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Bericht und Meinung
71. Jahrgang / Heft 47 21. November 1974 Postverlagsort Köln
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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
Ärztliche Mitteilungen
Herausgeber: Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung
Ein Beitrag
zur Verkehrssicherheit
Das neugefaßte Merkblatt der Bundesärztekammer über die Ein- schränkung der Verkehrstüchtigkeit durch Arzneimittel kommt ge- rade zu einer Zeit heraus, da besonders häufig von „Arzneimittel und Verbraucherschutz" die Rede ist. Indiz dafür ist etwa die löb- liche Informationsaktion, die kürzlich die Arbeitsgemeinschaft der Berufsvertretungen Deutscher Apotheker (ABDA) und der Bundes- verband der Pharmazeutischen Industrie gemeinsam gestartet ha- ben. Auch die Bundesärztekammer hatte sich bereits im Mai dieses Jahres mit Erfolg auf ähnlichem Terrain betätigt, als sie auf einer Pressekonferenz der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzte- schaft das Thema „Verbraucherschutz durch Warnhinweise bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln" behandelte. Insoweit ent- spricht also das neue Merkblatt einem Trend, auch wenn es nicht direkt daraufhin konzipiert wurde. Es wendet sich nicht unmittelbar an die Öffentlichkeit, sondern zunächst an den Arzt.
Mit einiger Sicherheit werden viele Ärzte nach der Lektüre fragen, weshalb sich der Verkehrsmedizinische Ausschuß der Bundesärzte- kammer, als verantwortlicher Verfasser des Merkblattes, auf die Angabe von Arzneimittelgruppen beschränkte und nicht eine Liste der einschlägigen Präparate hinzufügte. Vermutlich dürfte auch wie- der der Vorschlag aufkommen, Arzneimittel, deren Einnahme ver- kehrsgefährdend wirker können, auf der Packung durch ein Warn- symbol zu kennzeichnen. Beide Fragen sind in der Bundesärzte- kammer eingehend erörtert worden:
1. Die Aufstellung von Listen mit den Handelsnamen wäre beson- ders für Patienten (vor allem bei Selbstmedikation!) ein nützliches Hilfsmittel. Die Bundesärztekammer hat daher angeregt, daß der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie eine derartige Liste aufstellt und ständig aktualisiert. Ärzte können sich heute bereits anhand der nun vorliegenden Gruppen in der Publikation „Arznei- mittelverordnung in der Praxis" informieren.
2. Wenn die Bundesärztekammer den Vorschlag „Warnsymbol"
nicht aufgreift, so deshalb, weil ein Symbol mit größter Wahrschein- lichkeit dazu führen würde, daß die so gekennzeichneten Mittel in den Augen des Publikums allzu pauschal diskreditiert würden. Die Bundesärztekammer hält daher eine differenzierte Unterrichtung mittels Packungsinformationen für zweckmäßiger. NJ
DEUTSCHES ÄRZTE BLATT Heft 47 vom 21. November 1974 3373