Von JÜRGEN LÜTT, Heidelberg
Am 2. Juni 1992 starb 58jährig in seiner Wohnung in Dossen¬
heim bei Heidelberg plötzlich und völlig unerwartet an Herzver¬
sagen Professor Dr. Günther-Dietz Sontheimer. Sein Tod be¬
deutet einen unersetzlichen Verlust für seine Freunde und Kolle¬
gen und für die Wissenschaft. Vertrat er doch eine neue und
originelle Richtung in der Indologie, die vor allem in Deutschland
gegenüber der traditionellen klassischen Indologie geradezu als
revolutionär zu gelten hat: Seine Kenntnis der klassischen Rechts¬
schriften {dharmasästra) verband er nämlich mit empirischer Re¬
ligionsforschung, Archäologie und Kunstgeschichte. Er erforschte
den Hinduismus als einen Traditionszusammenhang von klassi¬
scher Hochkultur und Volkskultur. Voraussetzung dafür war ne¬
ben der Kenntnis des Sanskrit seine Vertrautheit mit den moder¬
nen Volkssprachen und den gesprochenen Dialekten, als Methode
diente ihm die empirische Beobachtung bei seinen regelmäßigen
und häufigen „Feldaufenthalten" in Indien. Anschauung Indiens
vor Ort und Gegenwartsbezogenheit - damit verkörperte Sonthei¬
mer in persona das Programm, mit dem das Südasien-Institut
1962 gegründet worden war und einen neuen Weg in der deut¬
schen und internationalen Indienforschung einschlagen sollte.
Herkunft und Schulzeit
Günther-Dietz Sontheimer wurde am 21. April 1934 in Ulm
an der Donau geboren, wohin sein Vater, Oberstudiendirektor
Dr. Waither Sontheimer, als Leiter des dortigen humanistischen
Gymnasiums im Jahre 1932 von Stuttgart versetzt worden war.
Seine Mutter Herma Sontheimer, geborene Dietz, stammte aus
Bromberg, Hauptstadt der preußischen Provinz Posen bis zum
Jahre 1919. Günther Sontheimer war also nach Herkunft halb
Süd- und halb Ostdeutscher. Der Familienname seiner Mutter
wurde seinem Vornamen angehängt, aber unter seinen Freunden
Nachruf auf Günther-Dietz Sontheimer 249
wurde er nur Günther genannt, in Indien hieß er hebevoll Gun¬
ther Rao. Während des 2. Weltkriegs zog die Familie in die alte
Heimat der Mutter, wo Günther auch einige Jahre in die Volks¬
schule ging. Im November 1945 trat er in die zweite Klasse des
Eberhard-Ludwigs-Gymnasiums in Stuttgart ein und bestand dort
im Februar 1953 das Abitur.
Lektüreeindrücke von Autoren wie Manfred Kyber, Rudyard
Kipling und Waldemar Bonseis legten bereits in der Kindheit den
Keim für sein späteres Indieninteresse. Zu Schulzeiten war er in
der Deutsch-Indischen Gesellschaft in Stuttgart tätig und vertrat
auch zeitweilig die Geschäftsführung. Als Gründungsmitglied des
ersten indischen Studentenvereins (Bhärat Majlis) in Deutschland
war er lange Zeit im Vorstand dieses Vereins. Stuttgart war schon
damals das Zentrum der deutsch-indischen Aktivitäten, Adalbert
Seifriz und Giselher Wirsing die führenden Persönlichkeiten.
Studium
Es war also nicht so überraschend, daß Günther Sontheimer
nach dem Abitur den sehnlichen Wunsch äußerte, Indologie zu
studieren. Aber Vater Sontheimer hatte Bedenken: was konnte
man mit einer solchen „brotlosen Kunst" später anfangen? Er
verpflichtete daher seinen Sohn, „hauptamtlich" ein Studium der
Rechtswissenschaft zu absolvieren und nur nebenbei die Indolo¬
gie zu betreiben. Das tat dieser denn auch im nahen Tübingen.
Man kann sich denken, daß es de facto umgekehrt war: die In¬
dologie stand an erster Stelle, aber immerhin legte er im Dezem¬
ber 1957 seine erste juristische Staatsprüfung ab.
Den Tübinger Lehrstuhl für Indologie hatte damals Helmuth
VON Glasenapp inne. Dieser unterschied sich von seinen übrigen
deutschen Kollegen dadurch, daß er mehrmals in Indien gereist
war und sich entsprechend auch für das heutige Indien interes¬
sierte, und zwar vor allem für die religiöse Situation. Ganz in
diesem Sinne und sicher auch vorgeprägt durch seine Arbeit im
Bhärat Majlis lernte Sontheimer neben Sanskrit und dem übli¬
chen indologischen Kanon auch Hindi.
Nach Abschluß des Jura-Studiums bewarb sich Sontheimer
beim DAAD um ein Stipendium für einen Studienaufenthalt in
Indien. Von Juni 1958 bis Mai 1961 studierte er am Law College
der Universität Poona bei Principal G.V. Pandit hinduistische
Rechtsgeschichte, anglo-hinduistisches Recht und modernes hin-
duistisches Recht Mit Professor V. M. Bedekar las er altindische
Rechtstexte und widmete sich außerdem dem Studium der
Maräthisprache und der Erweiterung seiner Hindikenntnisse.
Das prägende Erlebnis seines Poona-Aufenthaltes war die Be¬
gegnung und Zusamenarbeit mit dem bekannten indischen Ge¬
lehrten Professor D. D. Kosambi. Dieser nahm ihn auf seine Feld¬
forschungen in Maharashtra mit, und so wurden endgültig die
Weichen für Sontheimers eigenen Forschungsweg gestellt. Schon
bei Kosambi verbanden sich philologische, religionsgeschichtliche
und ethnologische Gesichtspunkte. In der Arbeit mit Kosambi
konnte Sontheimer Einblicke in den Ursprung und das Wirken
von Anschauungen gewinnen, die sich u.a. schon in den alten
indischen Rechtsschriften fmden.
In Poona wurde Sontheimer auf die Arbeiten von J. D. M. Der¬
rett, Professor für Orientalisches Recht an der School of Oriental
and Afriean Studies (SOAS) der Londoner Universität, aufmerk¬
sam und nahm von Indien aus mit ihm Kontakt auf Derret gilt
bis heute als der beste Kenner hinduistischen Rechts. Er lud
Sontheimer ein, bei ihm zu promovieren, und so studierte dieser
von Oktober 1961 bis April 1965 in London.
Zunächst reichte er eine vor allem auf sein in Indien gesammel¬
tes Material gegründete Dissertation für ein „Postgraduate Diplo¬
ma in Law" ein. Das Thema lautete The Concept of Daya : a
Comparative Study. Die Arbeit behandelte einen Grundbegriff
des altindischen Erbrechts in rechtsvergleichender Sicht und wur¬
de von den Prüfern, Professor Derrett und Prof Gledhill, als
überdurchschnittlich gut beurteilt. Die mit dem Diplom verbun¬
dene schriftliche Prüfung in englischer Rechtsmethode bestand er
1962 erfolgreich. Im Oktober 1965 erwarb er den Grad eines PhD
für eine juristisch-indologische Arbeit über das Thema: The Joint
Hindu Family: Its Evolution as a Legal Institution. Die Arbeit
beruht auf Sanskrittexten, berücksichtigt aber auch die moderne
Entwicklung, d. h. die Fortentwicklung der Rechtssprechung un¬
ter dem Einfluß der englischen und modernen indischen Jurispru¬
denz.
In London an der SOAS zu bleiben, war für Sontheimer sehr
verlockend. Er hätte die Möglichkeit gehabt, dort Lecturer und
dann Reader zu werden. Während der Abwesenheit von Prof
Derrett zur Wahrnehmung einer Gastprofessur in den USA hat¬
te er ihn schon ein Semester lang vertreten. Aber da bot ihm Prof.
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Hermann Berger eine Assistentenstelle an der Abteilung für In¬
dologie im gerade gegründeten Südasien-Institut der Universität
Heidelberg an. Es lag Günther Sontheimer daran, wie er selbst
später geschrieben hat, in Deutschland das Studium des altindi¬
schen Rechts, das durch den Krieg abgebrochen worden war, „in
bescheidenem Maße" wieder zu vertreten. Außerdem wollte er
sich auch wieder mit anderen indologischen Gebieten befassen,
wozu ihm das SAI besonders gute Möglichkeiten zu bieten schien.
So kam er im Sommer 1965 nach Heidelberg.
Forscher und Hochschullehrer
Über ein viertel Jahrhundert hat Günther Sontheimer am Süd¬
asien-Institut gewirkt. Die äußeren Stationen seiner Laufbahn wa¬
ren:
- 1974 Habilitation und Ernennung zum Universitätsdozenten
und zum Leiter der Abteilung Religionsgeschichte und Philoso¬
phie (Indologie III)
- 1977 Außerordentlicher Professor
- 1979 Professor (C 3)
Der wissenschaftliche Ertrag dieser Jahre ist sehr reich: Neben
drei Monographien hat er etwa 50 Aufsätze verfaßt, mehrere
Sammelbände (zusammen mit Kollegen) herausgegeben, außer¬
dem zwei Reihen betreut: die Neuindischen Studien zusammen
mit Hermann Berger und Lothar Lutze, das South Asian Digest
of Regional Writing zusammen mit Lothar Lutze. Er hat einen
Roman aus dem Maräthi ins Deutsche übersetzt: Das Dorf hieß
Bangarvadi von Vyankatesh Madgulkar. Besonders zu erwäh¬
nen sind die vier Filme, die er in den letzten Jahren gedreht hat:
den ersten zusammen mit Günther Unbescheid, die übrigen mit
Henning Stegmüller.
Einen großen Teil der 27 Jahre am SAI hat Günther Sonthei¬
mer in Wirklichkeit in Indien gelebt. 1973-75 leitete er die Zweig¬
stelle des Südasien-Instituts in Delhi, in den übrigen Zeiten ver¬
brachte er jedes Jahr mehrere Monate in Indien. Er sprach
schließlich MaräthT und Hindi völlig fließend, außerdem hatte er
Kenntnisse in Tamil und Kanaresisch. Er kannte sich in Indien,
vor allem auf dem Dekkhan, aus wie kaum ein Ausländer.
Inhaltlich lassen sich in seiner Forschung folgende Themen un¬
terscheiden:
L Hindu-Recht,
2. die Kultur pastoraler Nomadengruppen auf dem Dek¬
khan, vor allem der Dhangars.
3. Bhakti, Hindu-Ethik, 4. Maräthi-Literatur
5. die Stellung der Volksreligion im Rahmen des Hinduis¬
mus.
Sein Hauptthema war zweifellos die Religion und die Geschich¬
te pastoraler Gruppen im Dekkhan, Ursprung und Entwicklung
örtlicher Kulte und ihre Beziehung zur Hochreligion. Dazu sam¬
melte er die mündlichen Überlieferungen dieser Gruppen, vor
allem eben jener halbnomadischen Gruppe der Dhangars, mit
denen er so oft zusammen war, daß sie ihn schließlich quasi als
einen der Ihren betrachteten. Wissenschaftlicher Ertrag dieser in¬
tensiven Beschäftigung ist die Habilitationsschrift: Birobä, Mhas-
kobä und Khandobä : Ursprung, Geschichte und Umwelt von pasto-
ralen Gottheiten in Mahärästra, erschienen 1976.
In zahlreichen Aufsätzen hat er dieses Thema weiter verfolgt.
Krönung seiner Arbeiten über die Dhangars aber sind seine Fil¬
me, denen seine Kraft in der letzten Phase seines Lebens gegolten
hat. Sie sind inzwischen nicht nur vor Fachpublikum, sondern
auch im deutschen Fernsehen gezeigt worden. Die Uraufführung
seines letzten Films König Khandobäs Jagdausflug am 10. Juli
1992 in Heidelberg war zugleich die akademische Abschiedsfeier
für ihn. Da durch die Modernisierung Indiens die Welt der Dhan¬
gars schon im Verschwinden begriffen ist, sind diese Filme ein¬
malige kulturwissenschaftliche Dokumente. Nur Sontheimer
konnte diese Filme machen. Inder interessieren sich kaum für
diesen Teil der Bevölkerung {backward fellows !), andere Auslän¬
der hätten nicht den Zugang gehabt. Nur Sontheimer genoß das
Vertrauen der Dhangars, nur er hatte das Wissen und die nötige
Liebe und Verehrung für den Gegenstand. Insofern ist es nicht
übertrieben. Sontheimers Tod als unersetzlichen Verlust zu be¬
zeichnen.
1980 erschien sein 87 Seiten langer Aufsatz Die Ethik im Hin¬
duismus (im Sammelband Ethik der Religionen, hrsg. von Karl-
Heinz Ratschow). Sehr vorsichtig und stark differenzierend nä¬
hert er sich von verschiedenen Seiten seinem Gegenstand. Seine
Kenntnisse des dharmasästra sowie der MaA://-Literatur und der
Volksreligion gehen in den Artikel ein. Laut Sontheimer gibt es
Nachruf auf Günther-Dietz Sontheimer 253
die Ethik des Hinduismus nicht, wie es auch nicht den Hinduis¬
mus gebe. Folghch wird der advaita, dessen Ethik bzw. Nicht-Et¬
hik üblicherweise in westlichen Darstellungen des Hinduismus
hervorgehoben, ja verabsolutiert wird, in Sontheimers Abhand¬
lung nur kurz und beiläufig erwähnt. Die Volksreligion sei für den
Hinduismus genauso charakteristisch und wichtig wie die Sans¬
krit-Texte. Die Volksreligion zeige an, inwieweit Vorstellungen
der „Hochreligion" wirklich wirksam sind. Sontheimer stellt eine
große Diskrepanz zwischen Texten der Hochreligion und der
praktizierten Volksreligion fest. Auch sieht er keinen fundamen¬
talen Bruch zwischen traditionellem Hinduismus und Neo-Hin¬
duismus, sondern fließende Übergänge zwischen beiden.
Was er in Delhi anläßlich eines Symposions zum Gedenken an
Hermann Goetz als dessen Anliegen bezeichnet hat, war auch
sein eigenes: daß die klassischen, d.h. Sanskrit-Texte allein nicht
die indische Kultur erschließen können; daß nur eine Kombina¬
tion verschiedener Quellen ein einseitiges Bild von Indien verhin¬
dern und nur eine ausgewogene Interpretation scheinbar wider¬
sprüchlicher Quellen ein wahres Bild abgeben könne.
Bei aller Abstraktionsscheu hat sich Sontheimer aber stets um
eine Erfassung der Einheit des Phänomens bemüht, die seiner
Komplexität gerecht würde. Es war keine Formel, zu der er
schließlich fand, sondern die Erkenntnis, daß der Hinduismus
nur als ein Nebeneinander von „Fünf Komponenten" adäquat
beschrieben werden könne. Zwischen diesen Komponenten gebe
es aber durchaus gegenseitige Beeinflussung und Durchdringung.
Die fünf Komponenten seien :
1. Lehre und Werk der Brahmanen
2. Asketentum und Weltentsagung
3. Stammesreligionen 4. Volksreligion 5. Bhakti.
Die Kennzeichnung und Beschreibung des Hinduismus als ei¬
ner Konstellation bzw. Komposition dieser fünf Elemente (statt
eines in sich stimmigen Ganzen) kann man als Quintessenz von
Sontheimers vielen Einzelstudien ansehen und somit als eine Art
Vermächtnis. Vor der „Europäischen Konferenz über moderne
südasiatische Studien" 1986 in Wilhelmsfeld bei Heidelberg hat
er diese Gedanken zum ersten Mal vorgetragen, 1987 in Darm¬
stadt und schließlich noch einmal zehn Tage vor seinem Tod in
Heidelberg im Rahmen einer öffentlichen Vortragsserie des Süd¬
asien-Instituts.
Sein Tod am 2. Juni war ein Schock für alle, die ihn kannten.
In Mahärästra wurde die Nachricht zur Meldung auf der ersten
Seite der Zeitungen. Mit Sontheimer ist nicht nur ein internatio¬
nal bekannter und hervorragender Wissenschaftler gegangen,
sondern auch ein sehr beliebter Lehrer, Kollege und Freund. Sei¬
ne geräumige Wohnung in Dossenheim war Stützpunkt und zeit¬
weiliger Wohnort für Freunde und Gäste aus aller Welt, vor allem
natürlich aus Indien. Daß es weltweit eine eigene Gruppe der
Mahärästra-Forscher gibt, ist nicht zuletzt sein Werk. Es ist heute
ein Trost, daß er sie 1988 alle zu einer Konferenz in Heidelberg
hat versammeln dürfen. Seinem eigenen ständigen Wechsel zwi¬
schen Deutschland und Indien entsprach seine Bemühung um
regen Austausch zwischen beiden Ländern für Studenten und
Kollegen. Er verschaffte viele Stipendien in beide Richtungen.
Mittler sein, auf der Brücke zwischen den Kulturen leben, hat er
das einmal genannt.
Seine Bewunderer und Freunde in Indien planen eine „Memo¬
rial Conference" zu seinem Andenken. Das größte Andenken an
ihn wäre aber die Verwirklichung seines alten Planes, in Jejuri,
dem Wallfahrtsort des Gottes Khandobä, ein Museum zu errich¬
ten.
Zur Geschichte des /-Infixes im Neuwestaramäischen (NWA)
Von Christoph Correll, Konstanz
Für Anton Spitaler
Endgültige Klarheit über die Funktion der neuwestaramäischen
/-Infixe verdanken wir Werner Arnold (1989: 62; 1990: 239;
301; für die sich ergebenden, sehr komplexen Paradigmen ibid.:
239-254). Sie besteht in der pronominalen Wiederaufnahme be¬
reits bekannter, bzw. der Vorwegnahme nachfolgend zu nennen¬
der, determinierter drittpersoniger (d.h. nominaler) Objekte im
Rahmen dativischer oder aber bereits mit dativischen Pronomi¬
nalsuffixen versehener Formen des Verbs; Genus und Numerus
des Bezugswortes bleiben dabei unausgedrückt, so daß wir es im
Grunde mit einer Art determinierenden Verweises zu tun haben;
die Vorwegnahme stellt denn auch eines der zahlreichen Deter¬
minationsverfahren des NWA (Arnold 1990: 298-305).
Arnolds Beispiele (1988: 62):
appulle „sie gaben ihm (irgendetwas)"
app-l-ulle „sie gaben es/sie ihm"
appulle kirsö „sie gaben ihm Geld"
app-l-ulle kirsö „sie gaben ihm das Geld".
Entsprechend bei dativischer Verbform, vgl. (Bergsträsser
1915: 82,4 und 37,30):
appell öbu kirsö „er gab seinem Vater Geld"
ahk-l-ell-anna psöna xanni hanna laqsa „er berichtete dem
Jungen auf diese Weise diese Rede".
Gelegentliche Fälle ohne eigentlich zu erwartendes Infix (z. B.
'am mahkyöll-ebril sultöna hanna hakya „sie erzählt dem Sultans¬
sohn diese Sache", Bergsträsser 1915: 5,7-8), insbesondere vor