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Archiv "Budgetierung: „Prinzip der toten Seelen“" (30.11.2001)

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A3168 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 48½½½½30. November 2001 P O L I T I K

KOMMENTAR

S

eit dem Gesundheitsstruktur-Ge- setz von 1992 sind die Ausgaben für die medizinische Versorgung der Bevölkerung – soweit sie in den gesetzlichen Kassen versichert ist – begrenzt. Seit Mitte 1997 gibt es für Leistungen im Rahmen des EBM fachspezifische Budgetierungen und seit dem III. Quartal 1999 (beispiels- weise bei der Kassenärztlichen Ver- einigung Nordrhein) ein Individual- Budget. Hiermit sollte der niederge-

lassene Arzt aus dem „Hamsterrad“

befreit werden.

Gerade das Individual-Budget führt jedoch zu erheblichen Störungen der medizinischen Versorgung zumindest in den Fachbereichen, die auf Über- weisungen tätig sind, hier insbesonde- re in der bildgebenden Diagnostik. In der überwiegenden Zahl der betrof- fenen Praxen ist das Punkte-Budget nach acht Wochen eines Quartals erschöpft. Jedwede weitere Leistung wird nicht mehr honoriert.

Soll nun der Kollege den ihm überwiesenen Patienten nach Hause schicken? Das wäre weder zulässig noch mit dem ärztlichen Ethos ver- einbar. Ihm einen Termin im nächsten Quartal anbieten? Auch das ist in den meisten Fällen inakzeptabel, da der Behandlungsbeginn wegen der feh- lenden Abklärung unverantwortlich lange hinausgezögert würde. Ihn an einen anderen Fachkollegen verwei- sen? Auch dies ist wenig erfolgver- sprechend, da die Praxis des Kollegen ebenfalls ihr Budget ausgeschöpft hat. Die Praxis im letzten Monat des Quartals schließen, um somit das Pro-

blem praxisspezifisch erst gar nicht aufkommen zu lassen und variable Kosten zu senken? Dem steht der Versorgungsauftrag als Kassenarzt entgegen.

Die Budgetierung führt zu einer weiteren nicht zu vernachlässigenden Fehlentwicklung. Computertomogra- phie, SPECT und Kernspintomogra- phie sind aufgrund ihres hohen Aussa- gewertes in der modernen Diagnostik unentbehrlich. Die Anschaffungs- und

Unterhaltungskosten sind erheblich und unter dem Aspekt eines hohen Qualitätsstandards, wie er zum Bei- spiel in den Richtlinien zur Qualitäts- sicherung in der Kernspintomogra- phie zum Ausdruck kommt, und auf den der Patient Anspruch hat, auch nicht zu senken. Auch die notwendi- ge Schulung und Fortbildung kostet Geld. Diese berechtigten Anforde- rungen sind jedoch mit der spärli- chen Honorierung nicht mehr zu er- füllen.

Die punktuellen Ausweichmanö- ver „Prinzip der toten Seelen“ (In- haber und Inhaberinnen eines ra- diologischen Kassenarztsitzes werden zwecks Erhöhung des Budgets in die Praxis eingebunden, aber mit der Bit- te, nur sporadisch ihrer Kassenarzt- tätigkeit nachzukommen), forcierte Werbung um Privatpatienten unter Zurücksetzung der Kassenpatienten bis hin zu Konstrukten, die eine verdeckte Eigenüberweisung ermög- lichen, sind nicht im Sinne einer effektiven Versorgung der Bevölke- rung mit hoch spezialisierten Untersu- chungsverfahren. Dr. med. Josef Assheuer

Budgetierung

„Prinzip der toten Seelen“

Radiologische Praxen ohne Spielraum

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