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Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

das Ihnen heute vorliegenden Heft 7 un- serer Zeitschrift ist anlässlich des 39. Jah- reskongresses der Deutschen Gesellschaft für Transfusionsmedizin und Immunhämato- logie e.V. (DGTI) in Frankfurt am Main her- ausgegeben worden. Der vom 19. bis 22.

September in der Messe Frankfurt stattfin- dende Kongress wird in diesem Jahr in Zu- sammenarbeit mit der International Society for Cellular Therapy-Europe (ISCT-Europe) veranstaltet.

Neben den traditionellen Themen wie Qualität und Sicherheit von Blutprodukten, Immunhämatologie, Transplantationsmedizin, Hämotherapie und vielen anderen wurden Schwerpunkte dieses transfusionsmedizini- schen Fachkongresses entsprechend der rasanten Entwicklung und aufgrund zuneh- mender neuer wissenschaftlicher Erkennt- nisse in den letzten Jahren gewählt:

Regenerative Medizin an Beispielen wie der Stammzell-Therapie beim akuten Myokard- infarkt, die Transplantation hämatopoietischer Stammzellen aus Nabelschnurblut und die modernen Ansätze der Gentherapie wer- den auf diversen Symposien und Hauptvor- trägen aus wissenschaftlicher, regulatorischer und klinischer Sicht beleuchtet und disku- tiert. Aber auch andere für die Anwender relevante neue Aspekte beispielsweise der Pathogeninaktivierung von Blutpräparaten, welche die ohnehin hohe Sicherheit der Blutprodukte noch weiter erhöhen könnte und für die erste Verfahren vor der kli- nischen Einführung stehen, sind ein Thema, dem ein ganzer Kongressvormittag gewid-

met wird. Hier werden die diversen Verfah- ren zur Pathogenreduktion miteinander ver- glichen und ebenfalls regulatorische, klini- sche, pharmakologisch-toxikologische und nicht zuletzt auch Kosten-Aspekte neben Wirksamkeit und Sicherheit eine wichtige Rolle spielen.

Unabhängig von diesen neuen Entwick- lungen werden wir die wichtigen Aspekte der täglichen klinischen Anwendung, der Hämotherapie, und der praktischen Trans- fusionsmedizin nicht vernachlässigen. Dafür ist auch das vorliegende Heft ein gutes Beispiel:

Dr. Detlef Nagl vom Blutspendedienst des Bayerischen Roten Kreuzes nimmt sich im versprochenen zweiten Teil seines Kom- mentars zu den aktuellen „Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie)” der Bundesärztekammer und des Paul-Ehrlich-Instituts den auch für die Anwender wichtigen und hochinteres- santen Teil des Qualitätsmanagements bzw.

der Qualitätssicherung vor. Er kommentiert speziell auch Aufgaben und Qualifikation des von vielen Kliniken derzeit noch zu imple- mentierenden Qualitätsbeauftragten.

Die Autorengruppe um die Professoren Axel Seltsam und Tobias Legler sowie Dr.

Eduard Petershofen fassen in ihrem Über- sichtsartikel zur Rhesus D-Diagnostik in der Schwangerschaft den aktuellen Stand und die neuesten Entwicklungen zum Nachweis dieser noch immer relevanten Form der fe- tomaternalen Inkompatibilität zusammen:

Dank Einführung der generellen Anti-D- Prophylaxe rhesusnegativer schwangerer Frauen, welche noch kein Anti-D gebildet hatten, ist der Anteil von Anti-D-Antikör- pern als Ursache eines Morbus haemolyticus neonatorum zwar zahlenmäßig stark redu- ziert worden, aber weiterhin klinisch be- deutsam.

Dr. Andreas Karl fasst in seinem Beitrag das neunte wissenschaftliche Symposium der Forschungsgemeinschaft der DRK-Blutspen- dedienste zum Thema Hämovigilanz zusam-

men, welches im November 2005 in Dres- den mit internationaler Beteiligung stattge- funden hat.

Einen weitern Beitrag möchte ich mit be- sonderer persönlicher Freude ankündigen, da er unter der Federführung meines früh- eren klinischen Lehrers, Herrn Professor Hermann Heimpel, entstand, mit dem mich beinahe 15 Jahre klinische Hämatologie und Onkologie am Universitätsklinikum Ulm ver- binden. Neben Professor Heimpel haben die Kollegen Dr. Britta Höchsmann und Dr.

Markus Wiesneth aus dem Institut für kli- nische Transfusionsmedizin in Ulm die The- rapie mit Erythrozytenkonzentraten bei chronischer Anämie in einem sehr praxis- nahen, überaus lesenswerten Artikel zusam- mengefasst.

Schließlich möchte ich auf die beiden Ar- tikel von Rechtsanwalt Kleinherne und Dr.

Fritzsch hinweisen, die das Bundesgerichts- hof-Urteil zur ärztlichen Aufklärungspflicht bei der Verabreichung von Blutprodukten aus der Sicht des Juristen bzw. Kollegen am Krankenbett kommentieren: Dieser Richter- spruch, wie in den Beiträgen im Detail er- klärt, betrifft einen in das Jahr 1985 zurück- reichenden, tragischen Fall einer HIV-Infekti- on. Der Spruch des Bundesgerichtshof hat aber durchaus aktuelle Relevanz für alle diejenigen, die täglich Blutprodukte am Pa- tienten anwenden.

Mit der Zusammenstellung dieses Heftes hoffen die Redaktion der hämotherapie, die Autoren der Beiträge und ich, wieder eine für Sie als Leserschaft interessante Mischung gefunden zu haben, welche den einen oder anderen gewinnbringenden Aspekt zu Ihrer täglichen Arbeit im Bereich der Hämo- therapie beitragen kann.

In diesem Sinne wünsche ich allen Le- serinnen und Lesern eine spannende Lektü- re und hoffe auf Ihre Rückmeldungen und Fragen, die wir gerne beantworten.

Herzlichst,

Ihr Professor Dr. med. Erhard Seifried

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Editorial 7/ 2006

Ausgabe 7 2006

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‹ Prof. Dr. med. Erhard Seifried

Institut für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie, Klinikum der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg – Hessen gGmbH

Sandhofstraße 1, D-60528 Frankfurt, e.seifried@ blutspende.de

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