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11. Sitzung des Temporären Expertinnen- und Expertenkreises - Bestandsaufnahme - Training lebenspraktischer Fähigkeiten für blinde und stark sehbehinderte Menschen

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Academic year: 2022

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Training lebenspraktischer Fähigkeiten für blinde und stark sehbehinderte Menschen

Maßnahme Beschreibung Zuständi

gkeit

Zeitrahm en

„PRISMA“

Förderung der selbständigen Lebensführung sehgeschädigter Menschen des Blinden- und

Sehbehindertenvereins Bremen e.V.

Schwachhauser Heerstraße 266 28359 Bremen

Das Training lebenspraktischer

Fähigkeiten bewegt sich im Rahmen des

§ 54 Leistungen der Eingliederungshilfe des Sozialgesetzbuch XII.

Die Maßnahme selber ist dem Kapitel 4 Leistungen zur medizinischen

Rehabilitation, § 26 Abs. 3 Nr. 6, des Sozialgesetzbuch IX zugeordnet.

Diese Zuordnung hat Probleme

hinsichtlich der gesetzlichen Verortung und Finanzierung der Leistung zwischen Krankenkassen und Sozialhilfeträger aufgeworfen, auf die hier im Einzelnen nicht eingegangen wird.

Um den Betroffenen in Bremen ein Training lebenspraktischer Fähigkeiten (LPF-Training) zu ermöglichen, wurde in einer Fachlichen Weisung für das Amt für Soziale Dienste Inhalt, Ziel, Bearbeitung und Finanzierung der Leistung

festgelegt.

Das LPF-Training wird von speziell ausgebildeten Fachkräften durchgeführt.

Wenn sich das Sehvermögen plötzlich stark verschlechtert oder Erblindung eintritt, geht es um den Erhalt oder das Wiedererlangen der Selbständigkeit in allen Bereichen des täglichen Lebens.

Das LPF-Training bezieht sich auf Körperpflege, Bekleidung, Kleiderpflege, Essensfertigkeiten wie Handhaben des Bestecks, Brotschneiden, das Kochen, Arbeiten im Haushalt wie Spülen,

Kommunikationsfertigkeiten wie Umgang mit Telefon, Geld, Blindenschrift, Leisten der Unterschrift.

Das Ziel der Selbständigkeit kann durch das Erlernen bestimmter Techniken und den Einsatz von Hilfsmitteln mit Hilfe des LPF-Trainings erreicht werden.

SKJF lfd

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