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im Kreis Steinfurt Richtlinien zur Vergabe

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im Kreis Steinfurt Richtlinien zur Vergabe

NACHWUCHS PREIS 2020

§ 1

Die Kreissparkasse Steinfurt und der Kreis Steinfurt ver- geben jährlich den Sparkassen Nachwuchspreis Kultur im Kreis Steinfurt, der mit 2.000,- Euro dotiert ist. Der Preis wird von der Kreissparkasse Steinfurt für fünf Jah- re ab 2017 gestiftet.

§ 2

1. Der Förderpreis richtet sich in der Regel an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (bis 27 Jahre) sowie an Einzelpersonen, Akteure und Initiativen im Kreis Steinfurt, die mit ihrer Arbeit einfallsreich und wirkungsvoll das Kunst- und Kulturleben des Kreises Steinfurt von, mit und für Kinder/n, Jugendliche/n und junge/n Erwachsenen bereichern. Verliehen wird der Preis an Einzelpersonen, Gruppen oder Projekte, die mit ihrer Arbeit aktiv das kulturelle Leben im Kreis Steinfurt mitgestalten und zur kulturellen Bildung bei- tragen.

2. Der Förderpreis wird an Einzelpersonen, Gruppen oder Projekte aller Bereiche/Sparten verliehen, die mit ihrem Engagement im besonderen Maße das kulturel- le Leben und/oder die Teilhabe an Kultur und Bildung im Kreis Steinfurt gestalten. Hierzu zählen die Berei- che/Sparten:

• Bildende Kunst

(Bildhauerei, Fotografie, Malerei, Medienkunst, Sonstiges)

• Darstellende Kunst (Tanz, Theater)

• Neue Medien

• Literatur

• Musik

• Architektur

• Kulturelle Bildung

• Kulturelle Verständigung

• Soziokultur

• Nachwuchsförderung im kulturellen Umfeld

• und andere

3. Die auszuzeichnende Leistung sollte eine besondere Be- reicherung des Kulturlebens im Kreis Steinfurt darstellen.

Gewürdigt werden soll in erster Linie eine Leistung, die bereits eine gewisse Kontinuität aufweist. In Ausnahme- fällen kann auch ein Einzelbeitrag gewürdigt werden.

4. Die Angebote der Vorgeschlagenen müssen innerhalb des Kreisgebietes umgesetzt und angeboten werden.

Die Kandidaten/Kandidatinnen sollten ihren Lebens- mittelpunkt innerhalb des Kreisgebietes haben.

§ 3

1. Vorschläge für den Nachwuchspreis können von Ein- zelpersonen, Gruppen oder Institutionen aus dem Kreis Steinfurt eingereicht werden, die nicht in Personaluni- on Vorschlagender und Vorgeschlagener sein dürfen.

Die Vorschläge sind mit einer schriftlichen Darstellung zum Akteur/zur Initiative, zu der/den zu würdigenden Leistung/en und zu der Wirkung auf das Kulturleben im Kreis Steinfurt ausführlich zu begründen und mit aus- sagekräftigem und qualitätsvollem Begleitmaterial zu versehen. Die Begründungen für den Vorschlag dürfen nicht vom Vorgeschlagenen selbst verfasst werden.

Die Vorschläge sind direkt bei der Kulturförderung des Kreises oder über die zuständige Stadt- oder Gemein- deverwaltung einzureichen. Die Städte und Gemein- den haben ein eigenes Vorschlagsrecht.

2. Die Kulturförderung des Kreises prüft die eingereich- ten Vorschläge auf Zulässigkeit und Vollständigkeit im Sinne dieser Richtlinien. Die zuständigen Städte und Gemeinden werden gebeten, eine Stellungnahme zum Vorschlag abzugeben, wenn die Vorschläge nicht direkt über sie eingereicht und mit einer Stellungnah- me versehen werden.

3. Zuständig ist die Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Ortes, in dem der/die Vorgeschlagene wohnt und/

oder seinen/ihren kulturellen Wirkungskreis hat.

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im Kreis Steinfurt Richtlinien zur Vergabe

NACHWUCHS PREIS 2020

§ 4

1. Über die Vergabe des Preises entscheidet eine Jury aus den folgenden stimmberechtigten Mitgliedern:

a) ein Vertreter/eine Vertreterin der Kreissparkasse Steinfurt (als Vorsitzende/r)

b) den Mitgliedern der Fachkommission für die Vergabe des Sparkassen Nachwuchspreises Kultur und c) mindestens zwei, bis zu vier Vertreter/Vertreterin-

nen der für die Jurierung relevanten Fachberei- che aus dem Bereich des kulturellen Lebens im Münster land.

Beratend nimmt ein Vertreter/eine Vertreterin des Schul-, Kultur- und Sportamtes des Kreises Steinfurt teil. Bei gerader Stimmverteilung (gemäß Ziffer 1. a – c) erhält der Vertreter/die Vertreterin des Schul-, Kul- tur- und Sportamtes Stimmrecht.

2. Die Verwaltung schlägt die externen Fachjuroren aus dem Bereich des kulturellen Lebens im Münsterland, die die Bandbreite des kulturellen Spektrums wider- spiegeln, vor, die mehrheitlich von den Vertretern/Ver- treterinnen der Fachkommission und dem Vertreter/

der Vertreterin der Kreissparkasse Steinfurt bestimmt werden. Die Verwaltung ist aufgefordert, bei der Aus- wahl der Vorschläge der externen Fachjuroren auf Kontinuität und Gleichgewicht der unterschiedlichen Sparten zu achten.

§ 5

1. Vorschläge gelten für das Verfahren des aktuellen Vergabejahres. Sie bleiben für ein weiteres Jahr im Vorschlagspool. Eingereichte Vorschläge können so- mit maximal für zwei Jahre Teil des Verfahrens sein.

Vorschläge, die zweimal nicht berücksichtigt werden, sind automatisch von der Preisvergabe in allen folgen- den Jahren ausgeschlossen, sofern sie nicht erneut eingereicht werden.

2. Der Preis kann innerhalb eines Bereiches/einer Spar- te nur einmal an dieselbe Person oder Gruppe ver- liehen werden. Die Preisvergabe an eine Gruppe schließt nicht grundsätzlich aus, dass ein Mitglied der Gruppe den Preis ebenfalls als Einzelperson für einen eigenständigen Beitrag zur Bereicherung des Jugend- kulturlebens im Kreis Steinfurt erhalten kann.

§ 6

1. Diese Richtlinien treten zum 1. März 2017 in Kraft und gelten erstmalig für die Nachwuchspreisvergabe 2017.

2. Die bisherigen Richtlinien vom 01. Januar 2012 wer- den außer Kraft gesetzt.

3. Im Jahr 2020 wird über eine mögliche Fortführung des Sparkassen Nachwuchspreises Kultur über das Jahr 2021 hinaus entschieden.

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