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die Modalitäten einer Ausdehnung des Rechts auf Familienzulagen auf Personen ohne Erwerbstätigkeit zu prüfen 2

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P 266/2007 JGK 9. April 2008 JGK C Postulat

0636 Zuber, Moutier (PSA) Hirschi, Moutier (PSA)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 15.10.2007

Familienzulagen für Personen ohne Erwerbstätigkeit Der Regierungsrat wird aufgefordert

1. die Modalitäten einer Ausdehnung des Rechts auf Familienzulagen auf Personen ohne Erwerbstätigkeit zu prüfen

2. die Zahl der davon betroffenen Fälle sowie die Kosten einer Übernahme dieser Familienzulagen durch den Kanton und die Gemeinden (aufgrund von Modellen, wie sie in anderen Kantonen, z.B. im Kanton Jura, bestehen) zu beurteilen

3. die nötigen Gesetzesänderungen vorzulegen, damit das Recht auf Familienzulagen erweitert werden kann

Begründung:

Im Kanton Bern entsteht das Recht auf Familienzulagen mit der Aufnahme einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit. Personen, die aufgrund ihrer persönlichen Situation keiner Erwerbstätigkeit nachkommen können, erhalten somit keine Familienzulagen. Betroffen sind vor allem Alleinerziehende oder Familien, bei denen ein Elternteil invalid, krank oder ausgesteuert ist.

In einigen Kantonen, wie beispielsweise im Kanton Jura, haben auch nicht erwerbstätige Personen Anspruch auf Familienzulagen. Die geltenden Gesetzesbestimmungen schliessen jedoch Personen, die freiwillig auf eine Erwerbstätigkeit verzichten, von diesem Anspruch aus.

Diese Zulagen für Personen ohne Erwerbstätigkeit werden vom Kanton und von den Gemeinden bezahlt. Gemäss einem Gerichtsurteil sind diese Zulagen Teil der Sozialhilfe, deren Kosten gemäss Verfassung zwischen Kanton und Gemeinden aufgeteilt werden.

In der Politik und vor allem in Zeiten des Wahlkampfs sind sich alle einig, dass es eine dynamische Familienpolitik braucht, die Familien entlastet und sich positiv auf die Geburtenrate auswirkt. Obwohl die vor kurzem auf Bundesebene beschlossene Verallgemeinerung der Familienzulagen in die richtige Richtung geht, profitieren nicht alle Eltern von dieser Massnahme, da Personen, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, nicht anspruchsberechtigt sind. Hier besteht also eine soziale Lücke, die es zu schliessen gilt.

Der Regierungsrat wird daher um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Wie viele Personen könnten schätzungsweise in den Genuss solcher Familienzulagen kommen?

2. Wie hoch wären die Kosten für den Kanton, wenn die Zulagen nach dem jurassischen Modell ausgerichtet würden?

3. Ist der Regierungsrat für eine Ausdehnung des Familienzulagenanspruchs auf Personen ohne Erwerbseinkommen?

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Antwort des Regierungsrates

Nicht erwerbstätige Personen werden ab dem 1. Januar 2009 gestützt auf Artikel 19 des Bundesgesetzes über die Familienzulagen (FamZG) Anspruch auf Familienzulagen haben. Die Kantone sind verpflichtet, diese Bestimmung umzusetzen. In den Artikeln 21 bis 25 der grauen Vorlage des kantonalen Familienzulagengesetzes sind die Familienzulagen für Nichterwerbstätige geregelt.

Zu Ziffer 1

Mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Familienzulagen (Artikel 19 FamZG) per 1.

Januar 2009 werden schätzungsweise 3'000 bis 3'500 Nichterwerbstätige in den Genuss solcher Familienzulagen kommen.

Zu Ziffer 2

Der Bund hat für das Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) die Kosten für die Kantone und die Gemeinden berechnet. Für die ganze Schweiz ergeben sich aus den Familienzulagen für Nichterwerbstätige nach dem FamZG Mehrkosten von 85 Mio. Franken.

Davon entfällt erfahrungsgemäss ein Siebtel auf den Kanton Bern, was rund 12 Mio. Franken entspricht. Hinzu kommen Vollzugskosten in der Grössenordnung von 1 bis 2 Mio. Franken.

Zu Ziffer 3

Vgl. die einleitende Bemerkung.

Antrag: Annahme unter gleichzeitiger Abschreibung

An den Grossen Rat

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