• Keine Ergebnisse gefunden

Auskunftsersuchen gemäß § 14 Abs. 2 Telemediengesetz in Verbindung mit § 8 Abs. 4 und 5 Satz 3 Geräte- und Produktsicherheitsgesetz …………………………………… An dasInternetauktionshaus

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Auskunftsersuchen gemäß § 14 Abs. 2 Telemediengesetz in Verbindung mit § 8 Abs. 4 und 5 Satz 3 Geräte- und Produktsicherheitsgesetz …………………………………… An dasInternetauktionshaus"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Musterschreiben Auskunftsersuchen Plattformbetreiber

Marktüberwachungsbehörde, #Straße, Nr.#,#PLZ, Ort#

An das

Internetauktionshaus

………

………

Auskunftsersuchen gemäß § 14 Abs. 2 Telemediengesetz in Verbindung mit § 8 Abs. 4 und 5 Satz 3 Geräte- und Produktsicherheitsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

als zuständige Marktüberwachungsbehörde bitte ich um Auskunft zu folgendem Anbieter. Auf ihrer Internetplattform wird das nachfolgend genannte Produkt angeboten.

Artikel-Nr.des Internetauktionshauses:

Anbieter (Name/Pseudonym):

Produktbezeichnung:

Art:

Typ:

Hersteller/Einführer:

Fabr.: Nr.:

Serien-Nr.:

Sonstige, das Produkt kennzeichnende Angaben:

(2)

Bei der bestimmungsgemäßen Verwendung der(s) Produkte(s) ist eine gegenwärtige, erhebliche Gefahr für Leib und Leben des Verwenders gegeben.

Das Produkt erfüllt somit nicht die sicherheitstechnischen Anforderungen des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes und der darauf gestützten Verordnungen und darf nicht in Verkehr gebracht werden. Insbesondere (#kurze Sachverhaltsangabe und Darstellung, dass die Auskunft wegen des Ausmaßes der Gefahr dringend ist #) Um aufsichtsbehördliche Maßnahmen gegen den Inverkehrbringer (Anbieter) einleiten zu können, wird um Übermittlung der Daten des Anbieters gebeten.

Zu übermitteln sind:

Name, Vorname

Firmenname/-bezeichnung

Anschrift des Firmen- oder Wohnsitzes E-Mail-Adresse

Telefon (optional)

Gemäß § 14 Abs.2 des Telemediengesetzes vom 26.02.2007 (BGBl.I S.179) in Verbindung mit 8 Abs. 4 und 5 Satz 3 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes hat der Diensteanbieter im Einzelfall Auskunft über Bestandsdaten zu erteilen, um die gegenwärtige Gefahr abzuwenden.

Ich bitte um Übersendung der geforderten Bestandsdaten bis zum

………….…

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE