistungen berücksichtigen. Darüber hinaus ist die Möglichkeit einzubeziehen, eine Duldung zur Durchführung einer Ausbildung (§60a Abs. 2 Aufenthaltsgesetz) zu erteilen.

4. Sofern eine rechtskonforme den genannten Grundsätzen entsprechende Einzel- fallentscheidung getroffen wurde, macht es in der Konsequenz für die Betroffenen bei einer Abschiebung keinen Unterschied, ob sie von den zuständigen Behörden in den Ländern einzeln oder als Teil einer vom Bund organisierten gebündelten Ab- schiebung zurückgeführt werden. Die GRÜNEN kritisieren jedoch die unwürdige öf- fentliche Darstellung von "Sammelabschiebungen" zur politischen Instrumentalisie- rung. Dies gilt insbesondere dann, wenn dadurch der falsche Eindruck von undiffe- renzierten Massenabschiebungen erweckt werden soll. Denn auch bei gebündelten Abschiebungen gilt nach unserem Asylrecht die Einzelfallprüfung.

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