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BILDNERISCHE ERZIEHUNG Bildungs- und Lehraufgabe:

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Academic year: 2022

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BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.

Didaktische Grundsätze:

Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt „Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung“ des Zweiten Teiles zu entnehmen.

Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzu­

wenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht.

Der Unterricht im Wahlpflichtgegenstand hat darüber hinaus den besonders interessierten und be­

gabten Schülerinnen und Schülern Lern- und Arbeitsfelder zu erschließen, die zusätzliche Fachinhalte bieten und künstlerische Kompetenzen entwickeln. Weiters sind die Schülerinnen und Schüler anzuregen, eigene Schwerpunkte und Fragestellungen in den Unterricht einzubringen und sich damit auseinander zu setzen.“

Lehrstoff:

Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Bildnerische Erziehung.

Die Schülerinnen und Schüler sollen sich im Bereich Bildnerisches Gestalten schwerpunktmäßig mit von ihnen selbst gewählten Themen und Techniken aus allen Sachbereichen erweiternd und vertiefend auseinandersetzen und so ihre individuellen Interessen und Fähigkeiten pflegen und entwickeln können.

Im Bereich Reflexion sollen Lerninhalte wahrgenommen und vertiefend erschlossen werden wie zB bedeutende Kunstwerke und Künstlerpersönlichkeiten in Österreich aus Vergangenheit und Gegenwart, außereuropäische Kulturen, Kunst und Gesellschaft, Medien der Kunstvermittlung (zB Literatur, Kunst­

einrichtungen, Kunstmarkt), Probleme der Umweltgestaltung (zB Stadtentwicklung, Ortsbild, Denkmal- pflege), Kunst als Selbsterfahrung und –darstellung, Berufsorientierung usw.

Referenzen

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