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Eidgenössische Militärbibliothek

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Academic year: 2022

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(1)Eidgenössische Militärbibliothek. Objekttyp:. AssociationNews. Zeitschrift:. Allgemeine schweizerische Militärzeitung = Journal militaire suisse = Gazetta militare svizzera. Band (Jahr): 66=86 (1920) Heft 8. PDF erstellt am:. 02.02.2022. Nutzungsbedingungen Die ETH-Bibliothek ist Anbieterin der digitalisierten Zeitschriften. Sie besitzt keine Urheberrechte an den Inhalten der Zeitschriften. Die Rechte liegen in der Regel bei den Herausgebern. Die auf der Plattform e-periodica veröffentlichten Dokumente stehen für nicht-kommerzielle Zwecke in Lehre und Forschung sowie für die private Nutzung frei zur Verfügung. Einzelne Dateien oder Ausdrucke aus diesem Angebot können zusammen mit diesen Nutzungsbedingungen und den korrekten Herkunftsbezeichnungen weitergegeben werden. Das Veröffentlichen von Bildern in Print- und Online-Publikationen ist nur mit vorheriger Genehmigung der Rechteinhaber erlaubt. Die systematische Speicherung von Teilen des elektronischen Angebots auf anderen Servern bedarf ebenfalls des schriftlichen Einverständnisses der Rechteinhaber. Haftungsausschluss Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit. Es wird keine Haftung übernommen für Schäden durch die Verwendung von Informationen aus diesem Online-Angebot oder durch das Fehlen von Informationen. Dies gilt auch für Inhalte Dritter, die über dieses Angebot zugänglich sind.. Ein Dienst der ETH-Bibliothek ETH Zürich, Rämistrasse 101, 8092 Zürich, Schweiz, www.library.ethz.ch http://www.e-periodica.ch.

(2) —. 144. —. Unteroffizierskorps der Dienstweg genau eingehalten wird. Für alle Befehle, Kommandierungen usw., soweit sie nicht vor versammelter Truppe vorgenommen werden, ist prinzipiell der Dienstweg über Führer rechts und Gruppenführer zu wählen. Das gleiche gilt für Materialfassungen und Abgaben aller Art. Gerade dagegen wird noch außerordentlich oft gefehlt. Aber nur durch strenges. des. Befolgen dieser Grundsätze werden die verschiedenen Unteroffizierschargen und die einzelnen Leute wirklich verantwortlich gemacht und können bei Verfehlungen zur Rechenschaft gezogen werden. Man muß auch verlangen, daß die Unteroffiziere über den Zustand der Gewehre, der Füße, über das Korpsmaterial ihrer Gruppe und über die Reparaturen Kontrollen führen, die ständig auf dem Laufenden gehalten werden. Dureh diese Mittel werden die Materialverluste auf ein Minimum herabgedrückt, weil der Mann viel besser aufpaßt, wenn er weiß, daß er unfehlbar als der Schuldige ertappt wird und das Verlorene bezahlen muß, vielleicht sogar Strafe zu gewärtigen hat, während bei der bisher üblichen Methode, bei der meist mangels bestimmter verantwortlicher Personen die Haushaltungskasse alles bezahlte, die Leute zur Schlamperei direkt erzogen werden. Es leuchtet auch ein, daß auf diese Weise Dinge wie Munitionsunterschlagungen und dergleichen nicht mehr vorkommen können. Dadurch kann ein großer erzieherischer Erfolg erreicht werden. Da die Ausbildung der Unteroffiziere nicht der Zweck der Rekrutenschule sein kann, empfiehlt es sieh, die Führer rechts den ganzen Dienst hindurch nicht zu wechseln, da sie nur so sich in die Beherrschung ihrer Einflußsphäre (des Zuges) richtig einarbeiten können. Ein ähnliches Verfahren ist bei andern besondern Chargen (Kranken- und Reparaturenunteroffizier, Feldweibelstellvertreter) zu befolgen. (Schluß folgt.). Eidgenössische Militärbibliothek. Die Vorbereitungen für die vom Arbeitsausschuß der Schweizerischen Offiziersgesellschaft im August 1919 beschlossene Gründung eines Vereins, der sich die finanzielle Unterstützung der eidgenössischen Militärbibliothek zur Aufgabe setzt, sind nahezu beendigt. Der Zentralvorstand hofft, demnächst die constituierende Generalversammlung nach Bern einberufen zu können. Da die eidgenössische Militärbibliothek nicht nur den Bedürfnissen des Generalstabes dient, sondern der militärwissenschaftlichen Weiterbildung aller Offiziere im Allgemeinen, so darf sie auch auf die Unterstützung der Offiziersgesellschaften und ihrer Mitglieder zählen. Das Zentralsekretariat der Schweizerischen Offiziersgesellschaft (Freiestraße 40, Basel) ist bereit, jedem Interessenten einen Statutenentwurf zuzustellen und Beitrittserklärungen jetzt schon entgegen zu nehmen. Der Zentralvorstand. Nachdruck nur mit Quellenangabe gestattet. La reproduction du texte est autorisée à condition de mentionner le titre complet de la Kevue..

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