Benutzungs- bedingungen
der Recycling-St ationen
Benutzungs- bedingungen
1. Geltungsbereich der Benutzungs- bedingungen
Die Benutzungsbedingungen gelten für die in der Stadt
gemeinde Bremen als Annahmestellen betriebenen Recycling
Stationen
• Aumund, Martinsheide 6
• Blockland, Fahrwiesendamm 100
• Blumenthal, Am Knick 7
• Borgfeld, Hamfhofsweg 61
• Burglesum, Steindamm 2
• Findorff, Kissinger Straße 1 a
• Hemelingen, HermannFunkStraße 4
• Hohentor, Am Hohentorsplatz 8
• Horn, Achterstraße 4
• Huchting, Wardamm 114
• Hulsberg, Bennigsenstraße 28
• Kirchhuchting, Obervielander Straße 43
• Oberneuland, Rockwinkeler Landstraße 105
• Oslebshausen, Oslebshauser Landstraße 30
• Obervieland, FritzThieleStraße 20
• Weserpark, HansBredowStraße 19
Die Benutzungsbedingungen gelten in Verbindung mit dem jeweils gültigen Ortsgesetz über die Entsorgung von Abfällen in der Stadtgemeinde Bremen und der gültigen Gebühren
ordnung für die Benutzung der öffent lichen Abfallentsorgung in der Stadt gemeinde Bremen.
Auf den RecyclingStationen werden Abfall, Wert und Schad
stoffe angenommen, die in privaten Haushal tungen in der Stadtgemeinde Bremen angefallen sind. Die Anlieferung von Verkaufsverpackungen aus anderen Herkunftsbereichen ist gemäß den Kriterien der Systembetreiber nach § 6 Abs. 3 Verpackungsverordnung zugelassen. Die Anlieferung von Elektro und Elektronikgeräten aus anderen Herkunfts
bereichen ist gemäß den Bedingungen des Ortsgesetzes über die Entsorgung von Abfällen in der Stadtgemeinde Bremen zugelassen.
2a. Zugelassene Abfälle und Wertstoffe
Auf allen RecyclingStationen werden folgende Abfälle und Wertstoffe angenommen:
• Gartenabfälle (Laub, Gras, Baum und Strauchschnitt) in einer Menge von maximal 1 m3
• Papier und Pappe
• Glas
• Verkaufsverpackungen (Gelbe Säcke)
• Metalle
• Textilien und Schuhe
• Kleine Elektrogeräte
• Batterien/ Akkus
• CDs, DVDs
• Druckerpatronen / Tonerkartuschen
• Energiesparlampen, LED-Lampen und Leuchtstoffröhren
• Restmüll im Bremer Müllsack
• Bioabfälle
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2b. Zusätzliche Service-Angebote einzelner Recycling-Stationen
Baumstämme und -stubben werden nur auf der Recycling
Station „plus“ Blockland angenommen.
Gartenabfälle über 1m³ sind gebührenpflichtig und können nur bei der RecyclingStation „plus“ Blockland entsorgt werden.
Schadstoffhaltige Abfälle werden zusätzlich auf den Recycling Stationen „plus“ Blockland und Hulsberg angenom
men, oder zu bestimmten Zeiten an anderen RecyclingStatio
nen. Termine sind im Internet und in der Broschüre „Fast alles über Müll“ publiziert.
Gasflaschen und Gaskartuschen mit einem Füllgewicht größer 1 kg können nur bei den ständigen Schadstoffannahme
stellen auf den RecyclingStationen „plus“ Blockland und Huls
berg abgegeben werden.
Nachtspeicheröfen werden nur auf der RecyclingStation
„plus“ Blockland angenommen.
Bauabfälle bis zu 1 m3 werden gegen Gebühr zusätzlich auf den RecyclingStationen Blockland, Blumenthal, Burglesum, Hohentor, Hulsberg, Kirchhuchting, Ober neuland und Ober
vieland angenommen.
Bauabfälle aus Asbest und künstlichen Mineralfasern werden nur auf der RecyclingStation „plus“ Blockland ange
nommen.
Sperrmüll und große Elektrogeräte werden auf den
Recycling Stationen „plus“ Blumenthal, Hohentor und Hulsberg (bis 2 m3) sowie Blockland (auch in größeren Mengen) ange
nommen.
3. Beschaffenheit der Abfälle
Die Anlieferung der Abfälle und Wertstoffe hat sortenrein und frei von schädlichen Verunreinigungen und Anhaftungen zu erfolgen. Leichtverpackungen müssen in Gelben Säcken an geliefert werden. Die Gelben Säcke dürfen ausschließlich mit den für dieses Sammelsystem zugelassenen Leichtverpack
ungen befüllt sein.
4. Öffnungszeiten
Die Recycling-Stationen sind werktags geöffnet:
Mo – Fr 09:00 – 17:00 Uhr Sa 09:00 – 13:00 Uhr
Längere Öffnungszeiten einzelner Recycling- Stationen sind möglich.
5. Anlieferung von Abfällen und Wertstoffen
Die Anlieferung von Abfällen und Wertstoffen ist nur mit Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht bis 3,5 t zulässig.
Ab weichende Regelungen sind nach Absprache möglich. Die Abfälle und Wertstoffe sind vom Anlieferer in die entspre
chend beschrifteten Behälter oder Container einzufüllen.
Schadstoffe sind beim Betriebspersonal der Recycling-Sta
tion abzugeben. Die Anlieferung der Abfälle/Wertstoffe muss in Transportgebinden (zum Beispiel in Säcken, Körben oder Kartons) erfolgen. Die Transportgebinde müssen gefahrlos von einer Person über eine Treppe in den Container geladen werden können. Transportgebinde, die breiter sind als die Con
taineraufgänge, oder die nur von zwei Personen transportiert werden können, werden aus Sicherheitsgründen abgewiesen.
Ebenso werden auf offenen Planen transportierte Abfälle/
Wertstoffe nicht angenommen.
Die Feststellung der angelieferten Menge Abfälle obliegt einzig dem Betriebspersonal der RecyclingStation.
Das Abladen einer Abfallteilmenge mit dem Ziel der Aufteilung der zu entsorgenden Gesamtabfallmenge in mehrere Teil an
lieferungen von bis zu 1 m3 ist unzulässig.
Transportverpackungen und behältnisse sind vom Anlieferer wieder mitzunehmen.
6. Auskunftspflicht
Der Abfallanlieferer ist verpflichtet, Auskunft über die Her
kunft der von ihm angelieferten Abfälle und/oder Wertstoffe zu geben. Auf Verlangen ist vom Anlieferer unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und unter Vorlage seiner Personalpapiere eine Erklärung zu unter zeichnen, in der die genaue private Herkunft der Abfälle und/oder Wertstoffe dar
gelegt und bestätigt wird. Das Betriebspersonal der Recycling
Station ist befugt, alle angelieferten Abfälle zu kontrollieren.
Das Betriebs personal hat das Recht, Abfälle, Wertstoffe und Schadstoffe zurückzuweisen, auch wenn diese bereits ab ge- laden sein sollten.
7. Verhalten auf der Recycling-Station
Die Anlieferer und ihre Begleitpersonen haben den Anweisun
gen des Betriebspersonals Folge zu leisten.
Sonderfahrzeugen wie zum Beispiel Feuerwehr oder Rettungs
wagen ist unter allen Umständen die Durchfahrt zu gewähren.
Auf dem Gelände der RecyclingStation gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung. Die zulässige Geschwindigkeit beträgt Schritttempo. Fahrzeuge zur Containerbewirtschaftung haben grundsätzlich Vorrang. Im Falle der Anlieferung mittels eines Kraftfahrzeuges ist beim Entladen der Motor ab zustellen.
Die Verkehrs und sonstigen Hinweisschilder sowie Verbotsta
feln sind zu beachten. Das Betreten von Gebäuden, Anlagen und nichtöffentlichen Bereichen ist Un befugten nicht gestat
tet.
Rauchen und offenes Feuer sind strikt verboten.
Anlieferern und anderen betriebsfremden Personen ist die Mit
nahme und das Durchsuchen von bereits abgeladenen Abfall, Wert-, und Schadstoffen aus den Sammelbehältern/-containern untersagt.
8. Unfallschutz an den Entladestellen
Der Aufenthalt von Personen hinter Entsorgungsfahr zeugen, ihren Aufbauten und von ihnen aufgenom me nen bzw. aufzu
nehmenden Behältern ist untersagt. Das Abkuppeln von Fahr
zeuganhängern ist ohne Absprache mit dem Betriebspersonal untersagt.
9. Eigentumsübergang
Mit dem Einfüllen in die Sammelbehälter oder Container oder mit der Übergabe an das Betriebspersonal gehen die Abfälle, Wertstoffe und Schadstoffe in das Eigentum der Stadt gemeinde Bremen über.
Vom Eigentumsübergang ausgeschlossen sind alle von der Annahme ausgeschlossenen Stoffe. Dies gilt auch, soweit sie schon entladen oder sichergestellt sind.
10. Haftung
Die Benutzung der RecyclingStationen geschieht auf eigene Gefahr.
Der Betreiber der RecyclingStation übernimmt keine Haftung für Schäden an Personen oder Sachen die bei Aufenthalt auf der RecyclingStation entstehen, sofern hier nicht ein vorsätz
liches oder grob fahrlässiges Verschulden des Betriebsperso
nals vorgelegen hat.
Der Betreiber der Recycling-Station ist nicht verpflichtet, im Abfall nach verlorenen Gegenständen zu suchen oder suchen zu lassen.
Für Schäden, die durch die Anlieferung nicht zu gelassener Abfälle oder Stoffe entstehen, haften neben dem Abfaller- zeuger der Abfallbesitzer, Abfallanlieferer und dessen Auftrag
geber gesamtschuldnerisch.
11. Verstöße gegen die Benutzungs- bedingungen
Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen die Benutzungsbedingungen, kann das Betriebspersonal ein be fristetes oder unbefristetes Hausverbot für die Recycling
Station aus sprechen.
12. Inkrafttreten
Diese Benutzungsbedingungen treten am 01. Juli 2018 in Kraft.
Die Benutzungsbedingungen sind während der Öffnungszeiten einsehbar und werden auf Wunsch ausgehändigt.
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GfG / Gruppe für Gestaltung GmbH, Fotos: © Tristan Vankann / Fotoetage Papier: 100 g/m2 RecyStar Polar, Recyclingpapier zertifiziert mit dem Blauen Engel (RAL-UZ 14), Stand: August 2019
Die Bremer Stadtreinigung Kundenservice
Telefon 0421 361-3611 info@dbs.bremen.de
www.die-bremer-stadtreinigung.de
Die Bremer Stadtreinigung Anstalt öffentlichen Rechts An der Reeperbahn 4 28217 Bremen