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Bekanntmachung der zur Entgegennahme vonPatent- und Gebrauchsmusteranmeldungen befugtenPatentinformationszentren

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Bekanntmachung der zur Entgegennahme von

Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen befugten Patentinformationszentren

PatInfoZBek 1999-11

Ausfertigungsdatum: 05.11.1999 Vollzitat:

"Bekanntmachung der zur Entgegennahme von Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen befugten Patentinformationszentren vom 5. November 1999 (BGBl. I S. 2193)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 12.11.1999 +++) ----

Nach § 34 Abs. 2 und § 35 Abs. 2 Nr. 2 des Patentgesetzes, die durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.

Juli 1998 (BGBl. I S. 1827) neu gefasst worden sind, sowie nach § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 2 Nr. 2 des

Gebrauchsmustergesetzes, die durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. Juli 1998 (BGBl. I S. 1827) eingefügt worden sind, wird bekannt gemacht, dass die

   Universität Kaiserslautern

-   Kontaktstelle für Information und Technologie (KIT), Patentinformationszentrum -, Kaiserslautern,

 

 ab 1. Dezember 1999 zum Patentinformationszentrum im Sinne von § 34 Abs. 2 und § 35 Abs. 2 Nr. 2 des Patentgesetzes, § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 2 Nr. 2 des Gebrauchsmustergesetzes sowie Artikel II § 4 des Gesetzes über internationale Patentübereinkommen vom 21. Juni 1976 (BGBl. II S. 649), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 16. Juli 1998 (BGBl. I S. 1827), bestimmt ist.

Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts veröffentlicht im Blatt für Patent-, Muster- und Zeichenwesen weitere Einzelheiten zur Entgegennahme der Anmeldungen.

Schlussformel  

Bundesministerium der Justiz

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