• Keine Ergebnisse gefunden

Ein Thema, das Sie angeht!

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Ein Thema, das Sie angeht!"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Wer auf Grundlage neuer Lieferverträge der Krankenkassen Patienten mit Hilfsmitteln versorgen will, muss seit einem Jahr eine Präqualifizierung nachweisen. Welche Bedingungen sollte eine Apotheke erfüllen?

D

ie Abgabe von Hilfs-

mitteln zu Lasten der gesetzlichen Kranken- versicherung (GKV) ist eine Dienstleistung der Apotheke, die häufig von Apothekenmitarbeitern als lästiger Randbereich zum norma- len Geschäft mit Arzneimitteln emp- funden wird. Besonders in kleinen Orten im ländlichen Bereich über- nehmen Apotheken aber einen gro-

ßen Teil der Versorgung der Be- völkerung mit Hilfsmitteln, wie zum Beispiel Inkontinenzhilfen, Kom- pressionstrümpfen, Stomaartikel und Hilfsmittel zur Unterstützung pflege- bedürftiger Menschen. Apotheker, die sich an der Belieferung von Hilfs- mitteln auf der Basis neuer Hilfsmit- telverträge mit den gesetzlichen Kran- kenkassen beteiligen wollen, müssen sich seit 2011 zuvor präqualifizieren.

So ist es von den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen und den Leistungserbringern bundesweit geregelt worden.

Was ist Präqualifizierung? Inte- ressierte Apotheken, aber auch Sani- tätshäuser und andere Hilfsmittel- lieferanten müssen ihre Qualifikation für die Belieferung durch ein Prä- qualifizierungsverfahren, das im So-

zialgesetzbuch festgelegt ist, nach- weisen. Vertragspartner der GKV können nur die Leistungserbringer sein, die die Vorraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Ab- gabe und Anpassung der Hilfsmittel erfüllen. Früher hätte eine Apotheke mehrfache individuelle Überprüfun- gen durch einzelne Krankenkassen durchlaufen müssen. So hat dieses

vereinfachte Verfahren auch Vorteile für die Apotheken. Zum Teil existie- ren zwar noch alte Verträge der GKV, für die keine Präqualifizierung nötig ist, zukünftige neue Verträge werden wohl vermehrt diese Bedingung ent- halten. Möglicherweise werden auch bestehende Verträge kurzfristig ange- passt. Mit einer Bestätigung der Prä- qualifizierung ist jede Apotheke da- für gut vorbereitet. Die Präqualifizie- rung ist eine notwendige Vorrausset- zung für die Teilnahme an den Hilfs- mittellieferverträgen, sie ist aber nicht hinreichend. Das heißt, die Apotheke muss nachfolgend zusätz- lich noch einen Liefervertrag mit der Krankenkasse nachweisen, um ihre Kunden mit Hilfsmitteln auf Kassen- kosten zu beliefern.

Präqualifizierungsstellen Unab- hängige zentrale Prüfungsstellen – die so genannten Präqualifizierungs- stellen – prüfen die Anträge der Leis- tungsanbieter. Im Zuge des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisa- tionsstrukturen in der Gesetzlichen Krankenversicherung wurden diese Institute benannt, um mit einem ge- ringen Aufwand die Eignung von Apotheken und anderen Hilfsmittel- lieferanten zu überprüfen. Zurzeit gibt es zwanzig vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversiche- rung zugelassene Präqualifizierungs- stellen. Sie wurden überwiegend von Verbänden und Unternehmen ge-

Ein Thema,

das Sie angeht!

PRAXIS PRÄQUALIFIZIERUNG

50 DIE PTA IN DER APOTHEKE | April 2012 | www.pta-aktuell.de

TYPISCHE HILFSMITTEL DER APOTHEKE

Bandagen, Hilfsmittel für Dekubitus, Inkontinenzhilfen, Hilfsmittel für Tracheostoma, Kompressionsstrümpfe, Inhalationsgeräte, Gehhilfen, Toilettenhilfen, Stomaartikel, Messgeräte, Applikationshilfen

(2)

gründet, die bereits zuvor im Hilfs- mittelsektor angesiedelt waren. Prin- zipiell kann jeder Leistungsanbieter bei jeder dieser Stellen einen Antrag zur Präqualifizierung stellen. Aller- dings richten einige ihre Tätigkeit für alle Hilfsmittelsegmente, einige aber nur für bestimmte Versorgungsbe- reiche aus, das ist bei der Auswahl zu beachten.

Für Apotheker bietet die Agentur für Präqualifizierung (AfP) in Eschborn bei Frankfurt am Main als Teil der Werbe- und Vertriebsgesellschaft deutscher Apotheker (MGDA) ein auf die Bedingungen in der Apotheke zugeschnittenes Verfahren an.

Antragsstellung Im Rahmen des Antrags müssen die persönliche Zu- verlässigkeit des Antragstellers (Ein- haltung des Berufsrechts und Daten- schutzes, Insolvenzfreiheit, Vorliegen einer Betriebshaftpflicht), die fachli- che Kompetenz und die räumlichen sowie sachlichen Vorraussetzungen nachgewiesen werden.

Formulare können auf den Internet- seiten der Präqualifizierungstellen heruntergeladen werden. Der antrag- stellende Apotheker füllt diese aus und dokumentiert so die Einhaltung der geforderten Bedingungen. Zu- sätzlich werden die Approbations- urkunde, Pläne der Räumlichkeiten und eine Inventarliste verlangt. Nur selten sind Betriebsbegehungen zur Überprüfung notwendig. Die Prä- qualifizerungsstelle ist angehalten, innerhalb von zehn Werktagen nach Eingang der Unterlagen diese auf Vollständigkeit zu prüfen. Sollte der Antrag unvollständig sein, hat der Antragsteller die Möglichkeit, mit einer Fristverlängerung diesen nach- zubessern. Vollständige Unterlagen sollten innerhalb von acht Wochen geprüft und eine Entscheidung des Antrags getroffen werden.

Erfolgt der positive Bescheid über Erteilung der Präqualifizierung, wer- den die gesetzlichen Krankenkassen automatisch darüber in Kenntnis ge- setzt und der jeweilige Betrieb wird in einem elektronischen Verzeichnis geführt.

Gültigkeit Wird die Zulassung er- teilt, ist sie fünf Jahre lang gültig und wird von allen Krankenkassen an- erkannt. Anschließend muss das Präqualifizierungsverfahren erneut durchlaufen werden. Änderungen im

Betrieb, zum Beispiel ein Inhaber- wechsel oder die Verlegung der Apo- theke an einen anderen Standort müssen per Änderungsanzeige mit- geteilt werden. Die Präqualifizie- rungsstelle prüft dann, ob die Vo- raussetzungen weiterhin gegeben

sind und die Bestätigung weiterhin Wirksamkeit besitzt.

Fazit Der insgesamt überschaubare zeitliche und finanzielle Aufwand, der für die Antragsstellung zur Prä-

qualifizierung nötig ist, lohnt sich auf jeden Fall für Apotheken. Sie sind so für neue Lieferverträge mit der GKV bestens gerüstet!

p

Dr. Katja Renner, Apothekerin

DIE PTA IN DER APOTHEKE | April 2012 | www.pta-aktuell.de 51

© Sean Locke / www.iStockphoto.com

VORTEILE AUF EINEN BLICK

+ Das Präqualifizierungszertifikat wird von allen Krankenkassen anerkannt.

+ Das Zertifikat ist fünf Jahre gültig.

+ Einzelfallprüfungen zur Feststellung der Qualifikation entfallen. Damit wird der zeitliche und finanzielle Aufwand reduziert.

+ Krankenkassen und GKV-Spitzenverband werden automatisch über die Präqualifizierung informiert.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Zusätzlich erhalten Sie mit Ihrer neuen Kundennummer kostenlos ein Glückslos der ARD - Fernsehlotterie, das Sie auf Ihren persönlichen Namen registrieren können. Das Los nimmt an

Eine gegenwärtig in Bearbeitung be- findliche ausführliche quellenkritische Stu- die der Aussagen ehemaliger Auschwitz- Häftlinge, die von sich behaupten, bei den

Auf Bildung als jenseitige Beschäftigung wird noch zurückzukommen sein. Bildung war aber natürlich auch Teil des irdischen Lebens, und das wird in der Festrede Gregors

Die Steuerungselemente (Promotoren) bestimmter Pflanzengene sollen durch die Anheftung von Methylgruppen blockiert werden, sodass diese Gene nicht abgelesen werden können und

+ Mehr Impfangebote sind sinnvoll: Viel zu wenige Men- schen, für die es empfohlen wird, schützen sich vor Grippeviren... Befeuchtung und Pflege für

Pensionäre oder Kranken- hausvertreter, die sich für das Projekt interessieren, können sich wenden an: VKD, Kai- serstraße 50, W-4330 Mül- heim/Ruhr. Seminar-Kongreß der FÄPI

Sofern der Kunde den Änderungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wo- chen ab Zugang der Änderungserklärung schriftlich widerspricht, werden nach Ablauf dieser Frist

Dies wird auch von allen Lieferanten erwartet, insbesondere, dass persönliche Daten mit großer Umsicht und Sensibilität behandelt werden und dass im Unternehmen Maßnahmen