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Schwerpunktthema:

Immobilienmanagement

kirchlicher Schulen, Bildungshäuser und Internate

I n h a l t

Ausgabe 2006/03

KSD-Nachrichten

vormals „Bauen und Siedeln“

Zeitschrift für Wohnungswesen, Stadtentwicklung und kirchliche Immobilien

Editorial 2

KSD-Panorama 3

PPP: Begriffe und PPP-Beschaffungs-

prozess 4

PPP: Wirtschaftlichkeitsunter-

suchung und Finanzierung 6

Impressum 6

Zentralisierte Schulverwaltung:

Erfahrungen aus der

Diözese Augsburg 8

Termine 9

Ordinariate und kirchliche

Wohnungsunternehmen 10

Unternehmen 12

Europa 13

Personalia 13

Buchrezensionen 14

SIEDLUNGSDIENST E.V.

u n d S t ä d t e b a u

(2)

Sehr vereehr- te Leserinnen und Leser,

angesichts allgemein an- g e s p a n n t e r H a u s h a l t s - lagen - sei es die der öffentlichen Finanzen wie auch die der kirchlichen Fi- nanzen - bestimmt zunehmend rationeller und effektiver Mitteleinsatz das Handeln der Verantwortlichen. Dies muss auch Konsequenzen für die Bewirtschaftung von Immobilien- und Liegenschaftsbeständen haben. Die Immobilien bilden einen der

größten Kostenfaktoren innerhalb der Ver- waltungshaushalte.

Innovative und den aktuellen Entwick- lungen und Bedürfnissen entsprechende Bewirtschaftsungsansätze sind gefragt.

Hier bietet der KSD Katholischer Sied- lungsdienst e.V. als Bundesverband der kirchlichen und kirchlich orientierten Wohnungs- und Immobilienunternehmen sein Know How an.

Um auf zeitgemäße Ansätze der Immo- bilienwirtschaft eine Antwort geben zu können, veranstaltet der KSD jährlich eine Fachtagung „Kirchliches Immobilienma- nagement“. Schwerpunkt der diesjähri- gen Tagung (Fulda 18.+19. Oktober), die wir in der vorliegenden Ausgabe von KSD- Nachrichten dokumentieren, war das Ge-

bäudemanagement kirchlicher Bildungs- häuser, Schulen und Internate.

Neben den baulichen und sicherheits- technischen Herausforderungen in der Errichtung/Sanierung von Schulgebäuden wurde u.a. moderne Schulverwaltung in zentralisierter Form vorgestellt. Als beson- ders innovativ erwiesen sich die Beiträge zum möglichen Einsatz von Public Private Partnership (PPP) Projekten im Rahmen einer (kirchlichen) Immobilienverwal- tung.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen eine anregende Lektüre und darf Sie herzlich auffodern, bei weitergehendem Intereres- se Kontakt zum KSD aufzunehmen.

Herzlichst Ihr,

Ulrich Müller

Geschäftsführendes Vorstandsmitglied

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KSD-Fachtagung 2006 in Fulda

„Kirchliches Immobilienmanagement“

(3)

Wie in den vergangenen Jahren beschäf- tigte sich der KSD auch in diesem Jahr auf seiner Fachtagung mit dem Themenkom- plex Kirchliches Immobilienmanage- ment.

Die Fachtagung 2004 konnte Lösungs- möglichkeiten für das Wohnen im Alter mit dem bundesweit Beachtung gefunde- nen Pilotprojekt SOPHIA (siehe hierzu die Dokumentation unter www.ksd-ev.de/

index.php?id=45) präsentieren. Mit der Fachtagung 2005 konnte der KSD Ordens- gemeinschaften bei der Bewältigung der zunehmenden Herausforderungen unter- stützen, die sich aus den teils überkom- menen Beständen an klösterlichen Im- mobilien und Liegenschaften ergeben (siehe hierzu die Dokumentation unter http://www.ksd-ev.de/index.php?id=26).

Neben klösterlichen Liegenschaften bil- den die Immobilienbestände kirchlicher Träger von Schulen, Internaten Bildungs- häusern sowie von Kindertageseinrichtun- gen einen weiteren großen Bestandteil im Rahmen Kirchlichen Immobilienmanage- ments. Deshalb fand die diesjährige KSD- Fachtagung unter dem Titel: „Immobilien- management kirchlicher Schulen/Internate und Bildungshäuser“ statt. Im Rahmen ei- nes Workshops verständigten sich Immo- bilienexperten des KSD zu verschiedenen

Themenkomplexen – vor allem rund um den Betrieb von Schulgebeäuden.

Zu Beginn stand die Finanzierung und

Wirtschaftlichkeitsuntersuchung von Schul- projekten auf der Tagesordnung. Hierzu konnte Herbert Gabriel, Regionalleiter für Kirchliche Einrichtungen bei der Bank im Bistum Essen e.G. die Sicht eines Finanzin- stituts präsentieren. In seinem Vortrag ging er außerdem auf Chancen und Risiken von Schulverwaltung im Rahmen von Public Private Partnership (PPP) ein.

Anschließend verwies Finanzdirektor Zieger (Bistum Speyer) in seinem Vortrag auf kirchen- und haushaltsrechtliche sowie steuerrechtliche Rahmenbedingungen im Zusammenwirken kirchlicher Wohnungs- unternehmen mit bischöflichen Ordinari- aten (siehe Seite 10 und 11).

Der stellvertretende Finanzdirektor und Geschäftsführer der St. Ulrichswerk der Diözese Augsburg GmbH Richard Metz konnte von seinen Erfahrungen zentra-

lisierter Schulverwaltung in der Diözese Augsburg berichten (siehe Seite 8 und 9). Bereits seit 1975 verwaltet die Diözese Augsburg zentral in einer Schulstiftung die kirchlichen Schulen im Diözesangebiet.

Hierdurch konnten im Lauf der Zeit im Bereich Gebäudemanagement professio- nellere Strukturen eingeführt und Kosten- optimierungen erschlossen werden. Insbe- sondere hat sich die Zusammenarbeit mit dem diözesanen Siedlungswerk als erfolg- reich erwiesen.

Im zweiten Teil der Tagung konnte zu- nächst Tilman Staudt, Diözesanbaumeister

im Bistum Limburg, zu den Besonderhei- ten und administrativen Anforderungen bei Errichtung und Erneuerung von Schulge- bäuden referieren.

Zum Abschluss des Workshops erhielten die Teilnehmer Einblick in die Vorberei- tung und Durchführung einer Ausschrei- bung zu einem kommunalen PPP-Pro-

jekt. Gunnar Hollenbach, Geschäftsführer der Siedlungswerk St. Gertrud Bau- und Projektmanagement GmbH (Diözese Mag- deburg), konnte dazu in einem Werkstatt- bericht von einer laufenden Ausschreibung seines Unternehmens zum Betrieb kom- munaler Kindergärten in der Saalestadt

Halle berichten.

Herbert Gabriel, Bank im Bistum Essen e.G.

(Quelle: KSD Katholischer Siedlungsdienst e.V.)

Tilman Staudt, Bistum Limburg

(Quelle: KSD Katholischer Siedlungsdienst e.V.)

Tagungsteilnehmer der KSD-Fachtagung 2006 (Quelle: KSD Katholischer Siedlungsdienst e.V.)

Eine Gesamtdokumentation der Fach- tagung 2006 „Immobilienmanagement kirchlicher Schulen/Internate und Bil- dungshäuser“ finden Sie im Internetan- gebot des KSD unter

http://www.ksd-ev.de/index.php?

id=75.

KSD-Panorama

Zentralisierte Schulverwaltung, Finanzierung, PPP- Möglichkeiten etc.

(4)

Der Begriff Public Private Partnership (PPP) ist in Deutschland nicht mehr neu.

Schon eine zeitlang wird der Begriff - quasi als Leitbild - für eine innovative Koopera- tionsform zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft gebraucht. In verschiede- nen Bereichen bspw. der Stadtentwick- lung, des öffentlichen Infrastrukturaus- baus sowie öffentlicher Immobilien fand und findet er Anwendung. So werden im Bereich Bildung Schulen, Hochschulen oder auch Kindergärten zunehmend von PPP-Modellen realisiert. Im Bereich Ge- sundheit/Alter bieten sich Krankenhäuser, Altersheime oder auch Sanatorien für PPP- Realsierungen an.

Angesichts der Vielgestaltigkeit von Er- scheinungsformen im Rahmen von PPP ist es sinnvoll, die einzelnen Bestandteile von PPP näher einzugrenzen.

Privatisierung

Mit Privatisierung ist zunächst eine Viel- zahl von Maßnahmen der Neuordnung staatlichen Handelns unter Einbindung privater Wirtschaftssubjekte gemeint. Ne- ben der „formalen“ Privatisierung, Über- führung öffentlicher Verwaltungseinheiten in Gesellschaften privater Rechtsform, wo- bei die öffentliche Hand 100%-Eigentümer bleibt, gibt es die „materielle“ Privatisie- rung, bei der bestimmte Betriebseinheiten teilweise oder vollständig, auf Dauer oder zeitlich befristet von der öffentlichen Hand auf den Privatsektor übertragen werden.

Für PPP-Modell kommt meistens jedoch die sog. „funktionale“ Privatisierung in Betracht, bei der bestimmte Aufgaben oder Leistungen meist vollständig und zeitlich befristet von der öffentlichen Hand auf den Privatsektor übertragen werden.

Grundsätzlich von der Erscheinungsform der Privatisierung sind jene Maßnahmen der öffentlichen Hand zu unterscheiden, mit denen die Verwaltung ihren eigenen

Leistungserstellungsprozess zu optimieren sucht (z.B. Einführung der Doppik - Dop- pelte Buchführung).

Public Private Partnership Unter PPP versteht man heute die lang- fristige, vertraglich geregelte Zusammen- arbeit zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft zur wirtschaftlichen Erfül- lung öffentlicher Aufgaben, wobei die er- forderlichen Ressourcen von den Partnern gemeinsam eingebracht und die vorhan- denen Projektrisiken

angemessen verteilt werden.

Im PPP-Beschaf- fungsprozess über- nimmt der Pri- vate umfassende Verantwortlichkeiten im Rahmen der Pla- nung, Erstellung und Finanzierung sowie dem Betrieb und ggf.

der Verwertung der

geforderten Leistung. Damit geht die Funk- tion des Privaten über eine reine Finanzie- rungsfunktion hinaus. Im Mittelpunkt von PPP-Überlegungen steht die Gesamtschau des Projektlebenszyklus - insbesondere bei der privaten Erfüllungsverantwortung im Bereich Immobilien (ganzheitliche Op- timierung von Planen, Bauen, Betreiben, Finanzieren und Verwerten). Liegt einem PPP-Modell dieser Lebenszyklusansatz zu- grunde wird auch von einem „vollkomme- nen PPP“ gesprochen.

Charakteristisch für PPP ist eine tatsäch- liche Kooperation zwischen dem privaten und dem öffentlichen Sektor. Dabei zeich- nen folgende spezielle Merkmale PPP-Mo- dell aus:

 · Effizienzgewinne durch private Aufga- benerfüllung bei öffentlicher Aufga- benverantwortung

 · Risikoteilung und Anreizstrukturen  · privates Investment und Lebenszyklus  · langfristige vertragliche Beziehungen  · Erschließung von Innovationskraft

durch ergebnisorientierte Leistungs- beschreibung.

Eine weitere Klassifizierung von PPP- Projekten lässt sich nach ihrem Refi- nanzierungsregime begründen. Insoweit lassen sich (dritt)nutzerfinanzierte (z.B.

Maut) und haushaltsfinanzierte (durch vertraglich geregelte, regelmäßige Entgel- te) PPP-Projekte unterscheiden.

Über den Einsatz von PPP-Projekten ent- scheidet letztlich immer der erwartete Ef- fizienzgewinn gegenüber herkömmlicher (öffentlicher) Beschaffung bzw. Investition.

Projekte der Vergangenheit haben gezeigt, dass Effizienzsteigerungen um ca. 20 Pro- zent möglich sind, aber nicht alle Projekte ihre Wirtschaftlichkeit bewiesen haben.

Vor jeder Entscheidung, ein PPP-Modell auszuschreiben, bedarf es eines belastba- ren Nachweises der Wirtschaftlichkeit. PPP soll dazu führen, dass Preis-Leistungsver- hältnis der öffentlichen Infrastruktur zu optimieren. Dabei spielt die Gestaltung der (möglichen) Projektrisiken im Sinne der Schaffung von „optimierenden Anreiz- strukturen“ in Bezug auf die Projektzieler- reichung eine entscheidende Rolle.

Gesetzliche Grundlage

Seit 1994 können mit dem damals ver- abschiedeten Fernstraßenprivatisierungs- PPP: Begriffe und PPP-Beschaffungsprozess

Baustellen als PPP-Anwendungsfelder (Quelle: PhotoCase.com)

(5)

Schwerpunkt

gesetzes (FstrPrivFinG) PPP-Modelle in der Straßeninfrastruktur zum Einsatz kommen. Damit ist Deutschland im euro- päischen Vergleich eher später gestartet.

Eine wesentliche Erweiterung der gesetz- lichen Grundlage für den Einsatz und die Ausgestaltung (insbesondre der Finanzie- rung) von PPP fand 2005 mit dem „Ge- setz zur Beschleunigung der Umsetzung von Öffentlich Privaten Partnerschaften und zur Verbesserung gesetzlicher Rah- menbedingungen für Öffentlich Private Partnerschaften“ (kurz: „ÖPP-Beschleuni- gungsggesetz“) statt. 2002 setzte der Bund einen Lenkungsausschuss ein, um Impulse zur Verbesserung der PPP-Rahmenbedin- gungen in Deutschland zu geben und das Entstehen eines PPP-Kompetenznetzwerks in Deutschland zu fördern.

Dazu wurde eine PPP-“Task Force“

eingerichtet, die in Abstimmung mit dem Lenkungsausschuss Grundsatzfragen aufgreifen und Lösungsvorschläge zur Verbesserung der PPP-spezifischen Rah- menbedingungen erarbeiten und den Im- plementierungsprozess begleiten soll. Die Beratung wird durch diverse Bund-Län- der-Fachgremien unterstützt. Ziel ist, unter Beachtung der europarechtlichen Anfor- derungen bundeseinheitliche Regeln, Ver-

EU-Grünbuch zu öffentlich- privaten Partnerschaften:

europa.eu.int/comm/internal_mar- ket/publicprocurement/ppp_de.htm PPP Task Force beim Bun-

desministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

www.ppp-bund.de PPP-Initiative NRW

www.ppp.nrw.de PPP Institut e.V.

www.ppp-institut.de Bundesverband Public Pri- vate Partnership e.V.

www.bppp.de

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fahren und Instrumente für die Umsetzung von PPP-Projekten zu entwickeln.

Länderkompetenzzentren Besonders weit fortgeschritten ist die PPP-Initiative auf Länderebene in Nord- rhein-Westfalen. Im dortigen Finanzminis- terium ist seit 2001 ein Kompetenzzentrum PPP – der erste seiner Art in Deutschland – angesiedelt. Damit versucht das Land Nordrhein-Westfalen angesichts enger wer- dender Spielräume für das Ausgabenver- halten der öffentlichen Haushalte das Ziel zu verfolgen, neue Wege zur Versorgung des Landes mit öffentlicher Infrastruktur und daseinsvorsorglichen Leistungen zu suchen. Hessen plant ebenso ein solches Landeskompetenzzentrum einzurichten, in Sachsen-Anhalt beschäftigt sich ein Ar- beitskreis mit der Entwicklung von kon- kreten PPP-Projekten.

Weitere Informationen im Internet

(6)

Herausgeber und Verlag:

KSD Katholischer Siedlungsdienst e.V.

V.i.S.d.P.: Ulrich Müller

Verlags-, Anzeigen- und Redaktions- adresse:

KSD Katholischer Siedlungsdienst e.V.

Reinhardtstr. 13 10117 Berlin

Tel.: +49 30 280 936 50 Fax: +49 30 280 936 51 E-Mail: info@KSD-eV.de Web-Site: www.KSD-eV.de

Erstellung, Layout, Vertrieb: KSD e.V.

PPP: Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und Finanzie- rung

Wirtschaftlichkeitsuntersu- chung

In der Umsetzung von PPP-Projekten geht es vor allem dem öffentlichen Ko- operationspartner um die Realisierung von Effizienzvorteilen in der Bewirtschaf- tung öffentlicher Infrastrukturen gegen- über konventionellen Investitions- und Beschaffungswegen. Um diesen Vorteil tatsächlich zu gewinnen, d.h. eine entspre- chenden Wirtschaftlichkeit des Projektes darzustellen, bedarf es einer strukturier- ten und zielgerichteten Projektsteuerung.

Auf die konkrete Entscheidungssituation zugeschnittene Wirtschaftlichkeitsuntersu- chungen liefern der öffentlichen Hand die für eine fundierte Entscheidungsfindung erforderlichen Informationen. Zielsetzung der Projektstrukturierung und -entwick- lung ist es, unter Berücksichtigung der projektspezifischen Rahmenbedingungen sowie sonstiger Vorgaben/Anforderungen der öffentlichen Hand ein Realisierungs- konzept zu erarbeiten, das eine möglichst effiziente Projektrealisierung erwarten lässt.

In der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Rahmen von PPP-Beschaffungsprozes- sen sind folgende Phasen zu durchlaufen:

 · Phase I – Bedarfsfeststellung und Maßnahmenidentifizierung

 · Phase II – Vorbereitung und Konzep-  · tionPhase III – Ausschreibung und Ver-  · gabePhase IV – Implementierung und

Vertragscontrolling  · Phase V – Verwertung

In Phase I wird der Handlungs- und In- vestitionsbedarf auf Seiten der öffentlichen Hand ermittelt, spezifische Zielsetzungen für die Projektrealisierung definiert sowie darauf aufbauend mögliche Realisierungs- konzepte skizziert und die grundsätzliche Eignung des Projektes für eine Realisie- rung als PPP untersucht. Am Ende dieser Phase steht ein PPP-Eignungstest als erste Stufe der durchzuführenden Wirtschaft- lichkeitsuntersuchung. Prüfkriterien sind Leistungsumfang, Risikoverteilung, Leis- tungsbeschreibung/Projektvolumen, In- teresse Bieterseite/Marktstruktur sowie Vergütungsmechanismus. Das ggf. positive Ergebnis aus einem PPP-Eignungstest legi- timiert den Einsatz für den weiteren Pro- jektentwicklungsprozess.

In der Phase II werden aufbauend auf den Ergebnissen der Phase I potenzielle

Projektrealisierungskonzepte (konventio- nell und PPP) konkretisiert, hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit analysiert und miteinander verglichen.

Darauf aufbauend ist im Rahmen des Be- schaffungsvariantenvergleichs die bevor- zugte Beschaffungsvariante zu ermitteln.

Die anschließende Ermittlung des be- vorzugten PPP-Angebots (Phase III) er- folgt im Rahmen des Vergabeverfahrens.

Als zweckmäßig erweist sich hierbei das Verhandlungsverfahren (Komplexität von PPP-Projekten). Die Anwendung des Ver- handlungsverfahrens trägt zudem der Tat- sache Rechnung, dass die in der Vorberei- tungs- und Beschaffungsphase entwickelte bevorzugte Beschaffungsvariante im Rah- men des Vergabeverfahrens konkretisiert wird.

Die aus der Ausschreibung resultieren- den PPP-Bewerbungen werden in der Pha- se III dem eigentlichen Wirtschaftlichkeits- nachweis unterzogen. Dazu werden eine qualitative und eine quantitative Analyse vorgenommen. Der Zuschlag soll auf das Angebot erteilt werden, das – unter Be- rücksichtigung aller unmittelbar auftrags- bezogenen Gesichtspunkte – als das wirt- schaftlichste erscheint. Hierbei können neben technischen und wirtschaftlichen Kriterien auch qualitative Aspekte maßgeb- lich sein und entsprechend in die Bewer- tung des Preis-/Leistungsverhältnisses der Angebote eingehen.

In der Phase IV des PPP-Beschaffungs- prozesses erfolgt die eigentliche Projek- trealisierung. Aus Sicht der öffentlichen Hand besteht die Aufgabe in dieser Phase primär darin, die vertragskonforme Leis- tungserbringung durch den Privaten kon- tinuierlich zu überwachen und sicherzu- stellen. In der fünften Phase, am Ende der Vertragslaufzeit, erfolgt die ordnungsgemä- ße Beendigung des Projektes und ggf. die vertragsgemäße Verwertung des Objektes.

In Abhängigkeit von der Vertragsgestaltung während der Projektlaufzeit geht es bei der Verwertung u.a. darum, wer das Vertrags- objekt zukünftig betreibt, in wessen Eigen- tum es steht und wie ggf. ein Eigentumsü- bergang zu gestalten ist.

Impressum

Copyright Texte: Copyright und Copyright- nachweis für alle Beiträge (soweit nicht an- ders vermerkt) bei KSD e.V.

Copyright Bilder/Grafiken: Copyright und Copyrightnachweis für alle Bilder/Grafiken (soweit nicht anders vermerkt) bei KSD e.V.

sowie PhotoCase.com.

Für unverlangte Einsendungen keine Gewähr.

Nachdruck mit Quellenangabe erlaubt. Beleg- exemplar erbeten.

Bezug: KSD-Nachrichten erscheint viermal im Jahr. Anfragen sind an die Geschäftsstelle des KSD zu richten.

ISSN 0005-6553

(7)

Schwerpunkt

Finanzierung

Von Aristoteles ist der Ausspruch über- liefert: „Der Reichtum liegt im Gebrauch, nicht im Besitz“. Wie oben gezeigt, ist dies aber durch einen Wirtschaftlichkeitsnach- weis zu begründen, der nicht in jedem Fall zum Ergebnis führen muss, dass bei einem bestimmten Investitionsvorhaben eine PPP-Lösung die wirtschaftlichste ist. Ist

diese aber gefallen, gelten auch hinsicht- lich der Finanzierung von PPP-Projekten Anforderungen und Besonderheiten. Die Finanzierung ist zunächst einmal integrati- ver Funktionsbestandteil wie Planen, Bau- en und Betreiben. Dennoch kommt der Finanzierung eine Sonderstellung zu, denn grundsätzlich sind die Finanzierungskosten bei Bereitstellung privater Finanzierungs- mittel nominal höher als eine Finanzierung der öffentlichen Hand zu Kommunalkredit- konditionen. Dies bedeutet zunächst eine Reduktion der in den anderen Funktionen erwirtschafteten Kostenvorteile. Durch die deswegen notwendige konsequente Beglei- tung des Projektes durch die Kapitalgeber unterliegt das Projekt einer strengen Fi- nancial Due Diligence (Prüfung, Bewer- tung, Überwachung).

Als Arten privater Finanzierungsmittel stehen Eigenkapital, Fremdkapital (Bank- darlehen, Anleihen/Schuldverschreibun- gen) und Mezzanine (i.d.R. nachrangige Gesellschafterdarlehen) zur Verfügung.

Nachrangige Gesellschafterdarlehen wer- den häufig bei PPP-Projekten substituie- rend für „echtes“ Eigenkapital eingesetzt (z.B. aus steuerlichen Gründen).

Zu den möglichen „Quellen“ von pri- vatem Finanzierungsmitteln für eine PPP- Maßnahme gehören auf Eigenkapitalge- berseite vor allem Sponsoren, während auf Fremdkapitalgeberseite insbesondere Kreditinstitute in Betracht kommen. Mit

„Sponsoren“ sind Akteure gemeint, die ein unmittelbares betriebswirtschaftliches, operatives und finanzielles Interesse am Erfolg des Projekts haben und werden deshalb die Projektrealisation mit ihren Leistungsbeiträgen erheblich unterstüt- zen. Den Kreditinstituten kommt in der Projektfinanzierung regelmäßig hohe Be- deutung zu, da die Fremdkapitalquote bei durchschnittlich 60% bis 90% liegt. Soll aufgrund der Transaktionsgröße einer geplanten PPP-Investitionsmaßnahme eine Finanzierung mittels Anleihe erfol- gen, wird diese am Anleihenmarkt, ent- weder in Form eines öffentlichen Verkaufs oder im Rahmen einer Privatplatzierung, angeboten. Für institutionelle Investoren stellen diese Anleihen u.U. interessante Anlagemöglichkeiten dar, da sie für ihre langfristigen (Pensions-)Verpflichtungen langfristige Anlagemöglichkeiten suchen.

Die Einbindung privaten Kapitals ist aber nur dann wirtschaftlich sinnvoll, wenn für ein PPP-Projekt eine optimale Risikoallo- kation (Risikotransfer gemäß Projektver- antwortung und -anteil) erreicht werden kann und eine langfristige, strategische Ausrichtung bei privatem und öffentlichem Sektor zu erwarten ist. In der Strukturie- rung der Kapitalquellen ist auf eine op- timale Struktur aus Eigenkapital- sowie Fremdkapitalanteil hinzuarbeiten. Je nach Projektaufgabe, -umfang und -teilnehmer sind in der Praxis Kapitalstrukturen von 40% Eigenkapital und 60% Fremdkapital bis hin zu lediglich 10% Eigenkapital und 90% Fremdkapital anzutreffen.

Grundsätzlich ist die Frage nach der Finanzierungsfähigkeit von PPP-Projek- ten zu stellen. Aus Sicht der Eigenkapital- geber sind u.a. folgende Kriterien dabei entscheidend: angemessener Risikotrans- fer, Mindest-Rendite, „kreditfähige“ Cash Flows sowie Bietungskosten. Aus Sicht von Fremdkapitalgebern sind u.a. folgende

Kriterien entscheidend für die Finanzie- rungsfähigkeit von PPP-Projekten: ent- sprechender Bedarf für Projekte, optimale Risikoallokation, Restwertbetrachtungen sowie Haftungsfragen.

Eine weitere Finanzierungsquelle von PPP-Projekten stellen öffentliche Förder- mittel dar. Insbesondere im Rahmen der Errichtung, Modernisierung oder Sanie- rung von öffentlichen und sozialen Ein- richtungen können diese eine bedeutende Rolle spielen. Die Einwerbung öffentlicher Fördermittel erhöht die Bereitschaft eines Fremdkapitalgebers, Kredite auszureichen und verringert den Anteil der Fremdfinan- zierung. Mit dem Einsatz von Fördermitteln sinkt der Gesamtfinanzierungsanteil und damit verbunden das Kreditrisiko. Als Trä- ger öffentlicher Förderungen stehen insbe- sondere die KfW-Bankengruppe sowie die Europäische Investitionsbank (EIB) zur

Verfügung.

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in der Planung und wirtschaftlichen Durchfüh- rung von PPP-Projekten

(Quelle: PhotoCase.com)

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Zentralisierte Schulverwaltung: Erfahrungen aus der Diözese Augsburg

Die Diözese Augsburg umfasst ein Gebiet mit einer Fläche von etwa 13.000 qkm und ca. 2,3 Millionen Einwohnern und rund 1,5 Millionen Katholiken. Die über 1.000

Pfarrgemeinden sind in acht Regionen und 36 Dekanaten zusammengefasst. Das Haus- haltsvolumen beträgt für das Haushaltsjahr 2006 ca. 234 Millionen Euro.

Schulwerk der Diözese Augs- burg

In der Verwaltung der kirchlichen Schu- len geht das Bistum schon lange Zeit einen sehr innovativen Weg. Im Jahr 1975 wurde von der Diözese eine kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts zur zentralen Verwal- tung der Schulen im Bistumsgebiet errich- tet. Das Schulwerk der Diözese Augsburg umfasst derzeit 37 Schulen – Gymnasien, Realschulen sowie berufliche Schulen. Ins- gesamt werden durch 1.500 Lehrkräfte ca.

21.000 Schüler und Schülerinnen betreut.

Die diözesane Stiftung verwaltet mit den 37 Schulen eine Bruttogeschossfläche von über 180.000 qm.

Die Schulstiftung im Bistum Augsburg erhielt die zu verwaltenden Schulen aus der ursprünglichen Trägerschaft von Or- den und Ordensgemeinschaften. Im Stif- tungsakt vom 28. August 1975 kann dazu folgendes nachgelesen werden: „Aufgrund des zu geringen Zuganges an klösterlichen Lehrkräften sah sich die Diözese Augsburg u.a. aufgerufen, sich der von kirchlichen Gemeinschaften getragenen Schulen anzu- nehmen, ihren Erhalt zu sichern und sie nach besten Kräften zu fördern. (...) Die nachhaltige Verwirklichung des Stiftungs- zweckes wird, soweit dafür eigene Mittel der kirchl. Stiftung, Leistungen Dritter, insbesondere des Staates (vor allem ge- mäß den einschlägigen Bestimmungen zur Finanzierung privater Schulen) nicht hin-

Richard Metz, stv. Finanzdirektor der Diözese Augsburg und Geschäftsführer der St. Ulrichswerk GmbH, stellt in seinem Vortrag die Schulstiftung vor.

(Quelle: KSD Katholischer Siedlungsdienst e.V.)

(9)

Schwerpunkt

reichen, von der Diözese Augsburg - Kör- perschaft des öffentlichen Rechts - mit Sitz in Augsburg gewährleistet.“ Dieses Zitat aus dem Stiftungsakt macht deutlich, vor welchen Herausforderungen zentralisierte kirchliche Schulverwaltung steht.

Im Jahr 2006 verfügt die Schulstiftung über ein Haushaltsvolumen von 110 Mil- lionen Euro, wovon lediglich 6,55 Milli- onen Euro als Zuschuss von der Diözese direkt kommen. Alle Schulen wurden vor der sukzessiven Übernahme (1975 bis 2004) von Orden, Kongregationen und ähnlichen kirchlichen Gemeinschaften getragen. Die schulischen Liegenschaften sind weiterhin im Eigentum der 16 Or- densgemeinschaften. Das Schulwerk leis- tet Mietzahlungen für die Gebäude, die den Ordensgemeinschaften zur Sicherung der Altersversorgung ihrer Mitglieder dienen.

Die Zahlungsverpflichtungen sind aber mit den einzelnen Orden jeweils individuell geregelt.

Gebäudemanagement und Um- setzung

Ein wesentlicher Zweck der Schulstiftung liegt im zentralen Gebäudemanagement der kirchlichen Schulen in der Diözese – die Unterhaltskosten für die benötigten Immobilien sind einer der größten Kos- tenfaktoren für die Träger schulischer Ein- richtungen. Als zentraler Ausgangspunkt der Überlegungen galt das „Haushalts- sicherungsprogramm Schulwerk 1996“

mit dem Ziel, die Kostensituation (kurz-, mittel- und langfristig) der Immobilien zu optimieren und den Bestand nachhaltig zu sichern. Das kirchliche Wohnungsunter- nehmen der Diözese – das St. Ulrichswerk – bot sich hier als Ansprechpartner für ein umfassendes Facility-Management (Im- mobilienmanagement) an. Dazu wurde ein Vertrag zum technischen Gebäudema- nagement und Stellung einer Sicherheits- fachkraft für Arbeitssicherheit zwischen dem Schulwerk der Diözese und der St.

Ulrichswerk der Diözese Augsburg GmbH abgeschlossen.

2007-02-27 KSD-kompakt, Würzburg

2007-05-03/04 KSD-Jahrestagung, Konstanz/Bodensee

2007-06-15 KSD-Ortstermin 2007-11-08 KSD-Fachtagung, Mainz

2007-11-27 KSD-kompakt, vorauss. Köln

Ter mine

Aufgabenspektrum des technischen Gebäudemanagements:

 · Instandhaltungsplanung (kurz-, mittel- und langfristig) inkl. zweier Objektbe- gehungen p.a. und jährlicher Haus- haltsvorlage

 · Abwicklung der Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten (Ausschrei- bung, Vergabe, Abwicklung, Abrech- nung der Leistungen)

 · Überwachung der Gewährleistungsan- sprüche und Veranlassen der Nachar- beiten

 · Wirtschaftliche Prüfung der Wartungs- und Energieverträge (Abwicklung beim Schulwerk)

 · Unterstützung beim Zentraleinkauf In der Umsetzung der übernomme- nen Aufgaben galt es zunächst folgen- de Schritte abzuarbeiten:

 · 1. Schritt: Bestandsaufnahme mit Zu- standsbeurteilung

 · 2. Schritt: Bestandsanalyse unter stra- tegischen Gesichtspunkten (Bewirt- schaftung, Verwaltung und Orga- nisation der Ressourcen) im Rahmen eines Benchmarkvergleiches

 · 3. Schritt: Aufstellen eines kurz-, mit- tel- und langfristigen Instandhaltungs- planes

 · 4. Schritt: Abarbeiten und Fortschrei- ben des Instandhaltungsbedarfs.

Als Preisgrundlage für die Abrechnung der FM-Leistungen wurde folgende Ver- einbarung getroffen: Das Entgelt für die technische Betreuung ermittelt sich nach den anrechenbaren Kosten und der Ho- norarordnung für Architekten und Inge- nieure Honorarzone II mind. zzgl. 5 % Nebenkosten. Die Leistungsphasen werden nach erforderlichem Bedarf festgelegt. Die Sicherheitsfachkraft für Arbeitssicherheit wird nach den erforderlichen Stundenauf- wendungen abgerechnet.

Als Ergebnis der zentralisierten Schulverwaltung im Bistum Augsburg kann festgehalten werden:

 · Es existiert kein Investitionsstau.

 · Kostenstrukturen sind optimiert.

 · Sicherheitsstandards sind erfüllt.

 · Risiko von „Überraschungen“ mini- miert.

 · Planbarkeit ist gegeben.

 · Turnusmäßig durchgeführte Wartungs- und Inspektionsarbeiten bedingen Re- duzierung Ausfallzeiten und Senkung Energiekosten.

Somit kann die Schulstiftung der Diözese Augsburg auf eine erfolgreiche Arbeit bli- cken. Die Einbindung eines professionel- len Immobilienbewirtschafters hat zu ei- ner ergebnisorientierten Bewirtschaftung diözesaner Einrichtungen geführt. Somit ist eine Win-Win-Situation geschaffen wor- den. Nicht nur hat sich die Zusammenar- beit für die Schulstiftung bewährt, sondern auch das diözesane Immobilienunterneh- men profitiert von der Zusammenarbeit.

Das St. Ulrichswerk der Diözese Augsburg GmbH ist inzwischen als der zentrale FM- Dienstleister für alle kirchlichen Einrich- tungen des Bistums Augsburg etabliert und aufbau- und ablauforganisatorisch im

„Konzern“ vernetzt.

Als ein möglicher nächster Schritt in der schulischen Immobilienverwaltung gilt es, eine langfristige Regelung der Baulast zu finden. Hierbei könnte eine Überführung in ein PPP-Projekt denkbar werden. Der Ansatz einer zentralisierten Schulverwal- tung unter Einbindung eines professionel- len Immobilenmanagements hat sich in der Diözese Augsburg bewährt.

(10)

Ordinariate und kirchliche Wohnungsunternehmen

Kirchenrechtliche/haushaltsrechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen im Zusammenwirken kirchlicher Wohnungs- unternehmen und bischöflichen Ordina- riaten

Die grundlegenden Vorschriften zur kirchenrechtlichen Vermögensverwal- tung finden sich im Codex Iuris Canonici (CIC/1983). In den Canonicis 1256 und 1273 wird der Papst kraft des Leitungs- primats als oberster Vermögensverwalter der katholischen Kirche bestimmt. Der Papst und alle weiteren Verwalter kirch- licher Vermögensgegenstände sind an- gehalten, „ihr Amt mit der Sorgfalt eines guten Hausvaters zu erfüllen.“ (Can. 1284

§ 1). Deshalb müssen sie nach Can. 1284

§ 2 darüber wachen, „dass das ihrer Sor- ge anvertraute Vermögen auf keine Weise verloren geht oder Schaden leidet“. Dabei gilt es auch weltliches Recht und Gesetz zu achten, um Schaden von der Kirche ab- zuhalten. Außerdem ist demjenigen, der aufgrund eines Vertrages Arbeit leistet, ein angemessener Lohn zu zahlen (vgl. Can.

1286).

Neben dem Papst nehmen die Ortsbi- schöfe eine entscheidende Funktion in der kirchlichen Vermögensverwaltung ein.

Sie sind für ihre Diözese auch in Fragen von Vermögen und Immobilienverwaltung

verantwortlich. So erlässt der Bischof u.a.

eine diözesane Bauordnung, die die im Zusammenhang mit baulichen Maßnah- men zwischen dem kirchlichen Bauträger (Bauherr) und dem Bischöflichen Ordina- riat als kirchliche Aufsichtsbehörde auf- tretenden Fragen regelt. Die bischöfliche Bauordnung regelt jedoch nicht das in- terne Genehmigungsverfahren und enthält keine Angaben zu etwaigen Zuschüssen und staatlichen Förderungen. Das Bischöf- liche Bauamt ist bei allen Baumaßnahmen in einer Diözese federführend.

Die Genehmigung eines Bauvorha- bens geschieht demgemäß in zwei Stufen:

 · 1. Erlaubnis zur Planung –> bis Ent- wurfsplanung Leistungsphase 3 HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure),

 · 2. Auf der Basis der im Rahmen der Entwurfsplanung ermittelten Kosten wird über die endgültige kirchenauf- sichtliche Baugenehmigung beschlos- sen.

Nach den Kirchenvermögensverwal- tungsgesetzen (KVVG), die jede Diözese für ihr Gebiet erlässt, bedürfen Rechtsge- schäfte (z.B. bauliche Maßnahmen der Kirchengemeinden), die eine festgelegte Höhe überschreiten, der schriftlichen Ge- nehmigung des bischöflichen Generalvika- riates.

Aus Gründen der Denkmalpflege und der Liturgie bedürfen folgende Maßnahmen der kirchenaufsichtli- chen Genehmigung:

 · a) Maßnahmen an Bau- und Kunst- denkmälern,

 · b) Ausmalungen von Kirchen, auch einfache Anstriche,

 · c) Anschaffungen von Ausstattungs- stücken, die dem Kult dienen, wie z.B.

Altäre, Tabernakel, Ambonen, Beicht-

stühle, Bilder, Gemälde, Mosaike, Fi- guren, Kreuzwege, künstlerisch gestal- tete Fenster,

 · d) Anschaffung und Renovierung von Orgeln,

 · e) Anschaffung und Renovierungen von Glocken, Glockenstühlen, Läute- werken und Turmuhren.

Werden die Leistungen vom kirchlichen Wohnungsunternehmen erbracht, sind die nach der Bauordnung erforderlichen Ge- nehmigungen ebenfalls zu beachten. Erhält ein Bauherr staatliche und/oder kirchliche Fördermittel, sind im Regelfall damit be- stimmte Ausschreibungs- und Vergabevor- schriften zu beachten (z.B. europaweite Ausschreibungen, öffentliche Ausschrei- bungen usw.), die die geplante Maßnahme damit aber auch meist aufwendiger und teurer machen.

Ein Hauptproblem in der kirchlichen Vermögensverwaltung/-management be- steht derzeit in der fehlenden Transparenz bei den Immobilienkosten. Wichtige, unerlässliche Informationen für die wirtschaftliche Unterhaltung der Im- mobilienbestände sind größtenteils nur mangelhaft vorhanden:

 · Betriebskosten werden kameral erfasst (keine Berücksichtigung von Aufwen- dungen/Erträgen).

 · Die Deckung der Betriebskosten er- weckt den Eindruck der Rentabilität.

 · Instandhaltungsrücklagen werden nicht gebildet.

 · Keine Berücksichtigung des Wertver- zehrs.

 · Zuschüsse ermuntern zum Nichtstun.

 · Keine aussagefähigen Daten für die Im- mobilie verfügbar (z.B. Bausubstanz, Investitionsbedarf, Lage, Ertragskraft etc.).

 · Fehlende Gesamtdarstellung der Kos- ten.

Von daher können kirchliche Wohnungs- unternehmen bislang nur in begrenztem Umfang für Investitionsmaßnahmen des Ordinariats und der einzelnen Pfarrge- meinden eingebunden werden. Mögliche

Franz Zieger, Finanzdirektor i.K. der Diözese Speyer, während seines Vortrages zu den kir- chenrechtlichen/haushaltsrechtlichen und steuer- lichen Rahmenbedingungen im Zusammenwirken kirchlicher Wohnungsunternehmen und bischöf- licher Ordninariate

(Quelle: KSD Katholischer Siedlungsdienst e.V.)

(11)

Schwerpunkt

Kooperationsmaßnahmen ergeben sich bei folgenden Investitionen:

 · bei der Instandsetzung von Pfarrhäu- sern bzw. Dienstwohnungen für Pfar-  · bei Bau und Sanierung von Kinderta-rer,

gesstätten,

 · bei Bau und Sanierung von Pfarrhei-  · bei Bau und Sanierung von Schulen,men,  · bei Bau und Sanierung von Altenhei-

men, betreutem Wohnen usw.

 · bei Bau und Sanierung von Mietwohn- grundstücken, sofern nicht schon die Verwaltung übertragen wurde.

Daraus ergeben sich Konsequenzen im Zusammenwirken kirchlicher Wohnungsunternehmen und bischöf- licher Ordinariate:

 · Subsidiarität zwingend erforderlich (Eigentum verpflichtet).

 · In Einzelfällen ist eine Kirchlich-Priva- te Partnerschaft (KPP) denkbar – pro- jektbezogene, langfristige, vertraglich präzise festgelegte Kooperation unter Beibehaltung der jeweiligen Interes- senssphären.

 · Bei Leistungen an das Unternehmen sind angemessene Preise zu berech- nen. Nach dem kirchlichen Vermö- gensrecht darf die (verfasste) Kirche nichts „verschenken“.

 · Bei Leistungen vom Unternehmen sind ebenso angemessene Preise zu berech- nen. Bei einer GmbH können ansons- ten verdeckte Gewinnausschüttungen vermutet werden.

 · Die Rechtsform des kirchlichen Woh- nungsunternehmens ist zu beachten.

Vor diesem Hintergrund können kirchliche Wohnungsunternehmen in folgenden Bereichen der diözesanen Vermögensverwaltung mitwirken:

 · bei der Vermarktung von nicht mehr benötigten Immobilien,

 · bei der Bebauung von kirchlichen Grundbesitz (Erbbaurechtslösungen),  · bei Umlegungsverfahren und Vorhaben

bezogenen Erschließungsmaßnahmen,

Quellen

Codex Iuris Canonici (CIC in der Fassung von 1983): abrufbar unter http://www.codex-iuris-canonici.de bzw.

http://www.vatican.va/archive/

deu0036/_index.htm

Kirchenvermögensverwaltungs- gesetze (KVVG) der Diözesen

z.B. KVVG der Diözese Hildesheim z.B. KVVG der Erzdiözese Hamburg (zum Öffnen bitte anklicken)

 · bei der Verwaltung von kirchlichem Grundbesitz, insbesondere bei Miet-

wohnungen.

Infografik

© VdW Bayern 2006

65,1%

64,1%

49,6%

48,6%

47,2%

42,1%

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70%

Höhe der Wohnkosten Gute Infrastruktur Sicherheit des Wohnumfeldes Wohnungsgröße

Großzügige Freiflächen Gesundes Wohnen / umweltfreundliche Baustoffe

Wohnungswahl:

Kosten und Infrastruktur am wichtigsten

Repräsentative Umfrage des VdW Bayern (Verband bayerischer Wohnungsunternehmen)

Codex Iuris Canonici ist das Ge- setzbuch der katholischen Kirche für den lateinischen Rechtskreis. Es wird abgekürzt: CIC. Ein erstes Gesetzbuch hatte Papst Benedikt XV. im Jahr 1917 promulgiert. Der CIC von 1917 stellte die erste Kodifizierung des lateinischen Kirchenrechts dar. Der derzeit gültige CIC stammt aus dem Jahr 1983. Er gliedert sich in sieben Bücher: I Allgemeine Normen, II Volk Gottes, III Verkündigungsdienst, IV Heiligungs- dienst (v.a. Sakramentenrecht), V Kir- chenvermögen, VI Strafbestimmungen, VII Prozesse.

Für die auch zur katholischen Kirche gehörenden sog. unierten Ostkirchen existiert ein eigenes Gesetzbuch, der Codex Canonum Ecclesiarum Orienta- lium (CCEO).

Exkurs C I C

(12)

Aus altem Postamt wird neue Schule

Wie ein historisches Gebäude umge- nutzt und mit neuem Leben erfüllt werden kann, dafür hat das kirchliche Wohnungs- unternehmen Stephanswerk GmbH aus Osnabrück ein beeindruckendes Beispiel geliefert. In Zentrum Bremens wurde von Dezember 2004 bis Januar 2006 das his- torische Postamt der Stadt im Auftrag des Katholischen Gemeindeverbandes in Bre- men in ein Gymnasium umgewandelt, in dem seit Februar 2006 der Schulbetrieb läuft. Architekturleistungen sowie die Bau- leitung lagen in den Händen der Stephans- werk GmbH.

Durch den Umbau entstanden auf über 6.000 qm Nutzfläche 13 Klassenräume, Fachräume für Naturwissenschaften, Mu- sik, Kunst und Informatik, eine Fahrrad- werkstatt sowie die notwendigen Differen-

zierungsräume, in denen ca. 420 Schüler von 64 Lehrern unterrichtet werden. Zu- sätzlich wurden im Gebäude Verwaltungs- flächen und Lehrerzimmer geschaffen.

Besonderes Augenmerk wurde auf Schall-, Brand- und Denkmalschutz gelegt und auf einen sensiblen und behutsamen Umgang mit der historischen Bausubstanz geachtet. So wurden Gewölbedecken, Stahl- säulen mit reich verzierten Kapitellen und Rippbögen freigelegt, saniert bzw. wieder hergestellt. Es entstanden so stimmungs-

volle Gänge und Räume mit Bögen und Säulen als markanten Raumelementen.

Den Haupteingang schmückt ein Fliesen- mosaik aus historischen Kacheln, die wäh- rend der Bauarbeiten gefunden wurden.

Prunkstücke sind der denkmalgeschützte,

mit Fresken reich verzierte Kaisersaal, der Öffentlichkeitssaal mit seinen gusseisernen Säulen und Kreuzgewölbedecken sowie der neu entstandene 420 qm große Pau- senhof – ein mediterran anmutendes Atri- um im ersten Obergeschoss des Gebäudes.

Das historische Bauwerk und die moderne Technik des heutigen Schulbetriebs gehen eine Symbiose ein und geben ein imposan- tes Beispiel für ein innovatives Schulnut-

zungskonzept ab.

K O N T A K T

Stephanswerk Wohnungsbau- gesellschaft mbH

Postfach 38 04, 49028 Osnabrück Klusstraße 3, 49074 Osnabrück Telefon 0541/35798-0

Telefax 0541/35798-50 E-Mail: info@stephanswerk.de Internet: www.stephanswerk.de Ehemaliges Postamt in Bremen-Mitte,

Domsheide 15

(Quelle: Stephanswerk Wohnungsbaugesellschaft mbH, Osnabrück)

Innenansichten: Flur zum Atrium

(Quelle: Stephanswerk Wohnungsbaugesellschaft mbH, Osnabrück)

Innenansichten: Klassenzimmeer

(Quelle: Stephanswerk Wohnungsbaugesellschaft mbH, Osnabrück)

Innenansichten: Öffentlichkeitssaal

(Quelle: Stephanswerk Wohnungsbaugesellschaft mbH, Osnabrück)

Innenansichten: Pausenhof

(Quelle: Stephanswerk Wohnungsbaugesellschaft mbH, Osnabrück)

Außenansichten: Treppenhaus

(Quelle: Stephanswerk Wohnungsbaugesellschaft mbH, Osnabrück)

(13)

# Dr. Helmut Reichvilser (65), Geschäftsführer der Katholisches Siedlungswerk München GmbH, schied zum 31. Juli d.J. ruhestandsbedingt aus dem Unternehmen aus. Zum neuen Geschäftsführer wurde Bernd Weber (38) bestellt. An dieser Stelle sei Dr. Reichvilser für sein langjähriges Engagement im KSD und im KSD-Bayern herzlich gedankt.

# Dr. Martin Böckel (42), Jurist und ehemaliger Kreisverwaltungsdirektor des Kreises Trier-Saarburg in Rheinland-Pfalz, ist seit 1. August neuer Verwaltungsdirektor der Erzdiözese Köln. Sein Vorgänger Werner Heer trat in den Ruhestand.

# Matthias Mitzscherlich (44), neuer Caritas-Direktor des Bistums Dresden- Meißen, wurde am 1. September in sein Amt eingeführt. Der frühere Caritas- Direktor Horst Kutschke trat Ende vorigen Jahres in den Ruhestand.

# Werner Schreer (49), Leiter der Arbeitsstelle für pastorale Fortbildung und

Beratung im Bistum Hildesheim, wurde mit Wirkung zum 1. September als Nachfolger von Prälat Karl Bernert (72) Generalvikar der Diözese.

# Elisabeth Bußmann (56), Leiterin der Heimvolkshochschule „Gottfried Könzgen“ ist für weitere vier Jahre zur Präsidentin des Familienbundes der Katholiken gewählt worden. Elisabeth Bußmann leitet den Verband seit 2000.

# Als Vertreter der Deutschen Bischofs- konferenz entsendet die Bischofs- konferenz den Trierer Bischof Dr.

Reinhard Marx in die Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Gemeinschaft (COMECE). Die Berufung gilt bis zur Herbst-Vollversammlung 2011.

# Gregor Maria Hanke (52), Abt der Benediktinerabtei Plankstetten (Oberpfalz), ist designierter Bischof von Eichstätt. Am 14. Oktober wurde die Berufung zum Eichstätter Bischof offiziell bekannt gegeben. Hanke folgt auf dem Bischofssitz Bischof Walter Mixa (65) nach, der vor gut einem Jahr an die Spitze der Diözese Augsburg wechselte.

Europa

Verleihung des Ordens der Ehrenlegion Chevalier de la Légion d‘Honneur

Der KSD Katholischer Siedlungsdienst e.V.

unterhält eine Reihe von guten und inten- siven Kontakten zu christlichen Wohnungs- unternehmen im europäischen Ausland.

Dazu haben sich Unternehmen aus Belgi- en, Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich zu einer Arbeitsgemeinschaft Europa zusammengeschlossen.

Am 24. März d.J. konnte eines der Mit- glieder der AG Europa, der ehemalige geschäftsführende Direktor und jetzige Vorsitzende des Verwaltungsrates des französischen Partnerunternehmens Foyer Pour Tous (Paris) Monsieur Olivier Mabil- le de Poncheville eine hohe Auszeichnung in Paris entgegennehmen. Für sein vielge- staltiges Lebenswerk wurde Olivier Mabil- le de Poncheville mit der Verleihung des Ordens der Ehrenlegion und der damit verbundenen Aufnahme als Ritter der Ehrenlegion ausgezeichnet. Während seines gesamten Berufslebens engagierte

sich Monsieur Mabille de Poncheville seit 1968 maßgeblich im sozialen Wohnungs- bau in Frankreich – vor allem im Groß- raum von Paris.

Geprägt von der Katholischen Sozialleh- re und in Solidarität mit den Schwachen in der Gesellschaft konnten unter seiner unternehmerischen Verantwortung über 16.000 Sozialwohnungen für Familien und Menschen mit unterdurchschnittlichen Einkommen errichtet werden. Zuletzt be- wirtschaftete sein Unternehmen in Paris ca. 9.000 Wohnungen und Wohnheimp- lätze für sozial schwächer gestellte Men- schen. Insbesondere in der Integration und städtebaulichen Aufwertung ehema- liger Elendsquartiere erwarb sich Olivier Mabille de Ponchville große Verdienste.

Dabei war ihm stets wichtig, auch im sozia- len Wohnungsbau Qualität, ästhetische Be- schaffenheit und ein sorgfältig gestaltetes Wohnumfeld zu erreichen, damit bei den Bewohnern nicht das Gefühl aufkomme,

sie seien abgeschoben, lediglich verwahrt und somit Bürger zweiter Klasse. Im Zu- sammenhang mit seinem wohnungs- und sozialwirtschaftlichem Wirken suchte er schon frühzeitig den Kontakt zu katholi- schen Wohnungsunternehmen in der eu- ropäischen Nachbarschaft.

Zuletzt war Olivier Mabille de Ponche- ville maßgeblich an der Fortentwicklung der AG Europa zu einer Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) beteiligt. Die AG Europa und die gesamte Bewegung des christlich motivier- ten Wohnungsbaus in Europa ist Monsieur Olivier Mabille de Ponchevile zu großem Dank verpflichtet. Dies wurde während der Ordensverleihung deutlich.

Der Preisträger: Monsieur Olivier Mabille de Poncheville, Vorsitzende des Verwaltungsrates Foyer Pour Tous, Paris

(Quelle: Le Foyer Pour Tous, Paris)

Personalia

(14)

Egon Murfeld (Hrsg.)

Spezielle Betriebswirt- schaftslehre der Immo- bilienwirtschaft.

Eines der derzeit heiß diskutierten The- men in der Wohnungs- und Immobilien- wirtschaft ist das Thema Demographie und die sich daraus ergebenen Konsequenzen für das zukünftig Wohnen. Wer benötigt wo welche Wohnform? So könnte man die zu erwartenden Veränderungen auf der Nach- frageseite am Wohnungsmarkt zusammen- fassen. Insbesondere aufgrund des sich verschiebenden Altersaufbaus unserer Ge- sellschaft wird dabei oft das Wohnen im Alter in den Mittelpunkt der Diskussionen um Lösungsvorschläge gestellt.

In diesem Zusammenhang erlebt ein Wohnkonzept eine Renaissance, was man bislang in Deutschland weitgehend für überholt gehalten hat - das Wohnen meh- rerer Generationen unter einem Dach.

Nicht zu letzt hat die aktuelle Initiative der Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen „Mehrgenerationenhäuser - Zu-

sammenhalt der Generationen stärken“

dazu beigetragen, dass das Thema in der Öffentlichkeit breit diskutiert wurde und wird. Versteht diese Initiative das Thema Mehrgenerationenhäuser eher als offene Tagestreffpunkte und Netzwerke, in denen sich die Generationen wieder selbstver- ständlich begegnen und sich gegenseitig helfen - ganz wie in der früheren Groß- familien, kann man das Wort auch ganz wörtlich und konkret nehmen und darun- ter ein Wohnen verschiedener Generatio- nen unter einem Dach verstehen.

In diesem zweiten konkreten Sinne bietet das vorliegende Buch vielfältige Praxisbei- spiele wie ein generationenübergreifendes Wohnen gestaltet werden kann. Das Buch

„Mehrgenerationenhäuser“ bietet einen Überblick auf unterschiedliche Möglich- keiten des Zusammenlebens unter einem Dach: von der Mini-Lösung, dem Einfa- milienhaus mit Einliegerwohnung, über Doppelhäuser, echte Mehrgenerationen- Projekte oder auch Baugemeinschaften.

Ergänzt werden die Praxisbeispiele durch Planungshinweise und Finanzierungstipps.

Konkret werden realisierte Neu- und

Umbauprojekte aus dem gesamten Bun- desgebiet vorgestellt. Die Beispiele beein- drucken auf höchst eindrucksvolle Weise, mit welch vielfältigen, innovativen und ästhetischen Architekturlösungen man sich dem Thema Mehrgenerationenhäu- ser nähern kann. Neben Einzelprojekten werden auch Baugemeinschaften und klei- nere städtebauliche Quartiersmaßnahmen vorgestellt. Die Projektbeschreibungen werden durch knappe Informationen zur Bauausführung und den Baukosten sowie Kontakinformationen zu den ausführenden Architekturbüros ergänzt.

© Eberhard Blottner Verlag GmbH, Tau- nusstein

Astrid Barsuhn:

Mehrgenerationenhäuser.

Planen und Bauen: Wohlfühlen unter ei- nem Dach.

128 Seiten, 234 vierfarbige Abbildungen und 81 Grundrisse, Fester Einband.

Einzelpreis: Euro 39,80 ISBN: 978-3-89367-641-5 Astrid Barsuhn

Mehrgenerationenhäu- ser – Planen und Bauen:

Wohlfühlen unter einem Dach.

Das Leistungsangebot der Unternehmen der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft wird zunehmend umfangreicher und diffe- renzierter. So haben auch die Mitarbeiter der immobilienwirtschaftlichen Unterneh- men immer höheren Anforderungen zu genügen. Neben einem breiten Grundwis- sen benötigen sie ein hohes Maß an Spe- zialkenntnissen. Profunde (Aus-)Bildung und berufsbegleitende Weiterbildung sind daher unumgänglich.

Dazu liefert der vorliegende Band wert- volle Hilfen. Das Standardwerk für die Aus- und Fortbildung in der Immobilienwirt- schaft liegt nun in der 5. Auflage vor und wurde - den gewachsenen Anforderungen entsprechend - vollkommen überarbeitet und neu konzipiert. Insgesamt neun Fach-

autoren habe das gesamte Werk überar- beitet. Es eignet sich neben der Aus- und Fortbildung auch als Grundlagenwerk für die unternehmerische Praxis.

Im ersten Teil des Bandes werden die Grundlagen - Unternehmen und Märkte der Immobilienwirtschaft besprochen. An- schließend werden Unternehmensführung und Personenwirtschaft in Unternehmen der Immobilienwirtschaft erörtert. Ein dritter wesentlicher Teil des vorliegenden Grundlagenwerkes umfasst die Bereiche Unternehmenssteuerung, Unternehmens- kontrolle und Unternehmensfinanzierung.

Den aktuellen Entwicklungen Rechnung tragend wird im 4. Kapitel insbesondere der Einsatz von IT in der modernen Unterneh- mensorganisation dargestellt. Schließlich werden Controlling, Marekting, Steuern bei Immobilien, Immobilienentwicklung und Objektfinanzierungen sowie Immo- bilienmanagement, WEG-Verwaltung und weitere wesentliche betriebswirtschaftli-

che Aspekte der Immobilienwirtschaft ein- gehend betrachtet.

Insgesamt bietet das vorliegende Werk in systematischer Darstellung einen aus- führlichen Einblick in die Wirkungsfelder immobilien- und wohnungswirtschaftli- cher Unternehmen. Nicht zuletzt die ein- gefügten erforderlichen rechtskundlichen Informationen und Erklärungen machen das Grundlagenwerk der Immobilienwirt- schaft unentbehrlich und sollte in jedem immobilienwirtschaftlichen Unternehmen anzutreffen sein.

© Hammonia Verlag GmbH, Hamburg Egon Murfeld (Hrsg.):

Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft.

5. Auflage 2006

1.168 Seiten, Hardcover gebunden.

Einzelpreis: Euro 53,80 ISBN: 978-3-87292-220-5

(15)

In

sind aller guten Dinge

Bayern

Ein liebenswertes und modernes Zuhause bei den 7 bayerischen

katholischen

Siedlungswerken!

Sicherheit und

Fortschritt

St. Ulrichswerk der Diözese Augsburg GmbH

Jesuitengasse 21 86152 Augsburg Telefon:

(08 21) 3 47 55-0 Telefax:

(08 21) 3 47 55-99 E-Mail: info@

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Siedlungswerk München GmbH

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Katholisches

Wohnbauwerk für die Diözese Passau GmbH Rosstränke 8

94032 Passau

Telefon: (08 51) 49 05 93-0 Telefax:

(08 51) 49 05 93-11 E-Mail:

info@wohnbauwerk- passau.de

St. Bruno-Werk Fränkische Wohnungs- genossenschaft in Würzburg eG Rotkreuzstraße 2a 97080 Würzburg

Telefon: (09 31) 3 09 83-0 Telefax: (09 31) 3 09 83-39 www.bruno-werk.de

Joseph-Stiftung Kirchliches

Wohnungsunternehmen Hans-Birkmayr-Straße 65 96050 Bamberg

Telefon: (09 51) 91 44-0 Telefax: (09 51) 91 44-5 55 www.joseph-stiftung.de

St. Gundekar-Werk Eichstätt

Wohnungs- und

Städtebaugesellschaft mbH Penzendorfer

Straße 20

91126 Schwabach Telefon: (0 91 22) 3 09-0 Telefax: (0 91 22) 3 09-39 www.gundekar-werk.de

Katholisches Wohnungs- bau- und Siedlungswerk der Diözese Regensburg GmbH

Großprüfening 7 93049 Regensburg Telefon:

(09 41) 3 96 08-0 Telefax:

(09 41) 3 96 08-20 www.kws-regensburg.de

Referenzen

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