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Badegewässer: Süßer See – Aseleben

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B b

Badegewässer: Süßer See – Aseleben

Gliederung

1. Allgemeine Angaben, Stammdaten

2. Einstufung und Bewertung der Badegewässerqualität 2.1. Einstufung des Badegewässers

2.2. Überprüfung und Aktualisierung des Badegewässerprofils 3. Beschreibung, Verschmutzungsursachen und Gefahrenbewertung

3.1. Beschreibung der relevanten physikalischen, hydrologischen und geografischen Eigenschaften des Badegewässers und anderer Oberflächengewässer in dessen Einzugsgebiet, die eine

Verschmutzungsquelle sein könnten (gemäß Richtlinie 2000/60/EG)

3.1.1. Allgemeine Beschreibung der relevanten, hydrologischen und

geografischen Eigenschaften

3.1.2. Besondere Beschreibung der physikalischen, hydrologischen und geografischen Eigenschaften der Flüsse

3.1.3. Besondere Beschreibung der physikalischen, hydrologischen und geografischen Eigenschaften der Seen

3.2. Ermittlung und Bewertung der Verschmutzungsursachen, die das Badegewässer und die Gesundheit der Badenden beeinträchtigen könnten

3.3. Bewertung der Gefahr der Massenvermehrung von Cyanobakterien 3.4. Bewertung der Gefahr einer Massenvermehrung von Makroalgen

und/oder Phytoplankton

3.5. Angaben für den Fall, dass die Bewertung nach 3.2. die Gefahr einer kurzzeitigen Verschmutzung oder sonstigen Verschmutzung

erkennen lässt

3.5.1. Mikrobiologische Verunreinigungen (Dauer nicht über 72 Stunden) 3.5.2. Verbleibende sonstige Verschmutzungen

4. Karten

5. Sonstige relevante Informationen

6. Allgemeine nicht fachsprachliche Beschreibung des Badegewässers auf der Grundlage des Badegewässerprofils

Badegewässerprofil nach § 6 der Badegewässerverordnung des

Landes Sachsen-Anhalt vom 13. Dezember 2007

(2)

1. Allgemeine Angaben, Stammdaten

Allgemeine Bade- gewässerdaten

Feststellung /Bewertung

Name d. Gewässers Süßer See Name des BGW

entspr. BGW-Karte Süßer See – Aseleben

ID-Nr. (ab 2008), nach Vorgabe d. EU

DEST_PR_0075

NUTS-Code (2007) R1F230005415260003 Gemeindezuordnung

Anliegergemeinden Seegebiet Mansfelder Land OT Seeburg, OT Aseleben, OT Lüttchendorf Landkreiszuordnung/

Bundesland

Landkreis Mansfeld Südharz:

Sachsen - Anhalt Zuständ. Gesundheitsamt

(Erreichbarkeit)

Landkreis Mansfeld Südharz Amt für Gesundheit

Rudolf-Breitscheid-Straße 20 / 22 06526 Sangerhausen

03464 / 5354401

EU-Anmeldung(en) am 2013 (durch Teilung 4 Badegewässer und ab 2020 am Süßen See 3 Badegewässer vorhanden)

EU-Abmeldung(en) am

Gewässerkategorie Fließgewässer Standgewässer weitere Beschreibung d.

Badegewässers

natürlich

erheblich verändert künstlich

Lage der

Überwachungsstelle1 verbale Beschreibung (Bezug: Anlage 3 Nr. 1 Buchstabe f Badegewässer- verordnung)

Rechtswert:11,6744 Hochwert:51,4919

Die Überwachungsstelle befindet sich im Bereich der Badestelle im Gemeindepark Aseleben, am Ende des befestigten Badestegs.

Länge des Strandes bzw. d.

Uferabschnittes

ca. 50 m Sonstiges

(z.B. Infrastruktur, sanitäre Anlagen, Abfallentsorgung)

Es befinden sich öffentliche Toiletten in unmittelbarer Nähe zum Strandbereich.

Umkleidemöglichkeiten sind nicht vorhanden.

Die Abfallentsorgung ist gewährleistet. Eine Überwachung durch Rettungsschwimmer gibt es nicht. Sportmöglichkeiten und ein Spielplatz sind vorhanden. Parkmöglichkeiten werden vorgehalten.

Eine Gaststätte ist in unmittelbarer Umgebung vorhanden. Am westlichen Rand der Liegewiese befindet sich ein mit Gittern abgedeckter/ offener Sichtschacht des Entlastungsrohres der

Mischwasserleitung des Abwasserzweckverbandes.

1

(3)

2. Einstufung der Badegewässerqualität 2.1. Einstufung des Badegewässers

2

Die Einstufungen des Badegewässers der vorangegangenen Jahre sind auf der jeweiligen Internetseite des Badegewässers zu finden.

2.2. Überprüfung und Aktualisierung

3

des Badegewässerprofils

Profil erstellt: 2013, Aktualisiert 2020

Verantwortlich für Profil:

Landkreis Mansfeld Südharz Amt für Gesundheit

Rudolf- Breitscheid- Str. 20 / 22 06526 Sangerhausen

03464 / 535 4401 Nächste Über-

prüfung:

bei Änderung der Einstufung

3. Beschreibung, Verschmutzungsursachen und Gefahrenbewertung

3.1. Beschreibung der relevanten physikalischen, hydrologischen und geo- grafischen Eigenschaften des Badegewässers und anderer Oberflächen- gewässer in dessen Einzugsgebiet, die eine Verschmutzungsquelle sein könnten (gemäß Richtlinie 2000/60/EG)

(Bezug: Anlage 3 Nr. 1 Buchstabe a Badegewässerverordnung)

Hinweis:

Die relevanten physikalischen, hydrologischen und geografischen Eigenschaften sind sowohl für das betreffende Badegewässer als auch für andere Oberflächengewässer in dessen Einzugsgebiet zu beschreiben, die eine Verschmutzungsquelle sein könnten.

Angaben zu Nummer 3.1 müssen jedoch nur dann Bestandteil des Badegewässerprofils sein, wenn nach der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erstellte Beschreibungen der Gewässer vorliegen. Dies ist der Fall bei Fließgewässern mit Einzugsgebieten ab 10 km² und bei Seen mit einer Oberfläche von 0,5 km² und größer (vgl. Anlage 1 OGewV).

2Einstufung gemäß § 5 Abs. 1 i. V. mit Anlage 2 Badegewässerverordnung

3Festlegung der Überprüfungshäufigkeit und ggf. notweniger Aktualisierung gem. Anlage 3 Nr. 2 Badegewässerverordnung

- Einstufung: ausgezeichnete Badegewässerqualität - Überprüfung nur bei Änderung der Einstufung - Einstufung: gute Badegewässerqualität - Überprüfung mindestens alle 4 Jahre

- Einstufung: ausreichende Badegewässerqualität - Überprüfung mindestens alle 3 Jahre - Einstufung: mangelhafte Badegewässerqualität - Überprüfung mindestens alle 2 Jahre

- Bei umfangreichen Baumaßnahmen/Änderungen der Infrastruktur: Aktualisierung vor Beginn der nächsten

(4)

Für jedes Gewässer ist zunächst eine Beschreibung nach Nummer 3.1.1 zu erstellen. Je nach Gewässerkategorie sind zusätzlich spezifische Angaben nach Nummer 3.1.2 (Flüsse) bzw. 3.1.3 (Seen) aufzunehmen. Dies gilt sowohl für das betreffende Badegewässer als auch für die anderen Oberflächengewässer in dessen Einzugsgebiet, die eine Verschmutzungsquelle sein könnten. Die hier benötigten Angaben beziehen sich insbesondere auf die in §§ 5, 6, 10 und 12 OGewV genannten Anforderungen an die Gewässer.

Liegen Beschreibungen nach der WRRL nicht vor, kann mit Nummer 3.2 fortgefahren werden. Es ist allerdings ratsam, dennoch Beschreibungen der grundlegenden Eigenschaften des Badegewässers und der anderen Gewässer in das Badegewässerprofil aufzunehmen. Die folgende Aufstellung kann für diese Fälle als Orientierung dienen.

3.1.1. Allgemeine Beschreibung der relevanten, hydrologischen und geografischen Eigenschaften

Parameter Beschreibung / Bewertung

Wassertemperatur (°C) (i.d.R. 30 cm unter der Wasseroberfläche)

Max.: 25,7 Min.: 7,8 Mittelwert: 21,83

(11 Messungen aus 2018 und 2019)

pH-Wert Max.: 8,781

Min.: 8,218 Mittelwert: 8,406

(11 Messungen aus 2018 und 2019) Elektrische Leitfähigkeit

(µS/cm) bei 25 °C

Max.: 1660 Min.: 1560 Mittelwert: 1599

(aus 8 Messungen im Jahr 2012) Transparenz (m)4 Max.: 1,80

Min.: 0,80 Mittelwert: 1,24

(11 Messungen aus 2018 und 2019)

3.1.2. Besondere Beschreibung der physikalischen, hydrologischen und geografischen Eigenschaften der Flüsse

Entfällt

4

(5)

3.1.3. Besondere Beschreibung der physikalischen, hydrologischen und geografischen Eigenschaften der Seen

Parameter Beschreibung/Bewertung

Höhenlage

mittlere Lage: 200 – 800 m Tiefland: < 200 m

Größe (Oberfläche) 2,65 km²

Art des Sees natürlicher See Baggersee Stausee Sonstiges Geologie des BGW bzw.

seines engeren Umfeldes

kalkig sandig moorig sonstiges

Morphologie des BGW a) Beschaffenheit des

Uferbereiches b) Struktur des Uferbe-

reiches

Fels Stein Kies Sand Moor Wiese Sonstiges natürlich/naturnah

verändert Nährstoffgehalt

/Eutrophierungsgrad nach LAWA-

Bewertungsverfahren für Seen (2014)

natürlicher Gehalt gemessener Gehalt --- oligotroph --- --- mesotroph --- --- eutroph --- --- polytroph --- --- hypertroph--- Homogenität des

Sees

einheitlich geschichtet Tiefe des Sees mittlere Tiefe: 4,14 m

max. Tiefe: 7,4 m Wassererneuerung/

Wasseraustauschzeit

See ohne oberflächlichen Zufluss See mit oberflächlichem Zufluss (2 Zuflüsse)

Grundwasserzustrom bzw. – durchströmung

Wasseraustauschzeit ≤ 30 Tage Wasseraustauschzeit > 30 Tage

(6)

3.2. Ermittlung und Bewertung der Verschmutzungsursachen, die das Badegewässer und die Gesundheit der Badenden beeinträchtigen könnten

(Bezug: Anlage 3 Nr. 1 Buchstabe b Badegewässerverordnung)

Hinweis: Neben einer Beschreibung der für die Zwecke der Richtlinie relevanten Eigenschaften des Badegewässers umfasst das Badegewässerprofil andere Oberflächengewässer im Einzugsgebiet des betreffenden Badegewässers, die eine Verschmutzungsquelle sein könnten.

Daher sollte für die Gewässer mit entsprechender Bedeutung ebenfalls ein Ermittlungsbogen nach 3.2. mit allen relevanten Verschmutzungsursachen angefertigt werden.

Z u f l ü s s e

Name Beschreibung/Bewertung

Zufluss 1 Böse Sieben

a) Lage: Hochwert: 51.503391 Rechtswert: 11.637393

b) Relevanter Einfluss: nein (s. Anlage zu 3.2) c) Messergebnisse: ja

d) Sonstiges:

Zufluss 2 Salzgraben

a) Lage: Hochwert: 51.503391 Rechtswert: 11.637393

b) Relevanter Einfluss: nein (s. Anlage zu 3.2) c) Messergebnisse: ja

d) Sonstiges:

G r u n d w a s s e r

Name Beschreibung/Bewertung

Eintragsstelle 1 Grundwasser- zustrom vorhanden

keine negativen Einflüsse auf das Badegewässer zu erwarten

(7)

E i n l e i t u n g e n

Parameter Beschreibung / evtl. Detailangaben

Kommunale Kläranlage nein ja, ………..

Industrielle Kläranlage nein ja, ………..

Hauskläranlagen nein ja, ………..

Kühlwassereinleitungen nein ja, ………..

Niederschlagswasser aus Trennkanalisation einschl.

Stadtentwässerung

nein ja, ………..

Mischwassereinleitungen nein ja, Einleitung der Abschläge bei Starkregen- ereignissen

Regenwassereinleitungen unbehandelt

nein ja, ………..

Regenwasserbehandlungs- anlagen

nein ja, ………..

Bergbauindustrie nein ja, ………..

Gefasste Hofabläufe nein ja, ………..

Abfluss von landwirtschaft- lichen Nutzflächen

nein ja, über Zuflüsse zum Süßen See - keine Einflüsse auf das Badegewässer

- Oberflächenwasserabfluss

- Drainagewasserabfluss

(z. B. Begüllung, Beweidung) nein ja, ………..

Abfluss von Talsperren, Dämmen

nein ja, ………..

Fischteichanlagen nein ja, ………..

Sonstiges

(z.B. Direkteinleitungen)

Abschlagseinleitungen nach Starkregenereignissen auf der Seesüdseite

(8)

N u t z u n g u n d Z u s t a n d d e s U m la n d e s i m E i n z u g s g e b i e t

Parameter Beschreibung / evtl. Detailangaben

Ackerfläche nein ja, Obstbau, Getreide,

Hackfrüchte - keine Einflüsse auf das Badegewässer

Weidefläche nein ja, ………..

Schwemmen und Tränken von Tieren

nein ja, ………..

Häfen /Liegeplätze nein ja, kleine Boots- anlegestelle

Wohngebiete nein ja, Aseleben und

privat genutzte

Wochenendgrund- stücke westlich der Badestelle/ des

Gewässers

Industriegebiete nein ja, ………..

Versiegelte Flächen, Straßen nein ja, Radwanderweg

Campingplätze nein ja, ...

Uferrandstreifen nein ja, ...

F r e i z e i t a k t i v i t ä t e n

Wassersport nein ja, Tretboote,

Ruderboote

Fischerei /Angelsport nein ja, ………..

(9)

S o n s t i g e s

Parameter Beschreibung / Bewertung

5

Vogelaufkommen mit Auswir- kungen auf das Gewässer

kein gering

mittel hoch

Fischbesatz kein gering

mittel hoch

Gefahr zur Erkrankung an Badedermatitis, verursacht durch Zerkarien

nein ja

Entleerung von Schiffstanks nein ja, ………..

Werden Verunreinigungen außerhalb des eigenen ört- lichen Zuständigkeitsgebietes vermutet?

nein ja, ………..

3.3. Bewertung der Gefahr der Massenvermehrung von Cyanobakterien

(Bezug: Anlage 3 Nr. 1 Buchstabe c Badegewässerverordnung)

Parameter Beschreibung / Bewertung

Beobachtete Wasserblüten durch Cyanobakterien in den letzten 4 Jahren

keine gelegentlich häufig

Gefahr zukünftiger Massenent-

wicklungen bei Cyanobakterien keine gering/mittel häufig

5

(10)

3.4. Bewertung der Gefahr einer Massenvermehrung von Makroalgen und/oder Phytoplankton

(Bezug: Anlage 3 Nr. 1 Buchstabe d Badegewässerverordnung)

Art der Belastung Beschreibung / Bewertung

Makroalgen /Wasserpflanzen nein ja, ………

Sonstiges Phytoplankton (Gefahr zukünftiger Massen- entwicklungen)

keine mittel hohe

3.5. Angaben für den Fall, dass die Bewertung nach 3.2. die Gefahr einer kurzzeitigen Verschmutzung

6)

oder sonstigen Verschmutzung erkennen lässt

(Bezug: Anlage 3 Nr. 1 Buchstabe e Badegewässerverordnung)

3.5.1. Mikrobiologische Verunreinigung (Dauer nicht über 72 Stunden)

Erwartete kurzzeitige Verschmutzung

7

Beschreibung / Bewertung

Voraussichtliche Art Verunreinigung durch E. coli oder/und

Intestinale Enterokokken

Voraussichtliche Häufigkeit 2 bis 3 Mal im Jahr

Voraussichtliche Dauer weniger als 72 Stunden

Ursachen

Entlastung aus Mischkanalisation nach Starkregen

In Folge von Starkregenereignissen kann es zu Abschlagereignissen aus der

Mischwasserkanalisation in unmittelbarer Nähe der Badestelle Aseleben am Süßen See

kommen.

Ergriffene Bewirtschaftungsmaßnahmen

Maßnahmen im Vorfeld als auch während des Auftretens der kurzzeitigen Verschmutzung:

-> Abstimmung zwischen Gesundheits- und Umweltamt über die Verfahrensweise im Ereignisfall

-> zeitnahe Information durch Umweltamt an Gesundheitsamt über eingetretenes

6 Begriffsbestimmung nach § 2 Nr. 6 Badegewässerverordnung

7 Für jede erwartete Verschmutzung ist eine eigene Tabelle auszufüllen

(11)

Abschlagsereignis

-> Gesundheitsamt erteilt aus Vorsorgegründen während der Dauer der kurzzeitigen

Verschmutzung (ca. 72 Stunden) Badeverbot bzw. rät vom Baden ab

-> Information der Badenden vor Ort durch Aushängen von Warnhinweisen und Information über Internet

-> ereignisorientierte Überwachung

(Probennahme) durch Gesundheitsamt, ob kurzzeitige Verschmutzung beendet ist -> Durchführung baulicher Maßnahmen des Abwasserzweckverbandes, wie z. B.

Kaskadensteuerungen und Vorreinigungsstufen, um Abschlagsereignisse deutlich zu minimieren bzw. zu verhindern

Zuständige Behörde /Kontakt

Landkreis Mansfeld Südharz Amt für Gesundheit

Rudolf- Breitscheid- Str. 20 / 22 06526 Sangerhausen

03464 / 535 4401

3.5.2. Verbleibende sonstige Verschmutzungen

Sonstige Verschmutzung Beschreibung / Bewertung

Art der Verschmutzung Nicht zu erwarten

Zuständige Behörde /Kontakt Landkreis Mansfeld Südharz Amt für Gesundheit

Rudolf- Breitscheid- Str. 20 / 22 06526 Sangerhausen

03464 / 535 4401

(12)

4. Karten

(Bezug: Anlage 3 Nr. 4 Badegewässerverordnung)

5. Sonstige relevante Informationen

(Bezug: Anlage 3 Nr. 5 Badegewässerverordnung)

Das Badegewässer wurde aufgrund der untersuchten mikrobiologischen Werte im Jahr 2019 mit „mangelhaft“ eingestuft. Dies hat zur Folge, dass in der Saison 2020 ein Badeverbot besteht. Von diesem Verbot kann abgesehen werden, wenn vor Beginn der Badesaison Bewirtschaftungsmaßnahmen umgesetzt werden, die sich positiv auf die Badegewässerqualität auswirken.

Seit 2016 kommt es am Süßen See Badestelle Aseleben während der Badesaison zu Schwankungen der Badegewässerqualität. Die mikrobiologischen Werte haben sich erheblich verschlechtert. Dies dokumentiert sich auch in den schwankenden

Einstufungen („gut“ 2016, „ausreichend“ 2017, „gut“ 2018 und „mangelhaft“ im Jahr 2019) wieder.

(13)

Für die Einstufung werden die Befunde von jeweils vier aufeinanderfolgenden Jahren zusammengefasst und ausgewertet.

Einstufungen (Jahr)

1

2015 2016 2017 2018 2019

Süßer See Aseleben

2 2 3 2 4

1

Einstufungen der Badegewässer:

2 – gute Badegewässerqualität

3 – ausreichende Badegewässerqualität 4- mangelhafte Badegewässerqualität

Als Grund hierfür wurden Mischwasserabschläge nach Starkregenereignissen vermutet.

Der Abwasserzweckverband „Eisleben- Süßer See“ betreibt mehrere Anlagen zur Entlastung der Mischwasserleitung in Richtung Kläranlage Rollsdorf. Nach Starkregenereignissen kann es zu Mischwasserabschlägen in unmittelbarer Nähe der Badestelle Aseleben am Süßen See kommen. Diese sind technisch erforderlich und wasserrechtlich erlaubt.

In Folge der Abschläge kann es zu zeitweisen mikrobiellen Verunreinigungen im Bereich der Badestelle kommen (kurzzeitige Verschmutzung, d. h. Dauer höchstens ca.

72 Stunden). Folgende Maßnahmen hinsichtlich der Verfahrensweise im Ereignisfall wurden in Abstimmung zwischen Gesundheits- und Umweltamt, Gemeinde und Abwasserzweckverband verabredet:

- zeitnahe Information durch Umweltamt an Gesundheitsamt über eingetretenes Abschlagsereignis

- Gesundheitsamt erteilt aus Vorsorgegründen während der Dauer der kurzzeitigen Verschmutzung (ca. 72 Stunden) Badeverbot bzw. rät vom Baden ab

- Information der Badenden vor Ort durch Aushängen von Warnhinweisen und Information über das Internet

- ereignisorientierte Überwachung (Probennahme) durch Gesundheitsamt, ob kurzzeitige Verschmutzung beendet ist

- Durchführung baulicher Maßnahmen des Abwasserzweckverbandes, wie z. B.

Kaskadensteuerungen und Vorreinigungsstufen, um Abschlagsereignisse deutlich zu minimieren bzw. zu verhindern

Des Weiteren wurde festgestellt, dass oberhalb der Badestelle 44 Grundstücke

vorhanden sind, welche nicht an die Entsorgungsleitung des Abwasserzweckverbandes angeschlossen sind. Ein Großteil der Grundstücke konnte bereits überprüft werden.

Dabei wurden einige Verstöße gegen die ordnungsgemäße Abwasserentsorgung festgestellt. Nicht ordnungsgemäß betriebene Anlagen wurden sofort stillgelegt.

(14)

Bei 11 abflusslosen Sammelgruben werden noch Dichtheitsprüfungen durchgeführt und in Abhängigkeit vom jeweiligen Ergebnis durch neue Sammelgruben ersetzt. Die Umsetzung wird bis spätesten 30.06.2020 abgeschlossen. 11 weitere Altanlagen werden umgehend, spätestens bis 30.06.2020 durch neue, abflusslose Sammelgruben ersetzt. Für 7 Grundstücke steht ein Anschluss an das zentrale Entsorgungsnetz des Abwasserzweckverbandes zur Diskussion.

Eine Verbesserung der Wasserqualität wird erwartet.

Das Gewässer neigt zur Blaualgenmassenentwicklung. Die Blaualgenmassen-

entwicklungen beeinträchtigen, wenn sie auftreten, den gesamten Badebereich und den Wassersport. Bei starkem Wind gelangen die Blaualgen in den Uferbereich. Das

Wasser verfärbt sich und es bildet sich ein Algenteppich, was zu einer Verminderung der Sichttiefe führen kann.

Bei Auftreten von Blaualgenmassenentwicklungen werden Informationsblätter zum Verhalten der Badenden bzw. Warnhinweise an der Badestelle ausgehängt.

(15)

6. Allgemeine nicht fachsprachliche Beschreibung des Badegewässers auf der Grundlage des Badegewässerprofils

(Bezug: § 12 Abs. 1 Nr. 2 Badegewässerverordnung)

Der Süße See liegt im östlichen Teil des Landkreises Mansfeld- Südharz und ist ca. 4,9 km lang und an der breitesten Stelle 1,0 km breit. Die tiefste Stelle misst 7,4 m.

Der Süße See hat einen Grundwasserzustrom und wird durch die Böse Sieben und den Salzgraben gespeist, negative Einflüsse auf die Badegewässerqualität durch den Grundwasserzustrom und die beiden Gewässer sind nicht zu erwarten. Das an den beiden Zuflüssen zu beobachtende Vogelaufkommen hat keinen Einfluss auf die Badegewässerqualität. Der Süße See und seine Uferbereiche werden vielfältig genutzt.

Der Badebereich in Aseleben befindet sich in der Nähe des Gemeindeparkes Aseleben und wird von vielen Badegästen genutzt. Er liegt direkt am Radwanderweg, der um den Süßen See herum angelegt ist.

Eine Überwachung durch die Wasserwacht wird nur bei Veranstaltungen auf dem See und an den Wochenenden in der Hochsaison durchgeführt.

Zu erreichen ist der See mit Bus, PKW, Rad und zu Fuß. Parkmöglichkeiten sind in der Nähe der Badestellen vorhanden.

Es gibt eine öffentliche Toilettenanlage in Aseleben, unmittelbar an der Badestelle.

In der Nähe der Badestelle befindet sich eine Gaststätte.

Teile des Uferbereiches werden privat durch Wochenend- und Sommersiedler genutzt.

Bestimmte Bereiche des Sees und des Ufers dienen dem Naturschutz.

Das Gesundheitsamt überwacht die Badegewässerqualität gemäß Badegewässerverordnung des Landes Sachsen-Anhalt an allen Badestellen.

Die Überwachung der Badewasserqualität beginnt bereits vor Badebeginn und wird während der Badesaison im Abstand von vier Wochen fortgesetzt. Sie beinhaltet die Entnahme von Badewasserproben zur Bestimmung der Parameter Intestinale Enterokokken und Escherichia coli, sowie die regelmäßige Prüfung der Sichttiefe und des gesamten Badegeländes.

Aufgrund der untersuchten mikrobiologischen Werte im Jahr 2019 wurde das Badegewässer mit „mangelhaft“ eingestuft. Dies hat zur Folge, dass in der Saison 2020 ein Badeverbot besteht. Von diesem Verbot kann abgesehen werden, wenn vor Beginn der Badesaison Bewirtschaftungsmaßnahmen umgesetzt werden, die sich positiv auf die Badegewässerqualität auswirken.

(16)

Bei der Überprüfung der Grundstücke, welche sich in westlicher Richtung der Badestelle befinden, wurde festgestellt, dass die Abwasserentsorgung auf mehreren Grundstücken nicht ordnungsgemäß erfolgte. Die Eigentümer wurden zur Beseitigung der Mängel an ihren Abwasseranlagen aufgefordert. Die Maßnahmen müssen bis Juni 2020 abgeschlossen sein. Einige Anlagen wurden sofort stillgelegt.

Eine Verbesserung der Wasserqualität wird erwartet.

Von der Gefahr durch kurzzeitige (<72 Stunden) Verschmutzungen im Hinblick auf mikrobiologische Parameter, entsprechend der Badegewässerverordnung des Landes Sachsen-Anhalt, ist aufgrund der Mischwasserabschläge nach Starkregenereignissen durch den Abwasserzweckverband „Eisleben- Süßer See“ auszugehen. In diesem Fall erfolgt eine Information der Badenden direkt vor Ort durch entsprechende Warnhinweise.

Das Gewässer neigt zur Blaualgenmassenentwicklung. Bei Auftreten von Blaualgenmassenentwicklungen werden Informationsblätter zum Verhalten der Badenden bzw. Warnhinweise an der Badestelle ausgehängt.

(17)

Anlage 1 zu 3.2:Ermittlung und Bewertung der Verschmutzungsursachen bezogen auf den Zufluss, der das Badegewässer und die Gesundheit der Badenden beeinträchtigen könnte

Ermittlungsbogen für das Oberflächengewässer Böse Sieben im Einzugsgebiet des Badegewässers Süßer See Aseleben (ID-Nr.:

DEST_PR_0075):

(Bezug: Anlage 3 Nr. 1 Buchstabe b Badegewässerverordnung)

Einleitungen

Parameter Beschreibung / evtl. Detailangaben

Kommunale Kläranlage nein ja, ………..

Industrielle Kläranlage nein ja, ………..

Hauskläranlagen nein ja, ………..

Kühlwassereinleitungen nein ja, ………..

Niederschlagswasser aus Trennkanalisation einschl.

Stadtentwässerung

nein ja, ………..

Mischwassereinleitungen nein ja, ………..

Regenwassereinleitungen Unbehandelt

nein ja, ………..

Regenwasserbehandlungs- anlagen

nein ja, ………..

Bergbauindustrie nein ja, ………..

Gefasste Hofabläufe nein ja, ………..

Abfluss von landwirtschaft- lichen Nutzflächen

- Oberflächenwasserabfluss nein ja, kein Einfluss auf das Badegewässer

(18)

- Drainagewasserabfluss (z. B. Begüllung, Beweidung)

nein ja, ………..

Abfluss von Talsperren, Dämmen

nein ja, ………..

Fischteichanlagen nein ja, ………..

Nutzung und Zustand des Umlandes im Einzugsgebiet

Parameter Beschreibung / evtl. Detailangaben

Ackerfläche nein ja, ………..

Weidefläche nein ja, ………..

Schwemmen und Tränken von Tieren

nein ja, ………..

Häfen /Liegeplätze nein ja, ………..

Wohngebiete nein ja, ………..

Industriegebiete nein ja, ………..

Versiegelte Flächen, Straßen nein ja, ………..

Campingplätze nein ja, ………..

Uferrandstreifen nein ja, ...

Freizeitaktivitäten

Wassersport nein ja, ………..

Fischerei /Angelsport nein ja, ………..

(19)

Sonstiges

Parameter Beschreibung / Bewertung

8

Vogelaufkommen mit Auswir- kungen auf das Badegewässer

kein gering mittel bis hoch hoch

Fischbesatz kein gering

mittel hoch

Gefahr zur Erkrankung an Badedermatitis, verursacht durch Zerkarien

nein ja

Entleerung von Schiffstanks nein ja, ………..

Werden Verunreinigungen außerhalb des eigenen ört- lichen Zuständigkeitsgebietes vermutet?

nein ja, ………..

8

(20)

Anlage 2 zu 3.2:Ermittlung und Bewertung der Verschmutzungsursachen bezogen auf den Zufluss, der das Badegewässer und die Gesundheit der Badenden beeinträchtigen könnte

Ermittlungsbogen für das Oberflächengewässer Salzgraben im Einzugsgebiet des Badegewässers Süßer See Aseleben (ID-Nr.: DEST_PR_0075):

(Bezug: Anlage 3 Nr. 1 Buchstabe b Badegewässerverordnung)

Einleitungen

Parameter Beschreibung / evtl. Detailangaben

Kommunale Kläranlage nein ja, ………..

Industrielle Kläranlage nein ja, ………..

Hauskläranlagen nein ja, ………..

Kühlwassereinleitungen nein ja, ………..

Niederschlagswasser aus Trennkanalisation einschl.

Stadtentwässerung

nein ja, ………..

Mischwassereinleitungen nein ja, ………..

Regenwassereinleitungen Unbehandelt

nein ja, ………..

Regenwasserbehandlungs- anlagen

nein ja, ………..

Bergbauindustrie nein ja, ………..

Gefasste Hofabläufe nein ja, ………..

Abfluss von landwirtschaft- lichen Nutzflächen

- Oberflächenwasserabfluss

- Drainagewasserabfluss (z. B. Begüllung, Beweidung)

nein ja, kein Einfluss auf das Badegewässer

nein ja, ………..

(21)

Abfluss von Talsperren, Dämmen

nein ja, ………..

Fischteichanlagen nein ja, ………..

Nutzung und Zustand des Umlandes im Einzugsgebiet

Parameter Beschreibung / evtl. Detailangaben

Ackerfläche nein ja, ………..

Weidefläche nein ja, ………..

Schwemmen und Tränken von Tieren

nein ja, ………..

Häfen /Liegeplätze nein ja, ………..

Wohngebiete nein ja, ………..

Industriegebiete nein ja, ………..

Versiegelte Flächen, Straßen nein ja, ………..

Campingplätze nein ja, ………..

Uferrandstreifen nein ja, ...

Freizeitaktivitäten

Wassersport nein ja, ………..

Fischerei /Angelsport nein ja, ………..

(22)

Sonstiges

Parameter Beschreibung / Bewertung

9

Vogelaufkommen mit Auswir- kungen auf das Badegewässer

kein gering mittel bis hoch hoch

Fischbesatz kein gering

mittel hoch

Gefahr zur Erkrankung an Badedermatitis, verursacht durch Zerkarien

nein ja

Entleerung von Schiffstanks nein ja, ………..

Werden Verunreinigungen außerhalb des eigenen ört- lichen Zuständigkeitsgebietes vermutet?

nein ja, ………..

9

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