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Von JÜRGEN LÜTT, Heidelberg

Am 2. Juni 1992 starb 58jährig in seiner Wohnung in Dossen¬

heim bei Heidelberg plötzlich und völlig unerwartet an Herzver¬

sagen Professor Dr. Günther-Dietz Sontheimer. Sein Tod be¬

deutet einen unersetzlichen Verlust für seine Freunde und Kolle¬

gen und für die Wissenschaft. Vertrat er doch eine neue und

originelle Richtung in der Indologie, die vor allem in Deutschland

gegenüber der traditionellen klassischen Indologie geradezu als

revolutionär zu gelten hat: Seine Kenntnis der klassischen Rechts¬

schriften {dharmasästra) verband er nämlich mit empirischer Re¬

ligionsforschung, Archäologie und Kunstgeschichte. Er erforschte

den Hinduismus als einen Traditionszusammenhang von klassi¬

scher Hochkultur und Volkskultur. Voraussetzung dafür war ne¬

ben der Kenntnis des Sanskrit seine Vertrautheit mit den moder¬

nen Volkssprachen und den gesprochenen Dialekten, als Methode

diente ihm die empirische Beobachtung bei seinen regelmäßigen

und häufigen „Feldaufenthalten" in Indien. Anschauung Indiens

vor Ort und Gegenwartsbezogenheit - damit verkörperte Sonthei¬

mer in persona das Programm, mit dem das Südasien-Institut

1962 gegründet worden war und einen neuen Weg in der deut¬

schen und internationalen Indienforschung einschlagen sollte.

Herkunft und Schulzeit

Günther-Dietz Sontheimer wurde am 21. April 1934 in Ulm

an der Donau geboren, wohin sein Vater, Oberstudiendirektor

Dr. Waither Sontheimer, als Leiter des dortigen humanistischen

Gymnasiums im Jahre 1932 von Stuttgart versetzt worden war.

Seine Mutter Herma Sontheimer, geborene Dietz, stammte aus

Bromberg, Hauptstadt der preußischen Provinz Posen bis zum

Jahre 1919. Günther Sontheimer war also nach Herkunft halb

Süd- und halb Ostdeutscher. Der Familienname seiner Mutter

wurde seinem Vornamen angehängt, aber unter seinen Freunden

(2)

Nachruf auf Günther-Dietz Sontheimer 249

wurde er nur Günther genannt, in Indien hieß er hebevoll Gun¬

ther Rao. Während des 2. Weltkriegs zog die Familie in die alte

Heimat der Mutter, wo Günther auch einige Jahre in die Volks¬

schule ging. Im November 1945 trat er in die zweite Klasse des

Eberhard-Ludwigs-Gymnasiums in Stuttgart ein und bestand dort

im Februar 1953 das Abitur.

Lektüreeindrücke von Autoren wie Manfred Kyber, Rudyard

Kipling und Waldemar Bonseis legten bereits in der Kindheit den

Keim für sein späteres Indieninteresse. Zu Schulzeiten war er in

der Deutsch-Indischen Gesellschaft in Stuttgart tätig und vertrat

auch zeitweilig die Geschäftsführung. Als Gründungsmitglied des

ersten indischen Studentenvereins (Bhärat Majlis) in Deutschland

war er lange Zeit im Vorstand dieses Vereins. Stuttgart war schon

damals das Zentrum der deutsch-indischen Aktivitäten, Adalbert

Seifriz und Giselher Wirsing die führenden Persönlichkeiten.

Studium

Es war also nicht so überraschend, daß Günther Sontheimer

nach dem Abitur den sehnlichen Wunsch äußerte, Indologie zu

studieren. Aber Vater Sontheimer hatte Bedenken: was konnte

man mit einer solchen „brotlosen Kunst" später anfangen? Er

verpflichtete daher seinen Sohn, „hauptamtlich" ein Studium der

Rechtswissenschaft zu absolvieren und nur nebenbei die Indolo¬

gie zu betreiben. Das tat dieser denn auch im nahen Tübingen.

Man kann sich denken, daß es de facto umgekehrt war: die In¬

dologie stand an erster Stelle, aber immerhin legte er im Dezem¬

ber 1957 seine erste juristische Staatsprüfung ab.

Den Tübinger Lehrstuhl für Indologie hatte damals Helmuth

VON Glasenapp inne. Dieser unterschied sich von seinen übrigen

deutschen Kollegen dadurch, daß er mehrmals in Indien gereist

war und sich entsprechend auch für das heutige Indien interes¬

sierte, und zwar vor allem für die religiöse Situation. Ganz in

diesem Sinne und sicher auch vorgeprägt durch seine Arbeit im

Bhärat Majlis lernte Sontheimer neben Sanskrit und dem übli¬

chen indologischen Kanon auch Hindi.

Nach Abschluß des Jura-Studiums bewarb sich Sontheimer

beim DAAD um ein Stipendium für einen Studienaufenthalt in

Indien. Von Juni 1958 bis Mai 1961 studierte er am Law College

der Universität Poona bei Principal G.V. Pandit hinduistische

(3)

Rechtsgeschichte, anglo-hinduistisches Recht und modernes hin-

duistisches Recht Mit Professor V. M. Bedekar las er altindische

Rechtstexte und widmete sich außerdem dem Studium der

Maräthisprache und der Erweiterung seiner Hindikenntnisse.

Das prägende Erlebnis seines Poona-Aufenthaltes war die Be¬

gegnung und Zusamenarbeit mit dem bekannten indischen Ge¬

lehrten Professor D. D. Kosambi. Dieser nahm ihn auf seine Feld¬

forschungen in Maharashtra mit, und so wurden endgültig die

Weichen für Sontheimers eigenen Forschungsweg gestellt. Schon

bei Kosambi verbanden sich philologische, religionsgeschichtliche

und ethnologische Gesichtspunkte. In der Arbeit mit Kosambi

konnte Sontheimer Einblicke in den Ursprung und das Wirken

von Anschauungen gewinnen, die sich u.a. schon in den alten

indischen Rechtsschriften fmden.

In Poona wurde Sontheimer auf die Arbeiten von J. D. M. Der¬

rett, Professor für Orientalisches Recht an der School of Oriental

and Afriean Studies (SOAS) der Londoner Universität, aufmerk¬

sam und nahm von Indien aus mit ihm Kontakt auf Derret gilt

bis heute als der beste Kenner hinduistischen Rechts. Er lud

Sontheimer ein, bei ihm zu promovieren, und so studierte dieser

von Oktober 1961 bis April 1965 in London.

Zunächst reichte er eine vor allem auf sein in Indien gesammel¬

tes Material gegründete Dissertation für ein „Postgraduate Diplo¬

ma in Law" ein. Das Thema lautete The Concept of Daya : a

Comparative Study. Die Arbeit behandelte einen Grundbegriff

des altindischen Erbrechts in rechtsvergleichender Sicht und wur¬

de von den Prüfern, Professor Derrett und Prof Gledhill, als

überdurchschnittlich gut beurteilt. Die mit dem Diplom verbun¬

dene schriftliche Prüfung in englischer Rechtsmethode bestand er

1962 erfolgreich. Im Oktober 1965 erwarb er den Grad eines PhD

für eine juristisch-indologische Arbeit über das Thema: The Joint

Hindu Family: Its Evolution as a Legal Institution. Die Arbeit

beruht auf Sanskrittexten, berücksichtigt aber auch die moderne

Entwicklung, d. h. die Fortentwicklung der Rechtssprechung un¬

ter dem Einfluß der englischen und modernen indischen Jurispru¬

denz.

In London an der SOAS zu bleiben, war für Sontheimer sehr

verlockend. Er hätte die Möglichkeit gehabt, dort Lecturer und

dann Reader zu werden. Während der Abwesenheit von Prof

Derrett zur Wahrnehmung einer Gastprofessur in den USA hat¬

te er ihn schon ein Semester lang vertreten. Aber da bot ihm Prof.

(4)

Nachruf auf Günther-Dietz Sontheimer 251

Hermann Berger eine Assistentenstelle an der Abteilung für In¬

dologie im gerade gegründeten Südasien-Institut der Universität

Heidelberg an. Es lag Günther Sontheimer daran, wie er selbst

später geschrieben hat, in Deutschland das Studium des altindi¬

schen Rechts, das durch den Krieg abgebrochen worden war, „in

bescheidenem Maße" wieder zu vertreten. Außerdem wollte er

sich auch wieder mit anderen indologischen Gebieten befassen,

wozu ihm das SAI besonders gute Möglichkeiten zu bieten schien.

So kam er im Sommer 1965 nach Heidelberg.

Forscher und Hochschullehrer

Über ein viertel Jahrhundert hat Günther Sontheimer am Süd¬

asien-Institut gewirkt. Die äußeren Stationen seiner Laufbahn wa¬

ren:

- 1974 Habilitation und Ernennung zum Universitätsdozenten

und zum Leiter der Abteilung Religionsgeschichte und Philoso¬

phie (Indologie III)

- 1977 Außerordentlicher Professor

- 1979 Professor (C 3)

Der wissenschaftliche Ertrag dieser Jahre ist sehr reich: Neben

drei Monographien hat er etwa 50 Aufsätze verfaßt, mehrere

Sammelbände (zusammen mit Kollegen) herausgegeben, außer¬

dem zwei Reihen betreut: die Neuindischen Studien zusammen

mit Hermann Berger und Lothar Lutze, das South Asian Digest

of Regional Writing zusammen mit Lothar Lutze. Er hat einen

Roman aus dem Maräthi ins Deutsche übersetzt: Das Dorf hieß

Bangarvadi von Vyankatesh Madgulkar. Besonders zu erwäh¬

nen sind die vier Filme, die er in den letzten Jahren gedreht hat:

den ersten zusammen mit Günther Unbescheid, die übrigen mit

Henning Stegmüller.

Einen großen Teil der 27 Jahre am SAI hat Günther Sonthei¬

mer in Wirklichkeit in Indien gelebt. 1973-75 leitete er die Zweig¬

stelle des Südasien-Instituts in Delhi, in den übrigen Zeiten ver¬

brachte er jedes Jahr mehrere Monate in Indien. Er sprach

schließlich MaräthT und Hindi völlig fließend, außerdem hatte er

Kenntnisse in Tamil und Kanaresisch. Er kannte sich in Indien,

vor allem auf dem Dekkhan, aus wie kaum ein Ausländer.

Inhaltlich lassen sich in seiner Forschung folgende Themen un¬

terscheiden:

(5)

L Hindu-Recht,

2. die Kultur pastoraler Nomadengruppen auf dem Dek¬

khan, vor allem der Dhangars.

3. Bhakti, Hindu-Ethik, 4. Maräthi-Literatur

5. die Stellung der Volksreligion im Rahmen des Hinduis¬

mus.

Sein Hauptthema war zweifellos die Religion und die Geschich¬

te pastoraler Gruppen im Dekkhan, Ursprung und Entwicklung

örtlicher Kulte und ihre Beziehung zur Hochreligion. Dazu sam¬

melte er die mündlichen Überlieferungen dieser Gruppen, vor

allem eben jener halbnomadischen Gruppe der Dhangars, mit

denen er so oft zusammen war, daß sie ihn schließlich quasi als

einen der Ihren betrachteten. Wissenschaftlicher Ertrag dieser in¬

tensiven Beschäftigung ist die Habilitationsschrift: Birobä, Mhas-

kobä und Khandobä : Ursprung, Geschichte und Umwelt von pasto-

ralen Gottheiten in Mahärästra, erschienen 1976.

In zahlreichen Aufsätzen hat er dieses Thema weiter verfolgt.

Krönung seiner Arbeiten über die Dhangars aber sind seine Fil¬

me, denen seine Kraft in der letzten Phase seines Lebens gegolten

hat. Sie sind inzwischen nicht nur vor Fachpublikum, sondern

auch im deutschen Fernsehen gezeigt worden. Die Uraufführung

seines letzten Films König Khandobäs Jagdausflug am 10. Juli

1992 in Heidelberg war zugleich die akademische Abschiedsfeier

für ihn. Da durch die Modernisierung Indiens die Welt der Dhan¬

gars schon im Verschwinden begriffen ist, sind diese Filme ein¬

malige kulturwissenschaftliche Dokumente. Nur Sontheimer

konnte diese Filme machen. Inder interessieren sich kaum für

diesen Teil der Bevölkerung {backward fellows !), andere Auslän¬

der hätten nicht den Zugang gehabt. Nur Sontheimer genoß das

Vertrauen der Dhangars, nur er hatte das Wissen und die nötige

Liebe und Verehrung für den Gegenstand. Insofern ist es nicht

übertrieben. Sontheimers Tod als unersetzlichen Verlust zu be¬

zeichnen.

1980 erschien sein 87 Seiten langer Aufsatz Die Ethik im Hin¬

duismus (im Sammelband Ethik der Religionen, hrsg. von Karl-

Heinz Ratschow). Sehr vorsichtig und stark differenzierend nä¬

hert er sich von verschiedenen Seiten seinem Gegenstand. Seine

Kenntnisse des dharmasästra sowie der MaA://-Literatur und der

Volksreligion gehen in den Artikel ein. Laut Sontheimer gibt es

(6)

Nachruf auf Günther-Dietz Sontheimer 253

die Ethik des Hinduismus nicht, wie es auch nicht den Hinduis¬

mus gebe. Folghch wird der advaita, dessen Ethik bzw. Nicht-Et¬

hik üblicherweise in westlichen Darstellungen des Hinduismus

hervorgehoben, ja verabsolutiert wird, in Sontheimers Abhand¬

lung nur kurz und beiläufig erwähnt. Die Volksreligion sei für den

Hinduismus genauso charakteristisch und wichtig wie die Sans¬

krit-Texte. Die Volksreligion zeige an, inwieweit Vorstellungen

der „Hochreligion" wirklich wirksam sind. Sontheimer stellt eine

große Diskrepanz zwischen Texten der Hochreligion und der

praktizierten Volksreligion fest. Auch sieht er keinen fundamen¬

talen Bruch zwischen traditionellem Hinduismus und Neo-Hin¬

duismus, sondern fließende Übergänge zwischen beiden.

Was er in Delhi anläßlich eines Symposions zum Gedenken an

Hermann Goetz als dessen Anliegen bezeichnet hat, war auch

sein eigenes: daß die klassischen, d.h. Sanskrit-Texte allein nicht

die indische Kultur erschließen können; daß nur eine Kombina¬

tion verschiedener Quellen ein einseitiges Bild von Indien verhin¬

dern und nur eine ausgewogene Interpretation scheinbar wider¬

sprüchlicher Quellen ein wahres Bild abgeben könne.

Bei aller Abstraktionsscheu hat sich Sontheimer aber stets um

eine Erfassung der Einheit des Phänomens bemüht, die seiner

Komplexität gerecht würde. Es war keine Formel, zu der er

schließlich fand, sondern die Erkenntnis, daß der Hinduismus

nur als ein Nebeneinander von „Fünf Komponenten" adäquat

beschrieben werden könne. Zwischen diesen Komponenten gebe

es aber durchaus gegenseitige Beeinflussung und Durchdringung.

Die fünf Komponenten seien :

1. Lehre und Werk der Brahmanen

2. Asketentum und Weltentsagung

3. Stammesreligionen 4. Volksreligion 5. Bhakti.

Die Kennzeichnung und Beschreibung des Hinduismus als ei¬

ner Konstellation bzw. Komposition dieser fünf Elemente (statt

eines in sich stimmigen Ganzen) kann man als Quintessenz von

Sontheimers vielen Einzelstudien ansehen und somit als eine Art

Vermächtnis. Vor der „Europäischen Konferenz über moderne

südasiatische Studien" 1986 in Wilhelmsfeld bei Heidelberg hat

er diese Gedanken zum ersten Mal vorgetragen, 1987 in Darm¬

stadt und schließlich noch einmal zehn Tage vor seinem Tod in

(7)

Heidelberg im Rahmen einer öffentlichen Vortragsserie des Süd¬

asien-Instituts.

Sein Tod am 2. Juni war ein Schock für alle, die ihn kannten.

In Mahärästra wurde die Nachricht zur Meldung auf der ersten

Seite der Zeitungen. Mit Sontheimer ist nicht nur ein internatio¬

nal bekannter und hervorragender Wissenschaftler gegangen,

sondern auch ein sehr beliebter Lehrer, Kollege und Freund. Sei¬

ne geräumige Wohnung in Dossenheim war Stützpunkt und zeit¬

weiliger Wohnort für Freunde und Gäste aus aller Welt, vor allem

natürlich aus Indien. Daß es weltweit eine eigene Gruppe der

Mahärästra-Forscher gibt, ist nicht zuletzt sein Werk. Es ist heute

ein Trost, daß er sie 1988 alle zu einer Konferenz in Heidelberg

hat versammeln dürfen. Seinem eigenen ständigen Wechsel zwi¬

schen Deutschland und Indien entsprach seine Bemühung um

regen Austausch zwischen beiden Ländern für Studenten und

Kollegen. Er verschaffte viele Stipendien in beide Richtungen.

Mittler sein, auf der Brücke zwischen den Kulturen leben, hat er

das einmal genannt.

Seine Bewunderer und Freunde in Indien planen eine „Memo¬

rial Conference" zu seinem Andenken. Das größte Andenken an

ihn wäre aber die Verwirklichung seines alten Planes, in Jejuri,

dem Wallfahrtsort des Gottes Khandobä, ein Museum zu errich¬

ten.

(8)

Zur Geschichte des /-Infixes im Neuwestaramäischen (NWA)

Von Christoph Correll, Konstanz

Für Anton Spitaler

Endgültige Klarheit über die Funktion der neuwestaramäischen

/-Infixe verdanken wir Werner Arnold (1989: 62; 1990: 239;

301; für die sich ergebenden, sehr komplexen Paradigmen ibid.:

239-254). Sie besteht in der pronominalen Wiederaufnahme be¬

reits bekannter, bzw. der Vorwegnahme nachfolgend zu nennen¬

der, determinierter drittpersoniger (d.h. nominaler) Objekte im

Rahmen dativischer oder aber bereits mit dativischen Pronomi¬

nalsuffixen versehener Formen des Verbs; Genus und Numerus

des Bezugswortes bleiben dabei unausgedrückt, so daß wir es im

Grunde mit einer Art determinierenden Verweises zu tun haben;

die Vorwegnahme stellt denn auch eines der zahlreichen Deter¬

minationsverfahren des NWA (Arnold 1990: 298-305).

Arnolds Beispiele (1988: 62):

appulle „sie gaben ihm (irgendetwas)"

app-l-ulle „sie gaben es/sie ihm"

appulle kirsö „sie gaben ihm Geld"

app-l-ulle kirsö „sie gaben ihm das Geld".

Entsprechend bei dativischer Verbform, vgl. (Bergsträsser

1915: 82,4 und 37,30):

appell öbu kirsö „er gab seinem Vater Geld"

ahk-l-ell-anna psöna xanni hanna laqsa „er berichtete dem

Jungen auf diese Weise diese Rede".

Gelegentliche Fälle ohne eigentlich zu erwartendes Infix (z. B.

'am mahkyöll-ebril sultöna hanna hakya „sie erzählt dem Sultans¬

sohn diese Sache", Bergsträsser 1915: 5,7-8), insbesondere vor

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